Land.Voraus! findet im Jahr 2023 nicht statt | Förderung: 12 x 500 € + Öffentlichkeitsarbeit |
Der Projektwettbewerb Land.Voraus! identifiziert herausragende Projekte der ländlichen Entwicklung, prämiert diese mit attraktiven Preisgeldern und unterstützt sie in der Bewerbung der Vorhaben. Ziel ist es, gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen und zu verbreiten.
Wer kann teilnehmen?
Jeder Akteur, der ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Südtirol umsetzt und dieses auf dem Netz der Regionen einträgt, kann an dem Wettbewerb teilnehmen und hat die Chance gefördert zu werden.
Wie kann ich am Projektwettbewerb teilnehmen?
Um am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilzunehmen musst Du lediglich Dein Projekt im Projektformular bestmöglich beschreiben, der Teilnahme am Wettbewerb zustimmen und das Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlichen.
So legst Du ein Projekt an:
Bis wann muss ich mein Projekt einreichen?
Die Einreichung ist ganzjährig möglich. Da der Projektwettbewerb jedes Jahr durchgeführt wird, besteht die Chance auf eine Förderung, solange Dein Projekt auf dem Netz der Regionen veröffentlicht ist. Trägst Du Dein Projekt bis zum Stichtag am 01. November ein, wird es im Auswahlverfahren zur Ermittlung der Sieger des entsprechenden Jahres berücksichtigt. Trägst Du Dein Projekt nach dem Stichtag ein, berücksichtigen wir es im Auswahlverfahren des Folgejahres.
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Ja, Du kannst mehrere Projekte veröffentlichen. Bedenke jedoch, dass es sich um ein real existierendes Projekt handeln muss. Reine Projektideen können nicht gefördert werden.
Welche Preise gibt es zu gewinnen?
Insgesamt werden jährlich 12 Gewinnerprojekte ausgewählt. Die ausgewählten Projekte erhalten ein Preisgeld und werden bei der Bekanntmachung ihrer Projekte unterstützt. Die Bekanntmachung erfolgt in Form eines Projektkalenders, welcher an die Verwaltungsbezirke und LEADER-Regionen im DACH-Raum verteilt wird. Jedes Gewinnerprojekt wird auf einer Seite des Kalenders mit einem Bild und einer kurzen Projektbeschreibung dargestellt. Hier kannst Du dir die Land.Voraus! Projektkalender der letzten Jahre ansehen.
Wann werden die Gewinner verkündet?
Die Gewinner werden jedes Jahr im Dezember verkündet.
Bewerbungsschluss: 01.06.2021 | Preis: Auszeichnung |
Innovative Projekte und Konzepte für eine Mobilität mit Zukunft gesucht
Der Verkehrsbereich befindet sich mitten in mehreren Transformationsprozessen: Weg vom Verbrennungsmotor hin zu emissionsfreien Antrieben, weg von der autozentrierten hin zur multimodalen Mobilität, weg vom Privatbesitz an Verkehrsmitteln hin zu verstärktem Sharing. Beschleunigt werden die Veränderungen durch die Digitalisierung.
Im Jahr 2021 ist der 30. VCÖ-Mobilitätspreis den großen Veränderungen im Verkehrsbereich gewidmet und steht unter dem Motto „Aufbruch in der Mobilität“. Gerade in der sich verschärfenden Klimakrise spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Heute ist der Verkehr der größte Verursacher klimaschädlicher Emissionen, morgen soll Verkehr der Antrieb für Verbesserungen am Weg zum Klimaziel sein. Es gilt, heute den Boden zu bereiten für eine nachhaltige und sozial gerechte Mobilität von morgen und übermorgen.
Wer womit am VCÖ-Mobilitätspreis teilnehmen kann
Der VCÖ-Mobilitätspreis, Österreichs größter Wettbewerb für klimaverträgliche Mobilität und nachhaltigen Gütertransport, zeigt Jahr für Jahr mit vorbildlichen Projekten, dass die Mobilitätswende möglich ist. Teilnehmen können umgesetzte Projekte und Maßnahmen ebenso wie noch nicht umgesetzte Konzepte und Pilotprojekte sowie Forschungsarbeiten, um die Mobilitätswende voranzubringen. Der Wettbewerb wird in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium und den ÖBB durchgeführt. Teilnehmen können Unternehmen, Start-Ups, Gemeinden, Städte und Bezirke, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Studierende, Initiativen und Privatpersonen. Auch internationale Projekte sind willkommen.
Mobilitätswende braucht Mut und Praxis
Verkehr ist Österreichs größtes Klimaschutzproblem. Wie kann Verkehr auf Klimakurs gebracht werden? Wie kann Mobilität sozial gerecht, wirtschaftlich effizient und ökologisch nachhaltig gestaltet werden? Wie können Unternehmen Mobilität oder Gütertransport ökologisch verträglicher abwickeln. Was können Gemeinden, Städte und Schulen und Universitäten tun? Gesucht werden Einreichungen etwa zu folgenden Themenbereichen:
Siemens unterstützt beim VCÖ-Mobilitätspreis Österreich die Auszeichnung von Projekten und Konzepten, die mit Hilfe von Digitalisierung zu einem nachhaltigen Verkehrssystem beisteuern. Das beste Projekt zum Thema Raumordnung, Siedlungsentwicklung und Bodenentsiegelung wird mit Unterstützung der Hagelversicherung ausgezeichnet. Auch die beste Einreichung zum Thema "Design for All" – Generationengerechte und sozial inklusive Mobilität wird in einer eigenen Kategorie, gefördert durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, prämiert.
Ihr Projekt hat die Chance auf zwei Auszeichnungen
Einreichungen beim VCÖ-Mobilitätspreis Österreich werden von einer Fachjury bewertet und die Top-Fünf-Projekte jeder Kategorie können über ein Online-Publikumsvoting Zusatzpunkte erhalten. Im September 2021 wird der 30. VCÖ-Mobilitätspreis Österreich in feierlichem Rahmen durch den VCÖ, das Klimaschutzministerium und die ÖBB verliehen.
Zusätzlich werden die besten Projekte und Konzepte des Bundeslandes durch den VCÖ, ein Mitglied der Landesregierung und die ÖBB ausgezeichnet.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum VCÖ-Mobilitätspreis finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.05.21 | Förderung: Max. 30.000 im Jahr € |
Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist überall ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bieten dafür viele Potenziale und Möglichkeiten. Deshalb suchen wir mit dieser Sonderausschreibung Bündnisse, die sich mit einer Förderung in „Künste öffnen Welten“ und ihren Projektideen den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren.
WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG?
Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen. So können sie an Angeboten der Kulturellen Bildung teilhaben, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.
PROJEKTBEISPIEL – DAS KÖNNEN SIE MACHEN!
Entwickeln Sie eine Idee für ein Projekt, das in ländlichen Räumen jungen Menschen Kunst und Kultur zugänglich macht,
persönliche und lokale Identität miteinander verbindet, den Dialog von Bewohner*innen im Dorf und Landkreis anregt,
Ideen und Positionen von K
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 07.05.2021 | Förderung: 10.000 € |
Mit der bundesweiten Initiative „Ich kann was!“ unterstützt die Deutsche Telekom Stiftung Projekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es werden also Angebote und Einrichtungen gefördert, die von allen Kindern und Jugendlichen besucht werden können – ohne Zugangshürden wie Mitgliedschaften oder Teilnahmekosten.
Die Angebotsorte und -formen sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von Jugendzentren, Häusern der offenen Tür, Kinder- und Jugendtreffs, Spielmobilen, Abenteuerspielplätzen, bis hin zu mobilen, aufsuchenden Einrichtungen oder auch Schulen, in denen partizipative, offene und freiwillig besuchte Angebote außerhalb des Schulcurriculums gemacht werden. Für alle Einrichtungen gilt: Die pädagogische Arbeit der Bewerber orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Einrichtungen, die benachteiligte junge Menschen adressieren.
Unter dem dauerhaften Motto „Kompetenzen für die digitale Welt" unterstützt die Telekom-Stiftung verstärkt Vorhaben, die einen kreativen und zugleich kritischen Umgang mit Medien und der digitalen Welt fördern. Kinder und Jugendliche sollen so handlungsorientiert die souveräne Nutzung digitaler Werkzeuge erlernen.
Um eine Förderung können sich Einrichtungen und Projekte aus ganz Deutschland bewerben. Sie sollten:
Was wird gefördert?
Die Telekom-Stiftung möchte Sie dabei unterstützen, offene Angebote im digitalen und medienpädagogischen Bereich anzubieten und weiterzuentwickeln. Das kann
Die Einrichtungen können sich jeweils nur in einer der beiden Kategorien bewerben.
Konkretes Projekt mit Kindern und Jugendlichen (Förderkategorie A)
Hier werden Vorhaben unterstützt, die Themen und Herausforderungen der Alltags- und Erlebniswelten der Kinder und Jugendlichen - niedrigschwellig oder anspruchsvoll – mit modernen Kommunikationsmedien oder digitalen Instrumenten und Technologien verbinden.
So können gesellschaftliche, künstlerische, musische, sportliche, technische oder freizeitpädagogische Ansätze verwoben werden mit Elementen aus den Bereichen Programmierung, Robotik, Making, Social Media, Film, Foto, usw. Insbesondere interdisziplinäre, kreative und innovative Projekte sind für eine Förderung interessant.
Übergreifende Veränderung in einer Einrichtung (Förderkategorie B)
In Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit fehlt es oft an den Rahmenbedingungen für eine gelingende medienpädagogische Arbeit. Um nachhaltig Einrichtungen in ihrer Arbeit zu unterstützten, stellt die Deutsche Telekom Stiftung Fördermittel für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen bereit. Dies betrifft sowohl die technische Grundausstattung als auch finanzielle Unterstützung bei der Befähigung des hauptamtlichen Personals.
Hier können zum Beispiel Maker-Spaces für die offene Arbeit eingerichtet, kreative Fortbildungskonzepte für das hauptamtliche Personal umgesetzt oder mit professioneller Begleitung ein umfassendes Medienkonzept erarbeitet werden.
Wie wird gefördert?
Jede ausgewählte Einrichtung erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine Förderung bis zu einer Höhe von € 10.000. Dies gilt für beide Förderkategorien.
Ein ideeller Teil der Förderung ist ein jährlich stattfindendes Netzwerktreffen der „Ich kann was!“-Einrichtungen, das den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung in medienpädagogischen Themen zum Ziel hat.
Bewerbungen sind ab dem 15. März bis zum 7. Mai 2021 möglich. Der Förderzeitraum beginnt für alle geförderten Vorhaben ab Anfang Oktober 2021 und läuft bis zum Ende des darauffolgenden Jahres, also dem 31. Dezember 2022.
Da Veränderungen der Einrichtungen oft einen langen Atem erfordern, bekommen Einrichtungen, die in Förderkategorie B gefördert werden, die Möglichkeit, im folgenden Jahr einen Anschlussantrag auf der Grundlage eines ausführlichen Projektberichts einzureichen, der über erreichte Meilensteine und weitere Bedarfe Auskunft gibt.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bewerbungen nimmt die Telekom-Stiftung ab dem 15. März 2021 ausschließlich online entgegen. Es besteht keine Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an die Deutsche Telekom Stiftung zu senden.
Wer wählt die Einrichtungen aus?
Jedes Jahr wählt eine unabhängige Expertenjury neue Projekte für „Ich kann was!“ aus. Die Jurysitzung findet Mitte September statt. Alle Bewerber werden schriftlich per E-Mail über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe. Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Deutsche Telekom Stiftung abgerufen werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.10.2021 | Preis: 3.000 € |
Menschen, die ein altes Gebäude oder ein ganzes historisches Ensemble instandgesetzt haben, um gemeinschaftlich und mit mehreren Generationen darin zu wohnen, sind in diesem Jahr dazu aufgerufen, sich für den Julius-H.-W.-Kraft-Preis zu bewerben.
Das Motto „Groß und Klein im alten Heim“ des 2021 von der Interessengemeinschaft Bauernhaus ausgelobten Preises richtet sich an Gruppen – von Großfamilien über Wohngemeinschaften bis hin zu kreativen Wohnprojekten –, die ihre Leidenschaft für die historische ländliche Baukultur mit dem Wunsch nach Gemeinschaft kombinieren. Wenn Sie ein Architekturzeugnis auf dem Land oder ein ganzes Ensemble instandgesetzt haben oder derzeit noch instandsetzen, um generationenübergreifend darin zu wohnen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Gewürdigt werden sollen Ideen, wie die alte Bausubstanz durch ein vielgestaltiges Miteinander aus unterschiedlichen Altersgruppen – von Kleinkindern bis zu Senioren –, Lebensentwürfen und Berufen wiederbelebt wird. Gibt es Bereiche, die von allen genutzt werden können, beispielsweise ein Waschraum, eine Werkstatt, oder Büros? Auf welche Weise werden die Kinder eingebunden? Erfüllen die Wohnungen der Gemeinschaftsmitglieder – etwa Senioren, Singles und Familien – unterschiedliche Anforderungen? Und wirkt sich das Wohnprojekt auch auf den Ort aus?
In der Bewerbung sollte ebenso dargelegt werden, wie die Idee zum gemeinsamen Wohnen entstand, wie sich sich die Gruppe gefunden hat und welches Gebäude sie gemeinsam instandgesetzt haben bzw. noch instandsetzen. Wie haben Erwachsene, Kinder und Jugendliche die Arbeit am historischen Bestand erlebt und haben sie dabei handwerkliche Techniken erlernt? Welche Herausforderungen wurden bisher gemeistert – sowohl beim gemeinsamen und altersübergreifenden Wohnen als auch beim gemeinsamen Instandsetzen? Anerkannt wird auch, wie das Projekt organisiert und finanziert wird, beispielsweise indem sich der Solidargedanke auf die Rechtsform und die Umlage der Kosten auswirkt.
Das gemeinschaftliche Engagement von Menschen, die mit kreativen Wohnprojekt-Ideen dazu beitragen, dass unser kulturelles Erbe gerettet und wieder genutzt werden kann, und die mit ihrem Wirken auch andere begeistern und als gute Beispiele dienen, ist für die gesamte Gesellschaft von großem Wert. Diese Leistung will der in diesem Jahr ausgelobte Julius-H.-W.-Kraft-Preis würdigen.
Der Julius-H.-W.-Kraft-Preis wurde 1992 anlässlich des 75. Geburtstages von Julius H. W. Kraft, des Initiators der IgB, erstmals vergeben. Die Auszeichnung würdigt besondere Leistungen bei der Erhaltung historischer Bausubstanz auf dem Land. Zum Wettbewerb zugelassen sind Projekte, deren Abschluss nicht vor dem 01.01.2016 liegt. Ein Preisgeld von 3.000 Euro wird ausgelobt. Die Jury behält sich vor, das Preisgeld zu teilen.
Weitere Informationen zum Julius-H.-W.-Kraft-Preis finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 05.05.21 | Preis: Insgesamt 75.000€ |
Mit dem Hidden Movers Award zeichnet die Deloitte-Stiftung wenig bekannte, innovative Bildungsinitiativen und -ideen aus. Im Fokus steht die Stärkung junger Menschen in Deutschland. Die besten Projekte werden mit insgesamt 75.000 EUR gefördert, davon werden 25.000 EUR für den Kutscheit-Preis für Sprachförderung vergeben. Darüber hinaus erhalten die Gewinner ein Coaching durch die Social Entrepreneurship Akademie und eine individuelle sechsmonatige Pro-bono-Beratung durch Deloitte-Experten. Wir fördern ein breites Themenspektrum von digitaler Bildung über Sprachförderung bis hin zur Wertevermittlung – kurz: Wir suchen Projekte und Ideen, die junge Menschen durch Bildung fit für die Zukunft machen.
Insgesamt werden Preise in drei Kategorien vergeben.
Weitere Informationen zum Hidden Movers Award 2021 und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Preis: Gesamt 15.000 € |
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) freut sich im Rahmen der Mittelgebirgsstrategie den „DVL Ideenwettbewerb – Modellbetriebe Bioökonomie in Mittelgebirgen“ auszurichten. Hier werden Modellbetriebe bundesweit gewürdigt, die im Sinne der Nationalen Bioökonomiestrategie das Potenzial der nachwachsenden Rohstoffe für eine biobasierte, rohölfreie Wirtschaft, nachhaltig erschließen. Im Wettbewerb werden alle Teile der land- und forstwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, von der Erzeugung über die Weiterarverbeitung bis hin zum Vertrieb, adressiert. Somit bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, die Mittelgebirge ökonomisch weiterzuentwickeln, damit Arbeitsplätze in der Region zu sichern und für junge Menschen Perspektiven zu schaffen.
Die 10 Ziele des Ideenwettbewerbes Modellbetriebe Bioökonomie in den Mittelgebirgen Deutschlands
In drei Schritten zur Bewerbung...
... und wie es weitergeht
Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.04.2021 | Förderung: Bis zu 30.000 € je Projekt |
MITWIRKEN ist das Förderprogramm der Hertie-Stiftung für gelebte Demokratie.
Ihr wollt mit eurem Projekt Partizipation gestalten, Dialog anregen oder Vielfalt stärken? Teilhabe ermöglichen, Transparenz schaffen oder Demokratie vermitteln ist euer großes Ziel?
Dann seid ihr bei MITWIRKEN genau richtig.
Wir wollen eure Demokratie-Projekte mit einer Kombination aus Fördergeldern, Crowdfunding und anschließender Projektbegleitung unterstützen!
GROW LIKE A PRO
MIT DER MITWIRKEN PROJEKTENTWICKLUNG!
Mit individuellem Coaching, bedarfsorientierter Qualifizierung sowie Beratung, Vernetzung und finanzieller Förderung unterstützen wir bis zu 15 gemeinnützige Demokratie-Projekte 12 Monate lang dabei, ihre guten Ideen und Vorhaben professioneller in die Tat umzusetzen.
Die MITWIRKEN Projektentwicklung startet Anfang September 2021.
Eine Coachin oder ein Coach begleitet die ausgewählten Demokratie-Projekte ganzjährig, formuliert gemeinsam mit ihnen individuelle Ziele und vereinbart entsprechende Meilensteine. Anschließend arbeiten die Teilnehmenden an ihren Meilensteinen, nehmen unter anderem an digitalen Fortbildungen zu Wirkungsorientierung, Finanzierung sowie Kommunikation teil und können bei Bedarf zu bestimmten Fachthemen Expertinnen und Experten beratend hinzuziehen. Außerdem bieten wir Vernetzungsmöglichkeiten und eine finanzielle Förderung von bis zu 30.000 Euro für jedes Projekt.
WER KANN SICH BEWERBEN?
Auf die Projektentwicklung könnt ihr euch bewerben, wenn ihr gemeinnützig seid und ein Projekt in Deutschland umsetzt, das unsere Demokratie stärkt, indem ihr in einem der folgenden Handlungsfelder aktiv seid:
WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES NOCH?
Euer Projekt muss
Darüber hinaus müsst ihr bereit sein,
Die ausführlichen Teilnahmebedingungen und -voraussetzungen findet ihr in den FAQs.
Weitere Informationen Möglichkeit zur Bewerbung zum Förderporgramm findet ihr hier
Bewerbungsschluss: 17.05.2021 | Förderung: Max. 10.000 € | 100 Projekte werden gefördert |
Von 2021 bis 2023 geht das Förderprogramm in die zweite Runde: Gesucht werden bundesweit 100 Projekte, die ein wertschätzendes und zukunftsorientiertes Miteinander Reden im regionalen Umfeld stärken.
Wer darf sich bewerben bzw. am Wettbewerb teilnehmen?
Für die Förderung können sich Einzelpersonen, Bildungs- und Kulturträger, Vereine, Initiativen, Netzwerke, Bürgermeister:innen, Kommunalvertreter:innen, Ortsvorsteher:innen, Gemeindeverbände und -kooperationen und Unternehmen, die aus ländlichen Regionen, Dörfern, Städte und Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner:innen kommen, bewerben.
Was wird gefördert?
MITEINANDER REDEN fördert die Umsetzung von Ideen und Projekte, die den wertschätzenden Dialog, demokratische Aushandlungsprozesse und Teilhabe vor Ort initiieren.
Von einem runden Tisch gegen die Schließung der Ortsbibliothek, über den Arbeitskreis zur Verbesserung der Verkehrsanbindung mit Bus und Bahn, das Theaterstück zum Thema Integration bis hin zum Vorhaben für eine bessere Vernetzung und Stärkung der ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort – wir freuen uns über vielseitige, kreative analoge wie digitale Formate. Thematisch kann sich Ihr Dialogvorhaben sehr vielseitig gestalten, wie z.B. aus den Bereichen:
Was wird nicht gefördert?
Eine Förderung von Projekten, die auf eine wirtschaftliche Betätigung, den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur oder auf Erwerb, Bau oder Renovierung von Grundstücken oder Gebäuden abzielen, ist nichtmöglich. Projekte von Parteien oder parteinahen Stiftungen können ebenso nicht gefördert werden.
Was beinhaltet die MITEINANDER REDEN-Förderung?
Sie können sich für eine Fördersumme von 6.000.- Euro (kleines Projekt) oder 10.000,- Euro (großes Projekt) bewerben. Insgesamt werden jeweils 50 Projekte in den beiden Fördersummen ausgewählt.
Über das Programmbüro können Sie im Förderzeitraum (2021 bis 2031) auf kurzem, unbürokratischem Weg die Fördermittel in Teilsummen abrufen.
Gefördert werden Honorare für Projektmanagement, Moderation, Referent:innen/Künstler:innen, Beratung; Sachmittel zur Umsetzung, Technik, Öffentlichkeitsarbeit sowie Erstattung von Reisekosten ohne Tagegeld.
Weitere Infos und Details finden Sie in der Kosten- und Finanzierungplan-Vorlage (KFP-Vorlage).
Ihr Projekt wird zu 100% gefördert (Vollfinanzierung). Ohne Eigenanteil – ohne Eigenmittel. 20% der Fördersumme ist vorzufinanzieren und wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Eine von uns ausgewählte Prozessbegleiter:in steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Durch die professionelle Begleitung können Sie gemeinsam Projektschritte sowie Strategien für Herausforderungen und Konflikte erarbeiten oder Unterstützung bei der Moderation erhalten. Während Ihrer Projektlaufzeit können bis zu 32 Beratungsstunden abgerufen werden. Dabei sollte gewährleistet werden, dass pro Quartal mindestens ein Kontakt telefonisch, digital oder in Präsenz stattfindet.
In regelmäßigen digitalen Formaten sowie bei den bundesweiten Netzwerk- und Qualifizierungstreffen kommen alle Projektbeteiligte zusammen. Dort befördern wir den kollegialen Austausch über Erfahrungen, Gute-Praxis-Beispiele, Zwischenschritte und Stolpersteine – der wechselseitige Lernprozess und Austausch stehen im Vordergrund. Das erste Präsenz-Netzwerk- und Qualifizierungstreffen ist für Anfang des vierten Quartals 2021 geplant.
Es werden unterschiedliche Workshops und Trainings zur Weiterbildung angeboten. Diese finden sowohl online als auch in Präsenz bei den Netzwerk- und Qualifizierungstreffen statt. Informationen zu vergangenen Weiterbildungen finden Sie in den Programmen der Netzwerk- und Qualifizierungstreffen.
Wir verstehen MITEINANDER REDEN als Prozess. Deshalb versuchen wir flexibel und offen auf Veränderungen in Ihrem Projekt zu reagieren. Das Programmbüro-Team ist für Sie in allen Belangen erster Ansprechpartner.
Was muss ich für eine Beteiligung am Wettbewerb einreichen?
Neben der Darstellung Ihres Konzepts mit Angaben zu Ort, Themen, Formaten und Meilenstein-Zeitplanung müssen Sie einen Kosten-und Finanzierungsplan (Vorlage steht zur Verfügung) für Ihr Vorhaben einreichen.
Welche Verpflichtungen gehen mit der Förderung einher?
Die Teilnahme an den Netzwerk-und Qualifizierungstreffen sowie die Kommunikation mit der Prozessbegleitung sind zeitlich einzuräumen und verpflichtend.
Wie läuft das weitere Bewerbungsverfahren ab?
Die Auswahl der 100 MITEINANDER REDEN-Projekte erfolgt durch unsere Jury, die aus Initiatoren und Partnern besteht.
Nach der Jury-Entscheidung (Juni 2021) wird das Programmbüro mit allen 100 Projektträgern einen Weiterleitungsvertrag mit einer Förderlaufzeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2023 abschließen.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte ausgewählt?
Wie und wo bewerbe ich mich mit einem Projekt?
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Es erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular. Für die Vorbereitung und zur Speicherung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die beschreibbare PDF-Vorlage.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsschluss für den Förderzeitraum (2021-2023) bzw. die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Bewerbung ist der 17. Mai 2021.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 22.04.2021 | Förderung: Bis zu 500.000 € |
Die Kulturstiftung des Bundes lobt kurzfristig das antragsoffene Programm "Kultursommer 2021" aus. Mit bis zu 30,5 Mio. Euro aus NeustartKultur sollen bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise dabei unterstützt werden, ein neu entwickeltes, vielfältiges Kulturprogramm mit Open-Air-Veranstaltungen umzusetzen.
Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen: Museen, Theater, Clubs und Konzerthäuser waren die ersten, die schließen mussten, Veranstaltungen wurden verschoben oder abgesagt. Viele Kunst- und Kulturschaffende verloren damit die Möglichkeit, ihre Arbeit vor einem Live-Publikum zu präsentieren.
Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.
Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden. Interaktionen zwischen Künstlern und Publikum können unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzverordnungen gestaltet und künstlerische Arbeiten, die während des Lockdowns entstanden sind, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert werden.
Die Förderung wird insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden.
Fragen? Am 31.März 2021 und am 12. April wird es eine Online-Fragestunde geben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Kultursommer 2021" finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes
Anmeldeschluss: 15.04.2021 | Förderung: 500 € |
Im Rahmen des Projekts Civic Ideas Factory wurde ein Förderprogramm aufgebaut, das Ideen junger Menschen mit internationaler Migrationserfahrung (herkunftsübergreifend mit Schwerpunkt Iran und Afghanistan) zu bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt fachlich und materiell unterstützt.
Mitgestalten!
Häufig haben junge Menschen Ideen, wie sie durch bürgerschaftliches Engagement die Gesellschaft mitgestalten können, ihnen fehlt es jedoch an Wissen und Ressourcen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen.
Mit der Förderakademie sollen niedrigschwellige Zugänge zum Engagement eröffnet werden mit dem Ziel das Gefühl der Selbstwirksamkeit zu stärken. Übergeordnetes Ziel ist es, demokratisches Zusammenleben und Teilhabe zu fördern. Teilnehmende sollen gestärkt werden, sich in bestehenden Engagementstrukturen zurecht zu finden.
Teilnehmende, die eine Engagement-Idee haben, aber nicht wissen, wie sie die Idee umsetzen können, werden durch Wissensvermittlung, Empowerment und Beratung unterstützt, ihre Ideen eigenständig zu verwirklichen.
Teilnahmevoraussetzung
Im Rahmen der Förderakademie können sich Einzelpersonen und Vertreter*innen von Vereinen, Initiativen etc. mit Ideen bewerben, die ein gesellschaftliches Problem thematisieren und einige grundlegende Gedanken zur Adressierung des Problems beinhalten.
Das Vorhaben muss nicht konkret ausgearbeitet sein. Wichtig ist, dass es der Gemeinschaft zugutekommen und nicht Profit generierend ist.
Passende Themenfelder wären etwa:
Formale Kriterien
Voraussetzungen für deine Bewerbung
Weitere Informationen zur Civic Ideas Factory finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € |
Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen.
Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Was wird gefördert?
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.
Hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen: Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.
Zweistufiges Verfahren
Eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, finden unter www.ble.de/rehkitzrettung alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Anträge auf die Förderung können bis zum 01. September 2021 gestellt werden; Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 30. September 2021.
Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2797, per Fax 030 1810 6845 -294 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.
Hintergrund
Mit insgesamt drei Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten.
Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2021 | Preis: Gesamt: 25.000 € |
Was wäre der Bevölkerungsschutz ohne seine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? Um das große Engagement zu würdigen, zeichnet der Förderpreis Helfende Hand jährlich die besten Ideen und Projekte mit einer Helfenden Hand aus.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.
Ziele des Förderpreises
Mit der Verleihung des Förderpreises Helfende Hand verfolgt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Ziel,
Die Kategorien
Auszeichnungen
Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.
Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte
Unterstützung des Ehrenamtes
Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur.
Publikumspreis
Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung zum Förderpreis Helfende Hand finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 14.05.2021 | Förderung: Medienwirksame Darstellung |
Vom 15. März bis zum 14. Mai 2021 können regionale und nationale Unterstützende von Unternehmertum und Unternehmergeist am deutschen Vorentscheid zu den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 teilnehmen! Aber was genau wird in diesem Wettbewerb gesucht und was kann man gewinnen?
Innovative Unterstützungsleistungen gesucht!
Die Europäischen Unternehmensförderpreise sind international bekannt als die „European Enterprise Promotion Awards“ (kurz: EEPA). Mit diesen prämiert die Europäische Kommission jährlich und 2021 bereits zum 15. Mal herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften zur Stärkung und zur Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns.
Die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen hat auch unterstützende Organisationen in den letzten Monaten besonders gefordert. Kreativität, Umdenken und spontanes Handeln war und ist gefragt wie selten zuvor. Gleichzeitig galt es in den letzten Monaten oftmals bei maximaler Kapazitätsauslastung durch akut anstehende Aufgaben bestehende Programme und Projekte aufrecht zu erhalten. Die European Enterprise Promotion Awards würdigen genau dieses Engagement! Gesucht werden innovative und erfolgreiche Unterstützungsleistungen, die bereits seit mindestens 15 Monaten bestehen. Es gibt sechs Wettbewerbskategorien, in denen sich Projekte, Initiativen, Netzwerke oder Maßnahmen, die Rahmenbedingungen schaffen oder verändern, bewerben können. In jeder Kategorie wird ein Award verliehen. Zusätzlich geht der „Große Preis der Jury“ an das inspirierendste Projekt aus einer beliebigen Kategorie.
Welche Wettbewerbskategorien gibt es?
Der Wettbewerb umfasst sechs Wettbewerbskategorien, die sich an den Prioritäten des europäischen Small Business Act orientieren:
Wie läuft der Wettbewerb ab – und was kann man gewinnen?
Der Wettbewerb ist zweistufig konzipiert. In allen teilnehmenden Ländern gibt es die nationalen Vorentscheide, im Zuge derer jeweils (maximal) zwei Gewinnerprojekte für das internationale Finale ausgewählt werden. In Deutschland findet die Auswahl Mitte Juni durch eine Jury aus Expertinnen und Experten statt.
Die beiden deutschen Siegerprojekte werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das den Wettbewerb fördert, ausgezeichnet und geehrt. Sie werden über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Pressemitteilungen, einer Vorstellung auf dem Newsportal der EU und in Form eines Videoportraits bekannt gemacht. Auch werden sie besonders in den RKW-Veröffentlichungen zu den deutschen „TOP 10“ der Europäischen Unternehmensförderpreise (Broschüre und Präsentation auf der Website www.eepa-deutschland.de) hervorgehoben.
Alle nationalen Gewinnerprojekte werden zur Preisverleihung auf der SME Assembly der Europäischen Kommission im November 2021 voraussichtlich in Slowenien eingeladen. Die Siegerprojekte des Wettbewerbs werden hier feierlich verkündet und erhalten einen Award. Zudem nehmen sie eine europaweite Vorbildrolle ein und werden durch eine Medienkampagne international bekannt und sichtbar gemacht.
Fühlen Sie sich angesprochen und möchten Sie mit Ihren Unterstützungsleistungen über Grenzen hinweg begeistern? Dann bewerben Sie sich kostenfrei und ohne großen Aufwand!
Weitere Informationen finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 29.03.2021 | Preisgeld im Ideenwettbewerb insgesamt 6.000 € |
Wie wird Mobilität intelligenter?
Der Deutsche Mobilitätspreis zeichnet Ideen und Projekte aus, die auf diese Frage innovative Antworten geben. Weil sie in sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen denken. Weil sie die digitalen Chancen unserer Zeit nutzen. Und weil sie schon jetzt für uns alle die mobile Welt von morgen gestalten.
Zwei Wettbewerbe
Mitmachen lohnt sich
Der Deutsche Mobilitätspreis ist die bundesweite Auszeichnung für digitale Innovationen im Mobilitätsbereich. Als Preisträger profitieren Sie auf vielfältige Art und Weise von der Prämierung.
Weitere Informationen zum deutschen Mobilitätspreis erhalten Sie hier
Bewerbungsfrist: 02.05.2021 | Preis: Insgesamt 125.000 € |
Der Smart Hero Award ist die erste und einzige Auszeichnung für Engagement und Social Media in Deutschland. Smart Heroes sind soziale Held*innen, die der Welt ihr Engagement im Netz zeigen, demokratische Held*innen, welche die Möglichkeiten sozialer Medien nutzen um für sich und andere einzustehen und ökologische Held*innen, die unseren Planeten online und offline schützen. Der Award feiert Menschen, die durch kreative Ideen mit sozialen Medien für eine vielfältige, nachhaltige und faire Gesellschaft einstehen.
Die Kategorien
Der Smart Hero Award 2021 steht unter dem Motto "Perspektiven eröffnen". Die Smart Heroes setzen sich mit Hilfe sozialer Medien für unsere Mitmenschen, unsere Umwelt und unsere Gesellschaft ein. Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:
Zusätzlich haben alle Nominierten durch ein öffentliches Voting die Chance auf den Publikumspreis. In diesem Jahr gibt es ein weiteres Mal einen Spezialpreis für Facebook-Gruppen. Die Jury behält sich vor, zusätzlich Preise an herausragende Nominierte zu vergeben.
Preisgeld
Das Preisgeld beträgt insgesamt 125.000€ und teilt sich wie folgt auf:
Bewertung
Die Bewertung der eingereichten Beiträge basiert auf einem standardisierten Verfahren.
Im ersten Schritt werden alle Einreichungen auf Rechtskonformität geprüft, wie zum Beispiel die Einhaltung der Impressumspflicht oder gesetzliche Datenschutzvorgaben.
Anschließend werden die eingereichten Beiträge durch das Team des Smart Hero Awards anhand von sechs Bewertungskriterien beurteilt. Bewertet werden die Qualität der geteilten Inhalte und Informationen, sinnvoller Einsatz von sozialen Medien, Zielgruppenansprache, Reichweite, Kreativität sowie Nachhaltigkeit. Die Vergabe der Punkte erfolgt anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs, der in jedem Jahr weiterentwickelt wird.
Die Gesamtpunktzahl aus allen Kriterien entscheidet darüber, wer den nächsten Schritt im Bewertungsverfahren erreicht und vom Expert*innengremium begutachtet wird. Dieses Gremium entscheidet dann darüber, welche Beiträge für den Smart Hero Award 2021 nominiert werden.
Im letzten Schritt entscheidet eine Jury, die aus Menschen des öffentlichen und politischen Lebens besteht, welche Nominierten mit dem Smart Hero Award ausgezeichnet werden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 14.04.2021 | Preis: 44 x 1.000 € |
„Projekt Nachhaltigkeit“ (zuvor „Werkstatt N“) zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen. Das etablierte Qualitätssiegel wird auch in 2021 von den vier RENN (Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien) in Kooperation mit dem RNE (Rat für Nachhaltige Entwicklung) verliehen.
Im Jahr 2021 wird das Projekt Nachhaltigkeit erstmals durch einen begleitenden Fotowettbewerb ergänzt. Mit diesem ist das Ziel verbunden, das komplexen Anliegen der Nachhaltigkeit mit überzeugenden Fotos bildhaft darzustellen.
SCHWERPUNKTTHEMEN 2021
Es geht wieder los! Projekt Nachhaltigkeit 2021 steht in den Startlöchern! Auch in diesem Jahr werden wieder Projekte und Initiativen gesucht, die zukunftsgerichtet für eine Nachhaltige Entwicklung wirken und einen Beitrag für die Umsetzung der Globalen Entwicklungsziele leisten.
Wie in den letzten Jahren konzentriert sich der Wettbewerb thematisch auf vier Schwerpunktthemen. Zu diesen gehen die vier RENN-Stellen nach der Auszeichnung in einen vertieften Austausch mit den Preisträger*innen. Weiterhin sind auch Bewerbungen möglich, die alle Themenfelder einer Nachhaltigen Entwicklung betreffen. Im Rahmen des Fotowettbewerbs kann hingegen nur ein Foto zu einem der vier Schwerpunktthemen eingereicht werden.
Worauf bauen die vier Schwerpunktthemen des Wettbewerbs auf?
2020 hat die Bundesregierung die "Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie" vorgelegt. Innerhalb der Strategie wurden sechs Transformationsbereiche ausgewiesen, in denen Fortschritte für die Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) besonders relevant sind. Um zum Gelingen dieser Transformationsprozesse beizutragen, orientieren sich die diesjährigen Schwerpunktthemen an vier dieser sechs Transformationsbereiche:
TEILNAHME
PREISVERLEIHUNG
Die Preisverleihungen findet regional, in den vier RENN-Regionen und den jeweiligen Bundesländern, in der zweiten Jahreshälfte 2021 statt.
40 Preisträger insgesamt, zehn pro RENN, einschließlich zusätzliche internationale Gewinner, erhalten dann die Auszeichnung "Projekt Nachhaltigkeit". Das Qualitätssiegel ist mit einem Preisgeld von 1.000,00 € pro Gewinner dotiert. In jedem Jahr zeichnet das Projekt Nachhaltigkeit aus den 40 Siegerprojekten vier Transformationsprojekte aus, die besonders großes Potenzial besitzen, um die Gesellschaft zu verändern. Sie sind langfristig angelegt, auf andere Regionen übertragbar, verfolgen einen neuen Ansatz und fördern neues Denken. Diese werden auf Bundesebene ausgezeichnet. Beim begleitenden Fotowettbewerb wird ein Foto pro Schwerpunktthema ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist ebenso mit einem Preisgeld von 1.000,00 € pro Gewinner dotiert.
Weitere Informationen zum Projekt Nachhaltigkeit finden Sie hier
Bewerbung: 06.05.2021 | Förderung: Max. 200.000 € |
Im Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ab sofort Projekte zum Themenfeld "Verbraucherresilienz". Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMJV die BLE als Projektträger beauftragt.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die über ausgewiesene Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Verbraucherforschung verfügen. Anträge können bis zum 6. Mai 2021 bei der BLE über https://foerderportal.bund.de/easyonline/ gestellt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor der Herausforderung, dass sich die Rahmenbedingungen ihres Alltagshandelns schnell verändern. Verbraucherresilienz beschreibt die Fähigkeit, nicht nur mit den Herausforderungen des Alltags umzugehen, sondern die Veränderungsprozesse in nachhaltiger und bedürfnisgerechter Weise anzunehmen und Alltagspraktiken und Routinen immer wieder neu zu justieren.
Entwicklung einer Architektur für Verbraucherresilienz
Resilienz ist nicht nur in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie eine notwendige Bedingung für einen selbstbestimmten Verbraucheralltag. Tiefgreifende Umwälzungsprozesse wie die Digitalisierung führen zu gravierenden Veränderungen. Waren- und Dienstleistungsmärkte sind einem stetigen Wandel unterworfen: Neuartige Produkte kommen auf den Markt, Geschäftsbedingungen werden verändert, neue Lebensphasen führen zu veränderten Konsumbedürfnissen und -gewohnheiten.
Das BMJV möchte Forschungsprojekte fördern, die dazu beitragen, eine Architektur für Verbraucherresilienz zu entwickeln. Neben der Erweiterung des empirischen Grundlagenwissens wird angestrebt, Methoden zur Messung und zum Monitoring von Verbraucherresilienzen zu entwickeln, Bedingungsfaktoren für Resilienz und resilientes Verhalten zu eruieren, kritische Bereiche zu identifizieren und vielversprechende Resilienzpraktiken zu untersuchen und zu konzipieren.
Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 200.000 Euro. Die maximale Förderdauer beläuft sich auf 24 Monate.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier
Bewerbungsschluss: 15.04.2021 | Förderung: bis zu 600.000 € |
Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht!
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geben den Startschuss für die 2. Staffel in der gemeinsamen Förderinitiative „Heimat 2.0“
Im Rahmen von Region gestalten möchte „Heimat 2.0“ in strukturschwachen ländlichen Räumen mithilfe von digitalen Lösungen die Daseinsvorsorge sichern und die Lebensqualität verbessern.
Die Digitalisierung durchdringt inzwischen weite Bereiche des Lebens und bietet immense Chancen, um dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse künftig näherzukommen. Zu diesem Zweck werden in der 1. Staffel bis 2023 zwölf Modellvorhaben gefördert. In der 2. Staffel sollen nun ca. sechs weitere Modellvorhaben die Möglichkeit auf Förderung erhalten. „Heimat 2.0“ richtet sich in erster Linie an kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen, die ihre Leistungserbringung im Bereich der Daseinsvorsorge durch digitale Anwendungen sichern, verbessern oder ausweiten wollen.
Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einem der folgenden Themenfelder zugeordnet werden können:
Detaillierte Informationen zum 2. Förderaufruf "Heimat 2.0" finden Sie hier
Bewerbung: Laufend | Förderung: Zuschuss |
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
Wer darf einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind:
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Was wird gefördert? Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Maßnahmen und Anlagen förderfähig:
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bwerbungsschluss: 15.05.21 | Preis: max. 15.000 € |
„MACHEN!“ ist ein Wettbewerb, der von dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, zum dritten Mal ausgelobt wird. Die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, ist in den neuen Ländern unverändert hoch. Die noch nicht so gefestigten Strukturen und knappen Ressourcen hemmen oftmals die Entfaltung bürgerschaftlicher Aktivitäten. Mit dem Wettbewerb soll das vielfältige Engagement in den neuen Ländern sichtbarer gemacht, gewürdigt und unterstützt werden.
Bis zum 15. Mai 2021 können engagierte Gruppen in den neuen Bundesländern ihre Ideen einreichen. Die Preisverleihung ist für den 19. Juli 2021 geplant und soll in Berlin stattfinden.
Preisgeld als Startkapital für gemeinwohlorientierte Projekte
Eine unabhängige Jury wählt die besten 50 Wettbewerbsbeiträge aus, die mit einem Preisgeld zwischen 5.000 und 15.000 Euro prämiert werden.
Wer kann teilnehmen?
An dem Wettbewerb können alle engagierten Gruppen teilnehmen, die in Dörfern, Klein- und Mittelstädten der neuen Bundesländer mit einer Einwohnerzahl unter 50.000 wohnen.
Welche Wettbewerbskategorien gibt es?
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier