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Bewerbungsschluss: 24.06.2022 | Preis: Urkunde und Kommunikationspaket | Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ihrer Beschäftigten liegt Ihnen am Herzen? Sie haben während der Pandemie innovative L...

Bewerbungsschluss: 24.06.2022 | Preis: Urkunde und Kommunikationspaket |

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ihrer Beschäftigten liegt Ihnen am Herzen? Sie haben während der Pandemie innovative Lösungen für eine gelingende Vereinbarkeit gesucht, gefunden und in Ihrem Unternehmen implementiert? Die Maßnahmen sind Bestandteil Ihrer familienbewussten Personalpolitik geworden? Dann bewerben Sie sich jetzt für den Innovationspreis Vereinbarkeit!

Ihre flexiblen Lösungen sind gefragt!
Die letzten zwei Jahre waren für Unternehmen und ihre Beschäftigten mit Kindern eine enorme Herausforderung. Im Zuge von Kita- und Schulschließungen mussten Unternehmen ad hoc familienbewusste Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten einsetzen oder deutlich ausweiten. Dabei sind viele neue Ideen für flexible Lösungen entstanden, die verschiedenen Bedarfssituationen gerecht werden. Diese Erfahrungen bilden das Rüstzeug für eine moderne Personalpolitik und Fachkräftegewinnung der Zukunft.

Nun sollen diese Ansätze gewürdigt und weiter gestärkt werden. Mit dem „Innovationspreis Vereinbarkeit“ zeichnet das Bundesfamilienministerium Unternehmen aus, die in den letzten zwei Jahren mit innovativen Ideen ihr Vereinbarkeitskonzept weiter vorangetrieben und so berufstätige Eltern oder pflegende Beschäftigte aktiv unterstützt haben. Die Konzepte sollen bundesweit bekannt gemacht werden und andere Unternehmen anregen, sich für eine familienbewusste Unternehmenskultur zu engagieren.

Was gewinnen die prämierten Unternehmen?
Es werden in drei Kategorien Unternehmen prämiert: kleine, mittlere und große Unternehmen. Die prämierten Unternehmen werden am 30. September 2022 beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ in Berlin durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus und den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages Peter Adrian ausgezeichnet. Sie erhalten zudem eine Urkunde und ein Kommunikationspaket.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben dürfen sich alle Unternehmen unabhängig der Größe oder Branche, die in den letzten zwei Jahren innovative familienbewusste Maßnahmen neu implementiert oder weiterentwickelt haben. Auch Mitarbeitende können ihren Arbeitgeber vorschlagen.

Welche Kriterien muss ich erfüllen?
Die Jury basiert ihre Bewertung auf den folgenden Kriterien:

  • Neuartigkeit: Die Maßnahme sollte in den letzten zwei Jahren (weiter-)entwickelt worden sein.
  • Passgenauigkeit: Die Maßnahme wurde auf die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens und den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden angepasst.
  • Wirksamkeit: Die Vereinbarkeitssituation der Beschäftigten hat sich merklich verbessert. Es wurden konkrete Ziele entwickelt und diese auch erreicht.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld | Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen! Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen ...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld |

Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen!

Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Praktikantenprogramm mit Uganda durch.

Das Programm richtet sich an junge Menschen aus dem Agrar- bzw. Gartenbaubereich und ist als Austausch konzipiert. Sowohl aus Uganda als auch aus Deutschland bekommen jeweils 10 Teilnehmende die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums auf einem Gastbetrieb im Partnerland.

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter zwischen 20 und 35 Jahre
  • Abgeschlossene Ausbildung in relevanter Fachrichtung oder bereits mind. 4 abgeschlossene Hochschulsemester in relevanter Fachrichtung inklusive mehrwöchige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich
  • Gefestigte Englischkenntnisse
  • Offenheit und Neugierde gegenüber der ugandischen Kultur und Lebensweise
  • Interesse an internationaler Zusammenarbeit

Programminformationen

  • Dauer: 3 Monate
  • Start: April 2021

Bewerbungsfrist: 15. Februar, Anmerkung: Wir planen mit einem analogen Austausch im April, solange es die aktuelle Lage zulässt. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Programmgebühr: einmalig 995,00 €
In den Programmgebühren enthalten sind die Flugkosten von einem internationalen Flughafen in Deutschland nach Uganda (Hin- und Rückflug), eine Auslandskranken- und Unfallversicherung sowie Vorbereitungs- und Begleitseminare. Jeder Teilnehmer erhält während des Praktikums freie Unterkunft und Verpflegung auf einem Gastbetrieb sowie ein monatliches Taschengeld von 250€.

Bewerbung und Kontakt

Für weitere Informationen und zum Erhalt der Bewerbungsunterlagen wende dich bitte an Johannes Leberer
030-31904312
j.leberer@bauernverband.net

Mehr Informationen zum Austauschprogramm findest du hier

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Bewerbungsschluss: 1.03.2022 | Preis: bis zu 4.000 € |  Der Förderpreis für Nachwuchskräfte aus der Land- und ErnährungswirtschaftDer Internationale DLG-Preis in Form von Stipendien für Fortbildungsm...

Bewerbungsschluss: 1.03.2022 | Preis: bis zu 4.000 € | 

Der Förderpreis für Nachwuchskräfte aus der Land- und Ernährungswirtschaft
Der Internationale DLG-Preis in Form von Stipendien für Fortbildungsmaßnahmen wird jährlich durch die DLG vergeben. Ziel ist es, Nachwuchskräfte aus den Agrar- und Ernährungswissenschaften in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern.

Was bringt mir der Internationale DLG-Preis?
Der Internationale DLG-Preis wird in zwei verschiedenen Kategorien vergeben:

  • Juniorenpreis für junge Fachleute zwischen 18 und 24 Jahren:
    2.500 € für Fortbildungsmaßnahmen während der Berufsausbildung
  • Fortbildungspreis für junge Fachleute unter 36 Jahren:
    4.000 € für die Abrundung des Fachwissens, den Erfahrungsaustausch und die Vertiefung der beruflichen Qualifikation

Du willst mit anderen diskutieren, aktiv Dinge bewegen und Themen gestalten? Du suchst Kontakte und Netzwerke, die Dich weiterbringen? Dann bewerbe Dich jetzt für den Internationalen DLG-Preis.

Wer kann sich für den Internationalen DLG-Preis bewerben?
Du kannst dich für den Internationalen DLG-Preis bewerben, wenn du…

  • unter 36 Jahre alt bist
  • einen Bezug zur praktischen Land- oder Ernährungswirtschaft hast – dazu gehören auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche
  • aktiv ehrenamtlich engagiert bist
  • aufgeschlossen und kontaktfreudig bist, auch über Landesgrenzen und den eigenen Tellerrand hinaus
  • ein klares Ziel vor Augen hast

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen findest du hier

 

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Bewerbungszeitraum: 2021 bis 2024 | Föderung je Unternehmen max. 500.000 € | Das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft ist eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der ...

Bewerbungszeitraum: 2021 bis 2024 | Föderung je Unternehmen max. 500.000 € |

Das neue Investitionsprogramm Landwirtschaft ist eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt damit gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Investitionszuschüsse können ab dem 11. Januar 2021 beantragt werden.

Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft

  • zur Emissionsminderung,
  • zum Erhalt der Artenvielfalt und
  • zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.

Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung kann ab dem 11. Januar 2021 online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.

Förderfähig sind:

  • moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
  • bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie
  • hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Wesentliche Eckpunkte für Fördernehmer
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft werden Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbaus bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Anstehende Transformationsprozesse können so beschleunigt werden.

Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.

Es kann der beihilfefähige Höchstsatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeschöpft werden, wobei landwirtschaftliche Primärerzeuger bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten können sowie kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu 10 Prozent.

Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei zwei Millionen Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.

Die Förderung wird von der Landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem beantragten Investitionsvolumen, wobei die Darlehenshöhe mind. 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen muss. Die Antragstellung wird online erfolgen.

Weitere detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQ finden Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

 

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Anmelung bis: 31.08.2020 | Preis: 10 x 500€ | Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, direkt vor unserer Haustür, überall dort, wo sich nachbarschaftliches Leben abspielt, können mit Ihrer Initiative viele...

Anmelung bis: 31.08.2020 | Preis: 10 x 500€ |

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

direkt vor unserer Haustür, überall dort, wo sich nachbarschaftliches Leben abspielt, können mit Ihrer Initiative viele bunte Wiesen sprießen. Die vernachlässigten Brachen im Quartier bieten einen schier unbegrenzten Gestaltungsraum für mehr Artenvielfalt: Kleine Flächen am Straßenrand, in Hinterhöfen, in Parks, auf Verkehrsinseln, in Kita- und Schulgärten oder auf Balkonen.

Wildbienen, Käfern, Hummeln oder Schmetterlingen schenken diese Oasen wichtige Nahrung
und ein gutes Klima in der Nachbarschaft.

Ihre Initiative wird vielfach belohnt mit einem ganz besonderen Dankeschön: Ein vom Künstler Janosch gestaltetes Schild!
Die schönsten Aktionsfotos werden mit Geld- und Sachpreisen ausgezeichnet.

Wir freuen uns mit Ihnen auf viele bunte Blühwiesen und wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrer Begrünungs-Aktion.

Neu: Balkon-Aktion
Für das nachbarschaftliche Miteinander sind jetzt kreative Lösungen gefragt. Zum Beispiel, Wildblumen auf dem Balkon wachsen lassen.
Netzwerk Nachbarschaft lädt für die Aktion „Jede Wiese zählt“ herzlich dazu ein, auch mit privaten Balkon-Aktionen in Haus- oder Hofgemeinschaften beim Wettbewerb um den schönsten Wildwuchs mitzumachen.


So geht's! - Melden Sie sich bis zum 31. August 2020 an!

  1. Teilnehmen können alle NachbarInnen, die in diesem Jahr eine gemeinschaftliche Begrünungsaktion im Wohnumfeld planen. Um an der Aktion teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte über das Anmeldeformular.
  2. Dokumentieren Sie Ihre erfolgreiche Begrünungsaktion mit Vorher/Nachher-Fotos Ihrer Wiese und allen beteiligten GärtnerInnen – damit sich die Jury ein gutes Bild vom Erfolg Ihrer Gemeinschaftsaktion machen kann. Bitte senden Sie diese Fotos bis zum 30. September 2020 an jede-wiese-zaehlt@netzwerk-nachbarschaft.net.

Weitere Informationen zum Wettbewerb "Jede Wiese zählt" finden Sie auf der Webseite von Netzwerk Nachbarschaft.

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Bewerbungsschluss: 4.12.2020 | Preis: u.a. Zuschuss von 5.000 € | Bei Jugend entscheidet werden Kommunen dabei begleitet, gemeinsam mit Jugendlichen eine Entscheidung zu einem lokalpolitischen Thema ...

Bewerbungsschluss: 4.12.2020 | Preis: u.a. Zuschuss von 5.000 € |

Bei Jugend entscheidet werden Kommunen dabei begleitet, gemeinsam mit Jugendlichen eine Entscheidung zu einem lokalpolitischen Thema zu treffen.

Erfahrene Prozessbegleitungen stehen dabei der kommunalen Spitze zur Verfügung, während die teilnehmenden Jugendlichen von unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. So können jugendliche Sichtweisen einbezogen und das Interesse für Kommunalpolitik geweckt werden.

Aktuell suchen wir 10 möglichst unterschiedliche Kommunen aus ganz Deutschland, die Lust haben, diesen Prozess gemeinsam mit der Hertie-Stiftung und ihren Partnern zu durchlaufen.

Was Jugend Entscheidet bietet:

  • Ein mehrteiliges Beteiligungsverfahren, bestehend aus Auftakttreffen, Themenwahl und öffentlicher Ratssitzung, das wir gemeinsam mit unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ in Ihrer Kommune durchführen
  • Unterstützung durch die kostenlose und datensichere App PlaceM
  • Für jede Kommune eine eigene, professionelle Prozessbegleitung
  • Jährliche Vernetzungstreffen in Berlin für alle Projektteilnehmenden aus der kommunalen Politik und Verwaltung
  • Ein Sachkostenzuschuss von 5.000 Euro, für lokale Veranstaltungen im Rahmen des Projektes
  • Das Wissen, die Netzwerke und die jahrelange Erfahrung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung

Was Sie mitbringen:

  • Die Bereitschaft, als Kommune eine konkrete Entscheidung an Jugendliche abzugeben
  • Den Wunsch, Jugendliche stärker an kommunaler Politik zu beteiligen
  • Lust auf Zusammenarbeit und Austausch mit verschiedenen Akteuren in Ihrer Kommune und mit anderen Kommunen
  • Die Motivation, Jugendliche für die Teilnahme an Jugend entscheidet zu gewinnen
  • Zeit für ein jährliches Vernetzungstreffen in Berlin oder Frankfurt am Main
  • Eine Ansprechperson aus der kommunalen Verwaltung für die Projektkoordination und Veranstaltungsorganisation vor Ort

Die Bewerbung:
Bewerben können sich Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland, die …

  • Lust auf Beteiligung junger Menschen zwischen 12 und 15 Jahren haben.
  • weniger als 100.000 Einwohner haben.
  • dazu bereit sind, eine echte politische Entscheidung an Jugendliche abzugeben.
  • noch keine oder wenig Erfahrung mit verankerten Formen von Jugendbeteiligung (zum Beispiel Jugendparlamenten, Jugendräten oderJugendforen) gesammelt haben.
  • die Unterstützung der kommunalen Spitze sicher haben.

Aktuell suchen wir für 2021 10 Kommunen, die das Entscheidungsverfahren durchführen (1. Bewerbungsrunde). 2022 sollen nochmals 15 Kommunen an Jugend entscheidet teilnehmen können. Insgesamt werden 25 Kommunen aus ganz Deutschland Entscheidungen von Jugendlichen in ihrer Stadt oder Gemeinde umsetzen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 10.02.2022 | Sachkostenzuschuss: 5.000 € |  2022 begleitet die Hertie Stiftung 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben, ein praktisches Beteil...

Bewerbungsschluss: 10.02.2022 | Sachkostenzuschuss: 5.000 € | 

2022 begleitet die Hertie Stiftung 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben, ein praktisches Beteiligungsverfahren auszuprobieren und Jugendbeteiligung langfristig zu verankern.

Das Vertrauen in die Demokratie hängt davon ab, wie wir sie vor Ort erleben. Dieses Vertrauen kann man nicht früh genug aufbauen. Jugend entscheidet hilft Kommunen aus ganz Deutschland, Jugendliche in die Politik einzubeziehen. Denn sie haben viele Ideen, die ihre Städte und Dörfer besser machen - von Kinoabenden in der Dorfhalle bis hin zu grünen Dächern für eine umweltfreundliche Stadt.

Unsere Kommunen lassen in einem gut durchdachten Verfahren Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren über ein konkretes lokalpolitisches Thema entscheiden. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass junge Menschen sich oft lieber auf Zeit für klar umrissene Themen einsetzen, als sich langfristig an politische Organisationen zu binden. Erfahrene Prozessbegleitungen beraten dabei die Kommunalpolitik und die Verwaltung über Monate hinweg. Unser Kooperationspartner “Politik zum Anfassen e.V.” unterstützt die Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung.

Jetzt Bewerben
Sie sind Bürgermeister oder Bürgermeisterin, Stadtratsmitglied, in der kommunalen Verwaltung oder Jugendarbeit beschäftigt und möchten erstmals ein innovatives und praktisches Beteiligungsverfahren in Ihre Kommune holen? Dann ist Jugend entscheidet genau das Richtige für Sie.

2022 begleiten wir 15 Kommunen dabei, eine lokalpolitische Entscheidung an Jugendliche abzugeben. Bewerben können sich Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland, die …

  • Lust auf Beteiligung junger Menschen zwischen 12 und 17 Jahren haben.
  • weniger als 100.000 Einwohner haben.
  • noch keine oder wenig Erfahrung mit verankerten Formen von Jugendbeteiligung (zum Beispiel Jugendparlamenten, Jugendräten oder Jugendforen) gesammelt haben.
  • die Unterstützung der kommunalen Spitze und des Rates sicher haben.

Was Jugend Entscheidet mitbringt

  • Ein durchdachtes Beteiligungsverfahren mit Themenwahl und öffentliche Ratssitzung, das wir gemeinsam mit unserem Partner „Politik zum Anfassen e.V.“ in Ihrer Kommune begleiten
  • Unterstützung durch die kostenlose und datensichere App PlaceM
  • Für jede Kommune eine eigene, professionelle Prozessbegleitung
  • Vernetzungstreffen für alle Projektteilnehmenden aus der kommunalen Politik und Verwaltung vom 18.05. bis zum 20.05.2022 in Berlin
  • Ein Sachkostenzuschuss von 5.000 Euro für lokale Veranstaltungen im Rahmen des Projektes
  • Das Wissen, die Netzwerke und die jahrelange Erfahrung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung

Was Sie mitbringen

  • Die Bereitschaft, als Kommune eine konkrete Entscheidung an Jugendliche abzugeben
  • Den Wunsch, Jugendliche stärker an kommunaler Politik zu beteiligen
  • Lust auf Zusammenarbeit und Austausch mit verschiedenen Akteuren in Ihrer Kommune und mit anderen Kommunen
  • Die Motivation, Jugendliche für die Teilnahme an Jugend entscheidet zu gewinnen
  • Zeit für ein Vernetzungstreffen von 18.-20.Mai 2022 in Berlin
  • Eine Ansprechperson aus der kommunalen Verwaltung für die Projektkoordination und Veranstaltungsorganisation vor Ort

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 € WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bun...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 €

WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?
Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bundesregierung mit innovativen und kreativen Lösungen begegnen.

Du weißt, wie man die Politik stärker auf die Jugend aufmerksam machen kann? Die Unterschiede zwischen dem Aufwachsen auf dem Land und in der Stadt machen dir zu schaffen und du willst was ändern? Das Klima liegt dir am Herzen?

DAFÜR SIND EURE IDEEN GEFRAGT.
Alle jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren können gemeinsam zu den Handlungsfeldern der Jugendstrategie und zum Querschnittsthema „Jugendgerechte Kommunikation“ Projektideen entwickeln und einreichen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Programm findet du hier.

Am 19. und 20. Februar kommt ihr zunächst in sogenannten „Themenräumen“ zusammen. Diese gliedern sich in die 9 + 1 Handlungsfelder der Jugendstrategie. In diesen Themenräumen begleiten euch 2 Teamer*innen im Laufe der beiden Hackathon-Tage immer wieder. Sie sind auch zum Austausch der Teilnehmenden untereinander da. Zwischendurch arbeitet ihr eigenständig in Gruppen an euren Projekten. Die Materialien, die wir zur Berücksichtigung eurer Projektidee benötigen, stellen wir euch selbstverständlich zur Verfügung. Alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen könnt ihr den Teamer*innen eures Themenraumes jederzeit stellen.

Im Anschluss an den Hackathon werden eure Projektvorschläge von den Mitgliedern unserer Jugend-Jury gesichtet und anhand objektiver Kriterien vorausgewählt.

Die finale Auswahl der zehn Siegerprojekte findet dann über ein bundesweites Online-Voting im Mai 2021 statt.

Wenn euer Projekt zu den zehn Siegerprojekten gehört, kontaktieren wir euch, um gemeinsam mit euch in die Projektumsetzung zu starten.

Die zehn Siegerprojekte werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert.Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Träger.

MÖCHTEST DU DABEI SEIN?

  • SCHRITT 1: ANMELDUNG
    Registriere dich hier (bis zum 15. Februar 2021) für die Veranstaltung und wähle deine drei Lieblings-Handlungsfelder aus. Du kannst dich schon im Voraus einem Projekt zuordnen oder deine Projektideen einreichen, musst du aber nicht! Es kann auch noch alles spontan beim Ideen-Hackathon gemacht werden.
  • SCHRITT 2: WARTELISTE
    Der Ideen-Hackathon findet rein digital statt. Allerdings können maximal 500 Personen teilnehmen. Nach deiner Registrierung kommst du auf eine Warteliste.
  • SCHRITT 3: TEILNAHME
    Sobald wir deine Teilnahme bestätigt haben, bekommst du ein Ticket zur Veranstaltung und dann kann es am 19. und 20. Februar losgehen.

Weitere Informationen zum Jugend-Budget findest du hier

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Bewerbungsschluss: 15.08.2023 | Förderung: bis zu 1.000 € |  Ihr engagiert euch als junge Menschen für eine bessere Zukunft? Und setzt euch mit den großen Themen unserer Zeit Digitalisierung, Klimawa...

Bewerbungsschluss: 15.08.2023 | Förderung: bis zu 1.000 € | 

Ihr engagiert euch als junge Menschen für eine bessere Zukunft? Und setzt euch mit den großen Themen unserer Zeit Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt auseinander? Ihr seid ein Verein in Gründung oder möchtet eine lose Gemeinschaft bleiben? Mit eurem Engagement bewegt ihr einiges, aber mit etwas Geld wäre noch viel mehr möglich?

Wir sind überzeugt: Jedes Engagement ist wichtig! Daher fördern wir gemeinwohlorientierte Projekte junger Menschen in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen mit bis zu 500 Euro. Mit dem Förderprogramm unterstützt die DSEE Engagierte in Deutschland in all ihrer Vielfalt.

WEN WIR FÖRDERN
Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt gemeinsam mit jungen Menschen bis 27 Jahren durchführen. Das Projekt muss sich den Themen Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt widmen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet.

Körperschaften öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt.

FÖRDERHÖHE
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 500,- Euro beantragen. In Ausnahmefällen sind bis zu 1.000,- Euro möglich. Ihr müsst keinen Eigenanteil einbringen.

WANN WIR FÖRDERN
Ab dem 15. Juni 2023 könnt ihr euren Online-Antrag stellen. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2023 beendet sein.

WAS WIR FÖRDERN
Die Moderation für den Workshop, die Erstellung von Infomaterial oder die Snacks beim Aktionstag: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr ein Projekt umsetzt. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen. Personalkosten können wir nicht fördern. Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und junge Menschen bis 27 Jahre beteiligen.

Unter Gemeinwohlorientierung verstehen wir, dass

  • die Projektziele über das unmittelbare eigene Interesse eurer Gruppe hinausgehen,
  • euer Projekt im öffentlichen Interesse liegt und
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.

Wir fördern Projekte, die sich den großen Themen unserer Zeit widmen:

  1. Digitalisierung: Gemeinsam in die Zukunft!
    Mit eurem Projekt helft ihr, die Gesellschaft durch digitalen Fortschritt zu verbessern und sorgt dafür, dass mehr Menschen von digitalen Technologien profitieren. Ihr gestaltet den gesellschaftlichen Wandel aktiv mit und wir leisten unseren Beitrag dazu: für eine bessere Zukunft für alle!
  2. Klimawandel: Denk global, mach’s lokal!
    Euer Projekt leistet einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Klimakrise, indem ihr bei euch vor Ort etwas für den Klimaschutz tut. Sei es, indem ihr dabei helft, Ökosysteme zu erhalten oder wiederherzustellen, oder auch Ressourcen wiederzuverwenden beziehungsweise zu recyceln. Ihr führt Bildungsangebote zum Thema Klimaschutz durch, damit mehr Menschen informiert sind und mitmachen. Wir unterstützen euch dabei mit unserer Förderung.
  3. Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Nur gemeinsam sind wir stark!
    Ihr setzt euch für eine starke und vielfältige Gesellschaft ein, in der alle Menschen eine Stimme und gleiche Chancen haben. Mit eurem Projekt tragt ihr dazu bei, dass sich mehr Menschen engagieren können und sichtbarer werden. Ihr sprecht Themen an, die die Gesellschaft spalten, und arbeitet an Lösungen für einen stärkeren Zusammenhalt. Mit eurem Engagement begegnet ihr beispielsweise den Herausforderungen des demografischen Wandels. Wir sind an eurer Seite, denn für eine gute Zukunft braucht es jede und jeden von uns!

WIE WIR FÖRDERN
Mit dem digitalen Fördersystem der DSEE machen wir es euch so leicht wie möglich, einen Antrag zu stellen. Hier findet ihr unser Erklärvideo, das euch Schritt für Schritt durch das Fördersystem führt. Und falls es doch mal hakt: Wir helfen euch gern.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € | Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten,...

Bewerbungsschluss: 31.10.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |

Bis zum 31. Oktober 2022 können landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Energiebedarf, die keine flächenabhängige Greening-Prämie erhalten, bis zu 15000 Euro Kleinbeihilfe bei der BLE beantragen.

Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die am 24. Februar 2022 begonnen hat, ist das Wirtschaftsleben beträchtlich gestört. Der Krieg hat zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten geführt, Handelsströme und Lieferketten sind gestört. Es ist zu außergewöhnlich großen und unerwarteten Preisanstiegen gekommen, insbesondere bei Erdgas und Strom, aber auch bei zahlreichen anderen Inputs, Rohstoffen und Primärgütern einschließlich des Agrar-und Nahrungsmittelbereichs.

Daher gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der dafür besonders zur Verfügung gestellten Ausgabemittel Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen nach Maßgabe der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 7. September 2022.

Diese Kleinbeihilfe soll diesen landwirtschaftlichen Unternehmen einen finanziellen Zuschuss gewähren, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abzumildern. Ziel ist es, die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.

  • Die Richtlinie regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfe sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen.
  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahme zuständig.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kleinbeihilfe besteht nicht.
  • Die BLE entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie.

Weitere Informationen zu den Kleinbeihilfen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. | Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellh...

Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. |

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.

Neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen: Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium (BMU) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.

Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung im Rahmen des Aufrufs voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Verbesserte Förderbedingungen im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“
Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

  • Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
  • Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent an den Gesamtausgaben des Projektes vorausgesetzt.


Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Die im Förderaufruf vorgegebene Gliederung ist dabei verbindlich einzuhalten. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
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Bewerbungsschluss: 15.05.2023 | Preis: 3.000 € |  Die globale Klimakrise betrifft uns alle und wir alle können etwas tun. Für uns startet Klimaschutz vor der eigenen Haustür: Wir suchen die besten Id...

Bewerbungsschluss: 15.05.2023 | Preis: 3.000 € | 

Die globale Klimakrise betrifft uns alle und wir alle können etwas tun. Für uns startet Klimaschutz vor der eigenen Haustür: Wir suchen die besten Ideen, um unsere Nachbarschaften gemeinsam klimafreundlicher zu machen. Über 600 Menschen haben sich im letzten Jahr mit ihren Aktionen beworben. Du willst dieses Jahr dabei sein? Dann reiche jetzt deine Idee ein. Zu gewinnen gibt es bis zu 3000 € Startkapital.

SO FUNKTIONIERT’S:

  • 15.03.–31.05.2023
    Reiche deine Idee ein
    Vom 15. März bis zum 31. Mai kannst du dich mit deiner Idee bewerben!
  • 31.05.–30.06.2023
    Wir nominieren 100 Ideen
    Von Ende Mai bis Ende Juni sichten wir alle Einreichungen und nominieren die 100 überzeugendsten Ideen.
  • 05.07.–25.08.2023
    Stimme beim Online-Voting ab
    Anfang Juli bis Ende August kannst du beim Online-Voting deine Stimme für deine Lieblingsideen abgeben.
  • 13.09.2023
    20 x Startkapital für die beliebtesten Ideen!
    Ab dem 13. September stellen wir euch die 15 beliebtesten Ideen des Publikums und 5 weitere Einreichungen vor, die wir als Stiftung ausgewählt haben. Alle Gewinner:innen erhalten ein Startkapital von jeweils 1000 € für die Umsetzung ihrer Idee. Herzlichen Glückwunsch!
  • 25.10.2023
    5 x weitere 2000 Euro für die Gewinnerideen der Jury
    Zum Finale des Wettbewerbs zeichnet eine Fachjury die 5 besten Ideen aus den 20 Gewinner:innen aus. Sie erhalten zusätzlich 2000 € Preisgeld.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: verschiedene Termine bis Oktober 2024 | Föderung: bis zu 10 Mio. € |  Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz...

Bewerbungsschluss: verschiedene Termine bis Oktober 2024 | Föderung: bis zu 10 Mio. € | 

Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.

Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

Das BMWK gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Was wird gefördert?
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Einreichungsfristen

  • 01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022
  • 01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023
  • 01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023
  • 01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024
  • 01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024

Wie wird gefördert?
Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Antragstellung.

Höhe der Zuwendung
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung.

Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten.

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In den einzelnen Teilvorhaben eines Verbundprojektes müssen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie hier

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Bewerbungsschluss 30. Juni |  Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtunge...

Bewerbungsschluss 30. Juni | 

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und gegebenenfalls in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Ziel ist die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung. Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen.

Schwerpunkte - Vorhaben, die sich um eine Förderung bewerben, können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen:

  • Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.).
  • Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge.
  • Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge.
  • Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten.
  • Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten.
  • Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen.
  • Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung.
  • Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen).
  • Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle.
  • Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.

Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite

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Bewerbungsschluss: 30.04.22 / 31.10.22 | Förderung: 40% der Gesamtprojektkosten |  Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) sucht wieder innovative Mobilitätsprojekte. Haben Sie eine ...

Bewerbungsschluss: 30.04.22 / 31.10.22 | Förderung: 40% der Gesamtprojektkosten | 

Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) sucht wieder innovative Mobilitätsprojekte. Haben Sie eine gute Idee, wie die Mobilität zukunftsfähig gestaltet werden kann? Brauchen Sie eine Anschubfinanzierung? Dann reichen Sie Ihr Projekt bis zum 30. April 2022 bei KOMO ein.

Der Themen-Schwerpunkt der aktuellen Projekteingabe lautet «Mobilitätslösungen für kurze Wege». Gesucht werden Projekte, die einen direkten und nachweisbaren Beitrag zur Förderung von kurzen Wegen leisten, damit lange Wege reduzieren und auf die aktive Mobilität innerhalb der Quartiere verlagern.

Projekteingaben, welche den Schwerpunkt betreffen, werden bei der Vergabe prioritär behandelt. Projekte ausserhalb des Schwerpunktthemas sind aber ebenso willkommen. Diese können unterstützt werden, wenn sie den allgemeinen Zielen der Koordinationsstelle besonders gut entsprechen.

Die Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität sucht zweimal pro Jahr innovative Mobilitätsprojekte (per 30. April und 31. Oktober). Die Frühlings-Ausschreibung verfügt jeweils über einen Themen-Schwerpunkt. Pro Eingaberunde von KOMO werden in der Regel drei bis sechs Projekte unterstützt. Der maximale Unterstützungsbeitrag pro Projekt beträgt 40 % der Gesamtprojektkosten.

Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien für KOMO-Projekte
Sie haben eine Idee, wissen aber nicht genau, ob Sie ein Projekt einreichen sollen? Hier finden Sie Angaben zu den wichtigsten Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien.

  • Der maximale Unterstützungsbeitrag pro Projekt beträgt 40 Prozent der Gesamtprojektkosten.
  • Die Gesamtprojektkosten müssen mindestens 50‘000 Franken betragen.
  • Das Projekt kann nicht ohne eine Anschubfinanzierung durch den Bund umgesetzt werden.
  • Projekte müssen innerhalb von zwei bis drei Jahren umgesetzt werden können.

Gesucht werden Mobilitätsprojekte, die

  • Innovations- und Marktpotenzial haben,
  • den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen reduzieren,
  • positive Wirkung auf eine nachhaltige Verkehrsentwicklung haben, wie Verlagerung auf nachhaltigere Mobilitätsformen, effizientere Nutzung bestehender Verkehrsangebote, Optimierung von Schnittstellen zwischen Verkehrsträgern,
  • positive Wirkung auf weitere Umweltfaktoren (Lärm, Schadstoffe, Landverbrauch, biologische Vielfalt) oder auf eine nachhaltige Raumentwicklung haben oder die
  • körperliche Bewegung und Gesundheit fördern.

Weitere Informationen, die Anforderungen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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KreativLandTransfer steht für die nachhaltige Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen. Unser Anliegen ist es, die Akteur:innen und ihre Bedarfe sowie Herausforderungen in den M...

KreativLandTransfer steht für die nachhaltige Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen. Unser Anliegen ist es, die Akteur:innen und ihre Bedarfe sowie Herausforderungen in den Mittelpunkt zu stellen. Indem wir den Blick auf Beste-Praxis-Beispiele richten, sei es bundesweit oder auf europäischer Ebene, schaffen wir eine Plattform für Vernetzung und Wissenstransfer. Wir sind der festen Überzeugung, dass so alle Beteiligten voneinander lernen und vom gegenseitigen Austausch profitieren können.

→ Bleibt auf dem Laufenden

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Bewerbungsschluss: 28.02.2023 | Förderung: Insgesamt 15.000 € |  Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt zum zweiten Mal den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Die erste Preisver...

Bewerbungsschluss: 28.02.2023 | Förderung: Insgesamt 15.000 € | 

Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt zum zweiten Mal den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Die erste Preisverleihung 2021 fand im Rahmen eines Zukunftsforum für Kulturpolitik statt. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Preis zeichnet alle zwei Jahre drei herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland aus. Die Bewerbungsphase für den mit 15.000 Euro dotierten Preis ist gestartet.

In dieser Bewerbungsphase wird erstmals auch ein Einzelpersonenpreis verliehen, der visionäre kulturpolitische Praxis sichtbarmachen und auszeichnen soll.

Zielsetzung
Der neuentwickelte Preis würdigt vorbildliche Initiativen einer zukunftsorientierten kulturpolitischen Praxis. Ausgezeichnet werden Konzepte, Projekte und Praxisbeispiele, für die ressort- und disziplinübergreifende Strategien entwickelt, strukturell-inhaltliche Experimente gewagt, wegweisende Ansprüche für Kulturpolitik und Kulturplanung definiert, innovative Herangehensweisen entworfen und neue Zielgruppen oder Communities erreicht wurden. Der Preis will dieses Engagement hervorheben und neue Aufmerksamkeit für kulturpolitische Praxis, Visionen und Leitbilder schaffen.

Die Kulturpolitische Gesellschaft reagiert damit auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse wie Digitalisierung, Diversität und Klimaschutz, und unterstützt die notwendige Anpassung aller kulturellen Arbeitsbereiche, etwa durch die Veränderung von Trägerschaften, die Etablierung neuer Kollaborationen, die Entwicklung einer zeitgemäßen Programmarbeit und Aktualisierung von Steuerungs,- Finanzierungs-, Kommunikations- und Teilhabeprozessen.

Kriterien
Wesentliche Kriterien für die Preisvergabe sind:

  • Der Innovationsgrad der eingereichten Projekte/Praxisbeispiele und die damit verbundene Denk- und Handlungsweise;
  • Die gesellschaftliche Relevanz der Projekte/Praxisbeispiele, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Globalisierung, Nachhaltigkeit, Singularisierung, Digitalisierung oder Ökonomisierung auseinandersetzen und kulturelle sowie gesellschaftliche Transformationsprozesse anregen;
  • Die Nutzung neuer Governance Modelle, wie Synergien durch das Zusammenwirken/Kollaborieren unterschiedlicher Akteur*innen, die feld-, ressort- oder spartenübergreifend entwickelt und umgesetzt werden;
  • Die Teilhabe unterschiedlicher und/oder neuer gesellschaftlicher Gruppen;
  • Der Vorbildcharakter der projektbezogenen Aktivitäten für Kulturpolitik und Kulturplanung.

Bewerbungen
Bewerben können sich öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Institutionen und Zusammenschlüsse, die einen derartigen Projektzusammenhang erfolgreich durchgeführt haben, darunter fallen auch Hochschulen, kulturpolitisch engagierte Vereinigungen und Stiftungen, Verbände, Verwaltungen oder Kultureinrichtungen. Modelle, Konzepte oder Projekte, die überwiegend kommerzielle Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso Anträge von Ministerien des Bundes oder der Länder. Ebenso vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der Kulturpolitischen Gesellschaft und Mitglieder der Jury.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbuung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 € Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen. Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst,...

Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 €

Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen.

Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:

  • KULTURLICHTER - PREIS DES BUNDES
    Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DER LÄNDER
    Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DES PUBLIKUMS
    Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.

Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Kulturlichter Webseite

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Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen | Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen S...

Bewerbungsfristen: Verschiedene zu einzelnen Programmen |

Lokale Akteure wie Musikgruppen, Vereine oder Theater- und Jugendgruppen setzen die kulturellen Angebote von „Kultur macht stark“ um. Lesen Sie mehr zum Inhalt und den Zielen des Programms.

Mehr Chancengleichheit durch kulturelle Bildung
Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung.

Neue Lernwelten erschließen
Bildungsangebote außerhalb des Schulkontexts leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln. Durch die außerschulische, freiwillige Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und Begegnung mit Kulturschaffenden in den Projekten von „Kultur macht stark“ eröffnen sich gerade bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen neue Zugänge zur Bildung. Die Projekte bauen eine Brücke zu öffentlichen Lernwelten wie Museen, Theatern, Bibliotheken. In einer unbelasteten Lernumgebung fördern sie das selbstgesteuerte Lernen und freiwillige Mitgestalten und schaffen eine Basis für lebenslanges Lernen.

Kulturelle Bildung wirkt
Die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur wirkt sich positiv auf die Kreativität aus und unterstützt die persönliche Entwicklung. Speziell Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Verhältnissen leben, profitieren von den Effekten der außerschulischen kulturellen Bildung. In den Projekten von „Kultur macht stark“ erfahren bildungsbenachteiligte junge Menschen zwischen drei und 18 Jahren persönliche Wertschätzung, sie erleben das Gefühl von Selbstwirksamkeit und entdecken für sich neue Perspektiven. Die aktive Auseinandersetzung mit Theater, Musik, Malerei, Literatur oder auch mit dem kreativen Potenzial digitaler Medien stärkt ihre Fähigkeiten der Wahrnehmung, der Gestaltung und der sozialen Interaktion und schafft damit Grundlagen für persönliches Wachstum, die Entfaltung von Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe.

Bündnisse für Bildung: lokale Netzwerke für die Zukunft
Die Verantwortung für die Bildung junger Menschen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteuren der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort dauerhaft Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren. Gestützt von ehrenamtlichen Helfern transportieren die Bündnisse kulturelle Bildung direkt in den Sozialraum der benachteiligten Kinder und Jugendlichen und regen auch Eltern und weitere Personen oder Einrichtungen aus dem Umfeld zur Mitarbeit und -gestaltung an. So entstehen neue, oft ungewöhnliche Partnerschaften, in denen großartige Ideen und persönlich bereichernde Erfahrungen möglich werden. Unterstützt werden die Bündnisakteure in ihrer Arbeit durch ein breites Beratungs- und Schulungsangebot sowie die Förderung von Austausch und Vernetzung. Bündnisse für Bildung tragen so dazu bei, zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken und eine neue soziale Bewegung für gerechte Bildungschancen und mehr Zusammenhalt anzustoßen. Als Mitwirkende in einem Bündnis profitieren Schulen durch die Zusammenarbeit im Bündnis von einem wechselseitig befruchtenden Austausch mit außerschulischen Akteuren. Mit ihren Netzwerken und vielfältigen Ideen beleben die Bündnisse die Bildungslandschaft in den Kommunen und bieten Inspiration für alle Beteiligten.

Voraussetzungen für Ihre Förderung
Sie haben eine Idee für ein Projekt der außerschulischen kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche? Gründen Sie ein lokales Bündnis für Bildung und beantragen Sie Fördermittel! Für eine Förderung in „Kultur macht stark“ ist Folgendes zu beachten:

  • Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
  • Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
  • Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
  • Gefördert wird durch einen der 23 Förderer. Die Förderung orientiert sich neben der Förderrichtlinie auch an spezifischen Vorgaben der Förderer.

Bündnisse für Bildung
Bündnisse für Bildung bestehen aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen. Die Bündnisse finden im Sozialraum statt, dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben und zur Schule gehen. Die Bündnisse bieten etwa Workshops, Kurse oder Ferienfreizeiten an, dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus. Als lokaler Akteur setzen Sie Ihr Projekt gemeinsam mit Ihren Bündnispartnern um, die Partner bringen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven ein.

So wird gefördert
Wenn sich geeignete Partner zu einem Bündnis zusammengefunden haben, stellt der federführende Bündnispartner einen Antrag bei einem der 23 Förderer. Gefördert werden Ausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, das heißt Honorare oder Sachmittel – bis zu 100 Prozent der entstehenden und förderfähigen Ausgaben. Für die Durchführung eines Projektes kann außerdem eine Verwaltungspauschale beantragt werden. Das Bündnis selbst, das heißt Ausgaben für Personal oder Infrastruktur oder auch für Treffen der Bündnispartner, wird nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Auszeichnung und Mentoring |  Du hast eine kreative Idee für ein Unternehmen oder bist mit deiner innovativen Gründung bereits erfolgreich am Markt? Wir suchen ...

Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Auszeichnung und Mentoring | 

Du hast eine kreative Idee für ein Unternehmen oder bist mit deiner innovativen Gründung bereits erfolgreich am Markt? Wir suchen dich! Seit 12 Jahren zeichnet die Bundesregierung jährlich 32 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Schnittstellen zu anderen Branchen aus. Wir suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen?

Bewirb dich mit deinem Unternehmen, deinem Projekt oder deiner Idee. Vom*von der Soloselbständigen bis zum Team, ob mit abgeschlossenem Studium oder als Quereinsteiger*in, Expert*in oder Neuling – jede*r kann sein*ihr Projekt einreichen. Wir freuen uns über Bewerbungen aller Geschlechteridentitäten, beruflicher und kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen und von Bi_PoC, und Menschen mit Behinderung.

Bewirb dich ganz unkompliziert über unser Online-Bewerbungsformular. Wir brauchen von dir:

  1. deinen kurzen Lebenslauf
  2. eine Beschreibung von deinem Unternehmen, deiner Idee oder deinem Projekt
  3. deine Motivation, warum du Kultur- und Kreativpilot*in Deutschland werden willst

Was du bekommst:

  • Eine Auszeichnung der Bundesregierung und ein einjähriges Mentoring für dein Start-Up oder Unternehmen und damit eine einmalige Gelegenheit, dich und dein Projekt professionell weiterzuentwickeln
  • Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärkst
  • Zwei Mentor*innen, die dich über das Jahr begleiten, während du deine Pläne umsetzt
  • Zugang zum einzigartigen, kooperativen Kreativpilot*innen-Netzwerk
  • Deutschlandweite Aufmerksamkeit für dein innovatives Unternehmen.

 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme findest du hier

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