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Bewerbungsschluss: 09.05.2021 |  Sprache: Englisch | Die REGIOSTARS Awards sind ein jährlicher Wettbewerb, der von der Generaldirektion für Regional- und Stadtpolitik der Europäischen Kommission orga...

Bewerbungsschluss: 09.05.2021 |  Sprache: Englisch |

Die REGIOSTARS Awards sind ein jährlicher Wettbewerb, der von der Generaldirektion für Regional- und Stadtpolitik der Europäischen Kommission organisiert wird. Er zielt darauf ab, gute Praktiken in der regionalen Entwicklung zu identifizieren und innovative, EU-finanzierte Projekte hervorzuheben, die für andere Regionen und Projektmanager attraktiv und inspirierend sein könnten.

Für 2021 gibt es fünf REGIOSTARS Award-Kategorien:

  • SMART Europe: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von lokalen Unternehmen in einer digitalen Welt
  • GREEN Europe: Grüne und widerstandsfähige Gemeinden in ländlichen und städtischen Gebieten
  • FAIR Europe: Förderung von Inklusion und Anti-Diskriminierung
  • URBAN Europe: Förderung grüner, nachhaltiger, zirkulärer Lebensmittelsysteme in funktionalen städtischen Gebieten
  • TOPIC OF THE YEAR: Verbesserung der grünen Mobilität in den Regionen: Europäisches Jahr der Schiene 2021

Die 14. Ausgabe des Wettbewerbs REGIOSTARS Awards zeichnet die besten im Rahmen der Kohäsionspolitik finanzierten Projekte aus. Eine unabhängige Jury aus hochrangigen Experten wird die Gewinner auswählen, die im Dezember 2021 bekannt gegeben werden. Die interessierte Öffentlichkeit wird ebenfalls eingeladen, ihr eigenes Lieblingsprojekt zu wählen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 12.05.2021 | Laufzeit: Bis zu 6 Jahren | Die Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Projektnehmer, die ein modell...

Bewerbungsschluss: 12.05.2021 | Laufzeit: Bis zu 6 Jahren |

Die Geschäftsstelle Eiweißpflanzenstrategie in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Projektnehmer, die ein modellhaftes und kulturartenübergreifendes Netzwerk zu Leguminosen aufbauen und betreuen. Im Fokus stehen die Kulturarten Bohne, Erbse, Lupine und Soja. Natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten können ihre Projektskizzen bis zum 12. Mai 2021 bei der BLE einreichen.

Der Projektstart ist für Anfang 2022 geplant. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre, wobei nach drei Jahren eine Zwischenevaluation erfolgt, die über die Weiterführung für drei Jahre entscheidet.

Ziel: Einheimischen Leguminosenanbau weiter fördern
Übergreifendes Ziel des neuen Verbundvorhabens ist es, den Anbau und die Verwertung heimischer Leguminosen auszubauen. Das Netzwerk bringt Akteure zusammen, lädt zur Nachahmung ein und regt neue Ideen an.

In dem Vorhaben sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen der bisherigen Netzwerke zu grobkörnigen Leguminosen, die das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der Eiweißpflanzenstrategie förderte, aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Zudem sollen die Projektnehmer modellhafte Wertschöpfungsketten zur Verwertung der erzeugten Leguminosen aufbauen und vorantreiben, indem sie beispielsweise Handelspartnerschaften initiieren. Dazu sollen sie rund 100 landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehme der Wertschöpfungskette in das Netzwerk integrieren.

Eine weitere wichtige Säule ist der Wissenstransfer: Fachwissen zu Anbau und Verwertung von Leguminosen soll für verschiedene Zielgruppen, zu denen auch die berufliche Bildung gehört, aufbereitet und verbreitet werden.

Weitere Informationen enthält die Bekanntmachung unter www.ble.de/Bekanntmachung-EPSNetzwerk.

Hintergrundinformationen
Leguminosen leisten einen besonderen Beitrag für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Landwirtschaft. Die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL verfolgt das Ziel, die Anbaufläche von Leguminosen auszudehnen und die Nachfrage zu steigern. Dabei sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Leguminosen ausgeglichen, Forschungslücken geschlossen und die Umsetzung von Praxisideen gefördert werden.

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Bewerbungsschluss: 30.04.2021 |  Die Digitalisierung ist mehr als der Computer am Arbeitsplatz und das Smartphone in der Jackentasche. Digitalisierung verändert, wie wir uns informieren, kommuniziere...

Bewerbungsschluss: 30.04.2021 | 

Die Digitalisierung ist mehr als der Computer am Arbeitsplatz und das Smartphone in der Jackentasche. Digitalisierung verändert, wie wir uns informieren, kommunizieren und konsumieren. Durch ihr Potenzial, Menschen zu vernetzen und Informationen in zuvor unvorstellbaren Mengen verfügbar zu machen, birgt die Digitalisierung enorme Chancen. Bislang können aber längst nicht alle daran teilhaben: Eine zentrale Herausforderung der Digitalisierung ist, sie gesamtgesellschaftlich und inklusiv zu gestalten.

Der Preis für digitales Miteinander setzt genau hier an. Wir möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen.

Preisvergabe in zwei Kategorien:

  • Digitale Teilhabe
    In der Kategorie “Digitale Teilhabe” werden Projekte ausgezeichnet, die dazu beitragen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen vom digitalen Wandel profitieren und an der digitalen Welt teilhaben können. Denn nicht alle haben auf diesem Weg dieselben Startchancen. Einigen fehlt schlichtweg der Zugang zu digitalen Technologien oder es mangelt an den notwendigen Fähigkeiten, um sich in der digitalen Welt zurechtzufinden.
    Wir suchen Projekte, die digital benachteiligten Gruppen den Weg aus dem digitalen Abseits ermöglichen und dazu beitragen, dass sich alle Mitglieder unserer Gesellschaft in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können.
  • Digitales Engagement
    Digitale Technologien können Menschen vernetzen, informieren und motivieren. Somit haben sie auch das Potenzial, unser gesellschaftliches Miteinander zu bereichern und neue Wege des Engagements zu eröffnen.
    In der Kategorie “Digitales Engagement” werden neue Formen des Engagements im digitalen Raum ausgezeichnet. Gesucht sind Projekte, die digitale Technologien auf innovative Weise für die Verbesserung und Ausweitung von bürgerschaftlichem Engagement nutzen oder mithilfe digitaler Technologien ganz neue Wege des Engagements eröffnen.

Weitere Informationen zum Preis für digitales Miteinander finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € | E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für ...

Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € |

E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €
Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für gemeinnützige Projekte ein, in denen Jugendliche gefördert werden. Weil es den Ehrenamtlichen oft an finanziellen Mitteln fehlt, unterstützen wir sie mit bis zu 10.000 €.

Egal ob Jugendwerkstatt, Sportverein oder eine andere Initiative – reichen Sie einfach bis zum 28.02.2021 Ihr Herzensprojekt aus der Jugendarbeit ein und sagen Sie uns, wie Sie hier positive Energie verbreiten. Teilnehmen können alle gemeinnützigen Jugendprojekte aus den folgenden Regionen:

  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

Es ist auch möglich, ein Projekt einzureichen, bei dem Sie selbst nicht der Verantwortliche sind. Wenn Ihr Projekt in die Vorauswahl kommt, kontaktieren wir Sie.

Ab dem 17.03.2021 werden hier dann drei ausgewählte Projekte je Region präsentiert. Dann entscheiden Sie in einem Voting darüber, wer gewinnt.

Das Projekt mit den meisten Stimmen je Region unterstützen wir mit 10.000 €.
Die übrigen beiden Projekte mit jeweils 1.000 €.

Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmern einen Weber Go-Anywhere-Gasgrill je Region.

Mitmachen kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in einer der ausgewählten Regionen hat. 

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 28.02.21 | Förderung: max. 2.000 € | Mit dem Programm „Land in Sicht!“ richtet sich der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) an Bühnen aus Gemeinden mit max. 20.000 Einwohnern. Akt...

Bewerbungsschluss: 28.02.21 | Förderung: max. 2.000 € |

Mit dem Programm „Land in Sicht!“ richtet sich der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) an Bühnen aus Gemeinden mit max. 20.000 Einwohnern. Aktuell können sich Theatergruppen um bis zu 2.000 € für eigene Inszenierungen bewerben.

Die Impuls-Projekt-Förderung kann von Amateurtheaterbühnen in ländlichen Regionen bis zu 20.000 Einwohner*innen für die Durchführung von Theaterprojekten vor Ort beantragt werden. Es stehen 40.000,00 € zur Verfügung. Amateurtheaterbühnen in ländlichen Räumen können für Ihre Projektdurchführung im Zeitraum zwischen 01. März 2021 und 31. Oktober 2021 jeweils den Festbetrag von 2.000,00 € erhalten.1

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Amateurtheaterprojekte (Inszenierungen, partizi-pative Projekte, Festivals, Performances und andere Formate) gefördert, die in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen stattfinden. Die Projekte sollen Impulse für ihre Re-gion setzen und das Amateurtheater strukturell wie künstlerisch nachhaltig repräsentieren. Insbesondere werden Projektideen gesucht, die ohne die Unterstützung des Fördervorhabens nicht realisiert werden könnten. Es werden auch explizit Projekte gefördert, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Amateurtheater digital oder in hybrider Form realisieren.

WELCHE AUSGABEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Honorare für Künstler*innen/Projektleitung, Fahrt- und Übernachtungskosten, Sachkosten für die Projektdurchführung (Kostüm, Technik, Bühne, GEMA etc.), Mieten (Technik, Räumlichkeiten etc.). Achtung: anders als im „Land in Sicht!“-Förderprogramm "Struktur- und Handlungsräume" sind Anschaffungen nicht möglich.

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUR AUSSCHREIBUNG IM ÜBERBLICK

  • Förderzeitraum: 01. März bis 31. Oktober 2021
  • Fördersumme: 40.000,00€ zu je 2.000,00€ pro Projekt
  • Bewerbungszeitraum: 04.01.2021 bis 28.02.2021
  • Mit dem Antrag einzureichen: Bewerbungsformular, Kosten- und Finanzierungsplan
  • Wer kann sich bewerben? Alle Amateurtheater, die sich in ländlichen Räumen bis zu 20.000 Einwohner*innen befinden und neben der gewünschten Förderung auch bereit sind (digi-tal) mit anderen Projekten und Teilnehmenden an Evaluationsgesprächen teilzunehmen
    Die Anträge sind bis 28.02.2021 digital einzureichen an eichhorn@bdat.info. Einzureichen sind das Antragsformular sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen des BDAT.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge |  Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und p...

Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge | 

Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und peripheren Gebieten zu erforschen?

  • Welche Auswirkungen haben gemeinschaftliche Büroprojekte auf ländliche Räume?
  • Wie können sie als Instrument für die regionale Entwicklung besser genutzt werden? 

Das länderübergreifende Forschungsprojekt CORAL sucht Antworten auf diese Fragen. Aktuell sind 15 Stellen für Nachwuchswissenschaftler ausgeschrieben, für eine Dauer von 3 Jahren.

Beschreibung in Englisch
CORAL aims to unpack the latent dynamics and impacts of collaborative workspaces (hereafter CWS) in rural and peripheral areas and integrate them as development tools in local and regional policies to open up new potentials for socio-economic development. Whereas we have observed the rapid rise of CWS in urban agglomerations in the past 15 years, there is now a gradual rise of CWS in rural and peripheral areas too. However, there is as yet no clear evidence about their functions, impacts and the ways that policymaking could promote rural CWS and assist in linking the development of CWS with processes of local and regional socio-economic development. In fact, that policy link is much needed for those disadvantaged or peripheral places, as only a few EU policies have assisted, in a fragmented way, the development of CWS in peripheral and rural areas. At the same time, there is an urgent need for qualified professionals in academia, administrations and policy, to effectively promote tools such as CWS in the lagging parts of the EU and by that, open up new development options.

The CORAL project will offer specialised and tailor-made training to 15 Early Stage Researchers (ESR: PhD candidates), helping them to better understand and support the development processes of CWS in rural and peripheral areas and their wider impacts at the local and regional level as well as at the level of the individual worker and the enterprise. Moreover, through different means of dissemination and exploitation (knowledge exchange days, CORAL schools, digital platform), the impacts of CORAL aim to reach a wider audience ranging from public policymakers to private stakeholders and CWS communities across the EU.

The 15 ESR projects include intersectoral secondments, local and network-wide transferable, theoretical as well as methodological skills training. The project will actively assist PhD candidates in achieving a doctoral degree within the scheduled time of three years. All fellows will have the unique opportunity to work in interdisciplinary and multinational teams with excellent links to national and international research networks.

The CORAL consortium consists of nine beneficiaries (five academic and four non-academic) and six partner organisations (four academic and two non-academic) from six EU Member States. More information about CORAL can be found on the project website: https://coral-itn.eu

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Bewerbung: Förderlinie 1: Laufend (max. 100.000 €) | Förderlinie 2: Letzte Frist 31.05.2021 (max. 3 Mio. €)  Mit der Forschungsinitiative mFUND (Modernitätsfonds) fördert das BMVI seit 2016 Forschung...

Bewerbung: Förderlinie 1: Laufend (max. 100.000 €) | Förderlinie 2: Letzte Frist 31.05.2021 (max. 3 Mio. €) 

Mit der Forschungsinitiative mFUND (Modernitätsfonds) fördert das BMVI seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD.

Das Wichtigste zum Förderprogramm
Der mFUND unterstützt die Entwicklung digitaler Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen z.B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Unser Engagement setzt bereits in dem Moment ein, in dem digitale Geschäftsideen entstehen und unterstützt Förderinteressenten bei der Umsetzung – vom Konzept über die Entwicklung bis zur Marktreife.

  • Es gibt zwei Förderlinien: In Förderlinie 1 werden Projekte mit max. 100.000 Euro gefördert. Eine Bewerbung ist grundsätzlich fortlaufend möglich.
  • In der Förderlinie 2 werden Projekte mit bis zu 3 Millionen Euro gefördert. Bewerbungen in der Förderlinie 2 sind auf der Grundlage von Förderaufrufen möglich.

Aktuelles:
Am 12.02.2021 wurde der achte mFUND-Aufruf in der Förderlinie 2 „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ und der erste Förderaufruf für das neue mFUND-Programmmodul „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ veröffentlicht.

Weitere Informtionen zur mFund Förderung finden Sie hier

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Antragsfristen: 4 x im Jahr | Förderung: 500 € | Mit der Starthilfeförderung möchte die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger bestärken, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demo...

Antragsfristen: 4 x im Jahr | Förderung: 500 € |

Mit der Starthilfeförderung möchte die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger bestärken, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.

Warum eine Starthilfe?
Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung jenseits von Schule tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.

Wer soll durch die Starthilfe gefördert werden?
Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.

Wie sieht die Starthilfeförderung praktisch aus?
Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Gründungsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sind in vielen Fällen ein wichtiger Anstoß und eine Ermutigung aktiv zu werden und sich einzumischen. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung gerade in der Startphase einer Initiative oder eines jungen Vereins ist groß. Es gibt nur wenig vergleichbare Programme mit Mikro-Förderungen. Für viele der geförderten Gruppen ist die Starthilfeförderung ein Signal weiter zu machen. Dies galt in der Startphase der Stiftung Mitarbeit wie heute.

Förderrichtlinien der Stiftung Mitarbeit und Hinweise
Die Förderung der Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihrer Starthilfe neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen in ihrer Anfangsphase. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können. Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Gefördert werden Vorhaben

  • in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt
  • die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen
  • mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen.

die das Ziel verfolgen

  • einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben
  • gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
  • persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
  • die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu fördern
  • Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
  • die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
  • Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen

für Ausgaben in den Bereichen:

  • Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
  • Sachmittel für erste Aktivitäten

Antragstellung
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.

Förderanträge sind formlos zu stellen. Sie müssen schriftlich (per Post) eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • eine kurze Darstellung der Initiative (Name, Größe, Gründungsdatum, bisherige Aktivitäten)
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und verantwortliche Ansprechperson (Kontaktdaten von min. 2 Personen)
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Ausgangssituation, zu Zielen und Zielgruppe, zu zeitlichem Ablauf und Bedarf des Vorhabens sowie evtl. Kooperationspartnern
  • eine Übersicht der Kosten und Finanzierung (vorhandene Eigenmittel, geplante Ausgaben/Einnahmen sowie Anträge/bewilligte Förderungen bei anderen Fördermittelgebern)
  • Verwendungszweck für die bei der Stiftung Mitarbeit beantragten Mittel
  • sofern vorhanden: Satzung (-entwurf), Freistellungsbescheid


Auswahl- und Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr.

Antragsfristen für Starthilfeanträge im Jahr 2021:

  • 22. Februar 2021
  • 31. Mai 2021
  • 16. August 2021
  • 02. November 2021

Weitere Informationen zur Starthilfe finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Preis: Insgsamt 24.000 € | Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem LandSie sind aktiv und setzen ihre Ideen vor Ort um? Dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demogra...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Preis: Insgsamt 24.000 € |

Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land
Sie sind aktiv und setzen ihre Ideen vor Ort um? Dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis und stellen Sie ihr Projekt vor!

Zum zwölften Mal zeichnet die Hessische Staatskanzlei Initiativen aus, die sich mit Phantasie und Mut den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Wie schon in den vergangenen Jahren steht der ländliche Raum im Fokus.

Leben Sie gerne auf dem Land? Packen Sie mit an, um Ihr Dorf oder Ihren Stadtteil lebendig und attraktiv zu halten, damit alle hier gerne und gut wohnen und arbeiten können?

Ihr Engagement ist gefragt! Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und zeigen neue, vielleicht auch digitale, Wege auf, stoßen weitere Initiativen an und holen neue Partner mit ins Boot? Sie setzen frische Ideen in die Tat um und schaffen damit moderne Perspektiven für Ihre Heimat?

Wir wissen, die Corona-Pandemie stellt uns seit gut einem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. Wenn daher aufgrund der notwendigen Einschränkungen Ihr Projekt im vergangenen Jahr nicht wie geplant fortgeführt oder weiterentwickelt werden konnte, stellt dies kein Ausschlusskriterium dar. Entscheidend ist, dass es vor der Pandemie bereits etabliert war und auch danach mit neuem Schwung vorangetrieben wird. Haben Sie kreative Wege gefunden, auch in diesen schwierigen Zeiten ihre Lösungen umzusetzen, umso besser!

Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021! Stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Im Internet steht ein benutzerfreundliches Online-Formular als Bewerbungsbogen bereit. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, unterstützen wir Sie gerne.

Bewerbungen sind für folgende Themenfelder möglich:

Jugend
In unserem Ort ist was los! Wir fühlen uns hier zu Hause und lieben unsere Heimat. Wenn wir auch vorübergehend für Ausbildung oder Studium wegziehen, kehren wir doch dauerhaft zu unseren Freunden und unserer Familie zurück. Wir sind jung und mischen im Dorfleben mit. Wir nutzen digitale Instrumente, haben neue Ideen, mit denen wir unsere Heimat für junge Menschen attraktiv gestalten. Dafür engagieren wir uns in der Dorfgemeinschaft und übernehmen Verantwortung.

Genau dieses Engagement sucht der Hessische Demografie-Preis unter dem Motto „Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land“. Ob Jugendhaus, Jugendparlament oder andere pfiffige Ideen im Vereinsleben – Ihre Projekte setzen Impulse und zeigen, wie kreative, junge und frische Ideen einem Ort ein neues Gesicht geben können.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt
„Wir sind das Dorf!“ Wenn Sie diesen Leitgedanken mit Leben erfüllen, indem Sie sich auf Neues einlassen, gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv leben, Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene zusammenbringen und damit eine lebendige Dorfgemeinschaft prägen, dann ist Ihr Projekt ein Kandidat für den Hessischen Demografie-Preis 2021.

Sind Sie zudem aufgeschlossen für neue Partner und Aufgaben, für moderne Informations- und Kommunikationstechnik, für die Zusammenarbeit mit Vereinen, Schulen, Kindergärten oder Ihrer Gemeindeverwaltung? Dann bewerben Sie sich mit Ihrem beispielgebenden Projekt!

Fachkräfte und Familienfreundlichkeit
Digital, modern und weltoffen – so bietet Ihr Unternehmen jungen Menschen eine berufliche Karriere im ländlichen Raum und bindet damit qualifizierte Fachkräfte nachhaltig. Auch Betriebsinhaberinnen und -inhaber sind aufgerufen, ihre neuen Ideen und Modelle einzureichen. Welche besonderen Standortvorteile hat Ihr Ort Familien zu bieten? Wie gestalten Sie Ihr Dorf besonders familienfreundlich?

Welche Projekte haben Unternehmen oder Kreative schon angestoßen, damit junge Familien Beruf und Kindererziehung gut vereinbaren können und gerne in der Gemeinde leben? Ob Kontakte zwischen Betrieben und Schulen, Rückkehrer-Angebote, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle oder neue Arbeitsformen wie coworking spaces – welches sind die Gründe, warum Fachkräfte gerne in Ihren Ort kommen, um auf Dauer zu bleiben?

Innenentwicklung und Infrastruktur
In vielen Orten stehen Häuser leer. Wie geht Ihr Dorf damit um? Bringen Sie neues Leben in leerstehende Gebäude? Nutzen Sie die Bausubstanz für gemeinschaftliche Wohnprojekte, um die Vorzüge des Lebens auf dem Land mit modernen Wohnformen zu verbinden? Beteiligen Sie Jugendliche oder Zugewanderte daran oder begegnen Sie dem Leerstandsproblem mit gezielter Innenentwicklung? Je weniger Einwohnerinnen und Einwohner, desto teurer die Infrastruktur. Sie muss an die neue Situation angepasst werden – aber wie? All diejenigen – Kommunen und Initiativen – die hier neue und kreative Lösungen entwickeln, sind aufgefordert, sich mit ihren Projekten um den Hessischen Demografie-Preis 2021 zu bewerben!

Grundversorgung und Mobilität
Einkaufen, Lebensmittelgeschäft, Apotheke, Arztpraxis und andere Fachgeschäfte – Initiativen in Ihrem Ort haben dafür gesorgt, dass Waren und Dienstleistungen vorhanden sind. Sie haben Angebote erhalten und neu geschaffen. Wie funktioniert das?

Zeigen Sie, wie Dorfläden, rollende Läden, lokale Online-Angebote, Dienstleistungsbörsen, medizinische Betreuung oder sogar ein kleines Zentrum mit vielen Funktionen den Alltag auf dem Land erleichtern können. Die Wege auf dem Land sind weit. Wie bleiben Jung und Alt in Ihrem Ort mobil und wie können sie unkompliziert in die nächste größere Stadt, zu Freunden, zur Ausbildung oder zu behördlichen Einrichtungen gelangen? Ob Car-Sharing, (Elektro-)Dorf-Auto, Mitnahme-App, Fahrdienste für Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner…. Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem innovativen Projekt zur Grundversorgung und Mobilität auf dem Land!

Seniorinnen und Senioren
Ältere Menschen verfügen über Wissen und Erfahrung. Sie sind in vielen Bereichen engagiert und bringen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aktiv in die Gemeinschaft ein und nutzen dafür die „Freiheiten“ ihres Lebensabschnittes. Generationsübergreifende Zusammenarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe – welche Projekte setzen Sie um, um die Lebensqualität älterer Menschen in Ihrem Ort zu erhöhen?

Teilhabe und Versorgung sind gerade für Ältere wichtige Bestandteile des Alltags. Wie werden Sie diesen Bedürfnissen in Ihrem Ort gerecht? Wie ermöglichen Sie es älteren Menschen, möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Umfeld zu leben? Modelle zu neuen Wohnformen, Barrierefreiheit, Ambient Assisted Living, Pflegewohngruppen oder neue Modelle für die Tagespflege: Haben Sie gute Ideen umgesetzt, damit alte Menschen sich in Ihrem Ort gut aufgehoben fühlen? Dann bewerben Sie sich!

Kultur und Tradition
Das historische Schloss, das alte Backhaus, das traditionelle Handwerk und die Streuobstwiesen sind Zeichen unserer Kultur und Tradition, ebenso wie etablierte Festivals mit Musik und Poetry, der Musikzug, der Museumsverein und vieles mehr.

Sie pflegen Kultur und Brauchtum, hängen aber nicht an „alten Zöpfen“ – Traditionen sind in Ihrem Ort lebendig. Dabei machen in Ihrem Dorf auch die jungen Leute mit. Gemeinsam zeigen Sie, was Ihre Heimat einzigartig macht.

Die Kulturszene in Ihrem Dorf lebt, sie verbindet Althergebrachtes mit Neuem. Sie schafft Heimatgefühl und ist ein guter Botschafter für Ihr Dorf und das Leben auf dem Land. Wenn Ihr Verein oder Ihre Initiative neue Ideen umgesetzt haben, können Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021 bewerben.

Wenn Sie sich in einem dieser Themenfelder mit Ihrem Projekt wiederfinden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Patentrezepte und Standardlösungen gibt es nicht, aber es gibt viele erfolgreiche Beispiele. Überraschen Sie uns mit Ihren neuen und unkonventionellen Ideen und Lösungen.

Bewertungskriterien
Für den Hessischen Demografie-Preis 2021 sind frische und innovative Ideen gefragt. Das können Projekte sein, die neue Zielgruppen ansprechen oder spezielle Angebote machen. Die Digitalisierung bietet zum Beispiel viele Chancen, das Leben auf dem Land modern und zukunftsfähig zu gestalten. Ein neuartiger, beispielgebender Weg – also „innovativ“ – kann Ihr Projekt aber auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben. Die Kombination mitwirkender Partnerinnen und Partner oder die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten, können beispielgebende Ansätze darstellen. Auch die Finanzierung Ihres Projekts kann innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es Ihnen gelungen ist, Mittel durch die Aufnahme von Kooperationspartnern zu akquirieren.

Mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 sollen Projekte ausgezeichnet werden, die Beispiel gebend sind und zur Nachahmung anregen. Daher ist es wichtig, dass die Projekte nicht nur unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen gelingen, sondern dass sie sich auch auf andere Orte übertragen lassen.

Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie ein Dorffest, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind für den Hessischen Demografie-Preis nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann. Wenn die Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung benannt werden. Alle Projekte, die mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet werden, müssen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land leisten.

Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Innovationsgehalt
  • Übertragbarkeit
  • Nachhaltigkeit

Teilnahmevoraussetzungen

  • Das Projekt muss in Städten und Gemeinden im ländlich geprägten Raum in Hessen durchgeführt werden. Projekte aus kreisfreien Städten, den Sonderstatusstädten sowie aus dem städtisch geprägten Rhein-Main-Gebiet fallen daher nicht darunter.
  • Das Projekt muss bereits umgesetzt werden. Daher erfüllt ein Konzept, das noch nicht in die Praxis umgesetzt wurde, diese Teilnahmevoraussetzung nicht.
  • Das Preisgeld muss wiederum für ein örtliches Demografie-Projekt verwendet werden.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen Staatskanzlei verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative veröffentlicht werden darf.
  • Projekte, die sich schon einmal beworben hatten, aber nicht ausgezeichnet wurden, können sich mit einer aktualisierten Projektdarstellung gerne erneut bewerben.
  • Projekte, die bereits mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen!
  • Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.

Teilnahmeberechtigte
Bewerbungen um den Hessischen Demografie-Preis 2021 können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.

Auswahlverfahren und Preise
Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen.

Zunächst nominiert eine unabhängige Jury Projekte für den Hessischen Demografie-Preis. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Online-Bewerbung. Bitte legen Sie daher im Online-Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige Beschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts dargestellt sind.

Im zweiten Schritt stellen die Nominierten ihre Projekte der Jury in einem Termin in Wiesbaden persönlich vor.

Anschließend entscheidet die Jury, in welcher Rangfolge die Projekte mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 ausgezeichnet werden.

Die Jury setzt sich aus einem breit aufgestellten Expertengremium zusammen. Sie prüft und bewertet die eingesandten Bewerbungen und beschließt, welche Projekte nominiert und ausgezeichnet werden. Ihre Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 € WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bun...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 €

WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?
Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bundesregierung mit innovativen und kreativen Lösungen begegnen.

Du weißt, wie man die Politik stärker auf die Jugend aufmerksam machen kann? Die Unterschiede zwischen dem Aufwachsen auf dem Land und in der Stadt machen dir zu schaffen und du willst was ändern? Das Klima liegt dir am Herzen?

DAFÜR SIND EURE IDEEN GEFRAGT.
Alle jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren können gemeinsam zu den Handlungsfeldern der Jugendstrategie und zum Querschnittsthema „Jugendgerechte Kommunikation“ Projektideen entwickeln und einreichen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Programm findet du hier.

Am 19. und 20. Februar kommt ihr zunächst in sogenannten „Themenräumen“ zusammen. Diese gliedern sich in die 9 + 1 Handlungsfelder der Jugendstrategie. In diesen Themenräumen begleiten euch 2 Teamer*innen im Laufe der beiden Hackathon-Tage immer wieder. Sie sind auch zum Austausch der Teilnehmenden untereinander da. Zwischendurch arbeitet ihr eigenständig in Gruppen an euren Projekten. Die Materialien, die wir zur Berücksichtigung eurer Projektidee benötigen, stellen wir euch selbstverständlich zur Verfügung. Alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen könnt ihr den Teamer*innen eures Themenraumes jederzeit stellen.

Im Anschluss an den Hackathon werden eure Projektvorschläge von den Mitgliedern unserer Jugend-Jury gesichtet und anhand objektiver Kriterien vorausgewählt.

Die finale Auswahl der zehn Siegerprojekte findet dann über ein bundesweites Online-Voting im Mai 2021 statt.

Wenn euer Projekt zu den zehn Siegerprojekten gehört, kontaktieren wir euch, um gemeinsam mit euch in die Projektumsetzung zu starten.

Die zehn Siegerprojekte werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert.Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Träger.

MÖCHTEST DU DABEI SEIN?

  • SCHRITT 1: ANMELDUNG
    Registriere dich hier (bis zum 15. Februar 2021) für die Veranstaltung und wähle deine drei Lieblings-Handlungsfelder aus. Du kannst dich schon im Voraus einem Projekt zuordnen oder deine Projektideen einreichen, musst du aber nicht! Es kann auch noch alles spontan beim Ideen-Hackathon gemacht werden.
  • SCHRITT 2: WARTELISTE
    Der Ideen-Hackathon findet rein digital statt. Allerdings können maximal 500 Personen teilnehmen. Nach deiner Registrierung kommst du auf eine Warteliste.
  • SCHRITT 3: TEILNAHME
    Sobald wir deine Teilnahme bestätigt haben, bekommst du ein Ticket zur Veranstaltung und dann kann es am 19. und 20. Februar losgehen.

Weitere Informationen zum Jugend-Budget findest du hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand | Förderung zur Digitalisierung in der LandwirtschaftDie Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes...

Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand |

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziel der Fördermaßnahme
Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einer oder mehreren Agrarsoftware-Produkten einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ zum Erwerb der Software ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen und der
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen UND die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500,00 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 30.000,00 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 100.000,00 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 50.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 25.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 25.000,00 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 15.000,00 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600,00 Euro je Tagewerk. Die Förderobergrenze liegt bei 6.000,00 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von > 5.000,00 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Des Weiteren gilt, dass die Auslastung für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?
Ab 1. Februar 2021 ist eine Antragstellung möglich.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge können nur online über das Agrarportal Hessen gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.21 | Preis: Mediale Aufmerksamkeit & mehr | Demografie hat Dynamik. Die Struktur der Bevölkerung verändert sich ständig. Und damit die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Hera...

Bewerbungsschluss: 31.03.21 | Preis: Mediale Aufmerksamkeit & mehr |

Demografie hat Dynamik. Die Struktur der Bevölkerung verändert sich ständig. Und damit die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Herausforderungen. Wandel, Wachstum und Chancen prägen die Zukunft. Doch welche Strukturen schaffen wir – in Wirtschaft und Gesellschaft – um diesen Wandel aufzugreifen? Wie nutzen wir unsere Potenziale und neue Technologien, um diese Zukunft zu gestalten? Wer Antworten auf diese Fragen hat, verdient einen Preis. Deshalb verleihen wir am 10. Juni 2021 in acht Kategorien den Deutschen Demografie Preis.

Die Kategorien
In acht Themenfeldern sehen wir Handlungsbedarf und Entwicklungschancen in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind die Kategorien des Deutschen Demografie Preises. Zusammengenommen zeichnen sie das bunte, vielfältige Bild einer Zukunft, in der alle Platz haben und wirksam werden können. Zusätzlich zeichnen wir in einer achten Kategorie unabhängig von diesen Themenfeldern ein besonders überraschendes Projekt aus.

  • Vorbildlich bei Gesundheit
    Wir alle sind gerne gesund. Und wir wollen, dass möglichst viele gesund leben können. In der Arbeitswelt steht Gesundheit in direktem Zusammenhang mit nachhaltiger Wertschöpfung. Wer beispielhaft zeigen kann, wie man Gesundheit und Gesunderhaltung fördert, soll hier geehrt werden.
  • Lernen, ein Leben lang
    Wir schätzen Entwicklung. Lernen ist der Grundstein dafür, und Menschen können immer dazulernen. So können sie sich nicht nur auf Veränderungen einstellen, sondern diese mitgestalten. Wer als Organisation das Lernen in den Mittelpunkt stellt und die Menschen dabei unterstützt, verdient einen Preis.
  • Gemeinsam wirken
    Die Unternehmenswelt und unsere Gesellschaft verändern sich in einem atemberaubenden Tempo. Die wachsende Komplexität fordert eine sektorenübergreifende, systematische Zusammenarbeit. Es wird immer deutlicher: Nur in der Kollaboration ist heute noch zielführendes Handeln möglich. Wer sich traut, innovativ zu denken und sektorale Grenzen zu überwinden, soll mit einem Preis gewürdigt werden.
  • Chancen der Digitalisierung
    Wir konzentrieren uns auf die Chancen neuer Technologien. Die Digitalisierung eröffnet neue Dimensionen in allen Lebensbereichen. Sie ermöglicht bessere Analysen und Wissenszuwachs, neue Produkte und Dienstleistungen und nicht zuletzt Vernetzungsmöglichkeiten und Interaktion. Wer Demografie und Digitalisierung zukunftsweisend zusammenbringt, kann in dieser Kategorie gewinnen.
  • Nachhaltigkeit, ernst genommen
    Die Grenzen unseres Planeten sind endlich und bestimmen unsere unternehmerischen und gesellschaftlichen Spielräume. Die Notwendigkeit, zu handeln, ist hoch. Wirtschaft und Ökologie müssen in Einklang miteinander gedacht, der gesellschaftliche Wandel verstanden und mitgestaltet werden. Wir zeichnen Vorreiter aus, die sich in besonderer Weise für eine nachhaltige Zukunft einsetzen.
  • Diversity, kreativ gestaltet
    Wir stehen für Vielfalt. Die Wertschätzung der Einzigartigkeit jedes Menschen ist der Schlüssel zu erfolgreich gelebter Diversity. Unsere Gesellschaft kann von den vielfältigen Perspektiven, Hintergründen und Lebensentwürfen diverser Menschen in vielerlei Hinsicht profitieren. Wir stellen innovative Projekte ins Rampenlicht, durch die Vielfalt in ihren verschiedenen Facetten erfolgreich gelebt, gefördert und genutzt wird.
  • New Work, zum Leben erweckt
    Lasst uns Arbeit neu denken. „New Work“ steht für einen erheblichen Umbruch der Arbeitswelt – sie wird digitaler, agiler, dynamischer. Neue Methoden und Wege der Arbeitsorganisation schaffen Raum für Selbstverantwortung, Kollaboration und neues Denken. Gerade jetzt, in Zeiten, in denen New Work zum New Normal werden könnte. Und wer New Work vorlebt, soll dafür natürlich gefeiert werden.
  • Sonderpreis Next Practice
    Wir sind aufgeschlossen. Neue Wege brauchen jemanden, der sie geht. Dabei erfordert der erste Schritt den meisten Mut. Aber nur so gelingen Durchbrüche. Für diesen Preis kann man sich nicht bewerben. Wir wollen die überraschendste Idee auszeichnen.

Regularien:

Sie können so viele Projekte einreichen, wie Sie wollen. Sie benennen eine Kategorie und gegebenenfalls eine Zweitkategorie für Ihr Projekt. Falls uns die Zuordnung schwerfällt, fragen wir bei Ihnen nach.

Was uns als Voraussetzung allerdings wichtig ist:

  • Ihr Projekt findet in Deutschland statt.
  • Ihr Projekt wurde in den vergangenen zwei Jahren (bis zum 1. Februar 2019) abgeschlossen oder begonnen und dauert noch an.
  • Träger*innen, Initiatoren*innen und Partner*innen des Deutschen Demografie Preises dürfen nicht teilnehmen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Einreichungsfrist beginnt offiziell am 1. Februar 2021 und endet am 31. März 2021. Wenn Sie sich bereits vorher bewerben wollen, können Sie das tun. Bitte achten Sie aber darauf, dass Sie trotzdem die Voraussetzung erfüllen, dass die eingereichten Projekte innerhalb der vergangenen zwei Jahre abgeschlossen oder begonnen wurden und noch andauern.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen findet anhand eines feststehenden und einheitlichen Kriterienkatalogs eine Vorauswahl statt.

Dabei werden folgende Faktoren bewertet:

  • Zielsetzung
  • Strategische Einbindung
  • Wirksamkeit
  • Effizienz
  • Signalwirkung
  • Übertragbarkeit
  • Innovationsgrad

 Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € | Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassu...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € |

Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aus. Mit dem Wettbewerb für herausragende Klimaprojekte lädt das Hessische Umweltministerium die Charta-Unterzeichner dazu ein, ihre besten Projekte einzureichen und der Öffentlichkeit vorzustellen – mit der Chance auf Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro.

Wettbewerbskategorien: Welche Projekte können eingereicht werden?
Teilnahmeberechtigt sind alle Projekte in den Kategorien Klimaschutz und Klimaanpassung, die aktuell laufen oder deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei muss die Umsetzung zum überwiegenden Teil bereits erfolgt sein.

Kategorien

  • Klimaschutz
    Für die Kategorie Klimaschutz kommen verschiedene Projekte wie zum Beispiel Kampagnen und Aktionen zur Aktivierung und Information der Bürgerinnen und Bürger, Aktivitäten im Bereich der Gebäudesanierung, Förderprogramme für Erneuerbare Energien, aber auch Konzepte im Bereich der nachhaltigen Mobilität in Frage.
  • Klimaanpassung
    In der Kategorie Klimaanpassung können Projekte wie beispielsweise planerische Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder auch organisatorische Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen eingereicht werden. Auch die Errichtung städtischer Blühflächen und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind denkbare Beispiele für diese Kategorie.
  • Sonderkategorie Klimagerechte Kommunalplanung
    Außerdem legen wir dieses Mal eine besonderen Fokus auf kommunale Maßnahmen zur Verankerung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in der Planung. Ihre Projekte dazu können Sie in der Sonderkategorie „Kommune plant für's Klima – Klimagerechte Kommunalplanung“ einreichen.

Mitmachen lohnt sich
Insgesamt stellt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 60.000 Euro an Preisgeld für maximal 6 Projekte zur Verfügung, die von der Jury als Preisträger ausgewählt werden. Darüber hinaus erhält Ihr Projekt durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Preisverleihung im Rahmen der Konferenz "Klima Kommunal 2021" eine höhere Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 20.04.2021 | Preis: 25.000 € | Werden Sie Gewinner 2021! Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten am Wettbewerb "Klimaaktive Kommun...

Bewerbungsschluss: 20.04.2021 | Preis: 25.000 € |

Werden Sie Gewinner 2021! Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten am Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2021" teilzunehmen.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

  • Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Kategorie 2: Klimafreundliche Mobilität
  • Kategorie 3: Klimaaktivitäten zum Mitmachen
  • Sonderpreis: Klimaschutz durch Digitalisierung

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie am Ende dieser Seite als Download-Link. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. April 2021.

Der Wettbewerb
Seit 2009 loben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Deutsche Institut für Urbanistik jährlich den Wettbewerb "Klimaaktive Kommune" aus (bis 2015 Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz"). Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Aktivitäten, zum Beispiel klimagerechtes Bauen und Sanieren, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder überregionales Klimaengagement.

Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.

Die Jury
Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Die Auszeichnung
In den Kategorien eins bis drei wird die Jury je drei Kommunen für die Prämierung auswählen, der Sonderpreis wird an einen Bewerber vergeben. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November 2021 im Rahmen der Kommunalen Klimakonferenz statt. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden bereits im Sommer darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten. Ein Ranking wird nicht vorgenommen.

Mit dem bundesweit durchgeführten Wettbewerb erhalten Kommunen die Möglichkeit, ihre erfolgreich realisierten Klimaprojekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und anderen als gutes Beispiel zu dienen. Dazu erhalten die Preisträger Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu ihren prämierten Projekten. Unter anderem werden die siegreichen Projekte als Filmbeitrag sowie in einer Wettbewerbsdokumentation präsentiert.

Das Preisgeld
Auf die Gewinnerkommunen wartet ein Preisgeld von je 25.000 Euro. Die Gewinner müssen das Preisgeld wieder in Klimaaktivitäten investieren und werden vor der Preisverleihung gebeten, die Maßnahmen zu benennen. Damit markiert die Auszeichnung nicht das Ende der Aktivitäten, sondern ist gleichzeitig Startschuss und Motivation für das Weitermachen, Optimieren und für neue Aktivitäten.

Die Kategorien

Bewerbungen sind in den folgenden Kategorien möglich:

  • Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz
    Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen. Gefragt sind z. B. Projekte in den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Sektorenkopplung. Die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz kann dabei beispielsweise mit technischen, organisatorischen oder sozialen Maßnahmen verbunden sein.
  • Kategorie 2: Klimafreundliche Mobilität
    Integrierte kommunale Projekte, die sowohl den Umweltverbund – ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr – fördern, als auch die private PKW-Nutzung verringern, um zur Verkehrswende beizutragen. Ebenso gefragt ist die Förderung von klimafreundlichen Antriebstechniken. Gesucht werden z.B. Maßnahmen zur Fahrrad- und Fußverkehrsförderung in der Kommune oder in einzelnen Quartieren, Projekte zur klimafreundlichen Mobilität im ländlichen Raum, zum Mobilitätsmanagement oder Carsharing.
  • Kategorie 3: Klimaaktivitäten zum Mitmachen
    Vorbildliche kommunale Aktionen, um auf kreative Weise auf das Thema Klimaschutz – auch in Kombination mit Klimafolgenanpassung – aufmerksam zu machen und Menschen zur Umsetzung eigener Maßnahmen zu motivieren. Gefragt sind sowohl komplexe Kampagnen als auch einzelne Angebote für interne und externe Zielgruppen.
  • Sonderpreis: Klimaschutz durch Digitalisierung
    Erfolgreiche kommunale Projekte zur Reduktion von Treibhausgasen bzw. Ressourcen durch digitale Lösungen wie beispielsweise umweltgerechte Digitalisierung, digitales Dokumentations- und Prozessmanagement in der Verwaltung, digitale interne und externe Kommunikationsformate, App-basierte Serviceleistungen, Datenmanagement im Klimaschutz und Umweltmanagement (z.B. im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien oder intelligenter Verkehrssteuerung).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2021 |  Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichst...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | 

Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichsten Städte, Landkreise und Hochschulen Deutschlands.

Zur Teilnahme am Städtewettbewerb, Landkreiswettbewerb und Hochschulwettbewerb

Bis zum 31. März 2021 können Städte ab 40.000 Einwohnern, alle Landkreise sowie Hochschulen ab 1.000 Studierenden ihre Daten zum Papierverbrauch und zur Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel einreichen.

Der Papieratlas würdigt das Engagement aller Teilnehmer für eine nachhaltige Papierbeschaffung und macht die Einspareffekte in Bezug auf Wasser, Energie und CO2-Emissionen transparent. Die Vorstellung der Ergebnisse und Auszeichnung der Gewinner findet im Herbst 2021 im Bundesumweltministerium in Berlin statt.

Kooperationspartner der Wettbewerbe sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Hochschulverband. Die Schirmherrschaft hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze inne.

Weitere Informationen stehen unter www.papieratlas.de zur Verfügung.

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Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld | Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen! Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen ...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld |

Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen!

Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Praktikantenprogramm mit Uganda durch.

Das Programm richtet sich an junge Menschen aus dem Agrar- bzw. Gartenbaubereich und ist als Austausch konzipiert. Sowohl aus Uganda als auch aus Deutschland bekommen jeweils 10 Teilnehmende die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums auf einem Gastbetrieb im Partnerland.

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter zwischen 20 und 35 Jahre
  • Abgeschlossene Ausbildung in relevanter Fachrichtung oder bereits mind. 4 abgeschlossene Hochschulsemester in relevanter Fachrichtung inklusive mehrwöchige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich
  • Gefestigte Englischkenntnisse
  • Offenheit und Neugierde gegenüber der ugandischen Kultur und Lebensweise
  • Interesse an internationaler Zusammenarbeit

Programminformationen

  • Dauer: 3 Monate
  • Start: April 2021

Bewerbungsfrist: 15. Februar, Anmerkung: Wir planen mit einem analogen Austausch im April, solange es die aktuelle Lage zulässt. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Programmgebühr: einmalig 995,00 €
In den Programmgebühren enthalten sind die Flugkosten von einem internationalen Flughafen in Deutschland nach Uganda (Hin- und Rückflug), eine Auslandskranken- und Unfallversicherung sowie Vorbereitungs- und Begleitseminare. Jeder Teilnehmer erhält während des Praktikums freie Unterkunft und Verpflegung auf einem Gastbetrieb sowie ein monatliches Taschengeld von 250€.

Bewerbung und Kontakt

Für weitere Informationen und zum Erhalt der Bewerbungsunterlagen wende dich bitte an Johannes Leberer
030-31904312
j.leberer@bauernverband.net

Mehr Informationen zum Austauschprogramm findest du hier

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Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufpri...

Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufprinzip und daraus resultierende mögliche Vorteile für eine nachhaltige Landwirtschaft. Besondere Schwerpunkte werden außerdem im Bereich der Digitalisierung und bei der Minderung von Treibhausgasen liegen.

Der Projektträger BLE beteiligt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aktiv an diesen EU-Initiativen, innerhalb derer transnationale Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden:

  • ERA-NET SusAn (Nachhaltige Tierhaltungssysteme, www.era-susan.eu),
  • ERA-NET ICT-AGRI FOOD (Informations- und Kommunikationstechnologie & Robotik, www.ictagrifood.eu),
  • ERA-NET FACCE ERA-GAS (Monitoring und Minderung von Treibhausgasen aus Land- und Forstwirtschaft, www.eragas.eu) sowie
  • ERA-NET SusCrop (Nachhaltiger Pflanzenbau, www.suscrop.eu).

Das Referat für Europäische Forschungsangelegenheiten der BLE hat die Koordination für die ERA-NETs SusAn und ICT-AGRI FOOD inne.

Kreislaufwirtschaft umfasst in dieser Bekanntmachung in erster Linie Pflanzenbau, Tierhaltung und den Boden als Eckpunkte einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Sie hat zum Ziel, die Kreisläufe von Stoffen und Ressourcen zu schließen und Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.

Das (Wieder-) Zusammenführen von Pflanzenbau und Tierhaltung bietet die Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz insgesamt zu steigern, externen Input (wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger oder Futtermittelimporte) zu reduzieren, Resilienz zu stärken und Biodiversität zu erhöhen. Dabei können Pflanzenbau und Tierhaltung auch überbetrieblich integriert werden.

Das Verwenden von lokal produziertem Futter anstelle von Importen und von Wirtschaftsdünger anstelle von z. B. mineralischem Stickstoffdünger soll zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Fähigkeit von landwirtschaftichen Nutztieren, pflanzliche Biomasse verschiedenster Art zu verwerten, kann zu einer Diversifizierung im Pflanzenbau führen. Diese Vielfalt kann ein effektives Mittel sein, um z. B. Pflanzenkrankheiten vorzubeugen und um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu verbessern.

Forschungsthemen
Die Forschungsthemen sind breit angelegt und können enthalten (die Liste ist nicht erschöpfend, spiegelt keine Priorisierung wider und nicht aufgeführte Themen sind nicht ausgeschlossen):

  1. Effekt auf Treibhausgasemissionen und Resilienz gegenüber dem Klimawandel
  2. Ökologischer und ökonomischer Effekt der Diversifizierung auf verschiedenen Ebenen (Pflanze, Tier und Produktionssystem), interne und externe Kosten
  3. Kurzfristige und langfristige Wirtschaftlichkeit
  4. Zielkonflikte und Trade-offs
  5. Geeignete Pflanzen und Tiere für die Kreislaufwirtschaft
  6. Methodik: Systemanalyse, Langzeiteffekte, Lebenszyklusanalyse
  7. Organisationsformen lokaler Zusammenarbeit, Geschäftsmodelle, neue Wertschöpfungsketten, verbraucherorientierte Ansätze.
  8. Einsatz von Sensoren, Robotik, Big Data, Datenmanagement
  9. Bedingungen für eine erfolgreiche Integration von Pflanzenbau und Tierhaltung (natürliche wie sozioökonomische)
  10. Geeignete Fördermaßnahmen und deren Umsetzung

Mehr als 25 Förderorganisationen aus Europa und Übersee werden diese Bekanntmachung finanzieren. Insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Projektbeschreibungen einzureichen.

Alle Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren werden im Februar 20210 u. a. über die englischsprachige Bekanntmachung auf den Internetseiten der vier beteiligten ERA-NETs veröffentlicht (siehe oben aufgeführte Links)

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Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ | Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalteri...

Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ |

Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalterischer Qualität!

Der Bundespreis Ecodesign zeichnet herausragend gestaltete und umweltverträgliche Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus. Ziel ist es, umweltentlastende Veränderungen sowohl in Entwicklung und Produktion als auch im Konsumverhalten zu fördern. Seit 2012 wird der Preis jährlich durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V ausgelobt. Die Ausschreibung für die nächste Wettbewerbsrunde startet am 18. Januar 2021.

An wen richtet sich der Preis?
Der Bundespreis Ecodesign richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Start-ups oder Marktführer, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros und Forschungsinstitute. Internationale Unternehmen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet.

In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 18. Januar 2021). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein.

Was kann eingereicht werden?
Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise Bau, Ernährung, Interieur, Kommunikation, Mobilität oder Mode. Eingereicht werden können

  • Produkte, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant ist (Kategorie Produkt).
  • Dienstleistungen und Systemlösungen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant sind (Kategorie Service).
  • zukunftsweisende Studien und Modellprojekte, die noch nicht auf dem Markt erhältlich sind (Kategorie Konzept).
  • Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind (Kategorie Nachwuchs).

Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welch spannende Ideen bereits entwickelt wurden.

Wird eine Teilnahmegebühr erhoben?
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung für den Bundespreis Ecodesign finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesmi...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb innovative Forschungsprojekte, die Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette reduzieren.

Bis zum 18. März 2021 können Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen in Kooperation mit Unternehmenspartnern ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Aufruf an die gesamte Lebensmittelkette: Verpackung neu denken
Verpackungen haben in der Lebensmittelindustrie eine große Bedeutung: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bei, bieten Fläche für wichtige Informationen über das Produkt und ermöglichen durch verschiedene Verpackungseinheiten einen bedarfsgerechten Einkauf. Besonders Kunststoffverpackungen erfüllen die hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport der Konsumgüter.

Allerdings rücken die nachteiligen Wirkungen der Kunststoffverwendung, insbesondere, wenn Kunststoffpartikel in die Umwelt gelangen, zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft. Nachhaltigere Verpackungslösungen gibt es bereits, doch stoßen sie hinsichtlich ihrer Funktionalität und Recyclingfähigkeit oft an ihre Grenzen.

Aus diesem Grunde spricht das BMEL jetzt unterschiedliche Forschungsbereiche an, Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz zu entwickeln und zu optimieren sowie die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen weiterzuentwickeln. Dabei gilt es, die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
die auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die
weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung entsprechender
Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.
Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

  • (A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz
    • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
    • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
    • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
    • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
    • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf
  • (B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen
    • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
    • Optimierung des Verpackungsdesigns
    • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
    • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft
  • (C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
    • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung au...

Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb innovative Ideen zum Gartenbau im urbanen Raum. Bis zum 26. März 2021 können Projektideen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

In der aktuellen Bekanntmachung "Innovationen im urbanen Gartenbau" stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die auf innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Konzepte für den Gartenbausektor im urbanen Raum abzielen.

Bevölkerung in den Städten wächst – Urbaner Gartenbau erhöht Lebensqualität
Prognosen sagen voraus, dass sich der Anteil der im urbanen Raum lebenden Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 78 Prozent erhöhen wird. Dieser anhaltende Trend führt zusammen mit dem baulichen Entwicklungsdruck und dem zunehmenden Verkehr zu einer intensiveren Nutzung des Lebensraums Stadt. Dass sich eine grüne Infrastruktur, urbaner Gartenbau und die Produkte daraus positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken und gleichzeitig Extremwetterereignisse abmildern können, haben kommunale Verwaltungen und die Bevölkerung vielerorts bereits erkannt. Über die neue Förderbekanntmachung können nun innovative Ideen, die noch nicht umgesetzt wurden, beim Projektträger BLE eingereicht werden.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden.

Mehr zur Bekanntmachung und weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier

 

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