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Bewerbungsschluss: 18. Juli | Preis: Insgesamt 57.000 € |  Der Deutsche Nachbarschaftspreis geht in die fünfte Runde: Auch 2021 verleiht die nebenan.de Stiftung den mit insgesamt 57.000 Euro dotierte...

Bewerbungsschluss: 18. Juli | Preis: Insgesamt 57.000 € | 

Der Deutsche Nachbarschaftspreis geht in die fünfte Runde: Auch 2021 verleiht die nebenan.de Stiftung den mit insgesamt 57.000 Euro dotierten Preis an Nachbarschaftsprojekte mit Vorbildcharakter, die sich vielerorts für ihr lokales Umfeld einsetzen, das Miteinander stärken und das WIR gestalten.

Die Idee dahinter
Jeden Tag engagieren sich in ganz Deutschland Menschen für ihr lokales Umfeld. Damit leisten sie im Kleinen einen großen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir finden dieses Engagement (gehört) ausgezeichnet! Die nebenan.de Stiftung hat daher 2017 den Deutschen Nachbarschaftspreis ins Leben gerufen, um diesem wichtigen Engagement mehr Sichtbarkeit zu geben und den vielfältigen Einsatz für lebendige Nachbarschaften zu würdigen.

Stellvertretend für alle engagierten Nachbar:innen zeichnet der Deutsche Nachbarschaftspreis einmal im Jahr Projekte und Initiativen mit Vorbildcharakter aus, die sich vielerorts für ihr lokales Umfeld einsetzen, das Miteinander stärken und das WIR gestalten. Der Preis ist mit insgesamt 57.000 Euro dotiert und wird auf Landeseben und in fünf Themenkategorien vergeben. Mit dem Preis möchten wir deutschlandweit Nachbar:innen motivieren, sich für ihr Umfeld und ihre Mitmenschen einzusetzen. Dabei dienen die ausgezeichneten Projekte als Inspiration, aber auch als konkrete Handlungsvorschläge.

Die fünf Themenkategorien

  1. Generationen
  2. Kultur und Sport
  3. Nachhaltigkeit
  4. Öffentlicher Raum
  5. Vielfalt

So könnt ihr mitmachen
Ihr gestaltet mit eurem Projekt aktiv eure Nachbarschaft? Ihr engagiert euch als Nachbar:innen für eure Nachbar:innen? Euer Projekt trägt dazu bei, das Miteinander in eurem lokalen Umfeld zu verbessern? Dann bewerbt euch für unseren Preis!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum Deutschen Nachbarschaftspreis 2021 finden Sie hier

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Fördermittel rund 12 Milliarden Euro | Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland neue Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine flächendeck...

Fördermittel rund 12 Milliarden Euro |

Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland neue Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land.

Für die Wirtschaft sind Gigabitnetze ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Sie sind unter anderem Voraussetzung für neue Formen der Produktion, intelligente Mobilität, die Nutzung künstlicher Intelligenz, digitale Bildung und vernetztes Arbeiten.

Schon heute lasten die bestehenden Dienste wie zum Beispiel Videostreaming, sowie die parallele Nutzung von Homeoffice, Homeschooling oder Spielekonsolen und nicht zuletzt der Mobilfunk die verfügbaren Netzkapazitäten stark aus. Diese Entwicklung wird weiter an Dynamik gewinnen. Die Netzinfrastruktur muss den wachsenden Anforderungen jederzeit gerecht werden.

Das Graue-Flecken-Förderprogramm
Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es deshalb, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten Graue-Flecken-Förderprogramm.

Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist.

Die bisherige Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s wurde auf 100 Mbit/s erhöht.
Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.

Die sozioökonomische Schwerpunkte eines Fördergebiets, hierzu zählen neben Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten auch Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Darüber hinaus sind Einzelanschlüsse von Schulen, Krankenhäusern und Unternehmen in Gewerbegebieten jederzeit und bundesweit förderfähig sofern ihnen im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.

Anträge können seit dem 26.April 2021 gestellt werden!
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsfristen der Kategorien: August/September/November | Preis: 10.000 € |  Die Landwirtschaft gehört zu den innovativsten Branchen überhaupt, egal ob es um den Einsatz neuer Technologien oder d...

Bewerbungsfristen der Kategorien: August/September/November | Preis: 10.000 € | 

Die Landwirtschaft gehört zu den innovativsten Branchen überhaupt, egal ob es um den Einsatz neuer Technologien oder die Schaffung neuer Vertriebsprozesse geht.

Um mehr Anreize für zukunftsfähige Lösungen für die Entwicklung der Landwirtschaft allgemein sowie für Herausforderungen im Klima-, Umwelt- und Artenschutz zu finden und diesen auch die entsprechende Öffentlichkeit zu verschaffen, wurde der gemeinsame Award vom Netzwerk f3 und dem Forum Moderne Landwirtschaft ins Leben gerufen.

WAS WIR UNTER „INNOVATION“ VERSTEHEN
Unter „Innovation” verstehen wir mehr als Digitalisierung, neue Ansätze oder neue Produkte. Eine Einreichung kann aus einer integrierten Lösung bestehen. Oder aus einem hybriden Ansatz, der von einer Technologie über Prozesse bis hin zu Vermarktungsstrategien reicht. Und so suchen f3 und das Forum Moderne Landwirtschaft mit diesem Preis innovative und innovationstreibende Projekte, Produkte und Geschäftsmodelle für die Landwirtschaftsbranche.

DIE KATEGORIEN FÜR INNOVATIVE PREISE
Die Preiskategorien bilden die Breite der Landwirtschaftsbranche entlang der Wertschöpfungskette ab. Im Verlauf eines Jahres werden Projekte in folgenden Kategorien identifiziert und ausgezeichnet:

  • „Forschung”
    zeichnet Projekte in einem frühen Entwicklungsstadium aus. Es muss sich bei den Bewerbern nicht um Forschungseinrichtungen handeln, es können zum Beispiel auch Unternehmen aus den vor- oder nachgelagerten Bereichen oder landwirtschaftliche Betriebe teilnehmen.
  • „Startups”
    richtet sich an junge Unternehmen mit spannenden Projekten. Hier können auch bereits marktreife Produkte mit Proof of Concept vorliegen. Mehr als bei den anderen Kategorien spielen hier auch Kultur und Werte der Unternehmung eine Rolle.
  • „Kooperation”
    identifiziert den interessantesten Ansatz, in dem Stakeholder aus verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft an einer innovativen Lösung arbeiten.

DIE GEWINNE
Die Gewinner der einzelnen Kategorien werden mit hybriden Preisen ausgezeichnet:

  • EUR 10.000,-
  • Kommunikation über die Kanäle von f3 und dem Forum Moderne Landwirtschaft, on- und offline, idealerweise über die Lebensdauer des jeweiligen Ansatzes
  • Netzwerkkontakte in die Branche, zu Unternehmen und Politik, zu Journalisten und Investoren

Ausgezeichnet wird pro Kategorie jeweils der erste Platz zu verschiedenen Anlässen im Laufe des Jahres.

TIMELINE

  • Kategorie Startup: Bewerbung von Mai bis August
  • Kategorie Forschungs: Bewerbung von Juni bis September
  • Kategorie Kooperationen: Bewerbung von September bis November

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbung: laufend bis 15. Nov. 2021 | Förderung: bis zu 25.000 € |  Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte i...

Bewerbung: laufend bis 15. Nov. 2021 | Förderung: bis zu 25.000 € | 

Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche geführte Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Versorgungsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Eine Mitgliedschaft im dbv ist nicht erforderlich.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Der Deutsche Bibliotheksverband berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller bei den geplanten Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

Gibt es Antragsfristen?
Es gibt keine Antragsfristen. Anträge werden ab dem 20. Mai laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 15. November.

Über das Projekt
“Vor Ort für Alle” ist ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. im Rahmen des Programms “Kultur in ländlichen Räumen” der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.06.2021 | Preis: Auszeichnung | Innovative Projekte und Konzepte für eine Mobilität mit Zukunft gesuchtDer Verkehrsbereich befindet sich mitten in mehreren Transformationsprozes...

Bewerbungsschluss: 01.06.2021 | Preis: Auszeichnung |

Innovative Projekte und Konzepte für eine Mobilität mit Zukunft gesucht
Der Verkehrsbereich befindet sich mitten in mehreren Transformationsprozessen: Weg vom Verbrennungsmotor hin zu emissionsfreien Antrieben, weg von der autozentrierten hin zur multimodalen Mobilität, weg vom Privatbesitz an Verkehrsmitteln hin zu verstärktem Sharing. Beschleunigt werden die Veränderungen durch die Digitalisierung.

Im Jahr 2021 ist der 30. VCÖ-Mobilitätspreis den großen Veränderungen im Verkehrsbereich gewidmet und steht unter dem Motto „Aufbruch in der Mobilität“. Gerade in der sich verschär­fenden Klimakrise spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Heute ist der Verkehr der größte Verursacher klimaschädlicher Emissionen, morgen soll Verkehr der Antrieb für Verbesserungen am Weg zum Klimaziel sein. Es gilt, heute den Boden zu bereiten für eine nachhaltige und sozial gerechte Mobilität von morgen und übermorgen.

Wer womit am VCÖ-Mobilitätspreis teilnehmen kann
Der VCÖ-Mobilitätspreis, Österreichs größter Wettbewerb für klimaverträgliche Mobilität und nachhaltigen Gütertransport, zeigt Jahr für Jahr mit vorbildlichen Projekten, dass die Mobilitätswende möglich ist. Teilnehmen können umgesetzte Projekte und Maßnahmen ebenso wie noch nicht umgesetzte Konzepte und Pilotprojekte sowie Forschungsarbeiten, um die Mobilitätswende voranzubringen. Der Wettbewerb wird in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium und den ÖBB durchgeführt. Teilnehmen können Unternehmen, Start-Ups, Gemeinden, Städte und Bezirke, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Studierende, Initiativen und Privatpersonen. Auch internationale Projekte sind willkommen.

Mobilitätswende braucht Mut und Praxis
Verkehr ist Österreichs größtes Klimaschutzproblem. Wie kann Verkehr auf Klimakurs gebracht werden? Wie kann Mobilität sozial gerecht, wirtschaftlich effizient und ökologisch nachhaltig gestaltet werden? Wie können Unternehmen Mobilität oder Gütertransport ökologisch verträg­licher abwickeln. Was können Gemeinden, Städte und Schulen und Universitäten tun? Gesucht werden Einreichungen etwa zu folgenden Themenbereichen:

  • Bewegungsaktive Mobilität
  • "Design for All" – Generationengerechte und sozial inklusive Mobilität
  • Öffentlicher und öffentlich zugänglicher Verkehr, Multimodalität
  • Güterverkehr, Transport und Logistik
  • Raumordnung, Siedlungsentwicklung und Wohnen
  • Infrastrukturelle Lösungen und Maßnahmen zur Entsiegelung
  • Mobilitätsmanagement (Unternehmen, Schulen, Freizeit, Tourismus)
  • Kinder- und Jugendmobilität
  • Digitalisierung in der Mobilität
  • Energiewende und Elektrifizierung in der Mobilität
  • Mobility as a Service (MaaS) and Sharing

Siemens unterstützt beim VCÖ-Mobilitätspreis Österreich die Auszeichnung von Projekten und Konzepten, die mit Hilfe von Digitalisierung zu einem nachhaltigen Verkehrssystem beisteuern. Das beste Projekt zum Thema Raumordnung, Siedlungsentwicklung und Bodenentsiegelung wird mit Unterstützung der Hagelversicherung ausgezeichnet. Auch die beste Einreichung zum Thema "Design for All" – Generationengerechte und sozial inklusive Mobilität wird in einer eigenen Kategorie, gefördert durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, prämiert.

Ihr Projekt hat die Chance auf zwei Auszeichnungen
Einreichungen beim VCÖ-Mobilitätspreis Österreich werden von einer Fachjury bewertet und die Top-Fünf-Projekte jeder Kategorie können über ein Online-Publikumsvoting Zusatzpunkte erhalten. Im September 2021 wird der 30. VCÖ-Mobilitätspreis Österreich in feierlichem Rahmen durch den VCÖ, das Klimaschutzministerium und die ÖBB verliehen.

Zusätzlich werden die besten Projekte und Konzepte des Bundeslandes durch den VCÖ, ein Mitglied der Landesregierung und die ÖBB ausgezeichnet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum VCÖ-Mobilitätspreis finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 12.01.2022 | Förderung: max. 1.000.000 € |  Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren sechsten Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte. Bewerben können sich gemein...

Bewerbungsschluss: 12.01.2022 | Förderung: max. 1.000.000 € | 

Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) startet ihren sechsten Ideenwettbewerb für Klimaschutzprojekte. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten. Gewinnerprojekte werden von der EUKI finanziert.

Teilnehmen können Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Kommunen. Nach Auswahl der besten Projektskizzen haben die Gewinner voraussichtlich ab Anfang Juni 2022 Gelegenheit, vollständige Projektvorschläge einzureichen. Die ersten Projekte sollen im September 2022 starten.

Die EUKI finanziert Klimaschutzprojekte in acht Schwerpunktthemen: Klimapolitik, Energie, Gebäudesektor und Kommunen, Mobilität, Landwirtschaft, Boden und Wald, Bewusstseinsbildung, klimafreundliche Finanzierung und nachhaltiges Wirtschaften.

Am 7. Dezember 2021 veranstaltet das EUKI-Team einen Informationstag über das Auswahlverfahren.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 27.06.2021 | Preis: 5.000 € | Zum 21. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" ...

Bewerbungsschluss: 27.06.2021 | Preis: 5.000 € |

Zum 21. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.

Anders als in den vergangenen Jahren sind Bewerbungen 2021 bereits ab sofort und bis zum 27. Juni möglich. Die Verlegung des Wettbewerbs auf das Frühjahr ermöglicht uns, nach dem Sommer hoffentlich wieder bundesweite Kooperations- und Eigenveranstaltungen zu unseren Jahresschwerpunktthemen anzubieten.


Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?

Grundsätzlich sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Wir suchen:

  • übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden.
  • Projekte, die sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus
  • nicht die "einzigartige Aktion", sondern Projekte, die beispielhaft für die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements stehen.

Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die:

  • Engagement digital umsetzten: Herausforderungen durch die Pandemie meistern und Chancen nutzen;
  • gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken;
  • sich gegen politischen Extremismus engagieren und Gegenstrategien entwickeln;
  • Haltung zeigen und aktiv gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind.

Was sind die Ziele des Wettbewerbs?

Mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wollen wir

  • Ihre ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Arbeit vor Ort für die breitere Öffentlichkeit sichtbar machen,
  • übertragbare Beispiele identifizieren und zur Nachahmung empfehlen, die Vielfalt und die Qualität Ihrer Arbeit würdigen,
  • durch Ihr Beispiel guter Praxis andere Interessierte inspirieren und anregen, selbst tätig zu werden,
  • dazu beitragen, Ihr Know-How für andere Interessierte nutzbar zu machen,
  • dazu beitragen, Ihr Projekt/ Ihre Initiative mit anderen zu vernetzen,
  • den Transfer von Wissen und Kreativität untereinander zu befördern.

Was ist sonst noch wichtig?
Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen anderer Bundesprogramme finanziell gefördert werden. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung zum Wettbewerb ausschließlich unser Interner LinkFormblatt und fügen Sie die Projektbeschreibung als Anlage bei oder senden uns diese per Post. Die eingereichten Materialien können aus Zeit- und Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.
Ihre Teilnahme am Wettbewerb setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die Projekte berichten dürfen und Sie Ihr Know-how ggf. auf Netzwerktreffen des Bündnisses weitergeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss |  Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend...

Bewerbungsschluss: 31.12.21 | 18.01.22 | 27.02.21 | | Förderung: Zuschuss | 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert über die zwei nachfolgenden Förderrichtliniend die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 

Ladeinfrastruktur vor Ort

  • Förderung für natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften
  • Förderung von bis zu 80 % der Ausgaben
  • Maximale Ladeleistung von 50 kW

Die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2021 möglich.

Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

  • Förderprogramm für alle natürlichen und juristischen Personen
  • Förderung von bis zu 60 % der Ausgaben
  • Nach oben keine Begrenzung der Ladeleistung

Die Antragstellung für Neuerrichtungen ist möglich im Zeitraum vom 31.08.2021 - 18.01.2022

Die Antragstellung für Modernisierungen ist möglich im Zeitraum vom 09.09.2021 - 27.01.2022

Weitere Informationen zu den beiden Förderrichtlinien finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 11.07.2021 | Föderung: bis zu 75.000 € |  Ehrenamtliche kommen zusammen, lernen voneinander und miteinander, machen sich fit für die Herausforderungen in ihren Organisationen und b...

Bewerbungsschluss: 11.07.2021 | Föderung: bis zu 75.000 € | 

Ehrenamtliche kommen zusammen, lernen voneinander und miteinander, machen sich fit für die Herausforderungen in ihren Organisationen und blicken gemeinsam in die Zukunft. Fort- und Weiterbildungsangebote sind ein wesentlicher Bestandteil eines gelingenden, kreativen und wirksamen Engagements.

Zivilgesellschaftliche Akteure haben in der Zeit der Pandemie vielfach ihre Veranstaltungs- und Fortbildungsprogramme in kurzer Zeit mit viel Engagement auf neue Füße gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, den sich abzeichnenden dauerhaften Änderungen im Teilnehmer:innenverhalten Rechnung zu tragen. Neue Formen der Wissensvermittlung wie digitale und hybride Veranstaltungsformate werden ihren neu eroberten Platz im Veranstaltungskanon auch weiterhin beanspruchen.

Bei den damit verbundenen Herausforderungen setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Förderprogramm Bildungsturbo an: So wird mit dem Bildungsturbo die Fort- und Weiterbildungslandschaft in der Zivilgesellschaft bei der qualitativen Weiterentwicklung, der Verstetigung der Angebote und der Einbeziehung von bislang nicht – beziehungsweise zu wenig – berücksichtigten Zielgruppen unterstützt.

Der Bildungsturbo: Förderung und Vernetzung
Die Förderung im Rahmen des Bildungsturbos ermöglicht den geförderten Organisationen, ihre Fortbildungsprogramme qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln sowie durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE, neue und bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen zu erschließen und das Angebot so zu verstetigen.

Durch ein gemeinsames Transferhandbuch zu guter Fortbildung, das in Kooperation mit den geförderten Organisationen unter der Schirmherrschaft der DSEE entsteht, werden auch Effekte für den gesamten Fortbildungssektor im Engagement erreicht und zu innovativem Handeln angeregt – besonders für kleinere Vereine und Organisationen. Die geförderten Projekte wirken aktiv an der Erstellung des Handbuchs mit und stellen in diesem Zuge ihre Konzepte und Erfahrungen in der Projektumsetzung zur Verfügung.

Gefördert werden im Rahmen des DSEE-Programms Bildungsturbo digitale und hybride Vorhaben der Fort- und Weiterbildung sowie Coachings im Bereich Engagement und Ehrenamt zu den drei Schwerpunkten der DSEE:

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
  • Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen
  • Nachwuchsgewinnung

Was beninhaltet die Förderung?
Mit dem Förderprogramm Bildungsturbo unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zu 25 Organisationen mit jeweils bis zu 75.000 Euro dabei, ihre Fort- und Weiterbildungsprogramme sowie Coachings im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt im Jahr 2021 qualitativ maßgeblich weiterzuentwickeln.

Beim Bildungsturbo handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger von 10 Prozent erbracht werden.

Die geförderten Organisationen vernetzen sich untereinander. Sie wirken unter Schirmherrschaft der DSEE aktiv an der Erstellung eines Transferhandbuchs mit, welches die Erfahrungen, Ansätze und Tipps zur Durchführung guter Fort- und Weiterbildungsprogramme bündelt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 20.02.2022 | Preis: Ingesamt: 100.000 € |  Die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen wirken sich nachweislich auch stark auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlich...

Bewerbungsschluss: 20.02.2022 | Preis: Ingesamt: 100.000 € | 

Die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen wirken sich nachweislich auch stark auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus. Die negativen Folgen im Hinblick auf psychische Gesundheit, motorische Entwicklung, soziale Interaktionen und Bildung sind bereits jetzt spürbar.

Nach dem großen Erfolg der ersten Auflage des LupoLeo Awards 2020 (über 350 teilnehmende Projekte) wird der bundesweite Engagement-Preis von United Kids Foundations in diesem Jahr gemeinnützige Akteure in Deutschland auszeichnen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren, um die Folgen von Corona zu mildern bzw. dagegen anzukämpfen.

100.000 EURO FÖRDERGELDER – BEWERBUNG BIS ZUM 20. FEBRUAR MÖGLICH
Mit dem 2.LupoLeo Award vergibt die Volksbank BraWo Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro aufgeteilt in drei Kategorien: „Projekt-Award“, Award für „Wahre Helden“ und Award für die „Persönlichkeit des Jahres“.

Vom 19. Januar bis 20. Februar 2022 können sich gemeinnützige Projekte und Initiativen bewerben.

„Mit dem zweiten LupoLeo Award möchten wir Projekten und Organisationen, die sich in diesen schweren Corona-Zeiten für die Zukunft unserer Kinder einsetzen, Mut machen, wir wollen sie fördern, ihnen eine Plattform bieten und uns für ihr Engagement bedanken.“
Jürgen Brinkmann, Initiator des Kindernetzwerks und Vorstandsvorsitzender Volksbank BraWo

PROJEKT-AWARD SUCHT DREI GEWINNER
In der Hauptkategorie „Projekt-Award“ werden drei Awards vergeben:

  • Die erste prämierte Organisation erhält 30.000 Euro,
  • die Zweitplatzierte 20.000 Euro
  • und die Organisation auf dem dritten Platz erhält 10.000 Euro.

Für die Auswahl der Gewinner stellt United Kids Foundations ein Jugendkomitee zusammen, das aus engagierten jungen Persönlichkeiten aus der Region besteht. Sie nominieren bis zu 20 Projekte aus dem Kreis der Bewerber. Eine prominent besetzte Jury kürt danach die ersten drei Preisträger.

Award für „Wahre Helden“
Im Rahmen der Bewerbung besteht die Möglichkeit, einen Vorschlag für den zusätzlichen Award "Wahre Helden" einzureichen. Damit werden ehrenamtliche Projektmitarbeitende ausgezeichnet, die sich in besonderer und vorbildlicher Weise engagieren und als „das Gesicht“ eines Projekts wahrgenommen werden. Dieser Award ist mit Fördermitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Projekt verbunden und wird durch ein Publikums-Voting in Kooperation mit dem Magazin FOCUS online vergeben. United Kids Foundations möchte damit das besondere ehrenamtliche Engagement wertschätzen und ihm zugleich mehr Sichtbarkeit verschaffen.

Award für die „Persönlichkeit des Jahres“
Der Award „Persönlichkeit des Jahres“ wird an eine Person des öffentlichen Lebens vergeben, die sich für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie engagiert und durch ihre Arbeit oder ihr Auftreten die Kinder in ihrer Entwicklung fördert. Diese Auszeichnung ist mit Fördermitteln in Höhe von 20.000 Euro für ein Projekt der eigenen Wahl verbunden und wird vom Jugendkomitee vergeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 17.09.2021 | Förderung: Zuschuss |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Mobilfunkstrategie ab sofort Forschungs- und Entwicklungsvor...

Bewerbungsschluss: 17.09.2021 | Förderung: Zuschuss | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Mobilfunkstrategie ab sofort Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur "Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten". Projektskizzen können bis zum 17. September 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Die Digitalisierung in der Landwirtschaft hilft, konkrete Zielkonflikte zwischen Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, Tierwohl und Produktivität zu lösen. Gleichzeitig trägt sie zur Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft bei. Ebenso lassen sich auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten in der Region mittels Digitalisierung optimieren. Damit hat die Digitalisierung großes Potenzial, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufzugreifen und sowohl eine ressourcenschonendere Landwirtschaft möglich zu machen als auch ländliche Regionen zu stärken. Zudem strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten an. Im Rahmen der Mobilfunkstrategie soll dabei die Nutzung von Mobilfunknetzen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen ermöglicht werden.

Dementsprechend fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der neuen Bekanntmachung neben den bereits etablierten Experimentierfeldern jetzt Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen, welche Ideen und Handlungsansätze identifizieren, um die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich voranzutreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume zu stärken.

Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft sowie zur Stärkung der vor- und nachgelagerten Bereiche und Wertschöpfungsketten leisten. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten berücksichtigt werden, die sich durch die Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen oder einer sehr guten Breitbandinfrastruktur ergeben. Die zu fördernden Vorhaben orientieren sich an den Bedarfen der Praxis, erproben bereits entwickelte digitale Anwendungen und sorgen für einen Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praktikern vor Ort

Zwei Module: Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen
Mit den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen gibt es zwei Zielrichtungen dieser Förderrichtlinie.

  • Modul 1 (Zukunftsbetriebe)
    Kern eines jeden zu fördernden Vorhabens ist ein landwirtschaftlicher Zukunftsbetrieb mit digitaler Ausrichtung.Ziel der Einrichtung der Zukunftsbetriebe ist es, den Nutzen der Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter zu erforschen und damit eine zukunftsfähige Entwicklung dieser zu unterstützen. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe aller Größen produktiver und wettbewerbsfähiger werden. Ebenso sollen Nachhaltigkeit, Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz verbessert werden. Dabei werden die wesentlichen Aufgaben im landwirtschaftlichen Betrieb sowohl für die Pflanzenproduktion als auch für die Tierhaltung in den geförderten digitalen Zukunftsbetrieben abgebildet.
  • Modul 2 (Zukunftsregionen)
    Modul zwei fördert digital ausgestaltete regionale Wertschöpfungsketten, die möglichst in räumlicher Nähe zu einem Zukunftsbetrieb bzw. Experimentierfeld angesiedelt sind und wiederum eine Zukunftsregion prägen. Im Fokus des Moduls zwei steht die Digitalisierung und damit einhergehend die Förderung der Digitalisierung im gesamten ländlich geprägten Raum, mit der Absicht zu erproben, wie digital geprägte Zukunftsregionen funktionieren. Es wird angestrebt, dass Zukunftsregionen mit den Zukunftsbetrieben beziehungsweise mit bereits bestehenden Experimentierfeldern eng verzahnt werden. Daher ist eine räumliche Nähe und die Bildung von Verbundvorhaben von Vorteil.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 25.07.2021 | Förderung: Bis zu 40.000 € | Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind auf dem Land allgegenwärtig. Die Menschen vor Ort engagieren sich in unzähligen Vereinen u...

Bewerbungsschluss: 25.07.2021 | Förderung: Bis zu 40.000 € |

Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind auf dem Land allgegenwärtig. Die Menschen vor Ort engagieren sich in unzähligen Vereinen und Initiativen. Sie gestalten gemeinsam ihre Heimat und machen das Leben auf dem Land noch lebenswerter.
So vielfältig wie bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt selbst sind auch die Organisationen, in denen sich Menschen engagieren, und die Strukturen vor Ort, welche bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beteiligung unterstützen. Was alle gemeinsam haben: Wo die verschiedenen Vereine und Initiativen mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Netzwerken zusammenarbeiten, entstehen gemeinsame Ideen und werden Kräfte für deren Umsetzung gebündelt. In strukturschwachen Regionen ist das besonders wichtig.

Hier setzt das Programm „Engagiertes Land“ an. Mit dem Netzwerk-Programm werden lokale Zusammenschlüsse unterstützt, die sich gemeinsam auf den Weg machen, die Engagement- und Ehrenamtslandschaft vor Ort weiterzuentwickeln.

In einem ersten Schritt wird 2021 und 2022 gemeinsam mit den teilnehmenden Netzwerken, dem Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und ggf. weiteren Partner:innen das mehrjährige Programm „Engagiertes Land“ in einer Pilotphase entwickelt.

Was wird gemacht?
Die bis zu 20 teilnehmenden Netzwerke erhalten eine umfangreiche Begleitung und Qualifizierung sowie Vernetzungsangebote für die Netzwerkentwicklung. Ein Umsetzungsbudget ermöglicht die Weiterentwicklung des Netzwerkes und gemeinsame Maßnahmen zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort.

  • Prozessbegleitung: Das Programm „Engagiertes Land“ unterstützt die Entwicklung beziehungsweise den Aufbau des Netzwerks vor Ort durch passgenaue, neutrale Beratung und Moderation durch externe Expert:innen.
  • Dorf-Werkstätten: Im Rahmen von Dorf-Werkstätten des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung werden Informationen über den Ort gesammelt und lokale Ressourcen aufgespürt. Aus den Ergebnissen lassen sich konkrete Projekte fundiert vorbereiten, sodass neue Ideen für die Entwicklung des ländlichen Raumes gezielter umgesetzt werden können.
  • Netzwerk "Engagiertes-Land": Das Programm „Engagiertes Land“ bringt regelmäßig die teilnehmenden Netzwerke aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen und Ideen auszutauschen. Darüber hinaus können die teilnehmenden Netzwerke von dem breiten, überregionalen Netzwerk der DSEE und ihrer Partner:innen profitieren.
  • Qualifizierung: Angeboten wird zudem eine Qualifizierungsreihe zu den Themen Netzwerkarbeit und Kooperation (freiwillige Teilnahme). Dazu gehören beispielsweise rechtliche Grundlagen der Kooperation, Zusammenarbeit mit Unternehmen sowie digitale Tools für Netzwerke.
  • Finanzielle Förderung/Umestzungbudget: Geld ist nicht alles. Aber ohne Geld lassen sich die meisten Ideen – und sind sie noch so gut – nur schwer umsetzen. Die beteiligten Initiativen erhalten daher ein Umsetzungsbudget. Die Mittel können für die Weiterentwicklung des Netzwerkes verwendet werden (z.B. Vernetzungsveranstaltung) sowie für Aktivitäten des Netzwerkes zur Förderung von Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort (z.B. gemeinsame Ehrenamtsbörsen, Informationsmedien oder Bürger:innenbefragungen). Das Umsetzungsbudget beträgt bis zu 20.000 Euro für das Jahr 2021 und – vorbehaltlich der Haushaltsbewilligung – bis zu 20.000 Euro für das Jahr 2022. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfänger:innen in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbracht werden.

Wer kann teilnehmen?
Das Programm richtet sich an (entstehende) Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen, die gemeinsam die Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und Beteiligung vor Ort verbessern wollen.

Das „Engagierte Land“ lebt von der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Engagement-Netzwerke. Wichtig ist daher, dass Sie Interesse an einem Erfahrungs- und Wissensaustausch mit den anderen Teilnehmen haben und gemeinsam mit uns das Programm entwickeln möchten.

Für eine Teilnahme gibt es zudem folgende Voraussetzungen:

  • Das Netzwerk ist in einem Dorf oder einer Kleinstadt im strukturschwachen ländlichen Raum angesiedelt.
  • Die Gemeinden, beziehungsweise die Gemeindeteile (z.B. Orts- und Stadtbezirk, Ortschaft und Weiler), haben bis zu 10.000 Einwohner:innen.
  • Die Interessensbekundung wird von mindestens drei Organisationen getragen.
    Hauptansprechpartner:in und Antragsteller:in muss eine als gemeinnützig anerkannte Organisation sein.

Die kommunale Verwaltung sollte in das Netzwerk eingebunden sein.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Förderung: Finanzielle Unterstützung |  Demokratie braucht Menschen, die mitmischen, die Demokratie leben und für demokratische Werte einstehen. Familien kommt dabei e...

Bewerbungsschluss: 10.10.2021 | Förderung: Finanzielle Unterstützung | 

Demokratie braucht Menschen, die mitmischen, die Demokratie leben und für demokratische Werte einstehen. Familien kommt dabei eine herausragende Rolle zu. Hier werden demokratiefördernde Kompetenzen und Einstellungen wie Toleranz, Solidarität oder Dialogfähigkeit buchstäblich erlernt und eingeübt. Wie können Eltern durch Angebote der Familienbildung und Familienberatung bestärkt werden, ihren Kindern einen solchen Übungsraum noch besser zu bieten?

Der Ideenwettbewerb
Über „misch:mit – Ideenwettbewerb für Elternbeteiligung und Demokratiebildung“ ruft das Bundesfamilienministerium dazu auf, neue Wege der Elternbeteiligung und Demokratiestärkung in der Familienbildung und Familienberatung zu beschreiten. Gesucht werden Ideen mit Potenzial und bestehende Projekte, die Eltern auf innovative Art und Weise anregen, sich einzubringen, mitzuentscheiden und demokratische Werte in der täglichen Erziehungsarbeit zu leben und zu vermitteln.

Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an alle Organisationen und Träger, die einen Bezug zur Demokratiestärkung in der Familie haben . Dazu zählen:

  • gemeinnützige Träger und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, insbesondere der Eltern- und Familienbildung und Familienberatung
  • Elternverbände
  • Migrantinnen- und Migrantenorganisationen
  • Organisationen und Einrichtungen der Kommunen wie Jugendämter und Schulämter
  • bundesweit tätige Träger der Familienbildung und Familienberatung, die über eine ausdifferenzierte Organisationsstruktur bis auf die lokale Ebene verfügen.

„misch:mit“ richtet sich an Vorhaben, die sich in mindestens zwei der folgenden Zielbereiche engagieren:

  • Zielbereich 1: Partizipation
    Eltern werden darin bestärkt, sich zu engagieren.
  • Zielbereich 2: Mitbestimmung
    Eltern werden darin bestärkt, ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen.
  • Zielbereich 3: Erziehungs- und Bildungsarbeit
    Eltern werden darin bestärkt, demokratierelevante Aspekte zu berücksichtigen.
  • Zielbereich 4: Anti-Bias
    Eltern werden darin bestärkt, Vorurteilen entgegenzuwirken.

Mitmachen lohnt sich!
Eine Auswahljury bewertet die Einreichungen nach vorgegebenen Wettbewerbskriterien. Die am besten bewerteten Projekteinreichungen profitieren auf vielfältige Art und Weise:

  • Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung ab 2022 nach entsprechendem Antragsverfahren und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln (geplant),
  • durch eine Veröffentlichung in einer Broschüre,
  • durch eine Würdigung des Engagements in einer Prämierungsveranstaltung am 10. Dezember 2021 (geplant).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbung: Laufend bis 31.12.2023 | Förderung: Landesabhängig | Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Inv...

Bewerbung: Laufend bis 31.12.2023 | Förderung: Landesabhängig |

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort.

Ziel des Programms ist, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.

Im Einzelnen geht es insbesondere um

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Zur Entlastung während der Corona-Pandemie beträgt die Finanzierung der Vorhaben, die bis zum 31.12.2021 bewilligt bzw. begonnen sind, bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Hierbei können seit 2021 die Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel für Ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen.

Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten stammen.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € |  Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR de...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Förderung: Bis zu 50.000 € | 

Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur eine neue Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Es erfolgt eine einmalige Ausschreibung vom 01.08.2021 bis 30.09.2021 für Vorhaben, die in 2022 umgesetzt werden. Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Hierauf reagiert „Profil: Soziokultur“.

Gefördert werden Entwicklungsprozesse und die Organisationsentwicklung von freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des soziokulturellen und kulturellen Feldes. Die Prozessvorhaben sollen dazu dienen, dass Kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung auch in unsicheren Zeiten auf der Basis eines klaren Profils und einer Finanzierungs- und Vernetzungsstrategie strukturell stabilisiert werden. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und diversen gesellschaftlich-kulturellen Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der soziokulturellen Praxis und Strukturen.

Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit auf der Basis der Pandemie-Erfahrungen bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung vor Ort dienen. Es können einzelne oder Verbundvorhaben mit bis zu drei Kooperationspartnern beantragt werden.

Was wird gefördert? Prozesse statt Projekte!
Beantragte Vorhaben sind Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass

  • das eigene Profil und Potenzial für gesellschaftlich relevante, partizipative Kulturarbeit geschärft wird
  • gesellschaftlich drängende Fragen und Aufgaben aufgegriffen und die Bedeutung/Bedarfe für Organisation, Angebote, Personal und Zielgruppen geklärt werden
  • Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partnern untersucht werden: Räume, Orte, Material, Ideen, Konzepte, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
  • Sichtbarkeit erhöht wird und Kommunikation und Austausch mit lokalen oder regionalen Stakeholdern, der Verwaltung und Kooperationspartnern funktioniert
  • Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle ggf. im Verbund mit Kooperationspartnern und/oder der Verwaltung entwickelt werden

Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung ausdrücklich erwünscht.

Wer ist antragsberechtigt?

  • freie gemeinnützige juristische Träger, d.h. eingetragene Vereine (e.V.), gGmbH, gUG und gemeinnützige Stiftungen mit mindestens zweijähriger Existenz (seit 2020 oder früher) und aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit aus Deutschland
  • Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern/Partnern, bei denen der Hauptantragstellende gemeinnütziger juristischer Träger (mind. 2 Jahre Existenz, s.o.) ist. Verbundpartner können gerne (jüngere) freie Initiativen/Arbeitskreise sowie GmbH/GbR sein. Einzelpersonen, öffentliche und kirchliche Träger sind sowohl als Hauptantragstellende als auch als Verbundpartner ausgeschlossen

Förderhöhe

  • mind. 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
  • mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von zwei Partnern bis zu 40.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme
  • mind. 5.000 Euro bei Verbundvorhaben von drei Partnern bis zu 50.000 Euro / max. 80% der Gesamtsumme

Weitere Infromationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.08.2021 | Förderung: bis zu 2.500 € |  Herausforderung „Nachwuchs gewinnen“. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt tragen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen R...

Bewerbungsschluss: 15.08.2021 | Förderung: bis zu 2.500 € | 

Herausforderung „Nachwuchs gewinnen“. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt tragen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen tragen dazu bei, dass das Leben vor Ort attraktiv bleibt. Aber gerade in diesen Regionen führt der demografische Wandel dazu, dass es in ehrenamtlich getragenen Organisationen immer schwieriger wird, Engagierte und Ehrenamtliche zu finden. Egal, ob es darum geht, bereits Engagierte davon zu überzeugen, sich weiterhin einzubringen, oder darum, neue Ehrenamtliche zu gewinnen. Diese Herausforderungen erschweren zunehmend den Erhalt der Strukturen für Engagement und Ehrenamt.

Vor Ort gibt es dabei viele Ideen, wie Menschen für Engagement begeistert werden können. Oft fehlt es nur an kleinen Summen, mit denen die Organisationen ihre Strukturen stärken könnten.

Das Programm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“ im Überblick
Mit dem Programm Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die DSEE ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dies wird mit bis zu 2.500 Euro je Organisation ermöglicht. Mit dem Geld können Projekte durchgeführt werden, die entweder dazu dienen, die Strukturen für Engagement und Ehrenamt vor Ort zu verbessern oder die dazu dienen, Ehrenamtliche zu gewinnen und zu binden.

  • Anträge zum Förderprogramm Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken. können voraussichtlich ab dem 15. Juli 2021 über ein digitales Antragssystem eingereicht werden. Antragsschluss ist der 15. August 2021
  • Ehrenamtlich getragene Organisationen können sich um eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro bewerben.
  • Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Projektkosten.
  • Projekte können in der Regel ab dem 1. Oktober 2021 starten, müssen aber in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Der Antrag kann ausschließlich über das digitale Antragssystem der DSEE gestellt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Zuschuss: 250.000€ | Im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) 2020-2025 können bis 31. August 2021 Fo...

Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Zuschuss: 250.000€ |

Im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) 2020-2025 können bis 31. August 2021 Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung eingereicht werden.

Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art und Weise, wie wir beruflich oder privat Prozesse gestalten, sondern bietet auch Chancen und Möglichkeiten, neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale im Ländlichen Raum zu erschließen.

Dabei spielt nicht nur die digitale Verarbeitung von Informationen eine Rolle, sondern ganz wesentlich deren Vernetzung. Erst durch die Verknüpfung verschiedenster Prozesse lassen sich Vorteile durch die Digitalisierung, wie eine Steigerung der Effizienz, bessere Datenintegrität oder faktenbasierte Entscheidungen generieren.

Häufig bedeutet die Digitalisierung für Betriebe vorerst einen erhöhten Arbeitsaufwand und die Veränderung bereits eingespielter Arbeitsweisen und Routinen. Wesentlich ist der zielgerichtete Einsatz digitaler Techniken, um den Nutzen in der Anwendung zu steigern. Und genau in diesem Punkt besteht in Österreich noch ein Bedarf an praxisorientierter Forschung.

Um die großen Vorteile digitalisierter Prozesse umsetzen zu können, möchte das BMLRT gezielt Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung beauftragen.

Dazu wird aus dem Budget für die Auftragsforschung ein Betrag von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei ein maximales Volumen von 250.000,- Euro pro Projekt vorgesehen ist.

Projektanträge zum Thema Digitalisierung können bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.

Auf das Erfordernis der Ausweisung des Eigenforschungsinteresses im Ausmaß von zumindest 10% der Projektkosten wird hingewiesen. Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und Unterstützern des Forschungsvorhabens sind möglich.

Wesentlich ist dabei die Praxisrelevanz der eingereichten Projektvorschläge. Die Einbindung von Praktikern aus der Land- und Forstwirtschaft ist daher vorteilhaft.

Die Einreichung der Forschungsaktivitäten erfolgt über die Forschungsplattform Dafne www.dafne.at (Datenbank für Forschung zur nachhaltigen Entwicklung des BMLRT).

Die eingereichten Vorschläge werden vom Ressort hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

  • Relevanz für die Strategien und Programme im BMLRT
  • Kohärenz und Überschneidung mit anderen Bundesforschungsprogrammen
  • Projektmanagement und wissenschaftliche Exzellenz
  • Bedeutung der Problemstellung und Beitrag zur Problemlösung
  • Angemessenheit des Projektumfanges
  • Nutzung von wissenschaftlichen Netzwerken
  • Umsetzbarkeit der zu erwartenden Ereignisse in Kooperation mit den späteren Nutzern

Überarbeitungen der Vorschläge nach einer ersten Begutachtung und der daraus resultierenden Anregungen sind möglich.

Die tatsächliche Entscheidung über eine mögliche Beauftragung der gut beurteilten Projektvorschläge erfolgt in einem ressortinternen Gremium.

Der Projektstart der ausgewählten Projektvorschläge soll nach Möglichkeit im Herbst 2021 erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 03.09.2021 | Förderung: bis zu 60.000 € je Projekt |  Die European Cultural Foundation und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) haben eine neue, interregionale Förderung...

Bewerbungsschluss: 03.09.2021 | Förderung: bis zu 60.000 € je Projekt | 

Die European Cultural Foundation und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) haben eine neue, interregionale Förderung für kulturelle Initiativen ins Leben gerufen. Schwerpunkt der Förderung sind regionale Transformationen und europäische Solidarität im Nachgang der Corona Krise.

Was wird gesucht?
Diese Ausschreibung wendet sich an Kulturorganisationen sowie in anderen Arbeitsfeldern tätige Initiativen, die in Ostdeutschland oder vergleichbaren Regionen Europas arbeiten und sich mit den lokalen Folgeerscheinungen von Deindustrialisierung, Bevölkerungsschwund, wachsender sozialer Ungleichheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, maroder öffentlicher Infrastruktur sowie den Auswirkungen ökologischer Krisen beschäftigen.

Im Rahmen dieser spezifischen Förderrunde des Culture of Solidarity Funds unterstützen die Bundeszentrale für Politische Bildung und die European Cultural Foundation kurz- und längerfristige europäische Kooperationsprojekte, die im Rahmen von grenzüberschreitender Kulturarbeit sozioökonomische Veränderungsprozesse in ihren Heimatregionen thematisieren. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den im Kontext der Corona-Pandemie nochmals virulenter gewordenen gesellschaftspolitischen Herausforderungen in solchen Regionen. Für diese Spezialausgabe des Culture of Solidarity Funds suchen wir nach Kulturprojekten, die sich unter anderem besonders mit den folgenden Fragestellungen beschäftigen:

  • Wie können von der Corona-Krise besonders betroffene jüngere Generationen sowie an den sozialen Rand gedrängte Gesellschaftsgruppen ihre im Rahmen der Pandemie verlorenen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten wieder aufholen?
  • Wie können Bürgerinnen und Bürger individuell wie kollektiv auch in abgelegenen Landstrichen von durch Corona beschleunigten Digitalisierungsprozessen in der Arbeitswelt und den sich verändernden Gegebenheiten am Arbeitsmarkt profitieren?
  • Wie kann einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung, politischer Radikalisierung und populistischen Bewegungen auf regionaler Ebene am besten begegnet werden?
  • Wie können etablierte Medieninstitutionen und digitale Plattformen zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit und Engagement für die Belange, Probleme und bereits bestehenden Lösungsansätze von Menschen in den Peripherien Europas und deren Communities beitragen?
  • Wie können kulturorientierte Revitalisierungsstrategien und Kreativwirtschaft für Regionen, die mit den Folgen von Deindustrialisierung kämpfen, nachhaltig Ressourcen für erfolgreiche Veränderungsprozesse freisetzen?
  • Wie können jahrzehntelang von Ressourcenausbeutung und Umweltzerstörung geprägte Orte in ökologisch, kulturell und gesellschaftlich vielfältigere Landschaften verwandelt werden? Wie könnten neue europäische Kulturlandschaften aussehen, die sowohl im Kampf gegen die Klimakrise als auch für eine höhere Lebensqualität der Bevölkerung vor Ort wirksam werden?
  • Wie können lokale kulturelle Traditionen und Fertigkeiten als Ressource für innovative Architektur, Design, Raumplanung und die praxisbezogene Erforschung einer klimaschützenden Zukunft Europas genutzt werden? (z.B. im Rahmen der EU-Initiative Neues Europäisches Bauhaus)
  • Welche Rolle spielen kulturelle und soziale Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, neue Verkehrskonzepte und die Zukunft des Reisens (nach der Corona-Krise) für Regionen im Strukturwandel? Wie können solche Regionen zu Zukunftsmodellen für gesamtgesellschaftliche und europäische Zielsetzungen hinsichtlich der Gestaltung klimaneutraler, Biodiversität erhaltender und für alle Menschen attraktiverer Lebensräume werden?

Alle im Zuge dieser Ausschreibung eingereichten Projektvorschläge haben die folgenden inhaltlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Der Culture of Solidarity Fund fördert Projektinitiativen, die …:

  • … direkt vor Ort in einer Transformationsregion arbeiten, dabei aber eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen aus anderen Regionen Europas mit ähnlichen Herausforderungen eingehen und im Sinne einer nationale Grenzen überwindenden europäischen Solidarität unter Gleichgesinnten tätig werden.
  • … an der Entwicklung von zukunftsorientierten, von kulturellen Fragen und Entwicklungsstrategien inspirierten Lösungen für tiefgreifende gesamtgesellschaftliche und europäische Herausforderungen arbeiten.
  • … an und mit neuen inter-regionalen Modellen für einen nachhaltigen Austausch von professionellem Wissen und praktischen Erfahrungen arbeiten und damit gesellschaftspolitische und kulturelle Veränderungsprozesse in Europa positiv beeinflussen.

Was wird geboten?
Ausgewählte Projekte können grundsätzlich mit zwei verschieden hohen Fördersummen unterstützt werden - jeweils abhängig von der am Projekt beteiligten

Anzahl von Partnerorganisationen:

  • €40.000 – zwei Partnerorganisationen;
  • €60.000 – mindestens drei Partnerorganisationen;

Der maximale Förderzeitraum für alle ausgewählten Projekte beträgt 12 Monate, beginnend mit dem 1. November 2021 und endend mit dem 31. Oktober 2022. Die Projektaktivitäten müssen in diesem Zeitraum durchgeführt werden.

Eigen- und Drittmittel sind keine Voraussetzung für die Projektförderung, eine ausgewogene und diversifizierte Finanzplanung kann jedoch die Beurteilung der Umsetzbarkeit Ihres Projekts wesentlich verbessern. Alle weiteren Details hinsichtlich Projektlaufzeit, zulässigen Projektkosten, sowie den Ablauf und die Umsetzung der Fördervereinbarungen finden sich im Abschnitt Frequently Asked Questions.

Alle geförderten Projektorganisationen und deren Partner werden im Herbst 2022 zu einem vertiefenden Netzwerktreffen in einer der teilnehmenden Regionen in Ostdeutschland eingeladen. Unser Ziel ist es, damit einen nachhaltigeren Lerneffekt und Wissenstransfer zwischen den unterstützten Projekten und Regionen zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm in Deutsch und Englisch finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 2 Termine in 2022 | Förderhöre abhängig von Eventgröße | Seit Mittwoch, den 16. Juni 2021 ist die die Registrierung für den Sonderfonds Kulturveranstaltungen möglich unter www.sond...

Bewerbungsschluss: 2 Termine in 2022 | Förderhöre abhängig von Eventgröße |

Seit Mittwoch, den 16. Juni 2021 ist die die Registrierung für den Sonderfonds Kulturveranstaltungen möglich unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. Künstler*innen und Kulturschaffende können ihre Veranstaltung für den neuen Kultur-Sonderfonds des Bundes anmelden.

Was ist der „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“?
Über diesen Sonderfonds stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Angebote zu unterstützen. Die Hilfen sollen ab Juli, August sowie September zur Verfügung stehen und das Risiko mindern, mit geplanten Veranstaltungen Verluste zu machen.

Dieses Hilfsprogramm der Bundesregierung ist eine gute Initiative, Veranstalter*innen zu unterstützen, mit Mut in die Zukunft zu planen.

Eine regelmäßige Kommunikation zwischen der Bundesregierung, Bundesländern und dem Deutschen Kulturrat ist eingerichtet worden, um das Programm nach Möglichkeit anzupassen, wenn sich besondere Fragen oder Probleme ergeben. Der Deutsche Kulturrat ist in der Lenkungsgruppe des Sonderfonds vertreten; der Bundesverband Soziokultur e.V. ist mit dem Kulturrat in Kontakt und übermittelt ihm Ideen für wichtige Anpassungen. Details des Verfahrens können so laufend verbessert werden. Hilfreich ist ein sehr detaillierter FAQ-Katalog, einzusehen hier.

Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Förderfähig sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts und Ausstellungen. Wichtig: Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden.

Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Der Sonderfonds kann sowohl von privatwirtschaftlichen als auch von öffentlich-rechtlichen Veranstalter*innen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass Eintrittskarten verkauft werden, um die Veranstaltung zumindest zum Teil, wenn nicht ganz, zu finanzieren. Ohne den Verkauf von Eintrittskarten greift der Sonderfonds ins Leere, denn er unterstützt die Einnahmen der ersten tausend Tickets. Wer auch immer überlegt, in den nächsten Monaten wieder zu veranstalten und aufgrund der wechselnden Pandemielage zögert, sollte sich beteiligen.

Ist das Verfahren aufwändig?
Das Verfahren ist aus unserer Sicht schlank konstruiert. Gewährt wird eine sogenannte Billigkeitsleistung, mit der der Staat in einem unverschuldeten Notfall einen finanziellen Verlust kompensiert. Wir befinden uns nicht im Bereich des Zuwendungsrechts. Ein Zuwendungsverfahren wäre aufwändiger.

Wie wird gefördert?
Der Fonds wird von zwei Säulen getragen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung.

  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe
    greift für kleinere Veranstaltungen, die pandemiebedingt nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Pandemiebedingt heißt unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 bis zum Ende der Laufzeit des Sonderfonds` zur Verfügung.Grundzüge dieser Hilfe: Verringert sich die Anzahl der Teilnehmenden pandemiebedingt um mindestens 20 Prozent, verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Reduzieren besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent, verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets.
    Die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist seit dem 15.06.2021 möglich.
  • Die Ausfallabsicherung
    ist für größere Kulturveranstaltungen gedacht, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant sind. Dies betrifft z. B. Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder einer Verschiebung übernimmt die Ausfallabsicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Welche Kosten förderfähig sind, finden Sie hier

Wichtig: Die Veranstaltungen müssen vorab über die Plattform registriert werden. Die Anträge auf Unterstützung werden ebenfalls über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de gestellt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 01.03.2022 | Preis: 5.000 € |  Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" (YFCS) gemeinsam mit der "European...

Bewerbungsschluss: 01.03.2022 | Preis: 5.000 € | 

Mit dem "Famigro Award" zeichnet die Unternehmer- und Landbesitzer-Organisation "Young Friends of the Countryside" (YFCS) gemeinsam mit der "European Landowners Organization" (ELO) Projekte europäischer Unternehmer aus, die einen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leisten. Der Hauptpreis ist dotiert mit 5.000 Euro. Bewerbungsfrist: 1. März 2022

Qualifiziert sind innovative Vorhaben mit langfristigem positiven Einfluss auf die ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung eines ländlichen Raums. Diese Projekte sollen ebenso als Modelle für andere ländliche Gemeinschaften dienen können.

Bewerben können sich europäische Unternehmer im Alter von 18 bis 40 Jahren.

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular zum Famigro Award finden hier

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