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Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 € Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen. Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst,...

Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 €

Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen.

Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:

  • KULTURLICHTER - PREIS DES BUNDES
    Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DER LÄNDER
    Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DES PUBLIKUMS
    Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.

Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Kulturlichter Webseite

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Es werden innovative Projekte der Nahversorgung für das Land gesucht. Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche ...

Es werden innovative Projekte der Nahversorgung für das Land gesucht.

Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte, innovative Projekte, die geeignet sind, die Nahversorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten.

Gefördert wird die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung nachhaltiger und vitaler Lösungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. Es ist vorgesehen, in einer zweiten Phase die Umsetzung einer Auswahl der erstellten Konzepte zu fördern.

Die Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) begleitet und richtet sich an ländliche Kommunen (z.B. kleine Städte, Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden).

Bis zum 02. Juni 2020 nimmt die BLE im Auftrag des BMEL geeignete Projektskizzen entgegen. Die Aussichten auf eine Förderung hängen unter anderem vom Nutzen für die ländlichen Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, dem Innovationsgrad und der Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab. Der Förderzeitraum für die Konzeptphase beträgt maximal 12 Monate. In den einzureichenden Vorhaben soll mindestens eines (mehrere sind möglich und erwünscht) der nachfolgenden Themenfelder bearbeitet werden:

  • Multifunktionale Nahversorgung
  • Nahversorgung und Logistik
  • Nahversorgung und digitale Zukunft
  • Nahversorgung und Mobilitätsangebote
  • Ausgestaltung und Strukturen

Weitere Information wie die Bekanntmachung, FAQs, Vorlage der Projektskizze und Finanzplanung findest Du hier.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Anmeldeschluss: 15. Juli | Förderung: Bis zu 600.000 € Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterst...

Anmeldeschluss: 15. Juli | Förderung: Bis zu 600.000 €

Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Akteure vor Ort bzw. in der Region zu realisieren. Das kann zum Beispiel über konkrete digitale Anwendungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

Bis 2023 sollen rund acht Modellvorhaben die Möglichkeit erhalten, die Entwicklung oder Verbreitung solcher innovativen digitalen Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.

Weitere Informationen zum Förderprogramm "Heimat 2.0" finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 25.10.2020 | Förderung: Bis zu 700.000 € | Das BMI und das BBSR geben den Startschuss für die gemeinsame Förderinitiative "Aktive Regionalentwicklung"! Die Fördermaßnahme "Aktive ...

Bewerbungsschluss: 25.10.2020 | Förderung: Bis zu 700.000 € |

Das BMI und das BBSR geben den Startschuss für die gemeinsame Förderinitiative "Aktive Regionalentwicklung"!

Die Fördermaßnahme "Aktive Regionalentwicklung" möchte Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen bei der Strategieentwicklung und Umsetzung von konkreten regionalen Entwicklungsvorhaben unterstützen. In bis zu zehn Modellregionen fördert das BMI dazu die Erprobung, die Durchführung und die Verbreitung von innovativen, zukunftsweisenden Lösungsansätzen zur Verbesserung der regionalen Arbeits- und Lebensverhältnisse mit jeweils bis zu 700.000 Euro.

Der Aufruf richtet sich an Regionen, die unter Einbeziehung der Träger der Regionalplanung zukunftsträchtige Konzepte ausarbeiten und umsetzen möchten. Teilnehmende Projektregionen identifizieren in einem ersten Schritt individuelle Herausforderungen, angelehnt an die (drohende) Strukturschwäche und leiten daraus für ihre Region strategisch bedeutsame Vorhaben ab. Die Bundesförderung umfasst sowohl die Strategieentwicklung als auch die Umsetzung konkreter Projekte. Alle Projekte sollen so konzipiert sein, dass sie eine Verstetigung in regionaler Eigenleistung erwarten lassen. Dementsprechend sollen vorrangig endogene Entwicklungspotenziale aufgegriffen und Aspekte der Ressourcenvorsorge einbezogen werden, um regionale Prozesse und Strukturen – auch organisatorischer Natur – zu aktivieren, aufrechtzuerhalten und in Vorbereitung auf etwaige Veränderungsnotwendigkeiten sowie Gefährdungslagen (Anpassungsfähigkeit, Robustheit) auszubauen. Erkenntnisse aus den Modellregionen fließen in die Politikberatung ein und tragen zur Heimatpolitik bei.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

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Anmeldung bis: 04.09 | Preis: 4.000€ je Projekt | Die Europäische Landbesitzer Organisation (ELO) und die Europäische Landwirtschaftsmaschinen Assoziation (CEMA) suchen bis zum 4. September 2020 neue...

Anmeldung bis: 04.09 | Preis: 4.000€ je Projekt |

Die Europäische Landbesitzer Organisation (ELO) und die Europäische Landwirtschaftsmaschinen Assoziation (CEMA) suchen bis zum 4. September 2020 neue Bienenschutzprojekte, die mit dem European Bee Award prämiert werden können.

Auch im Jahr 2020 suchen ELO und CEMA innovative Projekte, um den Schutz von Bienen und Bestäubern zu verbessern. Ein Geldpreis von je 4.000 Euro wird für Projekte im Bereich des Landwirtschaftsmanagements und ein anderer für innovative technologische Lösungen vergeben. Zudem wird es eine besondere Erwähnung der Jury geben.

Weitere Informationen (in Englisch) gibts hier

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| Antragsfrist: 11. September 2020 | Förderhöhe: Max. 100.000€ |   Die europaweite Ausschreibung zur Einreichung von sozialen Innovationen ist im Januar 2020 gestartet. Die Robert Bosch Stiftung hat...

| Antragsfrist: 11. September 2020 | Förderhöhe: Max. 100.000€ |

 

Die europaweite Ausschreibung zur Einreichung von sozialen Innovationen ist im Januar 2020 gestartet. Die Robert Bosch Stiftung hat zusammen mit Genio (Irland) und der King Baudouin Stiftung (Belgien) den ESCF ins Leben gerufen, unterstützt vom Horizon 2020 Research and Innovation Programme der Europäischen Union. Mindestens sechs Anträge werden mit bis zu 100.000 € darin unterstützt werden, Skalierungs- und Implementierungspläne für ihre Ansätze zu entwickeln. 

Den Antrag können stellen:

  • Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Stellen (Der Hauptantragsteller muss eine gemeinnützige Organisation sein);
  • Öffentliche Stellen
  • Private gemeinnützige Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten


Themengebiete u.a.:

  • Alterung
  • Armut und Marginalisierung
  • Obdachlosigkeit
  • Behinderung
  • psychische Gesundheit
  • Migration
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Demenz
  • ...

Weiter Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden sie hier.

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Bewerbungsschluss: 15.09.2020 | Förderung: Bis zu 5.000 € Brandenburg steckt voller Ideen, wie wir dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher kommen können. Vom lokalen Zukunftsforum, über ressour...

Bewerbungsschluss: 15.09.2020 | Förderung: Bis zu 5.000 €

Brandenburg steckt voller Ideen, wie wir dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher kommen können. Vom lokalen Zukunftsforum, über ressourcen-schonenden Bootsbau, Kurs und Exkursion zum Thema Wölfe bis hin zur Anlage einer Demonstrations-Komposttoilette werden an vielen Orten tolle Projekte mithilfe von zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern umgesetzt. Oft sind die Projekte nur möglich, wenn sie finanziell unterstützt werden. Deshalb vergibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) jedes Jahr Gelder aus den Lotto-Konzessionsabgaben an kleine Projekte im Rahmen der Aktion Gesunde Umwelt und der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21.

Dabei werden mit der Aktion Gesunde Umwelt ehrenamtliche Projekte mit einem Umweltbildungsfokus bzw. einem Schwerpunkt auf der Bildung für Nachhaltige Entwicklung gefördert. Im Gegensatz dazu drehen sich die Förderprojekte der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 stärker um die konkrete partizipative Umsetzung von Ansätzen zur nachhaltigen Entwicklung bzw. Etablierung und Verstetigung der örtlichen Agenda 21 Initiativen.

Weitere Informationen zum den Förderprogrammen AKTION GESUNDE UMWELT UND AKTION NACHHALTIGE ENTWICKLUNG erhalten Sie hier

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Bewerbungsfrist: 15.09 | Preis: 1.000 € je Projekte Gesucht werden Nachbarinitiativen, die mit praxisnahen und kreativen Gesundheitsprojekten vorbildhaft kleine und große Netzwerke im nahen Wohnumfel...

Bewerbungsfrist: 15.09 | Preis: 1.000 € je Projekte

Gesucht werden Nachbarinitiativen, die mit praxisnahen und kreativen Gesundheitsprojekten vorbildhaft kleine und große Netzwerke im nahen Wohnumfeld gründen, ausbauen oder neu aufstellen wollen. Die Projekte sollen auch auf die Zukunft ausgerichtet und als Idee übertrag- und nutzbar sein für andere.

Die AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit Netzwerk Nachbarschaft lobt für diese Initiativen einen Förderpreis in Höhe von 10.000 Euro aus. Mit dem Preisgeld werden zehn nachbarschaftliche Gesundheitsprojekte mit jeweils 1.000 Euro prämiert.

Wer kann sich bewerben?
Alle Nachbargemeinschaften mit mindestens drei Personen, die im Rheinland oder in Hamburg wohnen und aktiv sind – ob als private Initiative oder Verein.

Worauf kommt es an?
Gesucht werden Projekte, die mit neuen, innovativen Ideen in der Planungsphase oder vor kurzem gestartet sind. Ziel des Förderpreises ist es, die Entwicklung und den Ausbau dieser Projekte zu unterstützen, finanziell zu fördern und bekannt zu machen.

Die Bewerber-Projekte sollen darauf abzielen, Netzwerke aufzubauen, die:

  • den sozialen Kontakt in der Nachbarschaft stärken
  • Gesundheitsversorgung im Wohnumfeld praxisnah umsetzen
  • alle Generationen im Wohnumfeld einbinden
  • Hilfsstrukturen aufbauen oder stärken
  • Stressfaktoren im Wohnumfeld überwinden
  • gesunde Ernährung und Mobilität fördern
  • die Gemeinwohl-Idee mit Leben füllen
  • Patenschaften bilden

Für Ihre Bewerbung stehen drei Kategorien zur Auswahl:

  1. Gesunde Ernährung
  2. Beweglichkeit / Mobilität / Sport
  3. Kommunikation / soziales Miteinander

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite der AOK.

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Bewerbungsschluss: 12.05.2021 | Laufzeit: Bis zu 6 Jahren | Die Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Projektnehmer, die ein modell...

Bewerbungsschluss: 12.05.2021 | Laufzeit: Bis zu 6 Jahren |

Die Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Projektnehmer, die ein modellhaftes und kulturartenübergreifendes Netzwerk zu Leguminosen aufbauen und betreuen. Im Fokus stehen die Kulturarten Bohne, Erbse, Lupine und Soja. Natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten können ihre Projektskizzen bis zum 12. Mai 2021 bei der BLE einreichen.

Der Projektstart ist für Anfang 2022 geplant. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre, wobei nach drei Jahren eine Zwischenevaluation erfolgt, die über die Weiterführung für drei Jahre entscheidet.

Ziel: Einheimischen Leguminosenanbau weiter fördern
Übergreifendes Ziel des neuen Verbundvorhabens ist es, den Anbau und die Verwertung heimischer Leguminosen auszubauen. Das Netzwerk bringt Akteure zusammen, lädt zur Nachahmung ein und regt neue Ideen an.

In dem Vorhaben sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen der bisherigen Netzwerke zu grobkörnigen Leguminosen, die das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der Eiweißpflanzenstrategie förderte, aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Zudem sollen die Projektnehmer modellhafte Wertschöpfungsketten zur Verwertung der erzeugten Leguminosen aufbauen und vorantreiben, indem sie beispielsweise Handelspartnerschaften initiieren. Dazu sollen sie rund 100 landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehme der Wertschöpfungskette in das Netzwerk integrieren.

Eine weitere wichtige Säule ist der Wissenstransfer: Fachwissen zu Anbau und Verwertung von Leguminosen soll für verschiedene Zielgruppen, zu denen auch die berufliche Bildung gehört, aufbereitet und verbreitet werden.

Weitere Informationen enthält die Bekanntmachung unter www.ble.de/Bekanntmachung-EPSNetzwerk.

Hintergrundinformationen
Leguminosen leisten einen besonderen Beitrag für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Landwirtschaft. Die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL verfolgt das Ziel, die Anbaufläche von Leguminosen auszudehnen und die Nachfrage zu steigern. Dabei sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Leguminosen ausgeglichen, Forschungslücken geschlossen und die Umsetzung von Praxisideen gefördert werden.

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Hessen | Bewerbung bis 25. Juni | Die Aktion „Zusammen HANDELN“ erweitert in diesem Jahr den Innenstadt-Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen“. Insgesamt stehen 160.000 Euro be...

Hessen | Bewerbung bis 25. Juni |

Die Aktion „Zusammen HANDELN“ erweitert in diesem Jahr den Innenstadt-Wettbewerb „Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen“. Insgesamt stehen 160.000 Euro bereit für Projekte zur Vitalisierung von Innenstädten und Ortskernen.

Angesichts der Corona-Pandemie sind Ideen zur Belebung der Innenstädte besonders gefragt: Das Hessische Wirtschaftsministerium setzt dafür zusätzliche Fördermittel von bis zu 25.000 Euro aus. Kommunen und private Initiativen können sich bis zum 25. Juni 2020 darum bewerben.

Einzelhandel, Gastronomie, Kino, Theater und Museen – nichts ist mehr wie vor Corona. Überall in Hessen gibt es kreative Antworten wie Lieferdienste per Lastenrad oder Gutscheinaktionen für den lokalen Einzelhandel. Mit dem Wettbewerb wollen wir sie bekannt machen.

Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen unter: Sonderwettbewerb

 

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Bewerbungsschluss: 12.10.2020 | Preis: Insgesamt 25.000 € Unter dem Titel »Landgut 2050 - vernetzt · mobil · digital« lobt die Stiftung Baukultur Thüringen vom 10. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020 ...

Bewerbungsschluss: 12.10.2020 | Preis: Insgesamt 25.000 €

Unter dem Titel »Landgut 2050 - vernetzt · mobil · digital« lobt die Stiftung Baukultur Thüringen vom 10. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020 einen internationalen Ideenwettbewerb zum ländlichen Leben und Wohnen aus.

Thüringen als Flächenland hat keine wirklichen Metropolen und weist eine kleinteilige, dezentrale Siedlungsstruktur auf. 90 Prozent aller Thüringer Gemeinden haben unter 5.000 Einwohner. Jede*r dritte Einwohner*in lebt in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern. Daher ist nicht die Großstadt Thema des Ideenwettbewerbs, sondern die Zukunft des weiten Landes, und damit die Zukunft der Klein- und Mittelstädte sowie der ländlichen Gemeinden in Thüringen - exemplarisch für viele andere ländlich geprägten Regionen Europas.

Der Titel »Landgut 2050« weist einerseits auf eine positive Erwartung hin, die man vom ländlichen Wohnen und Leben hat. Im Zusatz »2050 vernetzt · mobil · digital« wird hingegen auf die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft verwiesen, die meist wenig zu tun haben mit einem rustikalen Klischee oder den Motiven einer landläufigen Stadtflucht.

Thematisiert werden Schlüsselfragen der baulichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Kommunen unter den Maßgaben der heutigen Bevölkerungsentwicklung Thüringens, wie Schrumpfung und Alterung. Das sind ebenso ökologische wie soziale Herausforderungen oder auch die Potentiale der Digitalisierung.

Im Fokus des Wettbewerbs stehen die drei Orte Lauscha, Stützerbach und Urleben mit ungefähr gleich großen Standorten im Baubestand, die alle für einen notwendigen Wandel im Ortszusammenhang stehen. Der Wettbewerb soll einen Ort neu besetzen und zusätzlich einen innovativen Schritt mit breiter Wirkung auslösen. Als Zukunftsbaustein sollen sowohl ein Wohnort als auch ein Lebensumfeld entstehen. Gefragt sind Lösungen, die die heutigen Ansprüche der Vernetzung, Klimaanpassung oder Ressourcenschonung erfüllen und dabei nachbarschaftlich, solidarisch, bezahlbar, wirtschaftlich tragfähig und bedürfnisgerecht für Generationen sein können.

Der Wettbewerb richtet sich an folgende Fachgebiete:

  • Architektur, Gestaltung, Kunst, Bauingenieurswesen, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadt- und Raumplanung, Sozialplanung, Soziologie, Philosophie, Verkehrsplanung.

Eine Kombination von mindestes zwei Disziplinen wird empfohlen. Die Jury deckt ein interdiszipinläres, fachliches Spektrum ab, welches auch in den Beiträgen erwartet wird.

Die Ergebnisse betten sich ein in die Arbeit der »Plattform Wohndebatte« und sollen Anlass sein, die Diskussion weiter zu führen.

Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss 30. Juni |  Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtunge...

Bewerbungsschluss 30. Juni | 

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und gegebenenfalls in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Ziel ist die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung. Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen.

Schwerpunkte - Vorhaben, die sich um eine Förderung bewerben, können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen:

  • Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.).
  • Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge.
  • Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge.
  • Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten.
  • Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten.
  • Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen.
  • Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung.
  • Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen).
  • Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle.
  • Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.

Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite

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Anmdeldeschluss: 15 Juli | Preisgeld: Bis zu 5.000 € Zu 30 Jahren Deutsche Einheit startet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb den beliebten einheitspreis in einem neuen, digitalen Format. ...

Anmdeldeschluss: 15 Juli | Preisgeld: Bis zu 5.000 €

Zu 30 Jahren Deutsche Einheit startet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb den beliebten einheitspreis in einem neuen, digitalen Format. Bis zum 15. Juli 2020 können sich Privatpersonen ab 16 Jahren sowie Vereine, Initiativen, Gemeinwohl orientierte Unternehmen und andere gemeinnützig ausgerichteten Aktionen auf den einheitspreis 2020 bewerben. Zu gewinnen gibt es bis zu 5.000 Euro und die Teilnahme an einem exklusiven Webinar zum Thema Fundraising!

Mit dem Preis werden sowohl Menschen und Initiativen prämiert, die sich für die historische Wiedervereinigung einsetzen, als auch solche, die die Einheit aktuell leben und beispielsweise in Zeiten der Corona-Krise Mitmenschen in ganz Deutschland unterstützen.

einheitspreis 2020 kürt Solidarität online
In besonderen Zeiten – sei es der Fall der Mauer oder das Aussetzen des Alltagslebens wie wir es aktuell erleben – ist solidarisches, menschliches Handeln in unserer Gesellschaft gefordert. Es braucht eine aktive Zivilgesellschaft, die sich gegenseitig unterstützt. Projekte, die darauf hinwirken, möchten wir mit dem einheitspreis prämieren.

Bewerben Sie sich ab sofort und bis zum 15. Juli 2020 als Initiative oder Einzelpersonen ab 16 Jahren in den Kategorien Mensch, Kultur, Jugend und Digitales!

Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit
Nach der Bewerbungsphase ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger gefragt: mit ihrem Votum wählen sie aus allen Einreichungen die Top 50. Ihre Stimme ist im wahrsten Sinne des Wortes entscheidend. Aus dieser Vorauswahl kürt die Jury schließlich die 30 Preisträgerinnen und Preisträger!

30 Preise, 30 Jahre Deutsche Einheit
Zu gewinnen gibt es 30 Geldpreise von 1.000 bis zu 5.000 Euro. Alle 30 Preisträgerinnen und Preisträger erhalten die Teilnahme an einem exklusiven Webinar zum Thema Fundraising. Die Erstplatzierten in den jeweiligen Kategorien dürfen außerdem das einheitspreis-Preissymbol mit nach Hause nehmen.

PREISE

  • 1.-4. Platz: je 5.000 Euro, Teilnahme an einem exklusiven Webinar und das Einheitspreis-Preissymbol
  • 5.-10. Platz: je 3.000 Euro und Teilnahme an einem exklusiven Webinar
  • 11.-30. Platz: je 1.000 Euro und Teilnahme an einem exklusiven Webinar

Die feierliche Preisverleihung wird am 3. Oktober 2020 stattfinden. Weitere Informationen zur Preisverleihung folgen, sobald die aktuelle Lage besser abzuschätzen ist.

ZEITLICHER RAHMEN

  • Bewerbungsphase: 2. Juni – 15. Juli 2020
  • Abstimmungsphase: 16. Juli – 16. August 2020
  • Benachrichtigung über die Nominierung: 21. August 2020
  • Preisverleihung: 3. Oktober 2020

Weitere Informationen finden Sie auf der Wettbewerbswebseite

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Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Preis: Bis zu 10.000 € | Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis, der uneigennütziges Engagement fürs Land ins Rampenlicht holt und mit insgesamt 10.000 Eu...

Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Preis: Bis zu 10.000 € |

Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis, der uneigennütziges Engagement fürs Land ins Rampenlicht holt und mit insgesamt 10.000 Euro belohnt. Damit wollen R+V Versicherung und der Bund der Deutschen Landjugend Initiativen und Projekte unterstützen, die Zusammenleben und Strukturen im ländlichen Raum verbessern. Bewerben können sich Gemeinschaften junger Menschen, egal ob zu zweit, zu dritt oder Organisationen, die sich für junge Menschen auf dem Land einsetzen. Und zwar bis zum 31. Oktober 2020 über unser Bewerbungsformular.

Eine Jury aus VertreterInnen der R+V-Versicherung, des BDL und verschiedenen Bundesministerien sichtet und bewertet dann die eingesandten Bewerbungen. Die GewinnerInnen werden auf der BDL-Jugendveranstaltung auf der Internationalen Grünen Woche 2021 gekürt. Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis 2021 wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Ihr wollt mehr zu dieser Auszeichnung wissen? Oft gestellte Fragen beantworten wir unter FAQ.

Weitere Informationen zum Ernst-Engel brecht-Greve-Preis 2021 findet Ihr hier

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Bwerbungsschluss: 15.05.21 | Preis: max. 15.000 € | „MACHEN!“ ist ein Wettbewerb, der von dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, zum dritten Mal ausgelobt ...

Bwerbungsschluss: 15.05.21 | Preis: max. 15.000 € |

„MACHEN!“ ist ein Wettbewerb, der von dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, zum dritten Mal ausgelobt wird. Die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, ist in den neuen Ländern unverändert hoch. Die noch nicht so gefestigten Strukturen und knappen Ressourcen hemmen oftmals die Entfaltung bürgerschaftlicher Aktivitäten. Mit dem Wettbewerb soll das vielfältige Engagement in den neuen Ländern sichtbarer gemacht, gewürdigt und unterstützt werden.
Bis zum 15. Mai 2021 können engagierte Gruppen in den neuen Bundesländern ihre Ideen einreichen. Die Preisverleihung ist für den 19. Juli 2021 geplant und soll in Berlin stattfinden.

Preisgeld als Startkapital für gemeinwohlorientierte Projekte
Eine unabhängige Jury wählt die besten 50 Wettbewerbsbeiträge aus, die mit einem Preisgeld zwischen 5.000 und 15.000 Euro prämiert werden.

Wer kann teilnehmen?
An dem Wettbewerb können alle engagierten Gruppen teilnehmen, die in Dörfern, Klein- und Mittelstädten der neuen Bundesländer mit einer Einwohnerzahl unter 50.000 wohnen.

Welche Wettbewerbskategorien gibt es?

  • Wettbewerbskategorie 1:
    „Bürgerschaftliches Engagement – Lebensqualität stiften und Zusammenhalt stärken“
    Bürgerschaftliches Engagement findet ganz praktisch jeden Tag in unserem unmittelbaren Lebensumfeld, in der Nachbarschaft oder im Verein statt. Das Themenspektrum ist breit gefächert und spiegelt die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort wider.
    Gesucht sind Ideen, die das Miteinander und den Zusammenhalt vor Ort stärken, die alle Generationen einbeziehen und eine breite Mitwirkung ermöglichen. Sie möchten einen Begegnungsort schaffen, den Austausch zwischen Jung und Alt fördern oder inklusive Sportangebote anbieten? Oder haben Sie eine ganz andere Idee?
  • Wettbewerbskategorie 2:
    „Ost-West-Partnerschaften – Gemeinsamkeiten entdecken“
    Nach mehr als 30 Jahren Deutsche Einheit gibt es mehr, das uns eint als uns trennt. Begegnungen zwischen Menschen aus Ost und West tragen zu einem besseren Verständnis und für mehr Akzeptanz unterschiedlicher Lebenserfahrungen bei und stärken die innere Einheit.
    Gesucht sind Ideen, die Brücken zwischen Menschen in Ost und West bauen, die das Zusammenwachsen fördern und dem Dialog über Erfahrungen und Herausforderungen im vereinten Deutschland neue Impulse geben. Sie pflegen bereits eine Partnerschaft und möchte diese durch neue Aktivitäten bereichern? Dann entwickeln Sie gemeinsam eine Projektidee!
  • Wettbewerbskategorie 3:
    „Grenzüberschreitende Partnerschaften – Zusammenarbeit verbindet“
    Zusammenhalt kennt keine Grenzen! Grenzüberschreitende Partnerschaften fördern den interkulturellen Austausch und tragen zu einer besseren Völkerverständigung bei. Persönliche Kontakte zu Menschen, Vereinen oder Initiativen aus anderen europäischen Ländern schaffen gegenseitiges Vertrauen.
    Gesucht sind Ideen, die grenzüberschreitend Menschen zusammenbringen, die durch gemeinsame Aktivitäten in gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Sport oder Kultur den Partnerschaftsgedanken leben. Sie haben bereits Kontakte zu Menschen im europäischen Ausland und wollen die Partnerschaft mit einem neuen Projekt verstärken? Dann stellen Sie uns Ihre gemeinsame Projektidee vor!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Anmeldeschluss: 12. Juli | Förderung: Max. 8.000 € Corona: Schnelle Hilfe für helfende Hände auf dem Land - die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." Das Bundesministerium für Ernä...

Anmeldeschluss: 12. Juli | Förderung: Max. 8.000 €

Corona: Schnelle Hilfe für helfende Hände auf dem Land - die Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern."

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Bewerben können sich insbesondere ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Regionen, die z.B. in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.

Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:

  • Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
  • Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
  • Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

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Bewerbungsschluss: Laufend | Förderhöhe: 1000 - 100.000 € | Du bist politisch aktiv (oder willst es werden) und du willst deine Energie zusammen mit anderen für eine bessere Welt einsetzen. Dass das ...

Bewerbungsschluss: Laufend | Förderhöhe: 1000 - 100.000 € |

Du bist politisch aktiv (oder willst es werden) und du willst deine Energie zusammen mit anderen für eine bessere Welt einsetzen. Dass das nicht ohne Ressourcen und Vernetzung möglich ist, ist dir klar. Deshalb willst du dich auch bei der Bewegungsstiftung schlau machen, was wir fördern und welches Programm für dich das richtige ist.

Schritt 1: Überprüfe, ob du, was die Ziele und Werte der Bewegungsstiftung anbelangt, bei uns richtig bist. Dafür lies dir bitte die Grundsätze unserer Förderung durch.

Schritt 2: Überprüfe, ob wir ein Programm haben, das für dich passt. Die Übersicht unten kann dir eine erste Orientierung geben. Genauer beschrieben findest du die Programme (mit ihren Zielen, Anforderungen und Details zur Antragsstellung) in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Übersicht:
Derzeit gibt es in der Bewegungsstiftung fünf verschiedene Förderprogramme und zwei Beratungsangebote. Die folgende Übersicht zeigt zur Orientierung in Kurzform auf, welche das sind.

  • Starthilfeförderung: Neue Vorhaben möglich machen, gerade dort, wo es noch keine Strukturen und/oder Erfahrungen gibt.
  • Einmischungstopf: Gruppen kleinere Summen für spontane Aktionen schnell und unkompliziert bereitzustellen.
  • Kampagnenförderung: Lang- oder mittelfristig strategische Kampagnen zu fördern, die auf öffentliche Aktionen und Protest setzen.
  • Basisförderung: Organisationen eine solide und langfristige Unterstützung zukommen zu lassen.
  • Bewegungsarbeiter*innen: Einzelpersonen in ihrer unabhängigen Arbeit für soziale Bewegungen zu unterstützen. Die Unterstützung läuft über ein Patenschaftsmodell.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen der Bewegungsstiftung findet Ihr hier

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Einsendeschluss: 27. September 2020 | Preis: Bis zu 5.000 € | Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ geht in die 20. Runde: Einsendeschluss ist der 27. September 2020 Zum 20. Mal schreib...

Einsendeschluss: 27. September 2020 | Preis: Bis zu 5.000 € |

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ geht in die 20. Runde: Einsendeschluss ist der 27. September 2020

Zum 20. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.

Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?

  • übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden.
  • Projekte, die sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus
  • nicht die "einzigartige Aktion", sondern Projekte, die beispielhaft für die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements stehen.

Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die:

  • sich gegen Hate Speech und / oder für Love Speech engagieren;
  • gemeinsam aktiv und kreativ gegen Antiziganismus und Antisemitismus sind;
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vielfalt fördern;
  • sich couragiert gegen politischen Extremismus und Gewalt stellen;
  • sich gegen eine Pandemie der Desinformation richten und der Diskriminierung von Minderheiten entgegentreten.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie hier

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| Antragsfrist: Bis 7. August 2020 | Förderhöhe: Max. 5000€ |   Gefördert werden Projekte zur Darstellenden Kunst im ländlichen Raum ("Recherchen zur Generierung von künstlerischen Inhalten und zukü...

| Antragsfrist: Bis 7. August 2020 | Förderhöhe: Max. 5000€ |

 

Gefördert werden Projekte zur Darstellenden Kunst im ländlichen Raum ("Recherchen zur Generierung von künstlerischen Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die (im Zusammenhang mit der durch Covid-19 bedingten Situation) auf die Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten, z. B. Anpassungen von Planungen und Herausforderungen in digitalen Formaten etc.,") .

Die Ausschreibung „Global Village Ventures“ erfolgt durch den Fonds Darstellende Künste.
Der Antragszeitraum ist von Mitte Juli bis zum 7. August 2020. Die Vorhaben müssen zwischen dem 15. August 2020 und dem 15. November 2020 realisiert werden. Zudem müssen sie an Orten im ländlichen Raum stattfinden.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sie hier.

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Anmeldeschluss: 31.08 | Max. 12.000 € | Ein Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Viele Einzelhändlerinnen und Einzel...

Anmeldeschluss: 31.08 | Max. 12.000 € |

Ein Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexpertinnen und -experten als ökonomische Resilienz bezeichnen - die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen: „Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händlerinnen und Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Der Projektaufruf kommt daher gerade zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händlerinnen und Händler nötiger denn je. Unsere Digitalcoaches verfügen über viel Erfahrung in der Vorbereitung von Digitalprojekten in kleinen Geschäften und haben ein breites Angebot an Hilfestellung erarbeitet. Sie geben Impulse, Orientierung und konkrete Tipps.“

Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK NRW: „Die Corona-Krise treibt den stationären Einzelhandel an seine Grenzen - kurz gesagt: Der Handel geht am Stock. Das Programm des Landes ist daher ein gutes Signal. Schnelle finanzielle und vor allem unbürokratische Unterstützung in Sachen Digitalisierung kann viele Händlerinnen und Händler den entscheidenden Schritt voranbringen. Ich hoffe, der Handel nutzt es.“

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

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