Sidebar

x

Empfohlen

Seiten

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.01.2021 | Preis: Unterstützung & Sachkostenbeitrag | Gesucht werden: Verbände, Vereine und Initiativen, die Umwelt und Gesellschaft gemeinsam gestalten wollen.Bürgerschaftli...

Bewerbungsschluss: 31.01.2021 | Preis: Unterstützung & Sachkostenbeitrag |

Gesucht werden: Verbände, Vereine und Initiativen, die Umwelt und Gesellschaft gemeinsam gestalten wollen.
Bürgerschaftliches Engagement beweist sich heute mehr denn je an seiner Zukunftsorientierung, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichermaßen beachtet und miteinander in Einklang bringt. Ein Team von Wissenschaftler*innen und Praxispartner*innen des Instituts für Sozialinnovation (ISInova), des BBE und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) – suchen Vereine, Verbände und Initiativen, die neuartige Kooperationen zwischen unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Modellprojekten erproben wollen. Im Mittelpunkt sollen hierbei die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) stehen, die große Potenziale für die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen und ihren Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Themenfeldern kommen, bieten.

Machen Sie in einem Modellprojekt mit!

  • Verstetigen Sie eine vorhandene Kooperation mit anderen Vereinen, Verbänden oder Initiativen, in der Sie bereits »Brücken bauen«. Stärken Sie durch Ihre Kooperation lokale Engagementstrukturen zur aktiven Mitgestaltung von Umwelt und Gesellschaft. Oder:
  • Initiieren Sie selbst eine ungewöhnliche, neuartige Partnerschaft mit einem Ver-band, Verein oder einer Initiative, mit der Sie schon immer einmal »Brücken bauen« wollten. Vernetzen Sie sich mit anderen und verbinden Sie Ihre Kernthemen mit Organisationen, die nicht in Ihrem Themenfeld aktiv sind.

Mit dieser Unterstützung können Sie in den Modellprojekten rechnen!

  • Moderierte Planungs- und Diskussionsworkshops zur Verstetigung oder Initiierung eines Modellprojekts zur sozial-ökologischen Transformation,
  • Fachliche Begleitung durch das Institut für Sozialinnovation und das Expert*innenNetzwerk des BBE und des BUND,
  • Moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Modellprojekten,
  • Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit in Ihrem Verein, Verband oder in Ihrer Initiative,
  • Unterstützung der Arbeit in den Modellprojekten durch einen Sachkostenbeitrag.

Wer kann mitmachen?

  • Verbände, Vereine und Initiativen, die sich bereits in einer Kooperation zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) befinden,
  • Verbände, Vereine und Initiativen, die Lust und Interesse haben, ihr Thema mit einer anderen Perspektive zu verbinden und ein Kooperationsprojekt zur sozial-ökologischen Transformation gemeinsam initiieren wollen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: laufend | Zuschuss: Bis zu 20.000 € pro Jahr |  Mit den Fördermaßnahmen im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" (Z:T) soll ein Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Infras...

Bewerbung: laufend | Zuschuss: Bis zu 20.000 € pro Jahr | 

Mit den Fördermaßnahmen im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" (Z:T) soll ein Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements und der Potentiale der Zivilgesellschaft und der Kommunen geleistet werden. Zu diesem Zweck fördert Z:T bundesweit Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus.

In ländlichen Räumen tragen viele Menschen durch ihr ehrenamtliches Engagement zu einer lebendigen Gemeinwesenkultur bei. Kleine Vereine haben oft ungewöhnliche Ideen, wie sie ihre Struktur engagierter gestalten, ihre Mitglieder motivieren, das Gemeinwesen demokratischer gestalten können.

Im Rahmen des Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“ können regionale Vereine und Initiativen gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten.

Eine Antragstellung in diesem Programmbereich (3B: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement) ist ab dem 01.07.2019 laufend möglich. Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage und den damit einhergehenden Einschränkungen und Unsicherheiten für die Projektplanung kann Ihr beantragter Projektbeginn ggf. nicht realisiert werden. Bei Neuanträgen bitten wir Sie, einen Projektstart ab frühestens 01.01.2021 zu wählen.

Weitere Informationen, den vollständigen Ausschreibungstext und das Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15. Januar 2021 | Preise im Gesamtwert von 55.000 € | Alljährlich werden die Sepp-Herberger-Urkunden für beeindruckendes ehrenamtliches Engagement an Akteure des organisierten Fußb...

Bewerbungsschluss: 15. Januar 2021 | Preise im Gesamtwert von 55.000 € |

Alljährlich werden die Sepp-Herberger-Urkunden für beeindruckendes ehrenamtliches Engagement an Akteure des organisierten Fußballs verliehen. Ausgezeichnet werden herausragende Aktivitäten aus dem Behindertenfußball, der Resozialisierung von Strafgefangenen sowie in der Kooperation zwischen Schulen und Vereinen. Seit dem Jahr 2016 werden zudem zusammen mit dem Softwarekonzern SAP auch Fußballorganisationen prämiert, die sich im Bereich „Fußball Digital“ engagieren und dabei neue Technologien und Möglichkeiten nutzen. In der Kategorie „Sozialwerk“ wird zusammen mit der Horst-Eckel-Stiftung der „Horst-Eckel-Preis“ verliehen, mit dem ein Engagement für in Not geratene Fußballerinnen und Fußballer geehrt wird.

Zur Würdigung der bemerkenswerten Corona-Hilfsaktionen wird erstmals ein von der DFB-Stiftung Egidius Braun mit insgesamt 10.000 Euro dotierter Sonderpreis „Corona-Engagement“ verliehen. „Wir wollen mit diesem Preis die beispielgebenden Hilfs- und Solidaritätsaktionen gerade der ‚kleinen‘ Fußballvereine würdigen“, betont DFB-Vizepräsident Dirk Janotta. „Vor allem an der sogenannten Basis wurde und wird auf herausragende Weise geholfen. Oft unbemerkt von einer großen Öffentlichkeit“, so der Vorsitzende der DFB-Stiftungen.

Insgesamt werden bis zu 126 Urkunden verliehen. 16 besonders gelungene Aktivitäten erhalten im Rahmen einer Feierstunde mit prominenten Persönlichkeiten des deutschen Fußballs Geldpreise im Gesamtwert von 55.000 Euro.

Ausschreibung für die Sepp-Herberger-Urkunden 2021 gestartet
Am 29. März 2021 werden im Mannheimer Rosengarten die Sepp-Herberger-Urkunden 2021 verliehen.

Akteure des organisierten Fußballs (z.B. DFB-Landesverbände, Fußballvereine, Einzelpersonen, Schiedsrichter-Vereinigungen) können über ein Online-Formular Praxis-Beispiele einreichen, die sie im Jahr 2020 erfolgreich durchgeführt oder begonnen haben. Im Bereich der Resozialisierung sind auch Justizeinrichtungen antragsberechtigt.

Bewerbungsschluss ist am Freitag, 15. Januar 2021.
In den Kategorien Behindertenfußball, Resozialisierung, Schule und Verein, „Corona-Engagement“ sowie „Fußball Digital“ werden je drei ausgewählte Vorschläge mit einem Geldpreis prämiert (1. Platz/5.000 Euro, 2. Platz/3.000 Euro, 3. Platz/2.000 Euro). In der Kategorie „Sozialwerk“ wird der mit 5.000 Euro dotierte „Horst-Eckel-Preis“ vergeben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit zu den Sepp-Herberger-Urkunden finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2021 | Preis: Gesamt: 25.000 € | Was wäre der Bevölkerungsschutz ohne seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Um das große Engagement zu würdigen, zeichnet der Förder...

Bewerbungsschluss: 30. Juni 2021 | Preis: Gesamt: 25.000 € |

Was wäre der Bevölkerungsschutz ohne seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Um das große Engagement zu würdigen, zeichnet der Förderpreis Helfende Hand jährlich die besten Ideen und Projekte mit einer Helfenden Hand aus.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.

Ziele des Förderpreises
Mit der Verleihung des Förderpreises Helfende Hand verfolgt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Ziel,

  • das ehrenamtliche Engagement von Einzelnen, Gruppen oder Einrichtungen im Bevölkerungsschutz einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, seine Bedeutung zu würdigen und dieser wichtigen Säule unseres Gemeinwesens eine größere Wertschätzung zukommen zu lassen;
  • den im Bevölkerungsschutz tätigen und ehrenamtlich getragenen Einrichtungen und Organisationen für herausragendes Engagement besonders zu danken und sie zur Fortführung ihrer Arbeit anzuspornen. Das Preisgeld soll den jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträgern für die weitere Arbeit zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz zufließen;
  • stellvertretend für alle Ehrenamtsprojekte im Bevölkerungsschutz zum Ausdruck zu bringen, dass zum einen ein Engagement im Bevölkerungsschutz ein Zeichen der besonderen Verantwortung für unsere Gesellschaft ist. Zum anderen, dass es den hohen gesellschaftlichen, sozialen wie persönlichen Nutzen aller Beteiligten miteinander verbindet.

Die Kategorien

  • Innovative Konzepte
  • Nachwuchsarbeit
  • Unterstützung des Ehrenamtes
  • Sonderpreis
  • Publikumspreis

Auszeichnungen
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.

Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte

  1. Platz – 9.000 Euro Preisgeld
  2. Platz – 7.000 Euro Preisgeld
  3. Platz – 4.000 Euro Preisgeld
  4. Platz – 3.000 Euro Preisgeld
  5. Platz – 2.000 Euro Preisgeld 

Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.

Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum Förderpreis Helfende Hand finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 14.05.2021 | Förderung: Medienwirksame Darstellung | Vom 15. März bis zum 14. Mai 2021 können regionale und nationale Unterstützende von Unternehmertum und Unternehmergeist am deut...

Bewerbungsschluss: 14.05.2021 | Förderung: Medienwirksame Darstellung |

Vom 15. März bis zum 14. Mai 2021 können regionale und nationale Unterstützende von Unternehmertum und Unternehmergeist am deutschen Vorentscheid zu den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 teilnehmen! Aber was genau wird in diesem Wettbewerb gesucht und was kann man gewinnen?

Innovative Unterstützungsleistungen gesucht!
Die Europäischen Unternehmensförderpreise sind international bekannt als die „European Enterprise Promotion Awards“ (kurz: EEPA). Mit diesen prämiert die Europäische Kommission jährlich und 2021 bereits zum 15. Mal herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften zur Stärkung und zur Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns.

Die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen hat auch unterstützende Organisationen in den letzten Monaten besonders gefordert. Kreativität, Umdenken und spontanes Handeln war und ist gefragt wie selten zuvor. Gleichzeitig galt es in den letzten Monaten oftmals bei maximaler Kapazitätsauslastung durch akut anstehende Aufgaben bestehende Programme und Projekte aufrecht zu erhalten. Die European Enterprise Promotion Awards würdigen genau dieses Engagement! Gesucht werden innovative und erfolgreiche Unterstützungsleistungen, die bereits seit mindestens 15 Monaten bestehen. Es gibt sechs Wettbewerbskategorien, in denen sich Projekte, Initiativen, Netzwerke oder Maßnahmen, die Rahmenbedingungen schaffen oder verändern, bewerben können. In jeder Kategorie wird ein Award verliehen. Zusätzlich geht der „Große Preis der Jury“ an das inspirierendste Projekt aus einer beliebigen Kategorie.

Welche Wettbewerbskategorien gibt es?
Der Wettbewerb umfasst sechs Wettbewerbskategorien, die sich an den Prioritäten des europäischen Small Business Act orientieren:

  • Kategorie 1 „Förderung des Unternehmergeistes“
  • Kategorie 2 „Investitionen in Unternehmenskompetenzen“
  • Kategorie 3 „Verbesserung der Geschäftsumgebung und Förderung der Digitalisierung“
  • Kategorie 4 „Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit“
  • Kategorie 5 „Förderung der nachhaltigen Entwicklung“
  • Kategorie 6 „Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum“

Wie läuft der Wettbewerb ab – und was kann man gewinnen?
Der Wettbewerb ist zweistufig konzipiert. In allen teilnehmenden Ländern gibt es die nationalen Vorentscheide, im Zuge derer jeweils (maximal) zwei Gewinnerprojekte für das internationale Finale ausgewählt werden. In Deutschland findet die Auswahl Mitte Juni durch eine Jury aus Expertinnen und Experten statt.

Die beiden deutschen Siegerprojekte werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das den Wettbewerb fördert, ausgezeichnet und geehrt. Sie werden über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Pressemitteilungen, einer Vorstellung auf dem Newsportal der EU und in Form eines Videoportraits bekannt gemacht. Auch werden sie besonders in den RKW-Veröffentlichungen zu den deutschen „TOP 10“ der Europäischen Unternehmensförderpreise (Broschüre und Präsentation auf der Website www.eepa-deutschland.de) hervorgehoben.

Alle nationalen Gewinnerprojekte werden zur Preisverleihung auf der SME Assembly der Europäischen Kommission im November 2021 voraussichtlich in Slowenien eingeladen. Die Siegerprojekte des Wettbewerbs werden hier feierlich verkündet und erhalten einen Award. Zudem nehmen sie eine europaweite Vorbildrolle ein und werden durch eine Medienkampagne international bekannt und sichtbar gemacht.

Fühlen Sie sich angesprochen und möchten Sie mit Ihren Unterstützungsleistungen über Grenzen hinweg begeistern? Dann bewerben Sie sich kostenfrei und ohne großen Aufwand!

Weitere Informationen finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert | Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die e...

Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert |

Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die ein wertschätzendes und zukunftsorientiertes Miteinander Reden im regionalen Umfeld stärken.

Wer darf sich bewerben bzw. am Wettbewerb teilnehmen?
Für die Förderung können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen, bewerben.

Was wird gefördert?
MITEINANDER REDEN fördert die Umsetzung von Ideen und Projekte, die den wertschätzenden Dialog, demokratische Aushandlungsprozesse und Teilhabe vor Ort initiieren.

Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort – wir freuen uns über vielseitige, kreative analoge wie digitale Formate. Thematisch kann sich Ihr Dialogvorhaben sehr vielseitig gestalten, wie z.B. aus den Bereichen:

  • politische Partizipation / Teilhabe
  • Migration und Integration
  • Zusammenhalt / Nachbarschaft
  • Zukunftsgestaltung
  • Mobilität
  • Erinnerungskultur
  • Rassismus / Ausgrenzung
  • Extremismus
  • Umweltschutz / Nachhaltigkeit
  • (Land-)Wirtschaft
  • Generationendialog
  • Stadt/Land (Gleichwertige Lebensverhältnisse)
  • u.a.

Was wird nicht gefördert?
Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nichtmöglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.

Was beinhaltet die MITEINANDER REDEN-Förderung?

  • finanzielle Unterstützung (6.000 / 10.000 Euro)

Sie können sich für eine Fördersumme von 6.000.- Euro (kleines Projekt) oder 10.000,- Euro (großes Projekt) bewerben. Insgesamt werden jeweils 50 Projekte in den beiden Fördersummen ausgewählt.

Über das Programmbüro können Sie im Förderzeitraum (2021 bis 2031) auf kurzem, unbürokratischem Weg die Fördermittel in Teilsummen abrufen.

Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld.

Weitere Infos und Details finden Sie in der Kosten- und Finanzierungplan-Vorlage (KFP-Vorlage).

Ihr Projekt wird zu 100% gefördert (Vollfinanzierung). Ohne Eigenanteil – ohne Eigenmittel. 20% der Fördersumme ist vorzufinanzieren und wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

  • Prozessbegleitung und Beratung

Eine von uns ausgewählte Prozessbegleiter:in steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Durch die professionelle Begleitung können Sie gemeinsam Projektschritte sowie Strategien für Herausforderungen und Konflikte erarbeiten oder Unterstützung bei der Moderation erhalten. Während Ihrer Projektlaufzeit können bis zu 32 Beratungsstunden abgerufen werden. Dabei sollte gewährleistet werden, dass pro Quartal mindestens ein Kontakt telefonisch, digital oder in Präsenz stattfindet.

  • Austausch und Vernetzung

In regelmäßigen digitalen Formaten sowie bei den bundesweiten Netzwerk- und Qualifizierungstreffen kommen alle Projektbeteiligte zusammen. Dort befördern wir den kollegialen Austausch über Erfahrungen, Gute-Praxis-Beispiele, Zwischenschritte und Stolpersteine – der wechselseitige Lernprozess und Austausch stehen im Vordergrund. Das erste Präsenz-Netzwerk- und Qualifizierungstreffen ist für Anfang des vierten Quartals 2021 geplant.

  • Qualifizierung

Es werden unterschiedliche Workshops und Trainings zur Weiterbildung angeboten. Diese finden sowohl online als auch in Präsenz bei den Netzwerk- und Qualifizierungstreffen statt. Informationen zu vergangenen Weiterbildungen finden Sie in den Programmen der Netzwerk- und Qualifizierungstreffen.

  • Flexibilität und Prozessoffenheit

Wir verstehen MITEINANDER REDEN als Prozess. Deshalb versuchen wir flexibel und offen auf Veränderungen in Ihrem Projekt zu reagieren. Das Programmbüro-Team ist für Sie in allen Belangen erster Ansprechpartner.

Was muss ich für eine Beteiligung am Wettbewerb einreichen?
Neben der Darstellung Ihres Konzepts mit Angaben zu Ort, Themen, Formaten und Meilenstein-Zeitplanung müssen Sie einen Kosten-und Finanzierungsplan (Vorlage steht zur Verfügung) für Ihr Vorhaben einreichen.

Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?
Die Teilnahme an den Netzwerk-und Qualifizierungstreffen sowie die Kommunikation mit der Prozessbegleitung sind zeitlich einzuräumen und verpflichtend.

Wie läuft das weitere Bewerbungsverfahren ab?
Die Auswahl der 100 MITEINANDER REDEN-Projekte erfolgt durch unsere Jury, die aus Initiatoren und Partnern besteht.
Nach der Jury-Entscheidung (Juni 2021) wird das Programmbüro mit allen 100 Projektträgern einen Weiterleitungsvertrag mit einer Förderlaufzeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 abschließen.

 Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?

  1. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine starke kommunikative und partizipative Dimension aus. Es geht darum, (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund steht das gemeinsame Miteinander der Ortsgemeinschaft.
  2. Das Projekt/die Idee befördert demokratische Aushandlungsprozesse und trägt zur politischen Bildung bei.
  3. Das Projekt/die Idee lässt sich mit relativ einfach Mitteln umsetzen.
  4. Das Projekt/die Idee weist Aktualitätsbezug auf.
  5. Das Projekt/die Idee ist kreativ und besitzt Modellcharakter und/oder bietet eine hohe Übertragbarkeit.
  6. Das Projekt/die Idee zeichnet sich durch eine nachhaltige, das heißt mittlere bis langfristige Wirksamkeit aus.
  7. Das Projekt/die Idee richtet sich an eine möglichst große und diverse Zielgruppe.
  8. Ferner wird bei der Auswahl der Projekte auf eine Ausgewogenheit hinsichtlich bundesweiter Verteilung sowie auf eine Vielfalt hinsichtlich der Themen und Formate und Akteur:innen/ Institutionen geachtet.

Wie und wo bewerbe ich mich mit einem Projekt?
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular. Für die Vorbereitung und zur Speicherung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die beschreibbare PDF-Vorlage.

Bis wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum (2021-2023) bzw. die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Bewerbung ist der 17. Mai 2021.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand | Förderung zur Digitalisierung in der LandwirtschaftDie Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes...

Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand |

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziel der Fördermaßnahme
Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einer oder mehreren Agrarsoftware-Produkten einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ zum Erwerb der Software ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen und der
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen UND die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500,00 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 30.000,00 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 100.000,00 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 50.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 25.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 25.000,00 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 15.000,00 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600,00 Euro je Tagewerk. Die Förderobergrenze liegt bei 6.000,00 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von > 5.000,00 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Des Weiteren gilt, dass die Auslastung für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?
Ab 1. Februar 2021 ist eine Antragstellung möglich.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge können nur online über das Agrarportal Hessen gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsfrist: 02.05.2021 | Preis: Insgesamt 125.000 € | Der Smart Hero Award ist die erste und einzige Auszeichnung für Engagement und Social Media in Deutschland. Smart Heroes sind soziale Held*i...

Bewerbungsfrist: 02.05.2021 | Preis: Insgesamt 125.000 € |

Der Smart Hero Award ist die erste und einzige Auszeichnung für Engagement und Social Media in Deutschland. Smart Heroes sind soziale Held*innen, die der Welt ihr Engagement im Netz zeigen, demokratische Held*innen, welche die Möglichkeiten sozialer Medien nutzen um für sich und andere einzustehen und ökologische Held*innen, die unseren Planeten online und offline schützen. Der Award feiert Menschen, die durch kreative Ideen mit sozialen Medien für eine vielfältige, nachhaltige und faire Gesellschaft einstehen.

Die Kategorien
Der Smart Hero Award 2021 steht unter dem Motto "Perspektiven eröffnen". Die Smart Heroes setzen sich mit Hilfe sozialer Medien für unsere Mitmenschen, unsere Umwelt und unsere Gesellschaft ein. Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:

  • Sozial Handeln: Projekte und Initiativen aus den Bereichen Gesundheit, Inklusion, Vielfalt und Integration. Sie leisten zum Beispiel Hilfestellung in Notsituationen oder helfen Menschen bei einer Einschränkung durch Krankheit oder Behinderung. Indem sie über ihre Arbeit berichten, eröffnen sie neue Perspektiven sowohl für die adressierten Zielgruppen als auch auf die behandelten Themen.
  • Demokratisch Gestalten: Projekte und Initiativen, die das gesellschaftliche Zusammenleben demokratisch gestalten und das gerechte und chancengleiche Miteinander zum Ziel haben. Sie fördern zum Beispiel den gesellschaftlichen Dialog oder leisten Aufklärungsarbeit und ermöglichen so Perspektivwechsel.
  • Ökologisch Wirtschaften: Projekte und Initiativen, die ressourcenschonend oder gemeinwohlorientiert arbeiten. Sie sensibilisieren zum Beispiel für das Thema bewusster Konsum, leisten einen aktiven Beitrag für die Umwelt, stellen tradierte Sichtweisen in Frage und zeigen neue Perspektiven für den Umgang mit unseren Lebensgrundlagen auf.

Zusätzlich haben alle Nominierten durch ein öffentliches Voting die Chance auf den Publikumspreis. In diesem Jahr gibt es ein weiteres Mal einen Spezialpreis für Facebook-Gruppen. Die Jury behält sich vor, zusätzlich Preise an herausragende Nominierte zu vergeben.

Preisgeld
Das Preisgeld beträgt insgesamt 125.000€ und teilt sich wie folgt auf:

  • Kategorien
    1. Platz 15.000€
    2. Platz 10.000€
    3. Platz 5.000€
  • Publikumspreis
    10.000€

Bewertung
Die Bewertung der eingereichten Beiträge basiert auf einem standardisierten Verfahren.

Im ersten Schritt werden alle Einreichungen auf Rechtskonformität geprüft, wie zum Beispiel die Einhaltung der Impressumspflicht oder gesetzliche Datenschutzvorgaben.

Anschließend werden die eingereichten Beiträge durch das Team des Smart Hero Awards anhand von sechs Bewertungskriterien beurteilt. Bewertet werden die Qualität der geteilten Inhalte und Informationen, sinnvoller Einsatz von sozialen Medien, Zielgruppenansprache, Reichweite, Kreativität sowie Nachhaltigkeit. Die Vergabe der Punkte erfolgt anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs, der in jedem Jahr weiterentwickelt wird.

Die Gesamtpunktzahl aus allen Kriterien entscheidet darüber, wer den nächsten Schritt im Bewertungsverfahren erreicht und vom Expert*innengremium begutachtet wird. Dieses Gremium entscheidet dann darüber, welche Beiträge für den Smart Hero Award 2021 nominiert werden.

Im letzten Schritt entscheidet eine Jury, die aus Menschen des öffentlichen und politischen Lebens besteht, welche Nominierten mit dem Smart Hero Award ausgezeichnet werden.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2021 |  Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichst...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | 

Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichsten Städte, Landkreise und Hochschulen Deutschlands.

Zur Teilnahme am Städtewettbewerb, Landkreiswettbewerb und Hochschulwettbewerb

Bis zum 31. März 2021 können Städte ab 40.000 Einwohnern, alle Landkreise sowie Hochschulen ab 1.000 Studierenden ihre Daten zum Papierverbrauch und zur Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel einreichen.

Der Papieratlas würdigt das Engagement aller Teilnehmer für eine nachhaltige Papierbeschaffung und macht die Einspareffekte in Bezug auf Wasser, Energie und CO2-Emissionen transparent. Die Vorstellung der Ergebnisse und Auszeichnung der Gewinner findet im Herbst 2021 im Bundesumweltministerium in Berlin statt.

Kooperationspartner der Wettbewerbe sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Hochschulverband. Die Schirmherrschaft hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze inne.

Weitere Informationen stehen unter www.papieratlas.de zur Verfügung.

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesmi...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb innovative Forschungsprojekte, die Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette reduzieren.

Bis zum 18. März 2021 können Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen in Kooperation mit Unternehmenspartnern ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Aufruf an die gesamte Lebensmittelkette: Verpackung neu denken
Verpackungen haben in der Lebensmittelindustrie eine große Bedeutung: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bei, bieten Fläche für wichtige Informationen über das Produkt und ermöglichen durch verschiedene Verpackungseinheiten einen bedarfsgerechten Einkauf. Besonders Kunststoffverpackungen erfüllen die hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport der Konsumgüter.

Allerdings rücken die nachteiligen Wirkungen der Kunststoffverwendung, insbesondere, wenn Kunststoffpartikel in die Umwelt gelangen, zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft. Nachhaltigere Verpackungslösungen gibt es bereits, doch stoßen sie hinsichtlich ihrer Funktionalität und Recyclingfähigkeit oft an ihre Grenzen.

Aus diesem Grunde spricht das BMEL jetzt unterschiedliche Forschungsbereiche an, Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz zu entwickeln und zu optimieren sowie die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen weiterzuentwickeln. Dabei gilt es, die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
die auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die
weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung entsprechender
Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.
Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

  • (A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz
    • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
    • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
    • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
    • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
    • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf
  • (B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen
    • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
    • Optimierung des Verpackungsdesigns
    • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
    • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft
  • (C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
    • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € | Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassu...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € |

Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aus. Mit dem Wettbewerb für herausragende Klimaprojekte lädt das Hessische Umweltministerium die Charta-Unterzeichner dazu ein, ihre besten Projekte einzureichen und der Öffentlichkeit vorzustellen – mit der Chance auf Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro.

Wettbewerbskategorien: Welche Projekte können eingereicht werden?
Teilnahmeberechtigt sind alle Projekte in den Kategorien Klimaschutz und Klimaanpassung, die aktuell laufen oder deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei muss die Umsetzung zum überwiegenden Teil bereits erfolgt sein.

Kategorien

  • Klimaschutz
    Für die Kategorie Klimaschutz kommen verschiedene Projekte wie zum Beispiel Kampagnen und Aktionen zur Aktivierung und Information der Bürgerinnen und Bürger, Aktivitäten im Bereich der Gebäudesanierung, Förderprogramme für Erneuerbare Energien, aber auch Konzepte im Bereich der nachhaltigen Mobilität in Frage.
  • Klimaanpassung
    In der Kategorie Klimaanpassung können Projekte wie beispielsweise planerische Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder auch organisatorische Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen eingereicht werden. Auch die Errichtung städtischer Blühflächen und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind denkbare Beispiele für diese Kategorie.
  • Sonderkategorie Klimagerechte Kommunalplanung
    Außerdem legen wir dieses Mal eine besonderen Fokus auf kommunale Maßnahmen zur Verankerung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in der Planung. Ihre Projekte dazu können Sie in der Sonderkategorie „Kommune plant für's Klima – Klimagerechte Kommunalplanung“ einreichen.

Mitmachen lohnt sich
Insgesamt stellt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 60.000 Euro an Preisgeld für maximal 6 Projekte zur Verfügung, die von der Jury als Preisträger ausgewählt werden. Darüber hinaus erhält Ihr Projekt durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Preisverleihung im Rahmen der Konferenz "Klima Kommunal 2021" eine höhere Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Anmeldeschluss: 15.04.2021 | Förderung: 500 € | Im Rahmen des Projekts Civic Ideas Factory wurde ein Förderprogramm aufgebaut, das Ideen junger Menschen mit internationaler Migrationserfahrung (herku...

Anmeldeschluss: 15.04.2021 | Förderung: 500 € |

Im Rahmen des Projekts Civic Ideas Factory wurde ein Förderprogramm aufgebaut, das Ideen junger Menschen mit internationaler Migrationserfahrung (herkunftsübergreifend mit Schwerpunkt Iran und Afghanistan) zu bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt fachlich und materiell unterstützt.

Mitgestalten!
Häufig haben junge Menschen Ideen, wie sie durch bürgerschaftliches Engagement die Gesellschaft mitgestalten können, ihnen fehlt es jedoch an Wissen und Ressourcen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen.
Mit der Förderakademie sollen niedrigschwellige Zugänge zum Engagement eröffnet werden mit dem Ziel das Gefühl der Selbstwirksamkeit zu stärken. Übergeordnetes Ziel ist es, demokratisches Zusammenleben und Teilhabe zu fördern. Teilnehmende sollen gestärkt werden, sich in bestehenden Engagementstrukturen zurecht zu finden.
Teilnehmende, die eine Engagement-Idee haben, aber nicht wissen, wie sie die Idee umsetzen können, werden durch Wissensvermittlung, Empowerment und Beratung unterstützt, ihre Ideen eigenständig zu verwirklichen.

Teilnahmevoraussetzung
Im Rahmen der Förderakademie können sich Einzelpersonen und Vertreter*innen von Vereinen, Initiativen etc. mit Ideen bewerben, die ein gesellschaftliches Problem thematisieren und einige grundlegende Gedanken zur Adressierung des Problems beinhalten.
Das Vorhaben muss nicht konkret ausgearbeitet sein. Wichtig ist, dass es der Gemeinschaft zugutekommen und nicht Profit generierend ist.

Passende Themenfelder wären etwa:

  • Nachbarschaft
  • Bildung
  • Interkulturelle Begegnung
  • Kinder
  • Klima/Umwelt

Formale Kriterien
Voraussetzungen für deine Bewerbung

  • Ihr solltet nicht älter als 27 Jahre sein
  • Förderung von jungen Menschen mit internationaler Migrationserfahrung (besonderer Fokus auf Menschen aus der iranischen und afghanischen Community)
  • Zivilgesellschaftliche Idee
  • Realisierbarkeit des Projekts (nach Erhalt der Förderung innerhalb von vier Monaten)

Weitere Informationen zur Civic Ideas Factory finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2021 |  Zur Anerkennung und Förderung beispielgebender Information und Berichterstattung mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung und politische Teilhabe vergibt die Allianz Vie...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | 

Zur Anerkennung und Förderung beispielgebender Information und Berichterstattung mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung und politische Teilhabe vergibt die Allianz Vielfältige Demokratie den Medienpreis Vielfältige Demokratie. Der Preis ist dotiert und wird jährlich vergeben, sofern geeignete Bewerbungen vorliegen. Ausgezeichnet werden einzelne Reportagen, Beiträge, Bücher, Artikelserien, Film- oder Rundfunkbeiträge.

Mit diesem Preis werden Journalist*innen öffentlich ausgezeichnet und gewürdigt, die sachbezogen, umfassend, objektiv und verständlich aktuelle Themen der demokratischen Beteiligung aufgreifen, sorgfältig recherchieren und einer breiten Öffentlichkeit nahebringen. Bei der Auswahl der Preisträger*innen achtet die Allianz Vielfältige Demokratie darauf, dass die Beiträge unbeeinflusst von Auftraggeber*innen, Anzeigenkund*innen, Verlagen, politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppen, Behörden und Wirtschaft entstanden sind. Sachverhalte müssen unverfälscht dargestellt sein.

Bewerbungen 2021
Das Bewerbungsverfahren für die Auszeichnung 2021 ist eröffnet. Die Verleihung des Preises findet am 6. Mai 2021 in Marburg/Biedenkopf statt. Bewerbungen sind noch bis zum 31.03.2021 möglich.

Auswahlverfahren
Aus allen eingehenden Bewerbungen werden durch das Berlin Institut für Partizipation als Koordinator der Allianz Vielfältige Demokratie drei Beiträge nominiert. Der finale Preisträger bzw. die finale Preisträgerin wird aus dem Kreis der Nominierten gewählt. Jedes Mitglied der Allianz Vielfältige Demokratie hat dabei eine Stimme.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Insgesamt 25.000 € | Die Helfende Hand ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich...

Bewerbungsschluss: 30.06.2022 | Preis: Insgesamt 25.000 € |

Die Helfende Hand ist Deutschlands wichtigste Auszeichnung zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz und wird jährlich vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vergeben.

WAS IST DIE HELFENDE HAND?
Einsatz, Mut und Hilfsbereitschaft – jeden Tag geben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer alles, um unser Gemeinwohl zu stärken. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gemeinschaft und stärken somit das Miteinander. Manchmal mit lauten Sirenen, manchmal im Stillen.

Um dieses großartige Engagement zu würdigen, vergibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat jährlich den Förderpreis Helfende Hand.

Als höchste Auszeichnung im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz soll sie nicht nur herausragende Ideen und Konzepte anerkennen, sondern auch das Ehrenamt als wichtige Säule unseres Gemeinwesens hervorheben. Die Auszeichnung wird seit 2009 jährlich verliehen.

WER KANN SICH BEWERBEN?
Die Helfende Hand würdigt Mitglieder von Organisationen, die sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren. Dazu gehören der Arbeiter Samariter-Bund, die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst sowie das Technische Hilfswerk, die Freiwilligen Feuerwehren und die Regieeinheiten der kreisfreien Städte und Landkreise. Als Preisträgerinnen und Preisträger kommen auch engagierte Arbeitgebende, Einrichtungen oder Einzelpersonen infrage.

Die einzige Bedingung: Sie unterstützen das ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz auf vorbildliche Weise.

KATEGORIEN

Innovative Konzepte
In dieser Kategorie werden Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet, die eines oder mehrere der der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Inhalte, die für mehr Wertschätzung und eine Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes sorgen;
  • Identifikation und Nutzung neuer Bereiche und Trends;
  • Projekte mit technischem Charakter: Digitalisierung, Vereinfachung von Kommunikation oder auch Entwicklung von Technik;
  • Ideen zur finanziellen Förderung;
  • Optimierungsansätze innerhalb der Organisationen: Aus- und Fortbildungen, Prozesse, Produkte u. ä.

Nachwuchsarbeit
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Ideen zur Gewinnung neuer Zielgruppen oder zur Unterstützung der bestehenden Mitglieder und ihrer Identifikation bzw. Motivation für die Tätigkeit;
  • Konzepte mit strategischem Hintergrund zur Entgegnung gesellschaftlicher Probleme wie dem demographischen Wandel und der Klimakrise;
  • Optimierungsansätze innerhalb der Organisationen zum Ziel der Nachwuchsarbeit.

Unterstützung des Ehrenamtes
In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte von Unternehmen, Einrichtungen oder Personen ideel ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Freiwillige Projekte von Dritten wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmen oder Personen, die das ehrenamtliche Engagement besonders unterstützen;
  • Kreative Projektideen oder Konzepte, die keinen monetären Charakter haben;
  • Innovative Projektideen zur Entlastung, Anerkennung oder Wertschätzung ehrenamtlicher Projekte.

Der Sonderpreis
Optional kann die Jury jährlich einen Sonderpreis für Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte vergeben. Sie sollten nachhaltig, zukunftsorientiert und gesamtgesellschaftlich förderlich sein.
Ein Anlass zur Vergabe des Sonderpreises besteht insbesondere dann, wenn die Jury eine Bewerbung mit Blick auf die Ziele des Förderpreises als außergewöhnlich wirksam bewertet, diese Bewerbung aber nicht in eine der vorgegebenen Kategorien passt.

Wird von der Jury ein Sonderpreis vergeben, ist hierfür ein Preisgeld in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen.

Der Publikumspreis
Aus dem Kreis der Nominierten wählt die Öffentlichkeit jedes Jahr ihren Favoriten per Abstimmung bis zum Veranstaltungstag auf der Website des Förderpreises. Wer nach dem Ende der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt den Publikumspreis. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine Trophäe und eine Ehrenurkunde.

Und so geht’s:

  • Wählen Sie Ihren persönlichen Favoriten aus.
  • Geben Sie anschließend Ihre Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Jetzt abstimmen“.
  • Prüfen Sie Ihr Mail Postfach und klicken Sie auf den Bestätigungslink, den Sie per Mail von uns erhalten haben.
  • Fertig! Ihre Stimme wurde gezählt.

AUSZEICHNUNGEN
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.

Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte

  1. Platz – 9.000 Euro Preisgeld
  2. Platz – 7.000 Euro Preisgeld
  3. Platz – 4.000 Euro Preisgeld
  4. Platz – 3.000 Euro Preisgeld
  5. Platz – 2.000 Euro Preisgeld

Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.

Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Preis: 20 x 5.000 € | Wettbewerbsaufruf für erfolgreich umgesetzte kooperative Mobilitätsprojekte in ländlichen RäumenDas Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforsc...

Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Preis: 20 x 5.000 € |

Wettbewerbsaufruf für erfolgreich umgesetzte kooperative Mobilitätsprojekte in ländlichen Räumen
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen des Programms „Region gestalten“ den Wettbewerb „Gemeinsam erfolgreich. Mobil in ländlichen Räumen“ durch.

Mit dem Wettbewerb sollen bereits erfolgreich umgesetzte kooperative Projekte in ländlichen Räumen identifiziert werden, um das besondere Engagement sowie Ideenreichtum zu würdigen und die Projektidee einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Die Vernetzung untereinander und Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, auch über kommunale Grenzen hinweg, fördern Synergien, Innovationen und vergrößern den Handlungsspielraum. Für die Verbesserung des Mobilitätsangebotes vor Ort kann dies maßgeblich zum Erfolg beitragen.

Mobilität ist Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Sie befähigt dazu, die individuellen räumlichen Ziele wie zum Beispiel Arbeitsplätze, Bildungs-, Freizeit-, Versorgungseinrichtungen, zu erreichen und bestimmt damit wesentlich die Lebensqualität jedes Einzelnen. Für Unternehmen ist sie ein zentraler Standortfaktor und damit maßgeblich für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region.

In vielen ländlichen Räumen kann aufgrund disperser Siedlungsstrukturen und einer damit einhergehenden geringen Nachfrage kein flächendeckendes ÖPNV-Angebot bereitgestellt werden. Es besteht oft eine große Abhängigkeit vom Pkw. Flexible Mobilitätsangebote sind in ländlichen Räumen daher besonders wichtig und ein wertvoller Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mobilitätslösungen müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren und eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw schaffen.

Der Wettbewerb richtet sich an Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren bzw. Kooperationen (bestehende oder neu formierte Kooperationen sowie interkommunale Kooperationen), deren Projekte zu einer Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen in Deutschland beigetragen haben.

Art und Umfang der Auszeichnung
Im Bewerbungsverfahren erhalten alle ausgewählten Projekte, die aufgefordert werden, eine umfassende Projektdokumentation einzureichen, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5.000 Euro.
Alle Gewinnerbeiträge des Wettbewerbes werden in dem Online-Naschlagewerk Mobilikon unter www.mobilikon.de veröffentlicht. Unter den 20 ausgewählten Projekten werden zusätzlich die drei besten Projekte ausgelobt, deren Projekt in einem ca. 2-minütigen Kurzfilm präsentiert werden soll. Die drei Kurzfilme werden anschließend in dem Online-Nachschlagewerk Mobilikon unter www.mobilikon.de veröffentlicht.

Detaillierte Informationen zum Wettbewerbsaufruf finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 12.02.2021 | Förderung: bis zu 500.000 € | Das Bayerische Digitalministerium sucht die smartesten Kommunen in Bayern! Ihr habt innovative digitale Ideen, die eure Heimat umweltfreu...

Bewerbungsschluss: 12.02.2021 | Förderung: bis zu 500.000 € |

Das Bayerische Digitalministerium sucht die smartesten Kommunen in Bayern! Ihr habt innovative digitale Ideen, die eure Heimat umweltfreundlicher und lebenswerter machen? Dann macht mit beim Wettbewerb „Kommunal? Digital!“ 

Was ist Kommunal? Digital!

Wie smart ist Ihre Kommune?
Smarte Ampeln, die den Verkehr intelligent steuern? Keine Zukunftsvision, sondern eins von vielen Beispielen, wie die Digitalisierung das Leben in den Kommunen erleichtern und den Service verbessern kann.

Das Bayerische Digitalministerium startet deshalb den Wettbewerb „Kommunal? Digital!“, bei dem für die Förderung der besten digitalen Lösungen von smarten Kommunen 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Durch den Ideenwettbewerb sollen die Vorteile der Digitalisierung im Alltag erlebbar werden und gleichzeitig den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.

Von der smarten Mülltonne über intelligente Laternen bis zur App für organisierte Fahrgemeinschaften sind die unterschiedlichsten digitalen Projekte denkbar. Wichtig ist der smarte Kern, das heißt ein sparsamer Umgang mit unseren wertvollsten Ressourcen: Rohstoffe, Platz und Zeit.

Für die Umsetzung der Projekte erhalten die Preisträger-Kommunen eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Bezirke). Kooperative Bewerbungen sind möglich und werden ausdrücklich begrüßt, sofern Projektideen vorgeschlagen werden, die ein größeres Einzugsgebiet erfordern.

Als vorteilhaft werden jene Kooperationen angesehen, die sich auf bewährte Strukturen (z.B. die Integrierte Ländliche Entwicklung ILE oder Verwaltungsgemeinschaften) stützen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Modellprojekte, die die Digitalisierung z.B. aus folgenden Bereichen umsetzen:

  • Verkehr / Mobilität
  • Energie / Smart Grid
  • Nachhaltigkeit
  • Bildung und Arbeitsmarkt
  • Gesundheit
  • Smarte öffentliche Gebäude / BIM
  • Kommunale Aufgaben (z.B. Stadtreinigung)
  • Daseinsvorsorge
  • ...

Bevorzugt werden Ideen die zwei oder mehrere Bereiche kombinieren, sowie Projekte, die ressourcenschonende oder nachhaltige Lösungen implementieren.

Was wird nicht gefördert?
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:

  • Vorhaben, die ausschließlich den Ausbau von IT-Kommunikationsinfrastruktur (z.B. Breitband, Mobilfunk) zum Ziel haben
  • Vorhaben, die sich auf die Erarbeitung von Konzepten beschränken
  • E-Government Projekte
  • Bau, Sanierung oder Renovierung von Gebäuden
  • Vorhaben in Bereichen, in denen Kommunen eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
  • Vorhaben, die bereits mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden
  • Vorhaben, die schon begonnen wurden

Was kann man gewinnen?
Bis zu zehn bayerische Kommunen erhalten für die Umsetzung eines Smart-City/Smart-Region Projektes je eine Förderung von bis zu 500.000 €. Pro Regierungsbezirk können bis zu drei Projekte prämiert werden. Die Kommune trägt einen Eigenanteil von mindestens 10 %. Der Förderzeitraum umfasst bis zu drei Jahre. Danach muss das Projekt mindestens ein Jahr weiter bestehen.

Wie/Wo kann ich mich bewerben?
Bewerbungen für den Ideenwettbewerb Kommunal? Digital! können ausschließlich online über den Formularserver des Freistaats Bayern eingereicht werden. Das Anfügen von Skizzen und Bildern ist selbstverständlich möglich.

Die Bewerbung inkl. Anlagen muss vollständig über den Formularserver hochgeladen werden. Es handelt sich hierbei um ein Online-Formular. Eine Einreichung von Unterlagen per Mail oder Post ist nicht gestattet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungschluss: 01.02.2021 | Preis: 5.000 € | Der "Famigro Award for Entrepreneurship" zeichnet junge Unternehmer aus den ländlichen Räumen Europas aus, die einen besonderen Beitrag für die ländlic...

Bewerbungschluss: 01.02.2021 | Preis: 5.000 € |

Der "Famigro Award for Entrepreneurship" zeichnet junge Unternehmer aus den ländlichen Räumen Europas aus, die einen besonderen Beitrag für die ländliche Wirtschaft oder Umwelt leisten oder geleistet haben.

Die Teilnehmenden müssen zwischen 18 und 40 Jahren alt sein. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird mit Öffentlichkeitsarbeit für den Gewinner begleitet. Der Preis wird von der Europäischen Organisation der Landbesitzenden (ELO) und den "Young Friends of the Countryside" vergeben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier (Englisch)

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 29.03.2021 | Preisgeld im Ideenwettbewerb insgesamt 6.000 € | Wie wird Mobilität intelligenter?Der Deutsche Mobilitätspreis zeichnet Ideen und Projekte aus, die auf diese Frage inn...

Bewerbungsschluss: 29.03.2021 | Preisgeld im Ideenwettbewerb insgesamt 6.000 € |

Wie wird Mobilität intelligenter?
Der Deutsche Mobilitätspreis zeichnet Ideen und Projekte aus, die auf diese Frage innovative Antworten geben. Weil sie in sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen denken. Weil sie die digitalen Chancen unserer Zeit nutzen. Und weil sie schon jetzt für uns alle die mobile Welt von morgen gestalten.

Zwei Wettbewerbe

  • Best-Practice-Wettbewerb
    Beim Best-Practice-Wettbewerb werden jährlich zehn herausragend innovative Projekte gewürdigt, die den digitalen Wandel der Mobilität auf vorbildliche Weise vorantreiben. Ob Start-ups, Unternehmen,Netzwerke, Cluster, Projektentwickler, Vereine, Verbände, Forschungsinstitutionen oder Universitäten: Organisationen aller Art mit Sitz in Deutschland können sich in dieser Kategorie um den Deutschen Mobilitätspreis bewerben.
  • Ideenwettbewerb
    Beim Ideenwettbewerb sind die Ideen aller Bürger:innen gefragt: Ganz Deutschland ist aufgerufen, Visionen für eine innovative Mobilität der digitalen Gesellschaft aufzuzeigen, damit jeder in Zukunft noch intelligenter unterwegs sein kann. Unter allen Einreichungen werden die drei besten Ideen ausgewählt und der Öffentlichkeit präsentiert.

Mitmachen lohnt sich
Der Deutsche Mobilitätspreis ist die bundesweite Auszeichnung für digitale Innovationen im Mobilitätsbereich. Als Preisträger profitieren Sie auf vielfältige Art und Weise von der Prämierung.

  • Besondere Würdigung und vermehrte Aufmerksamkeit durch das nationale Gütesiegel
  • Wertvolle Kontakte und ein erweitertes Netzwerk
  • Aufmerksamkeit durch Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen zum deutschen Mobilitätspreis erhalten Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld | Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen! Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen ...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld |

Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen!

Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Praktikantenprogramm mit Uganda durch.

Das Programm richtet sich an junge Menschen aus dem Agrar- bzw. Gartenbaubereich und ist als Austausch konzipiert. Sowohl aus Uganda als auch aus Deutschland bekommen jeweils 10 Teilnehmende die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums auf einem Gastbetrieb im Partnerland.

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter zwischen 20 und 35 Jahre
  • Abgeschlossene Ausbildung in relevanter Fachrichtung oder bereits mind. 4 abgeschlossene Hochschulsemester in relevanter Fachrichtung inklusive mehrwöchige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich
  • Gefestigte Englischkenntnisse
  • Offenheit und Neugierde gegenüber der ugandischen Kultur und Lebensweise
  • Interesse an internationaler Zusammenarbeit

Programminformationen

  • Dauer: 3 Monate
  • Start: April 2021

Bewerbungsfrist: 15. Februar, Anmerkung: Wir planen mit einem analogen Austausch im April, solange es die aktuelle Lage zulässt. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Programmgebühr: einmalig 995,00 €
In den Programmgebühren enthalten sind die Flugkosten von einem internationalen Flughafen in Deutschland nach Uganda (Hin- und Rückflug), eine Auslandskranken- und Unfallversicherung sowie Vorbereitungs- und Begleitseminare. Jeder Teilnehmer erhält während des Praktikums freie Unterkunft und Verpflegung auf einem Gastbetrieb sowie ein monatliches Taschengeld von 250€.

Bewerbung und Kontakt

Für weitere Informationen und zum Erhalt der Bewerbungsunterlagen wende dich bitte an Johannes Leberer
030-31904312
j.leberer@bauernverband.net

Mehr Informationen zum Austauschprogramm findest du hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 2. Mai und 2. November eines Jahres | Preis: Max. 4.000 € | Im Förderprogramm werden junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren finanziell unterstützt, die im Engagementfeld der Sozi...

Bewerbungsschluss: 2. Mai und 2. November eines Jahres | Preis: Max. 4.000 € |

Im Förderprogramm werden junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren finanziell unterstützt, die im Engagementfeld der Soziokultur Projekte planen. Der Fonds Soziokultur möchte zur kulturellen Chancengleichheit beitragen und die demokratische Kultur in Deutschland entwickeln. 

Antragsfristen:
2. Mai und 2. November eines Jahres
(Tag, an dem der Antrag spätestens abgeschickt werden muss)

Antragssumme:
Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten

Antragsberechtigt:

  • Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit
    anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
  • Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigentständiges und selbtändiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt.
  • es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll

Kosten-/Finanzplan:

  • Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
  • keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
  • Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein

Projektbeginn:

  • Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den
    Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen
  • Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres
  • Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres
  • Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden

Projektende:
Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden

Förderentscheidung:
Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine
Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen)

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

Es wurde noch keine Seite in dieser Kategorie erstellt.
Fehler beim Laden des Tooltip.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.