Land.Voraus! findet im Jahr 2023 nicht statt | Förderung: 12 x 500 € + Öffentlichkeitsarbeit |
Der Projektwettbewerb Land.Voraus! identifiziert herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung, prämiert diese mit attraktiven Preisgeldern und unterstützt sie in der Bewerbung der Vorhaben. Ziel ist es, gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen und zu verbreiten.
Wer kann teilnehmen?
Jeder Akteur, der ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Südtirol umsetzt und dieses auf dem Netz der Regionen einträgt, kann an dem Wettbewerb teilnehmen und hat die Chance gefördert zu werden.
Wie kann ich am Projektwettbewerb teilnehmen?
Um am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilzunehmen musst Du lediglich Dein Projekt im Projektformular bestmöglich beschreiben, der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen und das Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlichen.
So legst Du ein Projekt an:
Bis wann muss ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung ist ganzjährig möglich. Da der Projektwettbewerb jedes Jahr durchgeführt wird, besteht die Chance auf eine Förderung, solange Dein Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlicht ist. Trägst Du Dein Projekt bis zum Stichtag am 01. November ein, wird es im Auswahlverfahren zur Ermittlung der Sieger des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Trägst Du Dein Projekt nach dem Stichtag ein, berücksichtigen wir es im Auswahlverfahren des Folgejahres.
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Ja, Du kannst mehrere Projekte veröffentlichen. Bedenke jedoch, dass es sich um ein real existierendes Projekt handeln muss. Reine Projektideen können nicht gefördert werden.
Welche Preise gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden jährlich 12 Gewinnerprojekte ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erhalten ein Preisgeld und werden bei der Bekanntmachung ihrer Projekte unterstützt. Die Bekanntmachung erfolgt in Form eines Projektkalenders, welcher an die Verwaltungsbezirke und LEADER-Regionen im DACH-Raum verteilt wird. Jedes Gewinnerprojekt wird auf einer Seite des Kalenders mit einem Bild und einer kurzen Projektbeschreibung dargestellt. Hier kannst Du dir die Land.Voraus! Projektkalender der letzten Jahre ansehen.
Wann werden die Gewinner verkündet?
Die Gewinner werden jedes Jahr im Dezember verkündet.
Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Preis: Insgsamt 24.000 € |
Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land
Sie sind aktiv und setzen ihre Ideen vor Ort um? Dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis und stellen Sie ihr Projekt vor!
Zum zwölften Mal zeichnet die Hessische Staatskanzlei Initiativen aus, die sich mit Phantasie und Mut den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Wie schon in den vergangenen Jahren steht der ländliche Raum im Fokus.
Leben Sie gerne auf dem Land? Packen Sie mit an, um Ihr Dorf oder Ihren Stadtteil lebendig und attraktiv zu halten, damit alle hier gerne und gut wohnen und arbeiten können?
Ihr Engagement ist gefragt! Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und zeigen neue, vielleicht auch digitale, Wege auf, stoßen weitere Initiativen an und holen neue Partner mit ins Boot? Sie setzen frische Ideen in die Tat um und schaffen damit moderne Perspektiven für Ihre Heimat?
Wir wissen, die Corona-Pandemie stellt uns seit gut einem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. Wenn daher aufgrund der notwendigen Einschränkungen Ihr Projekt im vergangenen Jahr nicht wie geplant fortgeführt oder weiterentwickelt werden konnte, stellt dies kein Ausschlusskriterium dar. Entscheidend ist, dass es vor der Pandemie bereits etabliert war und auch danach mit neuem Schwung vorangetrieben wird. Haben Sie kreative Wege gefunden, auch in diesen schwierigen Zeiten ihre Lösungen umzusetzen, umso besser!
Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021! Stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Im Internet steht ein benutzerfreundliches Online-Formular als Bewerbungsbogen bereit. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, unterstützen wir Sie gerne.
Bewerbungen sind für folgende Themenfelder möglich:
Jugend
In unserem Ort ist was los! Wir fühlen uns hier zu Hause und lieben unsere Heimat. Wenn wir auch vorübergehend für Ausbildung oder Studium wegziehen, kehren wir doch dauerhaft zu unseren Freunden und unserer Familie zurück. Wir sind jung und mischen im Dorfleben mit. Wir nutzen digitale Instrumente, haben neue Ideen, mit denen wir unsere Heimat für junge Menschen attraktiv gestalten. Dafür engagieren wir uns in der Dorfgemeinschaft und übernehmen Verantwortung.
Genau dieses Engagement sucht der Hessische Demografie-Preis unter dem Motto „Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land“. Ob Jugendhaus, Jugendparlament oder andere pfiffige Ideen im Vereinsleben – Ihre Projekte setzen Impulse und zeigen, wie kreative, junge und frische Ideen einem Ort ein neues Gesicht geben können.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
„Wir sind das Dorf!“ Wenn Sie diesen Leitgedanken mit Leben erfüllen, indem Sie sich auf Neues einlassen, gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv leben, Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene zusammenbringen und damit eine lebendige Dorfgemeinschaft prägen, dann ist Ihr Projekt ein Kandidat für den Hessischen Demografie-Preis 2021.
Sind Sie zudem aufgeschlossen für neue Partner und Aufgaben, für moderne Informations- und Kommunikationstechnik, für die Zusammenarbeit mit Vereinen, Schulen, Kindergärten oder Ihrer Gemeindeverwaltung? Dann bewerben Sie sich mit Ihrem beispielgebenden Projekt!
Fachkräfte und Familienfreundlichkeit
Digital, modern und weltoffen – so bietet Ihr Unternehmen jungen Menschen eine berufliche Karriere im ländlichen Raum und bindet damit qualifizierte Fachkräfte nachhaltig. Auch Betriebsinhaberinnen und -inhaber sind aufgerufen, ihre neuen Ideen und Modelle einzureichen. Welche besonderen Standortvorteile hat Ihr Ort Familien zu bieten? Wie gestalten Sie Ihr Dorf besonders familienfreundlich?
Welche Projekte haben Unternehmen oder Kreative schon angestoßen, damit junge Familien Beruf und Kindererziehung gut vereinbaren können und gerne in der Gemeinde leben? Ob Kontakte zwischen Betrieben und Schulen, Rückkehrer-Angebote, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle oder neue Arbeitsformen wie coworking spaces – welches sind die Gründe, warum Fachkräfte gerne in Ihren Ort kommen, um auf Dauer zu bleiben?
Innenentwicklung und Infrastruktur
In vielen Orten stehen Häuser leer. Wie geht Ihr Dorf damit um? Bringen Sie neues Leben in leerstehende Gebäude? Nutzen Sie die Bausubstanz für gemeinschaftliche Wohnprojekte, um die Vorzüge des Lebens auf dem Land mit modernen Wohnformen zu verbinden? Beteiligen Sie Jugendliche oder Zugewanderte daran oder begegnen Sie dem Leerstandsproblem mit gezielter Innenentwicklung? Je weniger Einwohnerinnen und Einwohner, desto teurer die Infrastruktur. Sie muss an die neue Situation angepasst werden – aber wie? All diejenigen – Kommunen und Initiativen – die hier neue und kreative Lösungen entwickeln, sind aufgefordert, sich mit ihren Projekten um den Hessischen Demografie-Preis 2021 zu bewerben!
Grundversorgung und Mobilität
Einkaufen, Lebensmittelgeschäft, Apotheke, Arztpraxis und andere Fachgeschäfte – Initiativen in Ihrem Ort haben dafür gesorgt, dass Waren und Dienstleistungen vorhanden sind. Sie haben Angebote erhalten und neu geschaffen. Wie funktioniert das?
Zeigen Sie, wie Dorfläden, rollende Läden, lokale Online-Angebote, Dienstleistungsbörsen, medizinische Betreuung oder sogar ein kleines Zentrum mit vielen Funktionen den Alltag auf dem Land erleichtern können. Die Wege auf dem Land sind weit. Wie bleiben Jung und Alt in Ihrem Ort mobil und wie können sie unkompliziert in die nächste größere Stadt, zu Freunden, zur Ausbildung oder zu behördlichen Einrichtungen gelangen? Ob Car-Sharing, (Elektro-)Dorf-Auto, Mitnahme-App, Fahrdienste für Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner…. Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem innovativen Projekt zur Grundversorgung und Mobilität auf dem Land!
Seniorinnen und Senioren
Ältere Menschen verfügen über Wissen und Erfahrung. Sie sind in vielen Bereichen engagiert und bringen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aktiv in die Gemeinschaft ein und nutzen dafür die „Freiheiten“ ihres Lebensabschnittes. Generationsübergreifende Zusammenarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe – welche Projekte setzen Sie um, um die Lebensqualität älterer Menschen in Ihrem Ort zu erhöhen?
Teilhabe und Versorgung sind gerade für Ältere wichtige Bestandteile des Alltags. Wie werden Sie diesen Bedürfnissen in Ihrem Ort gerecht? Wie ermöglichen Sie es älteren Menschen, möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Umfeld zu leben? Modelle zu neuen Wohnformen, Barrierefreiheit, Ambient Assisted Living, Pflegewohngruppen oder neue Modelle für die Tagespflege: Haben Sie gute Ideen umgesetzt, damit alte Menschen sich in Ihrem Ort gut aufgehoben fühlen? Dann bewerben Sie sich!
Kultur und Tradition
Das historische Schloss, das alte Backhaus, das traditionelle Handwerk und die Streuobstwiesen sind Zeichen unserer Kultur und Tradition, ebenso wie etablierte Festivals mit Musik und Poetry, der Musikzug, der Museumsverein und vieles mehr.
Sie pflegen Kultur und Brauchtum, hängen aber nicht an „alten Zöpfen“ – Traditionen sind in Ihrem Ort lebendig. Dabei machen in Ihrem Dorf auch die jungen Leute mit. Gemeinsam zeigen Sie, was Ihre Heimat einzigartig macht.
Die Kulturszene in Ihrem Dorf lebt, sie verbindet Althergebrachtes mit Neuem. Sie schafft Heimatgefühl und ist ein guter Botschafter für Ihr Dorf und das Leben auf dem Land. Wenn Ihr Verein oder Ihre Initiative neue Ideen umgesetzt haben, können Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021 bewerben.
Wenn Sie sich in einem dieser Themenfelder mit Ihrem Projekt wiederfinden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Patentrezepte und Standardlösungen gibt es nicht, aber es gibt viele erfolgreiche Beispiele. Überraschen Sie uns mit Ihren neuen und unkonventionellen Ideen und Lösungen.
Bewertungskriterien
Für den Hessischen Demografie-Preis 2021 sind frische und innovative Ideen gefragt. Das können Projekte sein, die neue Zielgruppen ansprechen oder spezielle Angebote machen. Die Digitalisierung bietet zum Beispiel viele Chancen, das Leben auf dem Land modern und zukunftsfähig zu gestalten. Ein neuartiger, beispielgebender Weg – also „innovativ“ – kann Ihr Projekt aber auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben. Die Kombination mitwirkender Partnerinnen und Partner oder die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten, können beispielgebende Ansätze darstellen. Auch die Finanzierung Ihres Projekts kann innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es Ihnen gelungen ist, Mittel durch die Aufnahme von Kooperationspartnern zu akquirieren.
Mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 sollen Projekte ausgezeichnet werden, die Beispiel gebend sind und zur Nachahmung anregen. Daher ist es wichtig, dass die Projekte nicht nur unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen gelingen, sondern dass sie sich auch auf andere Orte übertragen lassen.
Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie ein Dorffest, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind für den Hessischen Demografie-Preis nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann. Wenn die Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung benannt werden. Alle Projekte, die mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet werden, müssen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land leisten.
Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher folgende Kriterien berücksichtigt:
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigte
Bewerbungen um den Hessischen Demografie-Preis 2021 können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.
Auswahlverfahren und Preise
Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen.
Zunächst nominiert eine unabhängige Jury Projekte für den Hessischen Demografie-Preis. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Online-Bewerbung. Bitte legen Sie daher im Online-Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige Beschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts dargestellt sind.
Im zweiten Schritt stellen die Nominierten ihre Projekte der Jury in einem Termin in Wiesbaden persönlich vor.
Anschließend entscheidet die Jury, in welcher Rangfolge die Projekte mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 ausgezeichnet werden.
Die Jury setzt sich aus einem breit aufgestellten Expertengremium zusammen. Sie prüft und bewertet die eingesandten Bewerbungen und beschließt, welche Projekte nominiert und ausgezeichnet werden. Ihre Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bwerbungsschluss: 30.09.2021 | Preis: Max. 5.000 € |
Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Ortes bzw. eines Ortsteils stärken, den Zusammenhalt der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Nicht förderfähig sind einmalige Veranstaltungen, Feste, Märkte etc. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Das Projekt muss noch im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Das Programm ist als Wettbewerb konzipiert, um den sich Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen mit gemeinnützigem Träger bewerben können. Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt. Für die Bearbeitung der Anträge ist die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie hier
Bewerbungsschluss : 30.11.2020 | Preis: 1.000 € |
Egal ob Quereinsteiger oder Hofnachfolgerin, Landwirt, Tierwirtin oder Hofumgestalter - der Newbie-Award 2021 ist das Ding für euch. Gemeinsam mit der Fachhochschule Südwestfalen und dem f3-Agrarportal farm.food.future vergibt der BDL 2021 zum dritten und letzten Mal den Newbie-Award für innovative, agrarische Gründer und Gründerinnen. Dabei ist wichtig: Alter, Geschlecht oder der bereits erzielte ökonomische Erfolg spielen keine Rolle, solange mit dem Neueinstieg ein agrarischer Betrieb mit innovativen Ideen gegründet wurde.
Frequently Asked Questions (FAQ) zum Newbie-Award 2021
Weitere Informationen zum Newbie-Award 2021 findet Ihr hier
Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ |
Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalterischer Qualität!
Der Bundespreis Ecodesign zeichnet herausragend gestaltete und umweltverträgliche Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus. Ziel ist es, umweltentlastende Veränderungen sowohl in Entwicklung und Produktion als auch im Konsumverhalten zu fördern. Seit 2012 wird der Preis jährlich durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V ausgelobt. Die Ausschreibung für die nächste Wettbewerbsrunde startet am 18. Januar 2021.
An wen richtet sich der Preis?
Der Bundespreis Ecodesign richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Start-ups oder Marktführer, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros und Forschungsinstitute. Internationale Unternehmen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet.
In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 18. Januar 2021). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein.
Was kann eingereicht werden?
Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise Bau, Ernährung, Interieur, Kommunikation, Mobilität oder Mode. Eingereicht werden können
Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welch spannende Ideen bereits entwickelt wurden.
Wird eine Teilnahmegebühr erhoben?
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung für den Bundespreis Ecodesign finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.09.2021 | Förderung: bis zu 200.000 € |
Das Abstandsgebot als soziale Rahmenbedingung in der Coronakrise hat das gesellschaftliche Zusammenleben massiv verändert. Andere Formen des Dialogs und des Austauschs müssen gefunden und praktiziert werden, wenn der soziale Zusammenhalt im Leben auf Abstand nicht gefährdet werden soll. Es zeichnet sich ab, dass der digitale Raum dafür innovative Möglichkeiten bietet, die bislang nicht ausgeschöpft werden.
Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Kulturinstitutionen damit, auf welche Weise sie fortan ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können: Wie lässt sich zielgruppenspezifische und aktive Vermittlung – als Format der Teilhabe oder als künstlerisch-partizipative Praxis – ins Digitale überführen oder aber im digitalen Raum erweitern? Mit „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ will die Kulturstiftung des Bundes daher bundesweit Kulturinstitutionen darin unterstützen und motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren.
Das Programm richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben der digitalen Vermittlung umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln. Auch will die Kulturstiftung des Bundes sie mit dem Programm dive in darin unterstützen, analoge und digitale Vermittlungsformate miteinander zu verbinden, um neue Zugänge zu künstlerischen Produktionen sowie vielfältige Formen der Interaktion mit dem Publikum und Teilhabe für Nutzer zu ermöglichen.
Programmbegleitend veranstaltet die Kulturstiftung des Bundes Ideenwerkstätten sowie Workshops zum bundesweiten Wissenstransfer, um die interdisziplinäre Entwicklung digitaler Vermittlungskonzepte sowie deren Umsetzung in den Kulturinstitutionen zu flankieren.
Für dive in. Programm für digitale Interaktionen erhält die Kulturstiftung des Bundes insgesamt 31,3 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftspaket der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien NEUSTART KULTUR.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Projekten und Formaten, die Kulturinstitutionen neue Wege des Austauschs und der Interaktion mit ihrem Publikum ermöglichen. Die digitalen Vorhaben wie etwa Games, Virtual Reality- und Augmented Reality-Anwendungen, Motion Capture sowie Apps, interaktive Webseiten, Plattformen, Citizen Science Projekte oder KI müssen neue Formen der Vermittlung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. Gefördert werden zudem eigenständige digitale Projekte und Prototypen, die auf bereits bestehende Anwendungen der Kulturinstitutionen aufsetzen und diese mit neuen Features weiterentwickeln.
Weitere Informationen zu dive in und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Preis: Gesamt 15.000 € |
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) freut sich im Rahmen der Mittelgebirgsstrategie den „DVL Ideenwettbewerb – Modellbetriebe Bioökonomie in Mittelgebirgen“ auszurichten. Hier werden Modellbetriebe bundesweit gewürdigt, die im Sinne der Nationalen Bioökonomiestrategie das Potenzial der nachwachsenden Rohstoffe für eine biobasierte, rohölfreie Wirtschaft, nachhaltig erschließen. Im Wettbewerb werden alle Teile der land- und forstwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, von der Erzeugung über die Weiterarverbeitung bis hin zum Vertrieb, adressiert. Somit bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, die Mittelgebirge ökonomisch weiterzuentwickeln, damit Arbeitsplätze in der Region zu sichern und für junge Menschen Perspektiven zu schaffen.
Die 10 Ziele des Ideenwettbewerbes Modellbetriebe Bioökonomie in den Mittelgebirgen Deutschlands
In drei Schritten zur Bewerbung...
... und wie es weitergeht
Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 07.05.2021 | Förderung: 10.000 € |
Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es werden also Angebote und Einrichtungen gefördert, die von allen Kindern und Jugendlichen besucht werden können – ohne Zugangshürden wie Mitgliedschaften oder Teilnahmekosten.
Die Angebotsorte und -formen sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von Jugendzentren, Häusern der offenen Tür, Kinder- und Jugendtreffs, Spielmobilen, Abenteuerspielplätzen, bis hin zu mobilen, aufsuchenden Einrichtungen oder auch Schulen, in denen partizipative, offene und freiwillig besuchte Angebote außerhalb des Schulcurriculums gemacht werden. Für alle Einrichtungen gilt: Die pädagogische Arbeit der Bewerber orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Einrichtungen, die benachteiligte junge Menschen adressieren.
Unter dem dauerhaften Motto „Kompetenzen für die digitale Welt" unterstützt die Telekom-Stiftung verstärkt Vorhaben, die einen kreativen und zugleich kritischen Umgang mit Medien und der digitalen Welt fördern. Kinder und Jugendliche sollen so handlungsorientiert die souveräne Nutzung digitaler Werkzeuge erlernen.
Um eine Förderung können sich Einrichtungen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben. Sie sollten:
Was wird gefördert?
Die Telekom-Stiftung möchte Sie dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Das kann
Die Einrichtungen können sich jeweils nur in einer der beiden Kategorien bewerben.
Konkretes Projekt mit Kindern und Jugendlichen (Förderkategorie A)
Hier werden Vorhaben unterstützt, die Themen und Herausforderungen der Alltags- und Erlebniswelten der Kinder und Jugendlichen - niedrigschwellig oder anspruchsvoll – mit modernen Kommunikationsmedien oder digitalen Instrumenten und Technologien verbinden.
So können gesellschaftliche, künstlerische, musische, sportliche, technische oder freizeitpädagogische Ansätze verwoben werden mit Elementen aus den Bereichen Programmierung, Robotik, Making, Social Media, Film, Foto, usw. Insbesondere interdisziplinäre, kreative und innovative Projekte sind für eine Förderung interessant.
Übergreifende Veränderung in einer Einrichtung (Förderkategorie B)
In Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit fehlt es oft an den Rahmenbedingungen für eine gelingende medienpädagogische Arbeit. Um nachhaltig Einrichtungen in ihrer Arbeit zu unterstützten, stellt die Deutsche Telekom Stiftung Fördermittel für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen bereit. Dies betrifft sowohl die technische Grundausstattung als auch finanzielle Unterstützung bei der Befähigung des hauptamtlichen Personals.
Hier können zum Beispiel Maker-Spaces für die offene Arbeit eingerichtet, kreative Fortbildungskonzepte für das hauptamtliche Personal umgesetzt oder mit professioneller Begleitung ein umfassendes Medienkonzept erarbeitet werden.
Wie wird gefördert?
Jede ausgewählte Einrichtung erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine Förderung bis zu einer Höhe von € 10.000. Dies gilt für beide Förderkategorien.
Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat.
Bewerbungen sind ab dem 15. März bis zum 7. Mai 2021 möglich. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Anfang Oktober 2021 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2022.
Da Veränderungen der Einrichtungen oft einen langen Atem erfordern, bekommen Einrichtungen, die in Förderkategorie B gefördert werden, die Möglichkeit, im folgenden Jahr einen Anschlussantrag auf der Grundlage eines ausführlichen Projektberichts einzureichen, der über erreichte Meilensteine und weitere Bedarfe Auskunft gibt.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bewerbungen nimmt die Telekom-Stiftung ab dem 15. März 2021 ausschließlich online entgegen. Es besteht keine Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an die Deutsche Telekom Stiftung zu senden.
Wer wählt die Einrichtungen aus?
Jedes Jahr wählt eine unabhängige Expertenjury neue Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die Jurysitzung findet Mitte September statt. Alle Bewerber werden schriftlich per E-Mail über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewertungsstichtag für Projektskizzen: 31.10.2021 |
Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen Recyclingverfahren zu verbessern? Mit welchen digitalen Tools können Wasserversorgungs- und entsorgungsnetze effizienter überwacht und gesteuert werden? Wie können komplexe Stoffströme in Echtzeit nachverfolgt werden? Diese und weitere Fragen sollen mit der neuen Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" im Rahmen des BMBF-Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ beantwortet werden.
Mit der Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" sollen durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft entwickelt werden.
Die neuen Ansätze und Verfahren sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen oder zur Minderung von Umweltbelastungen in Deutschland und weltweit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen. Damit wird das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützt.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.
Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Langprojekte genannt - beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze (eine Vorlage erhalten Sie hier) und anschließendem förmlichem Förderantrag.
In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden.
Für die Kurzprojekte besteht die begutachtungsfähige Projektskizze aus einem max. dreiminütigen Video (mp4-Format, max. 100 MB).
Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. Juni 2020 und der 31. Oktober 2021.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € |
Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen.
Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Was wird gefördert?
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.
Hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen: Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.
Zweistufiges Verfahren
Eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, finden unter www.ble.de/rehkitzrettung alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Anträge auf die Förderung können bis zum 01. September 2021 gestellt werden; Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 30. September 2021.
Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2797, per Fax 030 1810 6845 -294 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.
Hintergrund
Mit insgesamt drei Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.06.2021 | Preis: Bis zu 60.000 € |
Zum zweiten Mal wird der Wettbewerb „Stark für dein Projekt“ durchgeführt, bei dem sich Menschen um eine finanzielle Unterstützung ihres Projekts bewerben können. Vereine, Institutionen, Gruppen - eben Menschen, die sich stark für ihr Projekt machen. Jedes Jahr steht die Aktion unter einem anderen thematischen Schwerpunkt. Insgesamt stehen dieses Jahr 60.000 Euro zur Verfügung, die an alle Bewerber:innen ausgeschüttet werden.
In diesem Jahr wurde der Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Klimaschutz gewählt. Willkommen sind alle Bewerbungen, die sich für den Erhalt unserer natürlichen Umwelt stark machen. Insbesondere sind Ideen gefragt, die auf die große Herausforderung Klimaschutz eine Antwort im Kleinen, in der unmittelbaren Nachbarschaft haben. Getreu dem Motto: viele kleine Initiativen an vielen kleinen Orten können am Ende etwas Großes schaffen.
Weitere Informationen und und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Deadline (Bewerbungsschluss): 18.01.2021 |
Successful stories can inspire more people to replicate similar initiatives elsewhere and unlock the potential of the EAFRD to help rural areas meet the wide range of economic, environmental and social challenges of the 21st century. For this to happen, though, key information about the projects has to be collected and effectively shared.
The theme of this year Rural Inspiration Awards (RIA) 2021 is 'Our Rural Future' in line with the Long-Term Vision for Rural Areas developed by the European Commission. This initiative will set out a vision for the future of rural areas by 2040 and gather views covering challenges such as demographic change, connectivity, low income levels and limited access to services.
Purpose of the competition
To contribute to the work of ENRD's Thematic Group on the Long Term Vision for Rural Areas, organised by the ENRD CP for 2020-2021.
Thematic categories linked to the Long Term Rural Vision
Submitted projects
Send your project to your National Rural Network or National Support Unit before the deadline that they indicate on their website. Find their website and contact details here.
Submission period for NRN/NSUs: 24 November 2020 - 18 January 2021. More information on the Rural Inspiration Awards 2021 timeline here
Follow the Guidelines to submit your entries and ask any question to: awards@enrd.eu
Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: Bis zu 2.500 € |
Der Ideenwettbewerb Rheinland-Pfalz® bietet allen Rheinland-PfälzerInnen eine Plattform zur Präsentation ihrer Ideen. Dazu gehören Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, die innovativ sind, bestehende Ideen signifikant weiterentwickeln oder die es in dieser Art und Weise noch nicht gibt. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Ideen. Gemeinsam mit Stiftern, Partnern und Förderern werden die besten Ideen mit attraktiven Geld- und Sachpreisen prämiert.
Teilnahme
Sie haben (eine) innovative Idee(n)? Ideen können Produkte, neuartige Dienstleistungen oder auch Verfahren sein. Diese sollten sich in Innovationen oder Weiterentwicklungen ausdrücken, die in einem Geschäftsfeld, Unternehmen oder Umfeld angesiedelt und in dieser Art noch nicht vorhanden sind. Dann bewerben Sie sich bei uns.
Im Zeitraum vom 16. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 haben Sie die Möglichkeit sich beim Ideenwettbewerb Rheinland-Pfalz® zu bewerben. Später eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Rheinland-PfälzerInnen. Vom Schüler/ von der Schülerin über den Studierenden/ der Studierenden bis hin zum MitarbeiterIn und ErfinderIn.
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
Bitte beachten Sie, dass die Form der Bewerbungsunterlagen auch eine Grundlage für das Auswahlverfahren bildet.
Die BewerberInnen versichern mit der Anmeldung, dass sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben. Sie erklären, dass ihre eingereichte Geschäftsidee keinerlei Rechte Dritter verletzt und/oder einer Übertragung dieser Rechte entgegenstehen und stellen dem Veranstalter Hochschule Koblenz von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Übertragung der Projekte ergeben, frei.
Alle TeilnehmerInnen des Ideenwettbewerbs Rheinland-Pfalz® werden über die Ergebnisse ihrer Bewerbung schriftlich benachrichtigt. Die Bewertung durch die Jury findet im März statt.
Die Bekanntmachung der GewinnerInnen und die Veröffentlichungen der Auszeichnungen erfolgen im Mai.
Experimentelle Ansätze und Mut zu Neuem sind von der Jury ausdrücklich erwünscht!
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 20.04.2021 | Preis: 25.000 € |
Werden Sie Gewinner 2021! Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten am Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2021" teilzunehmen.
Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie am Ende dieser Seite als Download-Link. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. April 2021.
Der Wettbewerb
Seit 2009 loben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Deutsche Institut für Urbanistik jährlich den Wettbewerb "Klimaaktive Kommune" aus (bis 2015 Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz"). Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Aktivitäten, zum Beispiel klimagerechtes Bauen und Sanieren, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder überregionales Klimaengagement.
Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.
Die Jury
Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Die Auszeichnung
In den Kategorien eins bis drei wird die Jury je drei Kommunen für die Prämierung auswählen, der Sonderpreis wird an einen Bewerber vergeben. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November 2021 im Rahmen der Kommunalen Klimakonferenz statt. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden bereits im Sommer darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten. Ein Ranking wird nicht vorgenommen.
Mit dem bundesweit durchgeführten Wettbewerb erhalten Kommunen die Möglichkeit, ihre erfolgreich realisierten Klimaprojekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und anderen als gutes Beispiel zu dienen. Dazu erhalten die Preisträger Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu ihren prämierten Projekten. Unter anderem werden die siegreichen Projekte als Filmbeitrag sowie in einer Wettbewerbsdokumentation präsentiert.
Das Preisgeld
Auf die Gewinnerkommunen wartet ein Preisgeld von je 25.000 Euro. Die Gewinner müssen das Preisgeld wieder in Klimaaktivitäten investieren und werden vor der Preisverleihung gebeten, die Maßnahmen zu benennen. Damit markiert die Auszeichnung nicht das Ende der Aktivitäten, sondern ist gleichzeitig Startschuss und Motivation für das Weitermachen, Optimieren und für neue Aktivitäten.
Die Kategorien
Bewerbungen sind in den folgenden Kategorien möglich:
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss |
Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb innovative Ideen zum Gartenbau im urbanen Raum. Bis zum 26. März 2021 können Projektideen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
In der aktuellen Bekanntmachung "Innovationen im urbanen Gartenbau" stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die auf innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Konzepte für den Gartenbausektor im urbanen Raum abzielen.
Bevölkerung in den Städten wächst – Urbaner Gartenbau erhöht Lebensqualität
Prognosen sagen voraus, dass sich der Anteil der im urbanen Raum lebenden Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 78 Prozent erhöhen wird. Dieser anhaltende Trend führt zusammen mit dem baulichen Entwicklungsdruck und dem zunehmenden Verkehr zu einer intensiveren Nutzung des Lebensraums Stadt. Dass sich eine grüne Infrastruktur, urbaner Gartenbau und die Produkte daraus positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken und gleichzeitig Extremwetterereignisse abmildern können, haben kommunale Verwaltungen und die Bevölkerung vielerorts bereits erkannt. Über die neue Förderbekanntmachung können nun innovative Ideen, die noch nicht umgesetzt wurden, beim Projektträger BLE eingereicht werden.
Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden.
Mehr zur Bekanntmachung und weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier
Bewerbung: Laufend | Förderung: Kostenlose Webseitenerstellung |
Die Auszubildenden und Studierenden-Projekte (kurz Azubi-Projekte) sind eine Initiative des Förderverein für regionale Entwicklung e.V. Der Förderverein hat es sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Organisationen und Institutionen bei der Realisierung einer ansprechenden Internetpräsenz zu unterstützen, Informationen innerhalb von Regionen übersichtlich bereitzustellen und Auszubildenden eine praxisnahe Ausbildung zu bieten. Um diese Ziele zeitnah realisieren zu können, bietet der Verein Förderprogramme an, bei denen er einen Teil der Kosten übernimmt. Im Falle der Zielsetzung bezüglich der praxisnahen Ausbildung von Auszubildenden unterstützt der Verein das Förderprogramm „Azubi-Projekte“.
Worum geht es genau?
Um die kostenfreie Webseitenerstellung für Projektpartner, mit dem Ziel einer überregionalen Vernetzung und der praxisnahen Ausbildung von Azubis. Bei den Projektpartnern kann es sich um die unterschiedlichsten Institutionen handeln. Von Kommunen, Verbänden und Vereinen über kommunale und öffentliche Institutionen, Initiativen, Bildungseinrichtungen bis hin zu Einzelprojekten.
Die Gestaltung der Homepage erfolgt nach Vorgaben und Wünschen des Projektpartners bezüglich des Designs und des Inhalts. Die Auszubildenden setzen diese Wünsche in enger Zusammenarbeit um. Im Interesse der beteiligten Projektpartner binden wir gern jegliche Erweiterungen (organisatorischer oder informativer Natur) in Webseiten ein, sofern dies gewünscht wird und seitens des externen Anbieters möglich ist.
Warum „Azubi-Projekte“?
Die Azubi-Projekte stehen für eine praxisnahe Ausbildung. Dabei sollen betriebliche und überbetriebliche Auszubildende sowie Studenten die Möglichkeit bekommen, an Praxisprojekten erste Erfahrungen zu sammeln. Alle Auszubildenden für die Azubi-Projekte kommen von Wirtschaftsunternehmen oder Bildungsträgern. Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. beschäftigt selbst keine Auszubildenden.
Insbesondere für die überbetrieblichen Auszubildenden stellen die Azubi-Projekte oftmals die einzige Chance dar, praxisorientiert zu arbeiten, da beispielsweise die Auszubildenden bei Bildungsträgern oder überbetrieblichen Gesellschaften vor allem in Übungsfirmen ohne realen Hintergrund lernen und dies unserer Ansicht nach keine ausreichende Vorbereitung ins Arbeitsleben darstellt. Nach Teilnahme an den Azubi-Projekten kehren die Auszubildenden in ihren Ausbildungsbetrieb zurück und können in der Folge aufgrund ihrer gesammelten Erfahrungen bereits an wichtigen Projekten des Ausbildungsbetriebes mitwirken.
Das Ergebnis der gemeinschaftlichen Arbeit ist ein erfolgreiche umgesetztes Webseitenprojekt: eine neue Webseite mit einem modernen, ansprechenden Design, einem Redaktionssystem im Hintergrund, das von jedem Projektpartner auch ohne Programmierkenntnisse bedient werden kann und nicht zuletzt einen zufriedenen Projektpartner, der vielleicht ohne die Azubi-Projekte keine neue Webseite gehabt hätte. Diese Referenzen können die Auszubildenden dann im weiteren Verlauf ihres Berufslebens vorweisen, auch wenn wir die Erfahrung gemacht haben, dass die kooperierenden Ausbildungsbetriebe die so ausgebildeten jungen Leute in den meisten Fällen ohnehin übernehmen.
Vier Ausbildungsberufe sind an dem Förderprogramm beteiligt:
Es erfolgt seit Beginn der Azubi-Projekte eine umfangreiche Betreuung durch Fachkräfte verschiedenster Berufsgruppen. Die Ausbildungsrahmenpläne sind in Abstimmung mit den Berufsschulen und der Industrie- und Handelskammer auf die Arbeit bei den Azubi-Projekten zugeschnitten. Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. steht dabei in ständigem Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Bildungsträgern. Dabei wird auf eine übliche Vergütung, den regelmäßigen Besuch von Berufsschule und ggf. Förderunterricht sowie die unbedingte Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten geachtet.
Die Ausbilder werden allen Anforderungen sowohl in fachlicher, als auch didaktischer Hinsicht vollständig gerecht. Sie sind fachlich für die betreuten Ausbildungsberufe aufgrund von Universitäts-, Fachhochschul-, oder Facharbeiterabschlüssen qualifiziert und haben mehrjährige Berufserfahrung. Darüber hinaus haben sie die notwendigen IHK-Ausbilder-Abschlüsse, die sie für eben jene Tätigkeit ausdrücklich qualifizieren und zertifizieren. Die Ausbilder besprechen täglich Ausbildungsinhalte und Aufgaben mit den Auszubildenden, stehen bei Nachfragen zur Seite und unterstützen die Azubis beim Lösen von Problemen im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Für alle ein Benefit:
Wer kann mitmachen?
Interessant besonders für Kommunen:
Um den besonderen Anforderungen von Kommunen zu entsprechen, fördert der Verein diverse Projekte, die die Erfüllung dieser speziellen Bedürfnisse gewährleisten. Diese Projekte beinhalten einerseits die Erstellung einer barrierefreien, auf die jeweilige Kommune zugeschnittenen Webseite mit einem leicht verständlichen Redaktionssystem, das durch die Kommune selbst verwaltet werden kann. Andererseits stehen den Kommunen spezifische Module zur Verfügung:
Des weiteren gibt es für Kommunen, ihre Einrichtungen und Partner ein Sonderförderprogramm.
Viele weitere organisatorische oder empfehlenswerte Zusatzmodule (Mobile Ansicht, Sicherheitszertifikat u.a.) finden sie bei den Erweiterungen.
Weitere Inforamtionen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 16.05.2021 | Förderung: Unterstzützung |
Unterstützung und Vernetzung von lokalen Jugendgeschichtsprojekten in ländlichen Räumen
Engagieren Sie sich für die Erinnerung an die Geschichte des Nationalsozialismus oder der DDR in ländlichen Räumen?
Arbeiten Sie dabei mit Jugendlichen? Und möchten Sie sich vernetzen, weiterbilden und mit anderen Projekten und Initiativen austauschen?
Dann laden wir Sie herzlich zur Teilnahme am Projekt »Erinnern vor Ort« ein! In diesem Projekt wollen wir die Erfahrungen von zahlreichen Einzelpersonen, Initiativen und Projekten zusammenbringen, Wissen bündeln und Austausch ermöglichen. Bis zu 40 Personen aus ganz Deutschland können teilnehmen und werden zu einer zweitägigen Fortbildung im September und zum Vernetzungstreffen im November eingeladen. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Austausch und Wissensvermittlung in Online-Treffen geplant.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind:
Bewerben können sich dabei ehrenamtlich oder hauptamtlich Aktive aus Initiativen, Institutionen, Gruppen, Vereinen oder auch Einzelpersonen. Eingeladen sind sowohl Neulinge, die gerade erst eine Idee entwickeln, als auch Profis, die sich schon seit Jahren engagieren. Je vielfältiger die Gruppe ist, desto mehr können alle vom Austausch profitieren!
Die Teilnehmer*innen erhalten die Möglichkeit zu:
Die Termine zur Fortbildung und Vernetzung sind:
Die Inhalte der Fortbildung werden ausgehend von Ihren Wünschen und Bedarfen gestaltet. Bitte geben Sie uns daher bei der Anmeldung an, in welchen Bereichen Sie Fortbildungsbedarf haben. Die Teilnehmer*innen werden auf die beiden Fortbildungstermine im Norden und Süden Deutschlands aufgeteilt. Wir versuchen dabei Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 22.06.2021 | Zuschuss: bis zu 40.000 € |
Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken
Digital-Schulungen für die ehrenamtliche Frauenarbeit in ländlichen Räumen
Mit der Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land während der COVID-19-Pandemie. Die Arbeit von Frauenvereinen und –initiativen soll in dieser Krisensituation mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden.
"Welche Kommunikationstools eignen sich am besten für die interne und externe Vereinskommunikation? Was muss ich rechtlich beachten bei der Digitalisierung unseres Vereins? Wie kann ich Mitglieder für meinen Verein auch digital gewinnen?" Diese und weitere Fragen rund um das Thema digitale Vereinsarbeit stellen sich gerade viele Ehrenamtliche in ländlichen Räumen in Deutschland. Das Vereinsleben und das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land sind aufgrund der COVID-19-Pandemie vielen Einschränkungen unterworfen. Vereine müssen sich neu aufstellen und umdenken, damit sie während der Pandemie und auch zukünftig arbeitsfähig bleiben und möglichst keine Mitglieder verlieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine digitale Strategie für den Verein oder die Initiative sowie Kompetenzen in der Anwendung digitaler Technik und Software vorhanden sind. Hier setzt die Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" des BMEL an.
Was fördert das BMEL mit "Digital.Vernetzt"?
Frauenvereine und -initiativen können auf Regional- bzw. Kreisverbandsebene finanzielle Mittel für die Organisation und Durchführung von dezentralen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb ihrer Organisation beziehungsweise deren Untergliederungen beantragen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen Themen der digitalen Vereinsarbeit im Ehrenamt adressieren und zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen beitragen. So können die Schulungen zum Beispiel die folgenden Themen adressieren: Entwicklung einer digitalen Strategie für den Verein, digitale Vereinsverwaltung, Aspekte der Rechtssicherheit bei der Anwendung digitaler Instrumente, Auf- und Ausbau des Internetauftrittes, digitale Formate für Treffen und Veranstaltungen. Es sollen Veranstaltungsreihen angeboten werden, die mehrere, gegebenenfalls aufeinander aufbauende Themenschwerpunkte enthalten und die an die lokalen Bedarfe angepasst sind.
Konkret gefördert werden
Themen, Zielgruppen und Anzahl der Schulungen sowie deren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Pandemiesituation müssen im Bewerbungsverfahren dargestellt und begründet werden.
Wer kann sich bewerben? Zielgruppe
Mit der Fördermaßnahme sollen digitale Kompetenzen in der ehrenamtlichen ländlichen Frauenarbeit gestärkt werden. Deshalb richtet sich die Maßnahme an Vereine und Initiativen, die sich
Antragsberechtigt sind zudem nur Initiativen auf regionaler Ebene (zum Beispiel Kreisverbände, Regionalverbände, Bezirksverbände, Diözesanverbände), die Strukturen oder Untergliederungen auf der lokalen Ebene, wie z.B. Ortsgruppen, aufweisen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen für Frauen in den lokalen Untergliederungen bzw. Strukturen durchgeführt werden und von der regionalen Ebene entwickelt und organisiert werden.
Gebietskulisse
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) und daher auf die ländlichen Räume Deutschlands ausgerichtet. Um einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten, sind nur Initiativen antragsberechtigt, deren Schulungsmaßnahmen in sehr beziehungsweise eher ländlichen Landkreisen und kreisfreien Städten mit weniger guter sozioökonomischer Lage wirken.
Wie können Sie sich bewerben?
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe können Interessenten ab dem 1. Juni 2021 bis spätestens zum 22. Juni 2021 eine Interessenbekundung für eine Förderung einreichen. In der Interessenbekundung müssen unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und die geplanten Maßnahmen angegeben werden. Für eine Antragsberechtigung müssen alle in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Um eine bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wird pro Bundesland nur eine begrenzte Anzahl an eingereichten Vorhaben für eine Antragstellung zugelassen (siehe hierzu den Länderschlüssel in Anlage 1). Ist die Anzahl antragsberechtigter Interessensbekundungen pro Bundesland erreicht, erhalten alle weiteren Interessenten aus diesem Bundesland eine Information, dass sie nicht berücksichtigt werden können. Für die Auswahl der antragsberechtigten Interessenbekundungen gilt somit in dieser Verfahrensstufe das Windhundprinzip.
Die ausgewählten Interessenbekundungen werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Förderantrag über ein Online-Tool (zum Beispiel easy-Online) einzureichen.
Der Beginn des Förderzeitraumes hängt vom Termin der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen sowie der Bearbeitungszeit und dem Ergebnis der Prüfung durch den Projektträger ab. Es wird angestrebt, dass der Förderzeitraum zwischen August und Oktober 2021 beginnen kann. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sieben Monate.
Weitere Informationen und den Link zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Preis: 3.000 € |
Menschen, die ein altes Gebäude oder ein ganzes historisches Ensemble instandgesetzt haben, um gemeinschaftlich und mit mehreren Generationen darin zu wohnen, sind in diesem Jahr dazu aufgerufen, sich für den Julius-H.-W.-Kraft-Preis zu bewerben.
Das Motto „Groß und Klein im alten Heim“ des 2021 von der Interessengemeinschaft Bauernhaus ausgelobten Preises richtet sich an Gruppen – von Großfamilien über Wohngemeinschaften bis hin zu kreativen Wohnprojekten –, die ihre Leidenschaft für die historische ländliche Baukultur mit dem Wunsch nach Gemeinschaft kombinieren. Wenn Sie ein Architekturzeugnis auf dem Land oder ein ganzes Ensemble instandgesetzt haben oder derzeit noch instandsetzen, um generationenübergreifend darin zu wohnen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Gewürdigt werden sollen Ideen, wie die alte Bausubstanz durch ein vielgestaltiges Miteinander aus unterschiedlichen Altersgruppen – von Kleinkindern bis zu Senioren –, Lebensentwürfen und Berufen wiederbelebt wird. Gibt es Bereiche, die von allen genutzt werden können, beispielsweise ein Waschraum, eine Werkstatt, oder Büros? Auf welche Weise werden die Kinder eingebunden? Erfüllen die Wohnungen der Gemeinschaftsmitglieder – etwa Senioren, Singles und Familien – unterschiedliche Anforderungen? Und wirkt sich das Wohnprojekt auch auf den Ort aus?
In der Bewerbung sollte ebenso dargelegt werden, wie die Idee zum gemeinsamen Wohnen entstand, wie sich sich die Gruppe gefunden hat und welches Gebäude sie gemeinsam instandgesetzt haben bzw. noch instandsetzen. Wie haben Erwachsene, Kinder und Jugendliche die Arbeit am historischen Bestand erlebt und haben sie dabei handwerkliche Techniken erlernt? Welche Herausforderungen wurden bisher gemeistert – sowohl beim gemeinsamen und altersübergreifenden Wohnen als auch beim gemeinsamen Instandsetzen? Anerkannt wird auch, wie das Projekt organisiert und finanziert wird, beispielsweise indem sich der Solidargedanke auf die Rechtsform und die Umlage der Kosten auswirkt.
Das gemeinschaftliche Engagement von Menschen, die mit kreativen Wohnprojekt-Ideen dazu beitragen, dass unser kulturelles Erbe gerettet und wieder genutzt werden kann, und die mit ihrem Wirken auch andere begeistern und als gute Beispiele dienen, ist für die gesamte Gesellschaft von großem Wert. Diese Leistung will der in diesem Jahr ausgelobte Julius-H.-W.-Kraft-Preis würdigen.
Der Julius-H.-W.-Kraft-Preis wurde 1992 anlässlich des 75. Geburtstages von Julius H. W. Kraft, des Initiators der IgB, erstmals vergeben. Die Auszeichnung würdigt besondere Leistungen bei der Erhaltung historischer Bausubstanz auf dem Land. Zum Wettbewerb zugelassen sind Projekte, deren Abschluss nicht vor dem 01.01.2016 liegt. Ein Preisgeld von 3.000 Euro wird ausgelobt. Die Jury behält sich vor, das Preisgeld zu teilen.
Weitere Informationen zum Julius-H.-W.-Kraft-Preis finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Bis zu 14.000 € |
Der DOSB und die Volksbanken Raiffeisenbanken suchen die “Sterne des Sports” 2021. Sportvereine können sich ab 1. April bis 30. Juni 2021 online bewerben.
Seit mittlerweile einem Jahr ist im Zuge der Pandemie das Sporttreiben in den Vereinen von SPORTDEUTSCHLAND überwiegend zum Erliegen gekommen. Einerseits zeigt sich der deutsche Sport solidarisch und hält angesichts der Coronakrise inne. Und dennoch ist viel geschehen: Trotz der Pandemie haben viele Vereine Verantwortung übernommen und mit Flexibilität und Kreativität versucht, Menschen durch Alternativen zum Vereinssportalltag in Bewegung zu halten. Diese wertvolle Arbeit soll nun belohnt werden. Ab 1. April 2021 sind alle Sportvereine in Deutschland wieder aufgerufen, sich für den „Oscar des Vereinssports“ zu bewerben und mit ihrem besonderen gesellschaftlichen Engagement ins Rennen zu gehen.
Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden erneut den freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl fördern und belohnen. Im gemeinsam initiierten Wettbewerb “Sterne des Sports” sind die Vereine aufgerufen, sich mit ihren vielfältigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Projekten zu bewerben. Gesundheit, Bildung, Lebensfreude, Integration, Inklusion, Umweltschutz und spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren sind mögliche Themenfelder.
Im Januar 2021 erhielt der Sportverein IcanDo e.V. bei der digitalen Preisverleihung, ausgerichtet aus Berlin, den „Großen Stern des Sports“ in Gold. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte die Sterne symbolisch via Monitor. Der Siegerverein aus Hannover hatte die Jury mit seinem Engagement „IcanDo@school” überzeugt: Er etablierte in kürzester Zeit an Grundschulen ein Bewegungsprogramm mit Spielen und Übungen zum Thema „Nähe und Distanz“, sodass Sportunterricht auch unter ständig wechselnden Pandemie-Bedingungen und auf Abstand möglich ist.
Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken schreiben die „Sterne des Sports“ seit 2004 jährlich aus. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher mehr als sechs Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu.
Schnell und einfach online bewerben
Die Teilnahme am digitalen Bewerbungsprozess ist einfach. Das entsprechende Online-Formular finden Sportvereine ab dem 1. April 2021 auf den jeweiligen Webseiten der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken. Wer nicht weiß, welche Bank in seinem Umfeld zuständig ist, schaut einfach auf www.sterne-des-sports.de/vereine/bankensuche nach. Das Bewerbungsformular ist zusätzlich über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung erreichbar.
Bundesweiter Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2021. Mitmachen können alle Sportvereine, die unter dem Dach des DOSB organisiert sind, sprich: in einem Landessportbund/Landessportverband, in einem Spitzenverband oder einem Verband mit besonderen Aufgaben.
Auf allen Kanälen
Auch 2021 wird der Wettbewerb wieder durch vielfältige Maßnahmen auf verschiedenen Kommunikationskanälen der sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram begleitet. „Sterne des Sports“-Fans können auch in diesem Jahr ihre Kommentare zu Deutschlands wichtigstem Wettbewerb im Vereinssport ganz einfach mit anderen teilen. Dafür genügt es, in den sozialen Netzwerken den Hashtag #SternedesSports zu verwenden. Unter www.sterne-des-sports.de sind unter anderem Videoclips erfolgreicher Projekte aus den vergangenen Jahren eingebunden – auch als Anreiz für neue Bewerbungen.
Warum sollte Euer Verein mitmachen?
Euer Sportverein bildet aus und weiter, setzt auf ehrenamtliches Engagement, erfreut Groß und Klein, steht für eine gesunde Sache, fördert Männer und Frauen gleichberechtigt, integriert vorbehaltlos, unterstützt den Nachwuchs, schützt unsere Natur und Umwelt, weckt den Spaß an der Bewegung, kümmert sich um ältere Menschen oder achtet auf gute Organisation?
Wenn ihr sagt: „Ja, wir haben die eine oder andere Idee bereits erfolgreich in die Tat umgesetzt!“ – dann nichts wie los: Bewerbt euch!
Mit der Teilnahme an Deutschlands wichtigstem und größten Wettbewerb im Vereinssport
Weitere Informationen zum Vereinswettbewerb findet ihr hier
Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufprinzip und daraus resultierende mögliche Vorteile für eine nachhaltige Landwirtschaft. Besondere Schwerpunkte werden außerdem im Bereich der Digitalisierung und bei der Minderung von Treibhausgasen liegen.
Der Projektträger BLE beteiligt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aktiv an diesen EU-Initiativen, innerhalb derer transnationale Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden:
Das Referat für Europäische Forschungsangelegenheiten der BLE hat die Koordination für die ERA-NETs SusAn und ICT-AGRI FOOD inne.
Kreislaufwirtschaft umfasst in dieser Bekanntmachung in erster Linie Pflanzenbau, Tierhaltung und den Boden als Eckpunkte einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Sie hat zum Ziel, die Kreisläufe von Stoffen und Ressourcen zu schließen und Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.
Das (Wieder-) Zusammenführen von Pflanzenbau und Tierhaltung bietet die Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz insgesamt zu steigern, externen Input (wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger oder Futtermittelimporte) zu reduzieren, Resilienz zu stärken und Biodiversität zu erhöhen. Dabei können Pflanzenbau und Tierhaltung auch überbetrieblich integriert werden.
Das Verwenden von lokal produziertem Futter anstelle von Importen und von Wirtschaftsdünger anstelle von z. B. mineralischem Stickstoffdünger soll zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Fähigkeit von landwirtschaftichen Nutztieren, pflanzliche Biomasse verschiedenster Art zu verwerten, kann zu einer Diversifizierung im Pflanzenbau führen. Diese Vielfalt kann ein effektives Mittel sein, um z. B. Pflanzenkrankheiten vorzubeugen und um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu verbessern.
Forschungsthemen
Die Forschungsthemen sind breit angelegt und können enthalten (die Liste ist nicht erschöpfend, spiegelt keine Priorisierung wider und nicht aufgeführte Themen sind nicht ausgeschlossen):
Mehr als 25 Förderorganisationen aus Europa und Übersee werden diese Bekanntmachung finanzieren. Insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Projektbeschreibungen einzureichen.
Alle Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren werden im Februar 20210 u. a. über die englischsprachige Bekanntmachung auf den Internetseiten der vier beteiligten ERA-NETs veröffentlicht (siehe oben aufgeführte Links)