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Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Zuschuss: 250.000€ | Im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) 2020-2025 können bis 31. August 2021 Fo...

Bewerbungsschluss: 31.08.2021 | Zuschuss: 250.000€ |

Im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) 2020-2025 können bis 31. August 2021 Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung eingereicht werden.

Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art und Weise, wie wir beruflich oder privat Prozesse gestalten, sondern bietet auch Chancen und Möglichkeiten, neue Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale im Ländlichen Raum zu erschließen.

Dabei spielt nicht nur die digitale Verarbeitung von Informationen eine Rolle, sondern ganz wesentlich deren Vernetzung. Erst durch die Verknüpfung verschiedenster Prozesse lassen sich Vorteile durch die Digitalisierung, wie eine Steigerung der Effizienz, bessere Datenintegrität oder faktenbasierte Entscheidungen generieren.

Häufig bedeutet die Digitalisierung für Betriebe vorerst einen erhöhten Arbeitsaufwand und die Veränderung bereits eingespielter Arbeitsweisen und Routinen. Wesentlich ist der zielgerichtete Einsatz digitaler Techniken, um den Nutzen in der Anwendung zu steigern. Und genau in diesem Punkt besteht in Österreich noch ein Bedarf an praxisorientierter Forschung.

Um die großen Vorteile digitalisierter Prozesse umsetzen zu können, möchte das BMLRT gezielt Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung beauftragen.

Dazu wird aus dem Budget für die Auftragsforschung ein Betrag von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei ein maximales Volumen von 250.000,- Euro pro Projekt vorgesehen ist.

Projektanträge zum Thema Digitalisierung können bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.

Auf das Erfordernis der Ausweisung des Eigenforschungsinteresses im Ausmaß von zumindest 10% der Projektkosten wird hingewiesen. Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und Unterstützern des Forschungsvorhabens sind möglich.

Wesentlich ist dabei die Praxisrelevanz der eingereichten Projektvorschläge. Die Einbindung von Praktikern aus der Land- und Forstwirtschaft ist daher vorteilhaft.

Die Einreichung der Forschungsaktivitäten erfolgt über die Forschungsplattform Dafne www.dafne.at (Datenbank für Forschung zur nachhaltigen Entwicklung des BMLRT).

Die eingereichten Vorschläge werden vom Ressort hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

  • Relevanz für die Strategien und Programme im BMLRT
  • Kohärenz und Überschneidung mit anderen Bundesforschungsprogrammen
  • Projektmanagement und wissenschaftliche Exzellenz
  • Bedeutung der Problemstellung und Beitrag zur Problemlösung
  • Angemessenheit des Projektumfanges
  • Nutzung von wissenschaftlichen Netzwerken
  • Umsetzbarkeit der zu erwartenden Ereignisse in Kooperation mit den späteren Nutzern

Überarbeitungen der Vorschläge nach einer ersten Begutachtung und der daraus resultierenden Anregungen sind möglich.

Die tatsächliche Entscheidung über eine mögliche Beauftragung der gut beurteilten Projektvorschläge erfolgt in einem ressortinternen Gremium.

Der Projektstart der ausgewählten Projektvorschläge soll nach Möglichkeit im Herbst 2021 erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbung: laufend bis 15. Nov. 2021 | Förderung: bis zu 25.000 € |  Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte i...

Bewerbung: laufend bis 15. Nov. 2021 | Förderung: bis zu 25.000 € | 

Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche geführte Bibliotheken in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Versorgungsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Eine Mitgliedschaft im dbv ist nicht erforderlich.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Der Deutsche Bibliotheksverband berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller bei den geplanten Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

Gibt es Antragsfristen?
Es gibt keine Antragsfristen. Anträge werden ab dem 20. Mai laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 15. November.

Über das Projekt
“Vor Ort für Alle” ist ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. im Rahmen des Programms “Kultur in ländlichen Räumen” der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Fördermittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.09.2021 (verlängert) | Preis: 3 Eventpakete á 500 € | Die Netz der Regionen Sommeraktion 2021 startet! Auch in diesem Sommer haben wir uns für euch eine Aktion überlegt, bei der...

Bewerbungsschluss: 15.09.2021 (verlängert) | Preis: 3 Eventpakete á 500 € |

Die Netz der Regionen Sommeraktion 2021 startet! Auch in diesem Sommer haben wir uns für euch eine Aktion überlegt, bei der ihr die Chance auf ein Eventpaket im Wert von über 500 € habt.

Wenn du dein Projekt bis zum 15.09.2021 auf dem Netz der Regionen einträgst oder bereits eingetragen hast, musst du lediglich die Seite „Netz der Regionen Sommeraktion 2021“ mit "gefällt mir" markieren, um an der Verlosung der Eventpakete teilzunehmen. Die Bekanntgabe der drei Gewinner(projekte) erfolgt Ende September im Netz der Regionen und über die Netz der Regionen Facebookseite.

Warum machen wir das?
Im ländlichen Raum gibt es viele Akteure, die großartige Projekte in Ihrer Region umsetzten. Wir möchten dazu beitragen, diese Projekte sichtbar zu machen und den Austausch unter den Akteuren zu fördern, um die ländlichen Regionen nachhaltig zu stärken. Mit den Eventpaketen möchten wir eure Projekte unterstützen und die Vernetzung unter den Akteuren auf Veranstaltungen fördern.

So machst du mit!

Hinweis für bereits eingetragene Projekte: Projekte die bereits im Netz der Regionen eingetragen sind, müssen lediglich die Seite „Netz der Regionen Sommeraktion 2021“ mit "gefällt mir" markieren, um an der Verlosung teilzunehmen.

Das gibt’s zu gewinnen!
Verlost werden drei Eventpakete im Wert von jeweils 500 €. Ein Eventpaket besteht aus zwei Lizenzen für eine Event-Plattform. Mit der Event-Plattform könnt ihr für eure Veranstaltung eine ansprechende Veranstaltungswebseite aufsetzen, über die alle Informationen zur Veranstaltung bereitgestellt werden und über die sich die Teilnehmer anmelden können. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, kurze Profile zu Ihrer Person und Ihrer Organisation/Projekt anzulegen, sowie über den Marktplatz Angebote, Gesuche, Ideen usw. zu veröffentlichen. Die Einträge werden übersichtlich in einer Teilnehmerliste und im Marktplatz dargestellt. Diese lassen sich gezielt durchsuchen, sodass jede/r Teilnehmer/in für ihn/sie interessante andere Teilnehmer finden und über das interne Nachrichtensystem ansprechen kann. Mit der Event-Plattform wertet ihr eure Veranstaltung auf und fördert gezielt den Austausch unter den Teilnehmern. - Die Lizenzen könnt ihr für eure eigenen Veranstaltungen benutzen oder Sie an andere Akteure weitergeben. So könnte eure nächste Veranstaltungswebseite aussehen!

Doppelte Chance: Mit dem Eintrag deines Projekts kannst du ohne Mehraufwand am Projektwettbewerb Land.Voraus! 2021 teilnehmen! Du musst lediglich beim Ausfüllen des Projektformulars anklicken, dass du am Projektwettbewerb Land.Voraus! teilnehmen möchtest.

Sei dabei! Wir freuen uns auf spannende Projekte der ländlichen Entwicklung!

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Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: bis zu 5.000 € | Akteure der Tourismusbranche sind mehr als nur Dienstleister: Sie sind Botschafter ihrer Stadt, ihrer Region. Sie sind Botschafter für Hessen. ...

Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: bis zu 5.000 € |

Akteure der Tourismusbranche sind mehr als nur Dienstleister: Sie sind Botschafter ihrer Stadt, ihrer Region. Sie sind Botschafter für Hessen. Sie schaffen unvergessliche Erlebnisse, lassen Augen leuchten und bringen Menschen zum Staunen. Ihre Angebote tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, sichern Aufenthalts- und Lebensqualität und schaffen Perspektiven für die ländlichen Räume.

Welchen Beitrag Sie alle leisten ist durch die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie deutlich wie nie zu vor. Genauso wie die landesweite Reiselust ungebremst ist, so ist es auch Ihr touristischer Unternehmergeist. Mit dem Hessischen Tourismuspreis wird genau dieser durch das Land gefördert. Er ermutigt zu mehr Fortschritt, individuellen Lösungen und neuen Kooperationen.

Der Hessische Tourismuspreis wird 2021 als TYPISCH HESSISCH AWARD verliehen.

Warum TYPISCH HESSISCH AWARD? Wir sind die Mitte Deutschlands und durch den Flughafen Frankfurt Deutschlands Tor zur Welt. Wir sind das Bundesland der Literatur, Dichter, Märchen & Mythen. Wir sind das waldreichste Bundesland in ganz Deutschland. Wir sind die kostbare Verbindung von weltoffener Lebensart und märchenhaftem Landleben. All das ist so TYPISCH HESSISCH und unser gemeinsames Markenversprechen an die Gäste.

Der TYPISCH HESSISCH AWARD belohnt die besten Projekte und Angebote aus ganz Hessen. Darunter fallen sämtliche touristische Innovationen, nachhaltige Projekte, barrierefreie Angebote oder kundenorientierte Services.

Das Land Hessen lädt alle Tourismusorganisationen und Tourismusorte, Regionen und touristische Arbeitsgemeinschaften, Destinationen, Hotellerie und Gastronomie und alle weiteren touristischen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger zur Teilnahme ein.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.

Der TYPISCH HESSISCH AWARD wird für abgeschlossene oder laufende Projekte ausgelobt. Die laufenden Projekte dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Mit einem 1., 2. und 3. Platz gibt es insgesamt drei Gewinner.

Ihr Gewinn
Auf die Gewinner warten folgende Prämien:

  1. Platz: 5.000,- €
  2. Platz: 3.000,- €
  3. Platz: 2.000,- €

Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt am 04. November 2021 im Rahmen des Hessischen Tourismustages in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Dieses Jahr wird der Hessische Tourismustag als Hybrid-Veranstaltung stattfinden. Seien Sie vor Ort dabei oder verfolgen Sie den Tag online über einen Live-Stream. Nähere Informationen zum Hessischen Tourismustag 2021 werden im Tourismusnetzwerk bekanntgegeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 27.06.2021 | Preis: 5.000 € | Zum 21. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" ...

Bewerbungsschluss: 27.06.2021 | Preis: 5.000 € |

Zum 21. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.

Anders als in den vergangenen Jahren sind Bewerbungen 2021 bereits ab sofort und bis zum 27. Juni möglich. Die Verlegung des Wettbewerbs auf das Frühjahr ermöglicht uns, nach dem Sommer hoffentlich wieder bundesweite Kooperations- und Eigenveranstaltungen zu unseren Jahresschwerpunktthemen anzubieten.


Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?

Grundsätzlich sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Wir suchen:

  • übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden.
  • Projekte, die sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus
  • nicht die "einzigartige Aktion", sondern Projekte, die beispielhaft für die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements stehen.

Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die:

  • Engagement digital umsetzten: Herausforderungen durch die Pandemie meistern und Chancen nutzen;
  • gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken;
  • sich gegen politischen Extremismus engagieren und Gegenstrategien entwickeln;
  • Haltung zeigen und aktiv gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind.

Was sind die Ziele des Wettbewerbs?

Mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ wollen wir

  • Ihre ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Arbeit vor Ort für die breitere Öffentlichkeit sichtbar machen,
  • übertragbare Beispiele identifizieren und zur Nachahmung empfehlen, die Vielfalt und die Qualität Ihrer Arbeit würdigen,
  • durch Ihr Beispiel guter Praxis andere Interessierte inspirieren und anregen, selbst tätig zu werden,
  • dazu beitragen, Ihr Know-How für andere Interessierte nutzbar zu machen,
  • dazu beitragen, Ihr Projekt/ Ihre Initiative mit anderen zu vernetzen,
  • den Transfer von Wissen und Kreativität untereinander zu befördern.

Was ist sonst noch wichtig?
Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen anderer Bundesprogramme finanziell gefördert werden. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung zum Wettbewerb ausschließlich unser Interner LinkFormblatt und fügen Sie die Projektbeschreibung als Anlage bei oder senden uns diese per Post. Die eingereichten Materialien können aus Zeit- und Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.
Ihre Teilnahme am Wettbewerb setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die Projekte berichten dürfen und Sie Ihr Know-how ggf. auf Netzwerktreffen des Bündnisses weitergeben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 20.06.2021 | Preis: bis zu 5.000 € |  Die digitalen Bewerbungstüren sind offen für den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie! Ab jetzt habt Ihr bis zum 20. Juni 2021 d...

Bewerbungsschluss: 20.06.2021 | Preis: bis zu 5.000 € | 

Die digitalen Bewerbungstüren sind offen für den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie! Ab jetzt habt Ihr bis zum 20. Juni 2021 die Möglichkeit, Euch zu bewerben. Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?
Zeigt es mit Euren Projekten und gewinnt bis zu 5.000 Euro und ein umfassendes Gewinnpaket für mehr öffentliche Sichtbarkeit Eurer Arbeit.

“Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?”
Nach den Anschlägen in Hanau und Halle zeigt auch die Corona-Pandemie, dass die Werte der Demokratie immer wieder gegen Verschwörungstheorien und antidemokratische Angriffe vertreten werden müssen. Dafür braucht es eine aktive Zivilgesellschaft, die für ihre Grundrechte – wie Menschenwürde, Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit – einsteht. Anlässlich des 70. Jubiläums der obersten Instanz zum Schutze des Grundgesetzes vergibt die Bundeszentrale für politische Bildung mit dem Bundesverfassungsgericht als Partner den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie. Die 15 originellsten Projekte zur Leitfrage prämieren wir mit bis zu 5.000 Euro und umfassenden Gewinn-Paketen. Registrieren Sie sich jetzt und reichen Sie im Zeitraum vom 10. Mai bis 20. Juni 2021 Ihre Bewerbung online ein!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findet ihr hier

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Bewerbungsschluss: 22.06.2021 | Zuschuss: bis zu 40.000 € | Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärkenDigital-Schulungen für die ehrenamtliche Frauenarbeit in ländlichen Räumen Mit der Fördermaßn...

Bewerbungsschluss: 22.06.2021 | Zuschuss: bis zu 40.000 € |

Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken
Digital-Schulungen für die ehrenamtliche Frauenarbeit in ländlichen Räumen

Mit der Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land während der COVID-19-Pandemie. Die Arbeit von Frauenvereinen und –initiativen soll in dieser Krisensituation mit Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden.

"Welche Kommunikationstools eignen sich am besten für die interne und externe Vereinskommunikation? Was muss ich rechtlich beachten bei der Digitalisierung unseres Vereins? Wie kann ich Mitglieder für meinen Verein auch digital gewinnen?" Diese und weitere Fragen rund um das Thema digitale Vereinsarbeit stellen sich gerade viele Ehrenamtliche in ländlichen Räumen in Deutschland. Das Vereinsleben und das bürgerschaftliche Engagement auf dem Land sind aufgrund der COVID-19-Pandemie vielen Einschränkungen unterworfen. Vereine müssen sich neu aufstellen und umdenken, damit sie während der Pandemie und auch zukünftig arbeitsfähig bleiben und möglichst keine Mitglieder verlieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine digitale Strategie für den Verein oder die Initiative sowie Kompetenzen in der Anwendung digitaler Technik und Software vorhanden sind. Hier setzt die Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" des BMEL an.

Was fördert das BMEL mit "Digital.Vernetzt"?
Frauenvereine und -initiativen können auf Regional- bzw. Kreisverbandsebene finanzielle Mittel für die Organisation und Durchführung von dezentralen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb ihrer Organisation beziehungsweise deren Untergliederungen beantragen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen Themen der digitalen Vereinsarbeit im Ehrenamt adressieren und zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen beitragen. So können die Schulungen zum Beispiel die folgenden Themen adressieren: Entwicklung einer digitalen Strategie für den Verein, digitale Vereinsverwaltung, Aspekte der Rechtssicherheit bei der Anwendung digitaler Instrumente, Auf- und Ausbau des Internetauftrittes, digitale Formate für Treffen und Veranstaltungen. Es sollen Veranstaltungsreihen angeboten werden, die mehrere, gegebenenfalls aufeinander aufbauende Themenschwerpunkte enthalten und die an die lokalen Bedarfe angepasst sind.

Konkret gefördert werden

  • Ausgaben für Aufträge an Dozentinnen und Dozenten oder Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und
  • Ausgaben für digitale Ausstattung, die auf Seiten des Zuwendungsempfängers zwingend für die Durchführung der Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen benötigt wird.

Themen, Zielgruppen und Anzahl der Schulungen sowie deren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Pandemiesituation müssen im Bewerbungsverfahren dargestellt und begründet werden.

Wer kann sich bewerben? Zielgruppe
Mit der Fördermaßnahme sollen digitale Kompetenzen in der ehrenamtlichen ländlichen Frauenarbeit gestärkt werden. Deshalb richtet sich die Maßnahme an Vereine und Initiativen, die sich

  • ausschließlich oder hauptsächlich für die Teilhabe, die Gleichstellung sowie die Bildung von Frauen in Deutschland einsetzen (zum Beispiel Organisationen der Landfrauen).
  • Zugleich sind nur solche Frauenvereine und -initiativen antragsberechtigt, die themen- und spartenübergreifend ausgerichtet sind.

Antragsberechtigt sind zudem nur Initiativen auf regionaler Ebene (zum Beispiel Kreisverbände, Regionalverbände, Bezirksverbände, Diözesanverbände), die Strukturen oder Untergliederungen auf der lokalen Ebene, wie z.B. Ortsgruppen, aufweisen. Die Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen für Frauen in den lokalen Untergliederungen bzw. Strukturen durchgeführt werden und von der regionalen Ebene entwickelt und organisiert werden.

Gebietskulisse
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) und daher auf die ländlichen Räume Deutschlands ausgerichtet. Um einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten, sind nur Initiativen antragsberechtigt, deren Schulungsmaßnahmen in sehr beziehungsweise eher ländlichen Landkreisen und kreisfreien Städten mit weniger guter sozioökonomischer Lage wirken.

Wie können Sie sich bewerben?
Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Stufe können Interessenten ab dem 1. Juni 2021 bis spätestens zum 22. Juni 2021 eine Interessenbekundung für eine Förderung einreichen. In der Interessenbekundung müssen unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und die geplanten Maßnahmen angegeben werden. Für eine Antragsberechtigung müssen alle in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Um eine bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wird pro Bundesland nur eine begrenzte Anzahl an eingereichten Vorhaben für eine Antragstellung zugelassen (siehe hierzu den Länderschlüssel in Anlage 1). Ist die Anzahl antragsberechtigter Interessensbekundungen pro Bundesland erreicht, erhalten alle weiteren Interessenten aus diesem Bundesland eine Information, dass sie nicht berücksichtigt werden können. Für die Auswahl der antragsberechtigten Interessenbekundungen gilt somit in dieser Verfahrensstufe das Windhundprinzip.

Die ausgewählten Interessenbekundungen werden in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Förderantrag über ein Online-Tool (zum Beispiel easy-Online) einzureichen.

Der Beginn des Förderzeitraumes hängt vom Termin der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen sowie der Bearbeitungszeit und dem Ergebnis der Prüfung durch den Projektträger ab. Es wird angestrebt, dass der Förderzeitraum zwischen August und Oktober 2021 beginnen kann. Die Projektlaufzeit beträgt maximal sieben Monate.

Weitere Informationen und den Link zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Preis: 20 x 5.000 € | Wettbewerbsaufruf für erfolgreich umgesetzte kooperative Mobilitätsprojekte in ländlichen RäumenDas Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforsc...

Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Preis: 20 x 5.000 € |

Wettbewerbsaufruf für erfolgreich umgesetzte kooperative Mobilitätsprojekte in ländlichen Räumen
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen des Programms „Region gestalten“ den Wettbewerb „Gemeinsam erfolgreich. Mobil in ländlichen Räumen“ durch.

Mit dem Wettbewerb sollen bereits erfolgreich umgesetzte kooperative Projekte in ländlichen Räumen identifiziert werden, um das besondere Engagement sowie Ideenreichtum zu würdigen und die Projektidee einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Die Vernetzung untereinander und Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, auch über kommunale Grenzen hinweg, fördern Synergien, Innovationen und vergrößern den Handlungsspielraum. Für die Verbesserung des Mobilitätsangebotes vor Ort kann dies maßgeblich zum Erfolg beitragen.

Mobilität ist Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Sie befähigt dazu, die individuellen räumlichen Ziele wie zum Beispiel Arbeitsplätze, Bildungs-, Freizeit-, Versorgungseinrichtungen, zu erreichen und bestimmt damit wesentlich die Lebensqualität jedes Einzelnen. Für Unternehmen ist sie ein zentraler Standortfaktor und damit maßgeblich für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region.

In vielen ländlichen Räumen kann aufgrund disperser Siedlungsstrukturen und einer damit einhergehenden geringen Nachfrage kein flächendeckendes ÖPNV-Angebot bereitgestellt werden. Es besteht oft eine große Abhängigkeit vom Pkw. Flexible Mobilitätsangebote sind in ländlichen Räumen daher besonders wichtig und ein wertvoller Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mobilitätslösungen müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren und eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw schaffen.

Der Wettbewerb richtet sich an Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren bzw. Kooperationen (bestehende oder neu formierte Kooperationen sowie interkommunale Kooperationen), deren Projekte zu einer Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen in Deutschland beigetragen haben.

Art und Umfang der Auszeichnung
Im Bewerbungsverfahren erhalten alle ausgewählten Projekte, die aufgefordert werden, eine umfassende Projektdokumentation einzureichen, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5.000 Euro.
Alle Gewinnerbeiträge des Wettbewerbes werden in dem Online-Naschlagewerk Mobilikon unter www.mobilikon.de veröffentlicht. Unter den 20 ausgewählten Projekten werden zusätzlich die drei besten Projekte ausgelobt, deren Projekt in einem ca. 2-minütigen Kurzfilm präsentiert werden soll. Die drei Kurzfilme werden anschließend in dem Online-Nachschlagewerk Mobilikon unter www.mobilikon.de veröffentlicht.

Detaillierte Informationen zum Wettbewerbsaufruf finden Sie hier

 

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Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € | Das Soforthilfeproramm fördert: LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwer...

Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € |

Das Soforthilfeproramm fördert:

LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN

Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwerpunkten Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau und Fischerei
Der Programmteil „Landwirtschaftliche Museen“ im „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen in ländlichen Räumen mit bis zu 30.000 Einwohnern, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen. Diese Einrichtungen können jeweils bis zu 50.000 Euro beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

HEIMATMUSEEN

Der Programmteil „Heimatmuseen“ des „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen.
Das Förderprogramm unterstützt regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern beim Betrieb Ihrer Einrichtung und bei der Weiterentwicklung Ihres kulturellen Angebots. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Einrichtungen können bis zu 25.000 Euro Fördermittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

Wietere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 15.06.2021 | Preis: Bis zu 60.000 € | Zum zweiten Mal wird der Wettbewerb „Stark für dein Projekt“ durchgeführt, bei dem sich Menschen um eine finanzielle Unterstützung ihres Proje...

Bewerbungsschluss: 15.06.2021 | Preis: Bis zu 60.000 € |

Zum zweiten Mal wird der Wettbewerb „Stark für dein Projekt“ durchgeführt, bei dem sich Menschen um eine finanzielle Unterstützung ihres Projekts bewerben können. Vereine, Institutionen, Gruppen - eben Menschen, die sich stark für ihr Projekt machen. Jedes Jahr steht die Aktion unter einem anderen thematischen Schwerpunkt. Insgesamt stehen dieses Jahr 60.000 Euro zur Verfügung, die an alle Bewerber:innen ausgeschüttet werden.

In diesem Jahr wurde der Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Klimaschutz gewählt. Willkommen sind alle Bewerbungen, die sich für den Erhalt unserer natürlichen Umwelt stark machen. Insbesondere sind Ideen gefragt, die auf die große Herausforderung Klimaschutz eine Antwort im Kleinen, in der unmittelbaren Nachbarschaft haben. Getreu dem Motto: viele kleine Initiativen an vielen kleinen Orten können am Ende etwas Großes schaffen.

Weitere Informationen und und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 12 Mai 2021 | Preis: 3 x 50.000 € | Der Europäische Wettbewerb für soziale Innovation ist ein Wettbewerb, der von der Europäischen Kommission mit Unterstützung des EIC in allen EU-...

Bewerbungsschluss: 12 Mai 2021 | Preis: 3 x 50.000 € |

Der Europäische Wettbewerb für soziale Innovation ist ein Wettbewerb, der von der Europäischen Kommission mit Unterstützung des EIC in allen EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern durchgeführt wird. Jedes Jahr vergibt die Europäische Kommission drei mit 50.000 € dotierte Preise für die besten sozial innovativen Projekte, die die Welt zum Besseren verändern sollen.

Der Wettbewerb wurde 2013 ins Leben gerufen und fungiert als Leuchtturm für soziale Innovatoren in ganz Europa, indem er eine bewährte Methode zur Unterstützung von Ideen im Frühstadium anwendet und ein Netzwerk von Innovatoren fördert, die unsere Gesellschaft zum Besseren verändern. Jedes Jahr widmet sich der Wettbewerb einem anderen Thema, mit dem Europa konfrontiert ist.

Das Thema im Jahr 2021 ist: SKILLS FOR TOMORROW – Shaping a green and digital future

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Bewerbungsschluss: 16.05.2021 | Preis: Unterstützung und Startfinanzierung | Du hast eine sozial oder ökologisch wirksame Idee, die unsere Gesellschaft positiv verändert? Bis bis zum 16. Mai  kannst...

Bewerbungsschluss: 16.05.2021 | Preis: Unterstützung und Startfinanzierung |

Du hast eine sozial oder ökologisch wirksame Idee, die unsere Gesellschaft positiv verändert?

Bis bis zum 16. Mai  kannst du dein Projekt beim Social Impact Award einreichen!

Das kannst du gewinnen:

  • 3 Monate Inkubation im Wert von über 20.000€
  • Professionelles Mentoring & Zugang zu internationalen Expert-Pool
  • Chance auf 3.000€ Startfinanzierung

Werde Teil von Europas größter Community an frühphasigen Social Entrepreneurs

Weitere Informationen zum Social Impact Award findet ihr hier: https://socialimpactaward.net/ 

Bewerben könnt Ihr euch hier: https://apply.socialimpactaward.net/

 

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Bewerbungsschluss: 27.06.21 | Preis: Insgesamt: 35.000 € | startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements und steht unter der Schirmherrschaft von B...

Bewerbungsschluss: 27.06.21 | Preis: Insgesamt: 35.000 € |

startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements und steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Unter dem Motto „Hilfe für Helfer“ vergibt startsocial jährlich 100 viermonatige Stipendien an soziale Initiativen. Mitmachen können alle, die soziale Probleme oder Herausforderungen mit Hilfe von Ehrenamtlichen anpacken.

Die startsocial-Stipendiaten erwartet eine kostenlose viermonatige Beratung ihrer sozialen Initiative durch jeweils zwei erfahrene Fach- und Führungskräfte. Diese unterstützen die Stipendiaten bei der Verwirklichung oder Weiterentwicklung ihrer sozialen Organisationen, Projekte und Ideen. Darüber hinaus bietet das Stipendium zahlreiche spannende Veranstaltungen, Workshops und Pro-bono-Angebote.

25 herausragende Initiativen werden am Ende des Stipendiums auf einer feierlichen Preisverleihung in Berlin geehrt. Sieben von ihnen erwarten dort Geldpreise im Gesamtwert von 35.000 Euro, darunter ist auch ein Sonderpreis der Bundeskanzlerin.

Die nächste Bewerbungsphase startet am 3. Mai und geht bis zum 27. Juni 2021.

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Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Bis zu 14.000 € | Der DOSB und die Volksbanken Raiffeisenbanken suchen die “Sterne des Sports” 2021. Sportvereine können sich ab 1. April bis 30. Juni 2021 onli...

Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Bis zu 14.000 € |

Der DOSB und die Volksbanken Raiffeisenbanken suchen die “Sterne des Sports” 2021. Sportvereine können sich ab 1. April bis 30. Juni 2021 online bewerben.

Seit mittlerweile einem Jahr ist im Zuge der Pandemie das Sporttreiben in den Vereinen von SPORTDEUTSCHLAND überwiegend zum Erliegen gekommen. Einerseits zeigt sich der deutsche Sport solidarisch und hält angesichts der Coronakrise inne. Und dennoch ist viel geschehen: Trotz der Pandemie haben viele Vereine Verantwortung übernommen und mit Flexibilität und Kreativität versucht, Menschen durch Alternativen zum Vereinssportalltag in Bewegung zu halten. Diese wertvolle Arbeit soll nun belohnt werden. Ab 1. April 2021 sind alle Sportvereine in Deutschland wieder aufgerufen, sich für den „Oscar des Vereinssports“ zu bewerben und mit ihrem besonderen gesellschaftlichen Engagement ins Rennen zu gehen.

Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden erneut den freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl fördern und belohnen. Im gemeinsam initiierten Wettbewerb “Sterne des Sports” sind die Vereine aufgerufen, sich mit ihren vielfältigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Projekten zu bewerben. Gesundheit, Bildung, Lebensfreude, Integration, Inklusion, Umweltschutz und spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren sind mögliche Themenfelder.

Im Januar 2021 erhielt der Sportverein IcanDo e.V. bei der digitalen Preisverleihung, ausgerichtet aus Berlin, den „Großen Stern des Sports“ in Gold. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte die Sterne symbolisch via Monitor. Der Siegerverein aus Hannover hatte die Jury mit seinem Engagement „IcanDo@school” überzeugt: Er etablierte in kürzester Zeit an Grundschulen ein Bewegungsprogramm mit Spielen und Übungen zum Thema „Nähe und Distanz“, sodass Sportunterricht auch unter ständig wechselnden Pandemie-Bedingungen und auf Abstand möglich ist.

Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken schreiben die „Sterne des Sports“ seit 2004 jährlich aus. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher mehr als sechs Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu.

Schnell und einfach online bewerben
Die Teilnahme am digitalen Bewerbungsprozess ist einfach. Das entsprechende Online-Formular finden Sportvereine ab dem 1. April 2021 auf den jeweiligen Webseiten der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken. Wer nicht weiß, welche Bank in seinem Umfeld zuständig ist, schaut einfach auf www.sterne-des-sports.de/vereine/bankensuche nach. Das Bewerbungsformular ist zusätzlich über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung erreichbar.

Bundesweiter Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2021. Mitmachen können alle Sportvereine, die unter dem Dach des DOSB organisiert sind, sprich: in einem Landessportbund/Landessportverband, in einem Spitzenverband oder einem Verband mit besonderen Aufgaben.

Auf allen Kanälen
Auch 2021 wird der Wettbewerb wieder durch vielfältige Maßnahmen auf verschiedenen Kommunikationskanälen der sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram begleitet. „Sterne des Sports“-Fans können auch in diesem Jahr ihre Kommentare zu Deutschlands wichtigstem Wettbewerb im Vereinssport ganz einfach mit anderen teilen. Dafür genügt es, in den sozialen Netzwerken den Hashtag #SternedesSports zu verwenden. Unter www.sterne-des-sports.de sind unter anderem Videoclips erfolgreicher Projekte aus den vergangenen Jahren eingebunden – auch als Anreiz für neue Bewerbungen.

Warum sollte Euer Verein mitmachen?
Euer Sportverein bildet aus und weiter, setzt auf ehrenamtliches Engagement, erfreut Groß und Klein, steht für eine gesunde Sache, fördert Männer und Frauen gleichberechtigt, integriert vorbehaltlos, unterstützt den Nachwuchs, schützt unsere Natur und Umwelt, weckt den Spaß an der Bewegung, kümmert sich um ältere Menschen oder achtet auf gute Organisation?

Wenn ihr sagt: „Ja, wir haben die eine oder andere Idee bereits erfolgreich in die Tat umgesetzt!“ – dann nichts wie los: Bewerbt euch!

Mit der Teilnahme an Deutschlands wichtigstem und größten Wettbewerb im Vereinssport

  • macht ihr auf euren Sportverein aufmerksam
  • bekommt ihr Anerkennung für eure tägliche Arbeit
  • steigert ihr die Attraktivität eures Vereins
  • gewinnt ihr Menschen, die sich engagieren möchten
  • habt ihr die Chance auf Preisgelder von bis zu 14.000 Euro (bei Gewinn aller drei Stufen des Wettbewerbs)

Weitere Informationen zum Vereinswettbewerb findet ihr hier

 

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Bewerbungsschluss Phase 1: 31.05.2021 | Preis: Bis zu 32.000 € | Sonderpreis: 10.000 € | Der zweiphasige Wettbewerb findet halbjährlich statt. Der Starttermin für die aktuelle Runde Sommer 2021 ist d...

Bewerbungsschluss Phase 1: 31.05.2021 | Preis: Bis zu 32.000 € | Sonderpreis: 10.000 € |

Der zweiphasige Wettbewerb findet halbjährlich statt. Der Starttermin für die aktuelle Runde Sommer 2021 ist der 27.04.2021. Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren.

Es werden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt.

Jede Wettbewerbsrunde ist zweiphasig:

  • Phase 1: Die Teilnehmenden melden sich online an und laden ihre Ideenskizze sowie ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (mit SWOT-Analyse).
  • Phase 2: Die besten Teilnehmenden aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus diesen Beiträgen die Preisträger:innen aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.

Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen.

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

Bewerbungsfristen runde Sommer 2021

  • Phase 1: 27.04.2021 – 31.05.2021 (offene Bewerbung)
  • Phase 2: 30.07.2021 – 31.08.2021 (nur die nominierten Ideenskizzen aus Phase 1)

Die Abgabefrist der Phase 1 und der Phase 2 endet jeweils um 18.00 Uhr.

Sonderpreis - Digitale Städte und Regionen
Mit der Digitalisierung entstehen in Städten und Regionen digitale Ökosysteme, die das Leben und Arbeiten der Menschen bereichern können. Durch fortschrittliche, effiziente und stärkere Vernetzung mittels digitaler Technologien steigern digitale Kommunen den Wohlstand und die Lebensqualität. Dies erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung, kommunalen Unternehmen, IT-Dienstleistern, Wirtschaftsförderung, regionalen Verbänden und Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Die Bedürfnisse und Prioritäten der Kommunen sind dabei sehr unterschiedlich – je nach Größe, Lage und strukturellen Herausforderungen. Im ländlich oder touristisch geprägten Raum stehen andere Fragen im Vordergrund als im industriellen Umfeld einer Metropolregion. Für Städte und Landkreise in Deutschland sind gut übertragbare Lösungen besonders wichtig, die möglichst leicht in die Fläche gebracht werden können. Typische Zielstellungen von smarten Städten und Regionen sind hierbei oftmals die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, effizienteres und nachhaltigeres Wirtschaften sowie die Stärkung von Forschung und Innovation.

In den Themenfeldern Smart Cities und Smart Regions bieten sich für Start-ups somit zahlreiche Ansatzpunkte, Städte und Regionen bei ihrer digitalen Transformation mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen zu unterstützen: Die große Spannbreite möglicher Anwendungen umfasst dabei z. B. intelligente regionale Marktplätze für Handel, Handwerk und Gastronomie, smartes Energie- und Ressourcenmanagement, Lösungen für die digitale Bürgerbeteiligung oder vernetzte Mobilität – und viele andere Innovationen auf Basis digitaler Technologien.

Das BMWi vergibt daher in der Sommer-Runde 2021 des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ einen mit 10.000 € dotierten Sonderpreis für das beste Konzept einer Unternehmensgründung zu digitalen Produkten oder Dienstleistungen für smarte Städte, Gemeinden und Regionen. Am Gründungswettbewerb nehmen überdurchschnittlich viele Gründerinnen teil. Dieser Trend soll sich verstetigen und alle Teilnehmer:innen werden ermuntert, auch Ideen einzureichen, welche die Sichtbarkeit und Mitgestaltung von Frauen in Städten und Regionen stärken.

Weitere Informationen zum Gründungswettbewerb finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Förderung: Bis zu 15.000 € | Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS 10 Million...

Bewerbungsschluss: 31.05.2021 | Förderung: Bis zu 15.000 € |

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit dem neuen Förderprogramm IMPULS 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder)gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der Bundesmusikverband koordiniert das Förderprogamm IMPULS.

Das Förderprogramm im Überblick

  • Antragsstellung: 01. – 31.05.2021
  • Projektzeitraum: 01.07. – 31.12.2021
  • Förderhöhe: 2.500 – 15.000 €
  • Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019
  • Eigenanteil: 10% der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
  • Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.

Fördermodule

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung

  • Förderantrag (Ausfüllen erfolgt online, ab 1. Mai auf dieser Seite erreichbar)
  • vollständiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • ggf. schriftliche Bestätigung anderer Förderer
  • gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, möglichst Handels-/Vereinsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person
  • Überschussermittlungen und Vermögensübersichten der letzten 2 Jahre (wie bei Erneuerung des Freistellungsbescheids)
  • Erklärung, dass regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird
  • Erklärung, ob und wenn ja, welche Leistungen aus anderen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder in welcher
  • Höhe in Anspruch genommen wurden und wie diese von der beantragten Maßnahme abgrenzbar ist
  • Erklärung, dass Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden.

Weitere Informationen zu IMPULS finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Insgesamt 22.500 € | Der ökologische Landbau zeichnet sich durch eine besonders umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Wirtschaftsweise aus. E...

Bewerbungsschluss: 30.06.2021 | Preis: Insgesamt 22.500 € |

Der ökologische Landbau zeichnet sich durch eine besonders umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Wirtschaftsweise aus. Er trägt damit zu einer nachhaltig bewirtschafteten und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Der geschlossene Nährstoffkreislauf im ökologischen Landbau fördert und erhält die Artenvielfalt der Agrar-Ökosysteme in besonderer Weise und dient damit dem Schutz der heimischen Fauna und Flora.

Gleichzeitig schafft und erhält der ökologische Landbau Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen. Produkte und Dienstleistungen des ökologischen Landbaus genießen eine besondere Wertschätzung und werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer mehr nachgefragt. Das gesellschaftliche Interesse an dieser Bewirtschaftungsform nimmt stetig zu.

Die Bundesregierung setzt sich daher für den ökologischen Landbau ein. In diesem Zusammenhang schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BÖL) 2022 aus.

Um den BÖL können sich neben landwirtschaftlichen Betrieben oder Zusammenschlüssen von landwirtschaftlichen Betrieben auch anerkannte Erzeugerorganisationen von landwirtschaftlichen Betrieben bewerben. Weiterhin können sich landwirtschaftliche Betriebe im Verbund mit Betrieben der Verarbeitung und/oder Vermarktung bewerben.

Mit diesem Bundeswettbewerb werden praxisbewährte innovative Leistungen oder besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Konzeptionen ausgezeichnet. Die Leistungen der Preisträger sollen auf andere Betriebe übertragbar sein. Sie können damit zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen. Der Bundeswettbewerb kann auch dazu dienen, viele Verbraucher über die Produktionsweise und die Qualität der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu informieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe weiter zu erhöhen.

Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022 ist mit insgesamt bis zu 22.500 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen für den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022
Jede Person kann für den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2022 einen unter den Punkten 1-3 genannte Betriebsform, für die Bewerbung vorschlagen, wenn die Person die Betriebsform für auszeichnungswürdig nach den Kriterien des Bundeswettbewerbs hält und die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden. Im Zeitraum vom 06.04. bis zum 30.05.2021 können Vorschläge per Mail unter Angabe von Betriebsname, Ansprechpartner und Adresse und einer kurzer Begründung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Mail: boeln@ble.de gesendet werden. Die BLE informiert die vorgeschlagenen Unternehmen per Mail darüber, dass Sie für den Bundeswettbewerb 2022 vorgeschlagen wurden und schlägt den Unternehmen vor, sich innerhalb des Bewerbungszeitraums für den Bundeswettbewerb zu bewerben.

Dem Unternehmen wird gemäß Artikel 14 der DSGVO der Name und Adresse des Vorschlagenden mitgeteilt. Unternehmen, die sich auf Grund eines persönlichen Vorschlags bewerben, werden im Bewerbungsverfahren nicht bevorzugt behandelt. Die BLE wird die Jury nicht über Unternehmen informieren, die vorgeschlagen worden sind. Alle Bewerbungen werden unabhängig von dem Vorschlagsrecht gleichwertig nach den Bewertungskriterien des Bewerbungsverfahrens beurteilt.

Um den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau können sich bewerben:

  1. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihren gesamten Betrieb nach den rechtlichen Regelungen des ökologischen Landbaus bewirtschaften (ausgenommen sind die Bereiche Aquakultur und Bienenhaltung, sofern sie sich nicht in diesen Bereichen bewerben), sowie deren Zusammenschlüsse,
  2. Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugerorganisationen von ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben sowie
  3. Betriebe nach Ziffer 1. oder 2. im Verbund mit Betrieben der Verarbeitung und/oder der Vermarktung ökologischer Produkte.

Die Bewerbung muss einem der unten genannten Bewerbungsbereiche zugeordnet werden. Damit sollen die besonderen Stärken des Betriebes, die Neuartigkeit einer oder mehrerer Leistungen oder die gesamtbetriebliche Konzeption angemessen zum Ausdruck gebracht werden.

Grundsätzlich kann sich ein Bewerber auch in mehreren Bereichen bewerben. Für Bewerbungen in mehr als einem Bewerbungsbereich müssen getrennte Bewerbungsunterlagen für jeden einzelnen Bereich eingereicht werden. In diesem Fall kann der Wettbewerbsteilnehmer jedoch nur in einem der genannten Bereiche ausgezeichnet werden.

Die folgenden Bewerbungsbereiche stehen zur Auswahl:

  • Pflanzenbau, Pflanzenzüchtung
  • Artgerechte Tierhaltung, Tierzucht und -fütterung
  • Erzeugung und Verarbeitung und/oder Vermarktung
  • Naturschutz, Landschaftsgestaltung, Ressourcenschutz
  • Innovative technologische Entwicklungen
  • Sonstige Einkommenskombinationen (z.B. Urlaub auf dem Bauernhof, Pensionspferdehaltung)
  • Besondere praxisgerechte Leistungen zur Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie Verordnung (EU) Nr. 2018/848 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung), z.B. Wildtierhaltung oder andere Nutztierarten
  • Gesamtbetriebliche Konzeption

Im Rahmen des Bundeswettbewerbs Ökologischer Landbau werden jährlich insgesamt bis zu drei Sieger ausgezeichnet. Das Preisgeld erhält der ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betrieb, der Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe bzw. die Erzeugerorganisation. Das Preisgeld beträgt max. 7.500 € je Preisträger. Das Preisgeld wird von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein bestimmter Betrag nicht überschritten werden darf. 

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Wettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.08.2021 | Auszeichnung | Beste Gründer*innen, innovative Startups und Projektinitiatoren*innen für das digitale Klassenzimmer 4.0 gesucht.Das Europäische Kulturforum ruft zum dr...

Bewerbungsschluss: 01.08.2021 | Auszeichnung |

Beste Gründer*innen, innovative Startups und Projektinitiatoren*innen für das digitale Klassenzimmer 4.0 gesucht.
Das Europäische Kulturforum ruft zum dritten Wettbewerb des Europäischen Förderpreises Next Generation auf. Unter dem diesjährigen Motto: „Mit digitaler Bildung zum Erfolg“ können sich bis zum 1. August 2021 Startups, Gründer*innen und Projektinitiatoren*innen aus dem Bereich digitale Bildung mit ihren innovativen Produkten, Geschäftsmodellen und Projekten bewerben.

Der Europäische Förderpreis Next Generation steht für die Sichtbarkeit des Wandels, die stetige Veränderung des Miteinanders und damit für die nachhaltigen Werte des gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenlebens. Wie wollen wir in einer globalisierten Welt ressourcenschonend leben und umweltfreundlich wirtschaften? Darüber soll der Europäische Förderpreis Next Generation eine gemeinsame Debatte, um gesellschaftliche Werte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Kultur anstoßen. Er versteht sich als Anerkennung für unternehmerische Leistungen und Initiativen, die mit neuen Ideen nachhaltige Produkte und Technologien für unsere gemeinsame Zukunft vorantreiben. Der Award spricht junge Tüftler*innen aus ganz Europa an, die mit ihren Innovationen unser Leben verändern. Der Wettbewerb würdigt die europäischen Newcomer der Unternehmerbranche.

Welche Projekte und Geschäftsideen können eingereicht werden?
Konzepte und Produkte, die sich auszeichnen durch einen durchdachten Einsatz innovativer und zukunftsweisender Technologien und Medien in der Lernumgebung von:

  • Schulen
  • Hochschulen
  • Homeschooling
  • Allgemeine Bildungseinrichtungen speziell für Kinder und Jugendliche

aus den Bereichen:

  • Mobile Learning, z.B. mit Smartphone und Tablet.
  • Game-based-Learning
  • Umsetzung / Anwendung virtueller Welten oder Augmented Realities
  • Virtual Classrooms
  • Entwicklung innovativer WBT
  • Blended Learning
  • Microlearning-Konzepte
  • Lern- und Wissensportale
  • Learning Analytics

Wer kann sich bewerben?
Gründer*innen, Startups, Projektinitiatoren*innen, erfahrene Anbieter oder Anwendungsunternehmen im Bereich digitale Bildung. Die Fertigstellung des Prototyps / Start des Projektes darf nicht vor 2015 erfolgt sein.

  • Sitz in Europa
  • Unternehmensgründung / Projektstart zwischen Januar 2015 und Dezember 2020
  • innovative Geschäfts- und Projektidee im Bereich der digitalen Bildung und Lernmodule
  • überzeugende Zukunftsvision / Strategie
  • hoher Gesellschafts- / Zielgruppennutzen
  • Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Unternehmertum
  • persönliche Entgegennahme des Preises am 28. August 2021 in Bonn

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 16.05.2021 | Förderung: Unterstzützung | Unterstützung und Vernetzung von lokalen Jugendgeschichtsprojekten in ländlichen RäumenEngagieren Sie sich für die Erinnerung an die Geschi...

Bewerbungsschluss: 16.05.2021 | Förderung: Unterstzützung |

Unterstützung und Vernetzung von lokalen Jugendgeschichtsprojekten in ländlichen Räumen
Engagieren Sie sich für die Erinnerung an die Geschichte des Nationalsozialismus oder der DDR in ländlichen Räumen?
Arbeiten Sie dabei mit Jugendlichen? Und möchten Sie sich vernetzen, weiterbilden und mit anderen Projekten und Initiativen austauschen?

Dann laden wir Sie herzlich zur Teilnahme am Projekt »Erinnern vor Ort« ein! In diesem Projekt wollen wir die Erfahrungen von zahlreichen Einzelpersonen, Initiativen und Projekten zusammenbringen, Wissen bündeln und Austausch ermöglichen. Bis zu 40 Personen aus ganz Deutschland können teilnehmen und werden zu einer zweitägigen Fortbildung im September und zum Vernetzungstreffen im November eingeladen. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Austausch und Wissensvermittlung in Online-Treffen geplant.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind:

  • Sie planen ein Erinnerungsprojekt zur Geschichte des Nationalsozialismus oder der DDR, setzen ein solches Projekt bereits um oder engagieren sich für eine aktive und lebendige Erinnerung in Ihrem Ort.
  • Sie sind in ländlichen Räumen aktiv.
  • Sie haben Jugendliche als Zielgruppe.

Bewerben können sich dabei ehrenamtlich oder hauptamtlich Aktive aus Initiativen, Institutionen, Gruppen, Vereinen oder auch Einzelpersonen. Eingeladen sind sowohl Neulinge, die gerade erst eine Idee entwickeln, als auch Profis, die sich schon seit Jahren engagieren. Je vielfältiger die Gruppe ist, desto mehr können alle vom Austausch profitieren!

Die Teilnehmer*innen erhalten die Möglichkeit zu:

  • AUSTAUSCH & WISSENSTRANSFER +
  • KENNENLERNEN & VERNETZUNG +
  • FORTBILDUNG & PROFESSIONALISIERUNG

Die Termine zur Fortbildung und Vernetzung sind:

  • Fortbildung Nord: 9. – 10. September 2021
  • Fortbildung Süd: 30. September – 1. Oktober 2021
  • Gemeinsames Vernetzungstreffen mit allen Teilnehmer*innen: 18. – 19. November 2021
  • Online-Treffen: 10. Juni, 14. Oktober und 9. Dezember 2021 (jeweils 10 – 12 Uhr)

Die Inhalte der Fortbildung werden ausgehend von Ihren Wünschen und Bedarfen gestaltet. Bitte geben Sie uns daher bei der Anmeldung an, in welchen Bereichen Sie Fortbildungsbedarf haben. Die Teilnehmer*innen werden auf die beiden Fortbildungstermine im Norden und Süden Deutschlands aufgeteilt. Wir versuchen dabei Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 11.06.21 | Preis: Auszeichnung | Der NEA ist die nationale Spitzenauszeichnung für Gründer/innen, die den Wandel zur „nächsten“, nachhaltigeren Wirtschaft mitgestalten. Bewerben kö...

Bewerbungsschluss: 11.06.21 | Preis: Auszeichnung |

Der NEA ist die nationale Spitzenauszeichnung für Gründer/innen, die den Wandel zur „nächsten“, nachhaltigeren Wirtschaft mitgestalten. Bewerben können sich in den letzten fünf Jahren gegründete Unternehmen und Organisationen, die mit innovativen Geschäftsmodellen die soziale und ökologische Transformation vorantreiben.

Der Preis für Startups, die auf Nachhaltigkeit und die Green Economy setzen.
Gesucht: Neue Geschäftsmodelle für die Transformation

2021 vergibt die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zum siebten Mal den Next Economy Award. Ausgezeichnet werden Unternehmen und Organisationen, die mit ihrer auf Wachstum und Verbreiterung angelegten Idee Antworten auf die sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit geben - und ggf. schon

auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagieren.
Der NEA soll grünen Gründer/innen und Sozialunternehmern Unterstützung verschaffen, Impulse für nachhaltigkeits-
orientierte Startups geben und Vorbilder prägen. Die Auszeichnung will Vorreiter fördern und die Transformation zur „nächsten“, nachhaltigeren Wirtschaft insgesamt stärken und beschleunigen.

Vier gute Gründe mitzumachen.
Die Teilnahme am NEA bietet Chancen und bringt unmittelbaren Nutzen – nicht nur für die Sieger.

  • Dotierung: Die Sieger erhalten Unterstützung ihrer Unternehmensentwicklung, die sich aus dem Netzwerk und den Medienpartnerschaften des DNP speist.
  • Netzwerk: Die Teilnehmenden erhalten zwei Karten für den Kongress am 2. und 3. Dezember 2021 (begrenztes Kartenkontingent) und somit Zugang zu Deutschlands größtem Netzwerk der Nachhaltigkeit.
  • Kommunikation: Die Finalisten und Sieger können das Siegel des Next Economy Awards nutzen, um ihren Erfolg nach innen und außen zu kommunizieren und werden in die Medienarbeit des DNP eingebunden.
  • Preis: Die Sieger sind Bühnengäste der Verleihung, wo sie ihre Preiskugeln vor großem Publikum entgegennehmen.

Eckdaten:

  • Teilnehmende: In den letzten fünf Jahren in Deutschland gegründete Unternehmen bzw. Organisationen und Sozialunternehmen (unabhängig von Rechtsform).
  • Bewerbung: Darstellung von Innovationskraft, nachhaltiger Wirkung, Wachstumsstrategie/n und Perspektiven vom 15. März bis 11. Juni 2021 über einen Online-Fragebogen.
  • Pitches: Pitches der Finalisten vor der Jury am 3.12.2021 und im Vorfeld im Rahmen eines Public Votings
  • Preisverleihung: Bekanntgabe und Auszeichnung der Sieger im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages am 3.12.2021.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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