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Bewerbungsschluss: 13. Juli | Preis: Image-Video und vieles mehr | Wir feiern engagierte Menschen!Sie helfen alten Menschen durch die Coronakrise, retten bedrohte Tierarten oder spenden Wärme für Obd...

Bewerbungsschluss: 13. Juli | Preis: Image-Video und vieles mehr |

Wir feiern engagierte Menschen!
Sie helfen alten Menschen durch die Coronakrise, retten bedrohte Tierarten oder spenden Wärme für Obdachlose: Mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig für unsere Gesellschaft.

Diese besonderen Menschen verdienen besondere Anerkennung! Und genau deshalb wollen wir sie feiern – bei den Volunteer Awards 2021.

Nominiere jetzt Deine:n Volunteer des Jahres!
Kennst Du einen Menschen, dessen freiwilliges Engagement Dich beeindruckt? Jemand, der in besonderer Weise für seine Mitmenschen da ist oder für unsere Natur den Unterschied macht? Dann nominiere sie oder ihn bis zum 13. Juli für die Volunteer Awards 2021! Du kannst Dich auch selbst für einen der 6 Awards nominieren.

Die 6 Volunteer Awards

  1. Young & Social
    Ein Mensch, der sich bereits in jungen Jahren sozial engagiert und dabei besonderen Einsatz zeigt
  2. Exceptional Commitment
    Ein Mensch, der sich schon seit vielen Jahren tatkräftig und hingebungsvoll engagiert
  3. Social Innovator
    Ein Mensch, der mit neuen Ideen und sozialen Innovationen große Wirkung für die Gesellschaft erzielt
  4. Newcomer Volunteer
    Ein Mensch, der neu in Deutschland ist und sich in besonderer Weise sozial engagiert
  5. Volunteer for Future
    Ein Mensch, der sich in besonderer Weise für unseren Planeten und unsere Natur engagiert
  6. Digital Hero
    Ein Mensch, der sich in der digitalen Welt auf besondere Weise und mit großer Wirkung engagiert

Aus den Finalist:innen in allen 6 Kategorien wird der oder die Volunteer of the Year durch ein Online-Voting gewählt.

Was gibt es zu gewinnen?

Die 6 Gewinner:innen erhalten:

  • Urkunde & Trophäe der Volunteer Awards 2021
  • Nachhaltiger Rucksack von Freitag
  • Image-Video für die eigene Organisation, produziert von GoVolunteer
  • Gruppencoaching für die eigene Organisation zum Thema Online Teambuilding von Fairlinked
  • Nominierung für den dt. Engagementpreis 2022
  • Wertschätzung & Anerkennung des (prominenten) Publikums

Den/die Gewinner:in des Publikumspreis erwartet eine ganz besondere Überraschung, die von uns noch verkündet wird!

Wann werden die Volunteer Awards 2021 verliehen?
Die Volunteer Awards 2021 werden am 4. September um 18 Uhr im YAAM Berlin verliehen. Das Event wird live im Internet übertragen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Nominierung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 14.01.2022 | Preis: Insgesamt: 50.000 € |  Zum sechsten Mal schreiben die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein Constructive Alps aus – ein mit 50’000 E...

Bewerbungsschluss: 14.01.2022 | Preis: Insgesamt: 50.000 € | 

Zum sechsten Mal schreiben die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein Constructive Alps aus – ein mit 50’000 Euro dotierter Architekturwettbewerb, der nachhaltiges Bauen und Sanieren im Alpenraum auszeichnet. Die Jury lädt Architekt:innen und Bauherr:innen ein, ihre Bauten aus den Jahren 2017 bis 2021 vorzulegen, die im Gebiet der Alpenkonvention etwas zur Erreichung des Klimaziels «Netto Null» beitragen.

Gesucht sind Sanierungen, Weiter- und Neubauten von Gebäuden für alle Aufgaben der Architektur: Wohnhäuser ebenso wie Bauten für die Öffentlichkeit, von Gemeindebauten bis zu Spitälern und Kulturstätten, von Gemeindekraftwerken bis zu Eisenbahn- und Busstationen, Bauten für die Landwirtschaft ebenso wie Häuser für den Tourismus. Dabei gilt die Devise: Sanieren und Aufwerten ist klimavernünftiger als Abreissen. Darum gibt Constructive Alps auch in der sechsten Auflage dem Sanieren ein besonderes Augenmerk.

Die Jury beurteilt die Eingaben nach vier Kriterien hin zum Ziel «Netto Null».

  • Ökologie: Welchen Beitrag leistet das Haus zur ökologischen Vernunft – und zwar in der Konstruktion und im Gebrauch? Hier spielen messbare Kriterien wie die Energiekennzahl ebenso eine Rolle, wie die Einbettung des Hauses in die Umgebung und in Systeme klimavernünftiger Mobilität.
  • Ökonomie: Welchen Beitrag leistet das Projekt, um Kosten und Nutzen in vernünftiger Balance zu halten? Zur ökonomischen Betrachtung gehört auch, wie ein Vorhaben auf regionale Material- und Arbeitskreisläufe abgestimmt ist.
  • Gesellschaft: Welchen Beitrag leistet ein Projekt, damit es den Menschen an ihren Orten und in der Welt gut geht? Mit welcher Wohnform lässt sich mit geringem Flächenverbrauch die höchste Lebensqualität erzielen?
  • Baukunst: Welchen Beitrag leistet das Haus zur Baukunst?

Der Wettbewerb ist zweistufig. Für die erste Etappe beschreibt das Eingabeformular auf constructivealps.net die nötigen Eingaben. Das Formular muss bis zum 14. Januar 2022 online eingereicht werden. Für die zweite Stufe wird die Jury rund 25 Bauten auswählen, welche sie im Frühjahr 2022 vor Ort besuchen wird. Die Preisverleihung findet anfangs September 2022 im Rahmen der Klimawoche in Brig statt. Die besten Ideen werden dann mittels Wanderausstellungen und Veranstaltungen bei den Menschen vor Ort sowie bei jeder Gelegenheit, wo es um Bauen geht, in und ausserhalb der Alpen verbreitet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € |  KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesreg...

Bewerbungsschluss: 24.09.21 | Förderung: Bis 50.000 € | 

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN hat das Ziel, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen und ihnen damit eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN erreicht dieses Ziel in erster Linie durch:

  • die gezielte Schulung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geförderten Einrichtungen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und digitalen Transformation,
  • eine von Transformationsagent*innen unterstützte Weiterentwicklung von einschlägigen Kompetenzen und Kapazitäten innerhalb der Einrichtungen,
  • die Förderung der Produktion eigener digitaler Inhalte als konkreter Anlass und Katalysator für die digitale Transformation
  • sowie die Unterstützung beim Aufbau von Verbundpartnerschaften zwischen Einrichtungen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zum Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. | Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellh...

Bewerbungsschluss: 30. April / 31. Oktober 2021/22/23/24 | Zuschuss: bis zu 100% / max. 20. Mio. |

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.

Neue, sichere Radwege, Stell- und Ladeplätze für Pedelecs und Lastenräder oder Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen: Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium (BMU) modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

Mit dem Förderaufruf sollen Projekte in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Das Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasen. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Abstellanlagen oder Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die geförderten Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts-und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.

Damit Projekte wie diese bundesweite Nachahmung finden, setzt das BMU einen gewissen Vorbildcharakter für eine Förderung im Rahmen des Aufrufs voraus. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen sowie
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Verbesserte Förderbedingungen im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“
Durch das Corona-Konjunkturpaket sowie das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung profitieren Akteur*innen beim Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Im Überblick:

  • Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
  • Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5 Prozent.
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent an den Gesamtausgaben des Projektes vorausgesetzt.


Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Die im Förderaufruf vorgegebene Gliederung ist dabei verbindlich einzuhalten. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Unterstützung: Max 20.000 Franken | Die Grundsätze der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats können nur umgesetzt werden, wenn sich alle Akteure auf nationa...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | Unterstützung: Max 20.000 Franken |

Die Grundsätze der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats können nur umgesetzt werden, wenn sich alle Akteure auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene daran beteiligen. Darauf zielt das Förderprogramm: Es unterstützt Projekte, welche zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Diese Projekte sind als Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf lokaler Ebene zu verstehen, welche den Rahmen für internationale und nationale Anstrengungen auf diesem Gebiet bildet.

Seit 2001 wurden im Rahmen des Förderprogramms über 450 Projekte unterstützt. Dabei fokussiert es auf konkrete Umsetzungsprojekte und sieht sich als Starthilfe für realisierungsreife Vorhaben mit direkter positiver Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung. Die Projekte sind innovativ und problemlos reproduzierbar.

Ausschreibung 2021–2022
Themenschwerpunkt ist die «ressourcenleichte Gesellschaft». In diesem Bereich besteht gemäss der aktuellen Bestandesaufnahme über die Umsetzung der Agenda 2030 grosser Handlungsbedarf. Der weltweit zunehmende Verbrauch von natürlichen Ressourcen gefährdet die Stabilität des Klimas und die Ökosysteme und kann negative Auswirkungen auf die Menschen haben.

Mit ihrem hohen Ressourcenverbrauch pro Person trägt die Schweiz zu dieser Entwicklung bei. Neben Effizienz und Konsistenz ist die Reduktion des Ressourcenverbrauchs ein wichtiger Ansatz für eine Gesellschaft, die die planetaren Belastbarkeitsgrenzen nicht überschreitet. Mit dem Förderprogramm will das ARE originelle, positive und konkrete gute Beispiele für ressourcenschonende Produktions- und Konsummuster fördern. Es werden Vorhaben der folgenden Kategorien unterstützt:

  • Ressourcenschonende Modelle für die Wirtschaft von morgen
  • Das Konsumverhalten der Gesellschaft ändern
  • Den Ressourcenverbrauch durch staatliche Politik reduzieren

Unterstützt werden Projekte der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden) oder von privaten Akteuren.

Eingabefrist
Projekteingaben sind bis am 30. September 2021 einzureichen.

Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbung: Laufend | Förderung: bis zu 5.000 € | Ihr wollt euch für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft einsetzen? Habt Ideen, wie ihr euch für soziale Gerechtigkeit in eurer Umgebung stark m...

Bewerbung: Laufend | Förderung: bis zu 5.000 € |

Ihr wollt euch für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft einsetzen? Habt Ideen, wie ihr euch für soziale Gerechtigkeit in eurer Umgebung stark machen könnt? Oder möchtet alle an eurem Kindergarten, eurer Schule, eurem Betrieb, eurer Uni oder eurer Kiez oder Kommune dazu einladen, gemeinsam mit euch über eure Gemeinschaft, Bildung, Klimapolitik oder Angebote für junge Menschen zu diskutieren? Dann bewerbt euch mit eurem Projekt!

Unsere Gesellschaft steht vor vielen Herausforderungen und mit ihr die Demokratie. An diesen Herausforderungen wollen wir gemeinsam mit euch arbeiten – für eine zukunftsfähige und demokratische Gesellschaft und ein Miteinander.

Demokratie findet nicht nur im Parlament oder in den Landtagen statt, sondern fängt bei uns allen an! Sie lebt von vielfältigen Projekten und Ideen, und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Nur so können wir gemeinsam eine lebendige und offene Gesellschaft gestalten. Euch beschäftigen diese Themen und ihr wollt gemeinsam mit anderen an einer zukunftsfähigen Gesellschaft arbeiten? – Dann macht mit!

Und zwar ganz einfach:

  • Ihr habt eine Idee, die ihr umsetzen wollt? Dann findet ihr unten auf dieser Seite ein kurzes Bewerbungsformular. Füllt es aus und schickt es ab, wir melden uns bei euch.
  • Oder ihr seid euch noch unsicher, ob euer Projekt für uns interessant klingt oder wie ihr es genau verwirklichen könnt? Dann ruft einfach bei uns an oder schreibt uns eine E-Mail. Wir unterstützen euch gerne!
  • Wichtig: Damit wir eure Idee fördern können, müsst ihr Euren gemeinnützigen Kita- oder Schulförderverein an eurer Seite haben. Auf diesem Weg erreicht Euch unsere finanzielle Unterstützung.

Mit dem Förderfonds „Demokratie weiter denken“ fördern wir

  • Ideen junger Menschen, die sich mit der Weiterentwicklung von Demokratie auseinandersetzen.
  • überparteiliche, das heißt von Parteien unabhängige Projekte.
  • Projekte mit 500 – 5.000 Euro.
  • kreative Formate, die sich im Kleinen und Großen damit befassen, wie Demokratie zukunftsfähig gestaltet werden kann, z.B. kleine Jugendfestivals, Diskussionsrunden in der Schule/Kita oder spannende digitale Formate, die kinder- und jugendgerecht über Politik aufklären.

Weitere Informationen findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 12.01.2022 12 Uhr |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 11. Februar 2020 mit einer entsprechenden Bekanntmachung eine Förderung von Forschungsvorh...

Bewerbungsschluss: 12.01.2022 12 Uhr | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 11. Februar 2020 mit einer entsprechenden Bekanntmachung eine Förderung von Forschungsvorhaben zur Nutzung von KI-Technologien in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelkette, gesundheitliche Ernährung und ländliche Räume gewährt. Die BLE unterstützt das BMEL und die Forschungsvorhaben, um durch neue Errungenschaften die Künstliche Intelligenz in der Landwirtschaft voranzutreiben (www.ble.de/ki).

Diese Förderung von Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, das Potential von KI für die benannten Bereiche weiter auszubauen und einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Zielsetzungen des BMEL zu leisten.
Mit Gaia-X entwickeln Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf internationaler Ebene zudem einen nachhaltigen Beitrag zur Gestaltung der nächsten Generation einer europäischen Dateninfrastruktur. Ziel ist eine sichere und vernetzte Dateninfrastruktur, die den höchsten Ansprüchen an digitaler Souveränität genügt und Innovationen fördert. In einem offenen und transparenten digitalen Ökosystem sollen Daten und Dienste verfügbar gemacht, zusammengeführt, vertrauensvoll geteilt und genutzt werden können. Innerhalb von Gaia-X sollen in der Domäne Agrar Anwendungsfälle entwickelt werden, an denen sich das Potential von Gaia-X für die Landwirtschaft demonstrieren lässt.

Die im Rahmen der Bekanntmachung vom 11. Februar 2020 geförderten Forschungsvorhaben sollen nun mit einem eigenständigen, vom BMEL geförderten, Vernetzungs- und Transfervorhaben (VuT) unterstützt und begleitet werden. Zusätzlich sollen Aufgaben zur Weiterentwicklung der Domäne Agrar innerhalb von Gaia-X übernommen werden. Wesentliche Ziele dabei sind die übergreifende Vernetzung von Akteuren mit bestehenden Initiativen (insbesondere Gaia-X), der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen.

Weitere Informationen und die vollständige Bekanntmachungen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur ...

Bewerbungsschluss: 03. Januar 2022 | Förderung: max. 400.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen" Forschungsprojekte, die sich mit kulturellen Aktivitäten in ländlichen Räume befassen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 300.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 400.000 Euro. Ab dem 30. September 2021 bis zum 03. Januar 2022 können Interessenten entsprechende Forschungsskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Mit der Förderung der Forschungsvorhaben soll zum einen die Forschungslandschaft zu ländlichen Räumen in Deutschland gestärkt und zum anderen die Kenntnisse über die Bedeutung von Kultur in ländlichen Räumen erweitert werden. Soweit sinnvoll und möglich, sollen Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen für ein lebendiges kulturelles Leben in ländlichen Räumen analysiert und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet werden. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse der Forschungsvorhaben der Politikgestaltung des BMEL dienen.

Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte zu Kultur in ländlichen Räumen fehlen ausreichend Forschungen, die - jenseits idealisierter Bilder von ländlicher Kultur und stereotyper Zuschreibungen - belastbare Daten über die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Die Forschungsergebnisse dieser Fördermaßnahme sollen die benötigten Bausteine für die Entwicklung effektiver, kulturpolitischer Handlungsempfehlungen für ländliche Regionen liefern.

Themenschwerpunkte
Die Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:

  1. Grundlagen - Bilder von Ländlichkeit und ländlicher Kultur
  2. Der Faktor Kultur in ländlichen Räumen
  3. Kulturelle Akteure und Netzwerke in ländlichen Räumen
  4. Kulturverwaltung und -förderung in ländlichen Räumen

Diese werden in der Bekanntmachung konkretisiert. Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung
Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen. Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in unterschiedlichen Bundesländern.

Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum (die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers aufzubereiten.

Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum Ende des Forschungsprojekts.

Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus kultur-wissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in qualitativen oder quantitativen sowie zum Beispiel ethnografischen oder auch künstlerischen Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum "capacity building" der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.

Es können auch Forschungsarbeiten eingereicht werden, die keinem der vorstehend genannten Themenschwerpunkte zuzuordnen sind, wenn sie ansonsten den in dieser Bekanntmachung allgemeinen Anforderungen und formulierten Zielen entsprechen.

Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen.

Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Theoretische Studien ohne konkret aufgezeigten Anwendungsbezug der Erkenntnisse und reine Evaluationsvorhaben ebenso wie Forschungsarbeiten, die zu einer unmittelbaren kommerziellen Verwertung der Ergebnisse führen.
  • Modellvorhaben, die die praktische Umsetzung und Erprobung von Aktivitäten anstreben sowie Vorhaben, die im Schwerpunkt der Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien dienen.
  • Vorhaben, die sich in Themenbereichen zu kultureller Bildung verorten und Erkenntnisse zu Fragen generieren, die im Bundesanzeiger vom 08.01.2019 unter Punkt 2. "Gegenstand der Förderung" der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen aufgeführt sind.

Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der Wissenschaftsethik eingehalten werden.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (nachfolgend "Forschungseinrichtung" genannt) im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.

Wissenstransfer und Vernetzung
Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.

Dies beinhaltet unter anderem:

Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;

übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;

Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben.

Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

Vorlage der Projektskizzen

Frist für die Einreichung der Skizzen ist Montag, der 03. Januar 2022, 16.00 Uhr

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.12.2021 | Förderung: max. 200.000 € |  Mit dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ unterstützt der Deutsch...

Bewerbungsschluss: 15.12.2021 | Förderung: max. 200.000 € | 

Mit dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ unterstützt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) Bibliotheken und Archive ab November 2020 bei ihrer digitalen Weiterentwicklung. Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie für Bibliotheken und Archive zu mildern.

Ziel ist es, Bibliotheken und Archive dabei zu unterstützen, den Zugang zu ihren umfangreichen Angeboten und Beständen zukünftig auch unabhängig von einer Nutzung vor Ort in deutlich größerem Umfang als bisher zu sichern, neuartige (digitale) Formate der Wissens- und Informationsvermittlung zu entwickeln und ein nachhaltiges hybrides Angebotsportfolio mit einer Kombination aus digitalen und analogen Services dauerhaft und flächendeckend zu etablieren.

Aufgrund des hohen Bedarfs von Bibliotheken und Archiven hat die BKM die ursprüngliche Fördersumme von 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro erhöht.

Onlineseminar
Das Programmteam bietet am 07.10.2021 um 10.00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema "Verwendungsnachweise" an. Während der Veranstaltung wird das Online-Verwendungsnachweis-Tool vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Anmeldungen können unter folgendem Link vorgenommen werden: https://www.edudip.market/w/396518

Wer kann sich für WissensWandel bewerben?
Bewerben können sich öffentlich zugängliche Bibliotheken und Archive in kommunaler, kirchlicher, freier oder sonstiger nichtstaatlicher Trägerschaft sowie Organisationen, die im Bibliotheks- und Archivbereich für die Aus- und Fortbildung zuständig sind.

Einrichtungen, die sich in Trägerschaft des Bundes oder der Länder befinden oder vom Bund oder den Ländern überwiegend finanziert werden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Bibliotheken und Archive an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

In den Stadtstaaten sind Bezirksbibliotheken, auch wenn sie vom Land finanziert werden, antragsberechtigt. Eine Mitgliedschaft beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) oder beim Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) ist für die Antragstellung nicht verpflichtend.

Was wird gefördert?
„WissensWandel“ fördert Maßnahmen zur Schaffung und Ausbau von nachhaltigen digitalen Angeboten in öffentlich zugänglichen Bibliotheken und Archiven, mit dem Ziel, ein vielfältiges Angebot breit und zeitgemäß zugänglich zu machen – unabhängig von der physischen Öffnung der Einrichtung. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Einführung und dem Ausbau innovativer Angebote und Services sowie neuer Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken und Archiven.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Digitales Medienangebot
  • Vermittlungsangebote von digitaler Bildung, Kompetenz und Kultur (Digitale Transformation)
  • Digitalisierung und Aufbereitung von Beständen als Grundlage für deren digitale Verarbeitung, Zugänglichmachung und Vermittlung
  • Infrastruktur & Leistungsangebote als Grundlagen für die digitale Vermittlung

Der Deutsche Bibliotheksverband berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller bei den geplanten Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Es können einmalig Fördermittel beantragt werden. Die maximale Antragssumme ist abhängig von dem gewählten Förderbereich und liegt zwischen 50.000-200.000 €. Erforderlich ist die finanzielle Eigenbeteiligung der Einrichtungen durch bare Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10% der Gesamtkosten.

Anträge werden ab dem 15.09.2021 laufend entgegengenommen und in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Es wird dringend empfohlen, die Online-Anträge so früh wie möglich einzureichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching |  Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichne...

Bewerbungsschluss: 15.01.2022 | Preis: Business-Coaching | 

Im Rahmen der „EU-Strategie für den Alpenraum“ (EUSALP) ruft die Aktionsgruppe „Green Infrastructure“ zu einem Wettbewerb auf. Ausgezeichnet werden innovative und nachhaltige Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle mit positiver Wirkung auf den Alpenraum. Gewinner des „GI goes business award“ erwartet unter anderem ein maßgeschneidertes Business-Coaching. Bewerbungsfrist: 15. Januar 2022

Teilnehmen können bereits etablierte Unternehmen, aber auch Start-ups oder Teams aus Privatpersonen. Einzige Bedingung: Sie müssen im EUSALP-Gebiet ansässig sein. Durch den Wettbewerb sollen neue wirtschaftliche Impulse für den Alpenraum entstehen, sei es im Naturschutz, durch Umweltsanierung, durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft oder durch nachhaltigen Tourismus.

Die sechs besten Projekte erhalten neben Workshops und Coachings die Möglichkeit zu Kontakten mit anderen Unternehmen, Experten oder potenziellen Sponsoren. Die Gewinner werden am 1. Februar 2022 bekannt gegeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier (in Englisch)

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Bewerbungsschluss: 19.09.2021 | Preisgeld: max. 3.000 € |  GERMAN FOOD STARTUP AWARDIhr habt ein innovatives Food-Produkt oder einen disruptiven Food-Service entwickelt? Oder ihr gestaltet die Zukunf...

Bewerbungsschluss: 19.09.2021 | Preisgeld: max. 3.000 € | 

GERMAN FOOD STARTUP AWARD
Ihr habt ein innovatives Food-Produkt oder einen disruptiven Food-Service entwickelt? Oder ihr gestaltet die Zukunft der Ernährung nachhaltig neu?

Hier auf der innovate! ist eure Spielwiese, hier kannst du allein oder mit deinen Mitstreiter*innen die Lösung der Zukunft vorstellen. Alles ist möglich!

BEWERBUNGSKRITERIEN
Ihr befindet euch in der Gründungsphase eures Startups? Oder eure Gründung ist maximal 5 Jahre her?

Eure Idee beinhaltet ein innovatives Produkt und/oder ein innovatives Geschäftsmodell aus dem Bereich Food (z.B. Foodtech, Foodservice, etc.)?

 

GERMAN AGRI STARTUP AWARD - Gamechanger gesucht!

Die innovate! bietet die Bühne, auf der du allein oder mit deinen Mitstreiter*innen die Idee der Zukunft der Landwirtschaft vorstellen kannst. Woraus sie bestehen muss? Denkt euch frei!

BEWERBUNGSKRITERIEN
Ihr befindet euch in der Gründungsphase eures Startups? Oder eure Gründung ist maximal 5 Jahre her?

Eure Idee beinhaltet ein innovatives Produkt und/oder ein innovatives Geschäftsmodell aus dem Bereich Agrar (z.B. Agritech)?

 

DIGITAL INNOVATION CHALLENGE
Digitale Lösungen bringen die Wirtschaft und Gesellschaft voran. In dieser Challenge treten Teams gegeneinander an, um genau das unter Beweis zu stellen. Welches Team hat das Potential mit einem digitalen Produkt einen Beitrag zu den größten Fragen unserer Zeit zu leisten?

BEWERBUNGSKRITERIEN
Für die Bewerbung ist eine Nominierung durch eines der zehn geförderten Startup-Zentren in Niedersachsen notwendig.

Eine Auflistung der inkludierten Start-up-Zentren findet ihr hier.

Weitere Informationen zu den Awards und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Preisgeld: 9.000 € | Eine erfolgreiche und sichere Zukunft der Landwirtschaft ist abhängig von den Ideen und Impulsen junger Nachwuchstalente. Deshalb unterstützt die ...

Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Preisgeld: 9.000 € |

Eine erfolgreiche und sichere Zukunft der Landwirtschaft ist abhängig von den Ideen und Impulsen junger Nachwuchstalente. Deshalb unterstützt die agrarzeitung seit mehr als zehn Jahren kluge Köpfe der Agrarbranche mit dem „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ und bietet ihnen ein Sprungbrett für ihre Karriere.

Der mit 9000 Euro dotierte Förderpreis der Agrarwirtschaft richtet sich gleichermaßen an Wissenschaftler:innen, Landwirt:innen oder Berufstätige in Agrarunternehmen aus Industrie, Handel und Verarbeitung.

Gefragt sind Ideen, die die Agrarbranche voranbringen. Die Größe des Projektes ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern die kreative Umsetzung und das gezeigte Engagement. Entscheidend sind Eigeninitiative, Relevanz für die Agrarbranche, Praxisnähe und Umsetzungsreife. Eine unabhängige Jury kürt drei Favoriten.

Sie sind junge Landwirtin oder junger Landwirt, Sie arbeiten in Industrie oder Handel, Sie studieren noch oder wollen Wissenschaftler werden? Wir interessieren uns dafür, welchen Aufgaben Sie sich stellen.

Wie machen Sie das?
Sie packen zu und sorgen dafür, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb läuft. Oder Sie zeigen, welche Produkte die Agrarwirtschaft braucht und was den Handel vorwärts bringt. Oder Sie arbeiten an einem interessanten Forschungsthema.

Wie machen Sie das zukünftig?
Sie haben eine gute Idee und zeigen uns, wie Sie die umsetzen wollen. Dabei zählen kleinere kluge Vorhaben ebenso wie große Projekte.

So geht es:

  • Beschreiben Sie Ihre aktuelle Tätigkeit und Ihre Ziele.
  • Sagen Sie uns, wie Sie das Preisgeld verwenden möchten.
  • Fügen Sie Lebenslauf und Zeugnisse bei.
  • Berichten Sie über ein mögliches soziales oder politischen Engagement.
  • Willkommen sind Empfehlungsschreiben von Ausbildern, Vorgesetzten oder Hochschullehrern.
  • Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung schriftlich ein.

Bewerben Sie sich jetzt oder empfehlen Sie uns eine Kandidatin oder einen Kandidaten, der es verdient hätte, den „Förderpreis der Agrarwirtschaft“ zu erhalten!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten Sie hier

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Bewerbungsschluss: 23.12.2021 | Bis zu 350 Preise | 50 Jahre Schülerwettbewerb zur politischen Bildung! Auch dieses Jahr startet eine neue Wettbewerbsrunde unter dem Motto: „Unsere Zukunft hängt davo...

Bewerbungsschluss: 23.12.2021 | Bis zu 350 Preise |

50 Jahre Schülerwettbewerb zur politischen Bildung! Auch dieses Jahr startet eine neue Wettbewerbsrunde unter dem Motto: „Unsere Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ Zum Jubiläum fahren alle 11 Klassenreisen nach Berlin und erleben dort ein tolles Programm mit prominentem Besuch.

Wer darf mitmachen?
Wir freuen uns auf deutschsprachige Beiträge aller Klassen (bzw. Arbeitsgemeinschaften, Lerngruppen, Kurse) der Jahrgangsstufen 4 bis 12 aller Schulformen aus der ganzen Welt, insbesondere auch aus unseren Partnerländern Belgien, Italien, Luxemburg und Österreich.
Förderschulen und 8. Klassen haben bei der Bearbeitung der Aufgaben freie Wahl der Altersstufen. Gruppenarbeiten (mindestens 5 Personen) sind nur beim Thema 6 für die Älteren (Politik brandaktuell) zulässig.

Sechs Themen
Wir bieten jeweils sechs Aufgabenstellungen für das 4. bis 8. Schuljahr und für das 8. bis 12. Schuljahr. 2021 gibt es außerdem ein Zusatzthema für die Älteren.

Jede Klasse (bzw. Leistungsgruppe, Arbeitsgemeinschaft, Kurs) darf pro Thema nur ein gemeinsam erarbeitetes Werkstück einsenden – Ausnahme: Bei der Aufgabe "Politik brandaktuell" für die Älteren sind Gruppenarbeiten von mind. 5 Personen zulässig. Hierbei muss jedes Projekt einzeln angemeldet werden, damit sie separat bewertet werden können.

Eigenständiges Arbeiten
Die Arbeit soll von den Lernenden unter der Hilfestellung der Lehrkraft selbstständig angefertigt werden. Die Jugendlichen sollen im Sinne des "entdeckenden Lernens" selbstständig Informationen beschaffen, Probleme erkennen, analysieren, Lösungsvorschläge entwickeln sowie dazu eigene begründete Meinungen formulieren. Falls Quellen genutzt werden, müssen sie unbedingt angegeben werden. Die Lehrperson sollte sich – abhängig von Alter und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler – während der Projektarbeit überwiegend auf eine beratende Tätigkeit beschränken.
Einsendungen von Einzelpersonen sind unzulässig.

Bis zu 350 Preise!
In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die besten Wettbewerbsarbeiten ermittelt. Bis zu 350 Einsendungen werden mit 11 fünftägigen Klassenreisen und Geldpreisen prämiert. Außerdem gibt es dieses Jahr einen Zusatzpreis bei der Aufgabe "Das Grundgesetz schützen - ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?!". Eine Übersicht finden Sie hier
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.09.2021 |  Mit dem Youngagiert Engagment Preis sollen junge engagierte Menschen in Hessen für besonders herausragendes und beispielgebendes Engagement ausgezeichnet werden. Was...

Bewerbungsschluss: 30.09.2021 | 

Mit dem Youngagiert Engagment Preis sollen junge engagierte Menschen in Hessen für besonders herausragendes und beispielgebendes Engagement ausgezeichnet werden.

Was zeichnet eine „youngagierte“ Person aus?

  • junge Hessinnen oder Hessen im Alter von 16 - 24 Jahren
  • mind. 5-jährige Engagementdauer oder
  • Gründung eines Vereins, einer Initiative oder Projektgruppe
  • Art des Engagements: gemeinnützig, beispielhaft, überparteilich, mit Vorbildcharakter, dauerhaft, innovativ
  • sämtliche gesellschaftliche Themen und Bereiche (weltanschauliches, religiöses und politisches Engagement ist ausgeschlossen)

Du kennst jemanden, der oder die „youngagiert“ ist? Dann erzähl‘ uns davon und was genau das Engagement dieser Person so besonders und herausragend macht!

Noch bis zum 30. September 2021 können Vorschläge ganz einfach und unkompliziert eingereicht werden.

Weitere Infos und die Möglichkeit zum Mitmachen findet ihr hier!

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Bewerbungsschluss: 05.09.2021 | Preis: 2.500 € je Projekt |  Die neue Ausschreibungsrunde für den FAIRWANDLER-Preis läuft! Du bist richtig beim FAIRWANDLER-Preis, wenn dein Engagement dazu beiträgt, ...

Bewerbungsschluss: 05.09.2021 | Preis: 2.500 € je Projekt | 

Die neue Ausschreibungsrunde für den FAIRWANDLER-Preis läuft! Du bist richtig beim FAIRWANDLER-Preis, wenn dein Engagement dazu beiträgt, dass wir in Deutschland den nachhaltigen Entwicklungszielen der Weltgemeinschaft einen kleinen Schritt näher kommen.  

Dein Engagment wird finanziell (2.500 € pro Kategorie) und praktisch unterstützt. Der Preis bietet dir und deinem Team die Möglichkeit, junge Engagierte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch zu vernetzen.

Mitmachen kannst du, wenn …

  • du 18-32 Jahre alt bist
  • mind. drei Monate im Ausland warst
  • diese Erfahrung dich inspiriert hat
  • du dich jetzt in einem Projekt / einer Initiative für ein faires globales Miteinander engagierst

Zeig dein Engagement und bewirb dich!
Wir suchen junges Engagement aus allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung, die Deutschland fair ändern.
Z.B. in den Bereichen

  • Klimaschutz
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Generationengerechtigkeit
  • Faire Handelsstrukturen
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Solidarität
  • Bildung für alle
  • Nachhaltiger Lebensstil

Unterstützung gewinnen!
Wir unterstützen dein Engagement finanziell (2.500 Euro pro Projekt) und praktisch.
Der Preis bietet dir (und deinem Team) die Möglichkeit, junge Engagierte und spannende Projekte aus ganz Deutschland kennen zu lernen und euch miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus erhältst du individuelle praktische Unterstützung aus dem FAIRWANDLER-Netzwerk.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier:  www.fairwandler-preis.org

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Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: 1,3 Mio. für bis zu 8 Regionen | Common Ground – Über Grenzen mitgestaltenMit Common Ground fördern wir die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung a...

Bewerbungsschluss: 15.11.2021 | Förderung: 1,3 Mio. für bis zu 8 Regionen |

Common Ground – Über Grenzen mitgestalten
Mit Common Ground fördern wir die grenzübergreifende Beteiligung der Bevölkerung an der Gestaltung und Entwicklung ihrer Grenzregion. Langfristig sollen nachhaltige Beteiligungsstrukturen entstehen.

Warum machen wir das Projekt?
Wir treten für eine tragfähige Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Deutschland und Europa ein, die das kritische Vertrauen der Bürger:innen genießen. Das Fundament dafür liegt in einer fest verankerten gelebten demokratischen Kultur auf kommunaler und regionaler Ebene. Inklusive Beteiligungsformate stärken dieses Fundament. Grenzüberschreitende, lokale Beteiligungsprozesse unterstützen Offenheit und Solidarität, wecken Verständnis für andere (kulturelle) Sichtweisen und stärken den Zusammenhalt über Grenzen hinweg.

Was wollen wir erreichen?
Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Institutionalisierung von grenzüberschreitender lokaler Bürgerbeteiligung zu leisten. Zudem sollen sich die beteiligten Akteur:innen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vernetzen und voneinander lernen.

Wie funktioniert das Projekt?
Mit dem Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten fördern wir in einer dreijährigen Pilotphase (2023-2025) die Durchführung von Beteiligungsprozessen auf lokaler Ebene in bis zu acht deutschen Grenzregionen – transsektoral und grenzüberschreitend. Der Fokus liegt auf Regionen, die bisher wenig Erfahrung mit (grenzüberschreitender) Bürgerbeteiligung haben. Im Rahmen des Programms sollen vor allem bedarfsorientiert Formate für eine niedrigschwellige Beteiligung entwickelt oder verbreitet werden, die auch Menschen erreichen, die sich bisher kaum von der Politik angesprochen fühlen. Im Anschluss an diese Pilotphase werden ausgewählte Grenzregionen bei der Verstetigung ihrer Beteiligungsstrukturen weiter unterstützt. Hierzu werden alle in der Pilotphase geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet.

An wen richtet sich das Projekt?
Das Programm richtet sich an Gebietskörperschaften, zum Beispiel Kommunen und Landkreise sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Grenzregionen Deutschlands und seiner Nachbarländer.

Wo findet das Projekt statt?
Gefördert werden Grenzregionen Deutschlands und seiner Nachbarländer. Damit sind Regionen gemeint, die an Deutschlands Grenzen liegen und Gebiete in Deutschland und dem Nachbarland / den Nachbarländern umfassen, also einen gemeinsamen Grenzraum bilden.

Wer steht dahinter?
Für die Durchführung des Programms arbeiten wir mit dem nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH zusammen. Das nexus Institut übernimmt die Programmkoordination: Es ist Ansprechpartner für die ausgewählten Regionen und alle Interessierten, unterstützt bei der Auswahl der Regionen, berät diese bei der konzeptuellen Entwicklung und Durchführung der Beteiligungsprozesse und organisiert Weiterbildungen sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den ausgewählten Regionen.

Werden Sie eine Common Ground Region!
Sie stehen in Ihrer Grenzregion vor einer Herausforderung, die Sie mit Beteiligung der Einwohner:innen auf beiden Seiten der Grenze angehen wollen? Sie möchten etwas bewegen und Potenziale freisetzen? Sie wollen dabei in einem starken grenzüberschreitenden Bündnis von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten? Sie sind motiviert, eine Beteiligungskultur in ihrer Grenzregion zu etablieren – mit allen relevanten Akteur:innen? Dann bewerben Sie sich für das Programm Common Ground – Über Grenzen mitgestalten und werden Sie eine Common Ground Region!

Das bietet Ihnen das Programm
Als ausgewählte Grenzregion werden Sie sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses unterstützt. Das nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung, das für die Durchführung von Common Ground mit der Robert Bosch Stiftung zusammenarbeitet, unterstützt und berät Sie dabei bedarfsorientiert und individuell. Des Weiteren kann jede ausgewählte Grenzregion eine:n regionale:n Beteiligungs-berater:in in Anspruch nehmen, der/die den Beteiligungsprozess über den gesamten Förderzeitraum begleitet. Wissenswertes rund um das Thema Beteiligung erhalten Sie außerdem in angebotenen Weiterbildungen.

Im Rahmen des Programms haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit anderen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen verschiedener Grenzregionen zu vernetzen und über Fragen zu Beteiligung und grenzübergreifender Zusammenarbeit auszutauschen. Dafür werden fachliche Workshops und Vernetzungstreffen angeboten.

Für die Realisierung der grenzüberschreitenden Beteiligungsprozesse steht den bis zu acht ausgewählten Grenzregionen insgesamt eine Fördersumme von bis zu 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die genaue Höhe pro Region hängt vom plausibel dargelegten finanziellen Bedarf ab und umfasst einen Förderzeitraum von drei Jahren. Gefördert werden ausdrücklich Beteiligungsprozesse, die aus mehreren, unterschiedlichen Beteiligungsformaten bestehen können, sowie der Aufbau grenzüberschreitender Beteiligungsstrukturen. Im Anschluss an diese Pilotförderung werden ausgewählte Grenzregionen bei der Verstetigung ihrer Beteiligungsstrukturen weiter unterstützt. Hierzu werden alle in der Pilotphase geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € |  Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Eh...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € | 

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts. Interessensbekundungen sind vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 möglich.

Eine wichtige Rolle in der Engagementförderung nehmen die Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu zählen Einrichtungen, die Engagement vor Ort vermitteln und dazu beraten (u.a. Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Verantwortliche für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Kommunen).

Fragestellungen in diesem Schwerpunkt könnten sein: Welche Bedeutung haben Engagement-fördernde Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten, wie beispielsweise bei der Förderung, Vermittlung oder Ermöglichung von Engagement? Wie agieren die Engagement-fördernden Infrastrukturen untereinander? Wie kann die Wirkung von Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen erfasst und evaluiert werden?

Wir unterstützen bspw. Vorhaben, die vergleichende Analysen (z.B. Vergleiche unterschiedlicher Regionen) vornehmen. Ebenso schätzen wir Vorhaben, die unterschiedliche Datenquellen für ihre qualitativen und / oder quantitativen Analysen heranziehen.

Das Programm hat drei Schwerpunkte:

  • (A) Digitales Engagement
  • (B) Soziale Ungleichheit im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt
  • (C) Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen

Die drei Schwerpunkte adressieren aktuelle Forschungsbedarfe und spiegeln die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts wider.

Wer ist antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € |  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 200.000 € | 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Land.Funk – Anwendungen von Gigabit-Netzen für ländliche Räume" Modell- und Demonstrationsvorhaben, welche die Möglichkeiten der neuen Mobilfunktechnologie (Gigabitnetze) nutzen.
Gleichzeitig sollen die Projekte einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Deutschland leisten. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Bis zum 15. Februar 2022 können Interessierte in einer ersten Bewerbungsstufe Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Gegenstand der Förderung und allgemeine Anforderungen
Digitalisierung ist eine Chance für ländliche Räume, und sie kann sogar eine neue Stellschraube in der Justierung der Entwicklung ländlicher Räume sein. Viele solcher digitalen Lösungen benötigen ein leistungsfähiges Mobilfunknetz – oder können es zumindest nutzen, um neue Funktionen zu erschließen oder bestehende zu verbessern. Entsprechend liegen große Hoffnungen in den neuesten Mobilfunkgenerationen. Bereits im LTE-Spektrum werden hohe Datenraten von 1.000 Megabit pro Sekunde erreicht, sogenannte Gigabit-Geschwindigkeiten. Die neuen Standards 5G und zukünftig 6G ermöglichen noch höhere Geschwindigkeiten, eine bislang unerreichte Anzahl an vernetzten Geräten sowie Datenübertragung nahezu in Echtzeit.

In fast allen Themenfeldern der ländlichen Entwicklung (Mobilität, Gesundheit, Versorgung, Bildung, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Kultur etc.) bestehen vielversprechende Ansätze für die Nutzung der neuen Mobilfunktechnologien.

Wichtige Entwicklungsimpulse können durch die modellhafte und innovative Nutzung von Gigabitnetzen erzeugt werden, die etwa in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Abfall, Tourismus oder Bürgerdienste Anwendung finden. Die Umsetzung kann z.B. durch ländliche Kommunen, Unternehmen, Vereine oder privatrechtliche Organisationen erfolgen.

Mit dieser Maßnahme soll die durch Nutzung von Gigabitnetzen unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielgebenden Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Modell- und Demonstrationsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) entsprechen. Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Vorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Der Fokus der einzureichenden Projektskizzen soll auf der kreativen und intelligenten Nutzung von Mobilfunktechnologie in den ländlichen Räumen liegen. Weniger Priorität haben dagegen die Entwicklung neuer technologischer Innovationen sowie reine Forschungsprojekte oder Studien.

Zentrale Zielsetzung der Fördervorhaben soll es sein, vorhandene und in anderen Kontexten entwickelte technische Möglichkeiten und Ansätze für den ländlichen Raum nutzbar zu machen sowie diese nutzerorientiert anzupassen und weiterzuentwickeln. So sollen modellhafte Projekte die neuen Möglichkeiten der Mobilfunktechnologie in ländlichen Räumen in anschaulicher und beispielhafter Form sichtbar machen und auf diese Weise auch mögliche Vorbehalte und Berührungsängste, zum Beispiel bezüglich Datensicherheit, abbauen.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, zum Beispiel Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Gemeinden, Städte und Landkreise.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr Partnern zusammen, die jeweils eigenständige Teilprojekte durchführen. Dies bietet eine Möglichkeit der projektbezogenen Zusammenarbeit, zum Beispiel zwischen Kommunen und Unternehmen, gemeinwohlorientierten Akteuren und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

Wissenstransfer und Vernetzung
Die Durchführung der Fördermaßnahme wird durch Aktivitäten der Vernetzung, des übergreifenden Wissenstransfers und Querschnittsanalysen begleitet.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Vernetzung zwischen den geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie insbesondere zwischen Projektverantwortlichen und Stakeholdern der Praxis;
  • übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;
  • Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der Ergebnisse der einzelnen Vorhaben. Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Bei der Planung der Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen. Erwartet wird eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Vorträge.

Weitere Informationen und Dokumente zur Fördermaßnahme Land.Funk finden Sie hier

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Teilnahmeschluss: 31.08.2021 | 3 Preise | Bei dem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf der Reise machst Du Station in Vereinshäusern, die digitaler...

Teilnahmeschluss: 31.08.2021 | 3 Preise |

Bei dem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf der Reise machst Du Station in Vereinshäusern, die digitaler arbeiten wollen. Dabei kommen allerdings immer wieder knifflige Rätsel dazwischen.
Kannst Du helfen und die Aufgaben lösen?

Poste einen Screenshot von deinem höchsten Punktestand mit dem #DiNaTour bei Facebook oder Instagram oder schicke ihn alternativ per Mail an tour@digitale-nachbarschaft.de und gewinne einen von drei tollen Preisen! 

Preise

  1. Preis: Software-Gutschein von Stifter-helfen
  2. Preis: Hochwertiges Headset
  3. Preis: Fahrt mit dem DiNa-Mobil

 

Was ist die DiNa-Tour?
Bei unserem digitalen Lernspiel für Vereine geht es mit dem DiNa-Mobil auf Digitalisierungstour. Auf Deiner Reise machst Du Station in vier Vereinshäusern, die gerade mit unterschiedlichen praktischen Fragen beschäftigt sind, um ihre Arbeitsprozesse zu digitalisieren. Dabei kommt allerdings immer wieder etwas dazwischen und Du musst knifflige Rätsel lösen, um mehr über den digitalen Wandel in der Vereinswelt zu erfahren.

Die vier Stationen der DiNa-Tour:

  1. Musikverein
    Finde hilfreiche Ressourcen, um Deinen Verein zu digitalisieren.
  2. Heimatverein
    Entdecke digitale Fähigkeiten, die Deinen Verein weiterbringen.
  3. Sportverein
    Lerne Handwerkszeug kennen, mit dem Dein Verein digital arbeiten kann.
  4. Diversity-Café
    Überblicke die Aufgabenbereiche, die Dein Verein digital weiterentwickeln will.

Schaffst Du es, die DiNa-Tour in der vorgegebenen Zeit zu absolvieren und den Vereinen zu helfen?

Weitere Informationen, die Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zum mitmachen findest du hier

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Bewerbungsschluss: 22.07.2022 | Preis: Auszeichnungen | Kostenpflichtige Teilnahme | Der Wettbewerb um den 17. Europäischen Dorferneuerungspreis ist geleitet von der Intention, besonders herausragend...

Bewerbungsschluss: 22.07.2022 | Preis: Auszeichnungen | Kostenpflichtige Teilnahme |

Der Wettbewerb um den 17. Europäischen Dorferneuerungspreis ist geleitet von der Intention, besonders herausragende und beispielhafte Entwicklungs- und Erneuerungs­prozesse in ländlichen Gemeinwesen „vor den Vorhang“ zu bitten und – unter Berück­sichtigung der jeweiligen Ausgangsbedingungen, des ökonomischen und sozio-kulturellen Kontextes sowie der länderspezifischen Standards, Besonderheiten und Möglichkeiten – zu prämieren.

Vorrangiges Kriterium ist, dass die gesetzten Maßnahmen gemäß dem „Leitbild der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung für eine nachhaltige Entwicklung europäischer Dörfer und Landgemeinden“ zu einer Stärkung der Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume und zu einer Hebung der Lebensqualität der DorfbewohnerInnen beitragen.

Der Wettbewerb forciert daher jene ländlichen Gemeinwesen,

  • die sich den aktuellen Herausforderungen ihres Lebensraumes mit nachhaltigen, innovativen und zeitgemäßen Projekten stellen und ganzheitliche Entwicklungsprozesse in Gang gebracht haben;
  • die eine Einbindung aller Bevölkerungsgruppen in das örtliche Geschehen verfolgen und auf diese Weise unterschiedliche Perspektiven, weitere Horizonte und vielfältigere Ideen gewinnen;
  • die sich des Wertes und der Notwendigkeit von Kooperationen bewusst sind und demgemäß auf Netzwerke sowie interkommunale und regionale Zusammenschlüsse setzen.

Das Wettbewerbsmotto „Brücken bauen“ trägt der Tatsache Rechnung, dass der Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit, seien es nun Klimawandel, Ressourcenknappheit, digitale Transformation oder Pandemie, enormes Konflikt­potenzial besitzt und die Gesellschaft tief zu spalten droht. In Europas Dörfern kommt als weiteres Spannungsfeld hinzu, dass ihre Bevölkerung zunehmend heterogener wird, was zu unterschiedlichen, oft auch gegensätzlichen Ansprüchen an ihren Lebensraum führt.

Das Motto soll ein Signal dafür sein, Wege zu beschreiten, die zueinander führen, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. Demgemäß wirft es einen besonderen Fokus auf jene Gemeinwesen, die den Dialog fördern, das Verbindende suchen und sozial, ökonomisch und ökologisch verträgliche Lösungen für die mannigfachen Aufgaben finden, die ihnen unsere Zeit und ihr spezifischer Raum stellen.

Teilnahmeberechtigung

Pro Land bzw. Region darf nur

  • ein Dorf oder
  • eine Landgemeinde (bestehend aus einer oder mehreren ländlich geprägten
    Siedlungen/Dörfern/Fraktionen/Katastralgemeinden) oder
  • ein interkommunaler Verbund (bestehend aus zwei oder mehreren ländlich
    geprägten Gemeinden), wobei eine Einwohnerzahl von 20.000 nicht
    überschritten werden sollte,

als Wettbewerbsteilnehmer genannt werden.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt

  • € 550,– für Orte/Gemeinden/interkommunale Verbunde aus Mitgliedsstaaten,
    -ländern bzw. -regionen der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung,
  • € 1.800,– für alle anderen.

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier

 

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