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Solidarität und Zusammenhalt sind unverzichtbar für das Überwinden der gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Der Corona-Hilfsfonds soll zum Erhalt des lebendigen und vielfältigen zivilgese...

Solidarität und Zusammenhalt sind unverzichtbar für das Überwinden der gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Der Corona-Hilfsfonds soll zum Erhalt des lebendigen und vielfältigen zivilgesellschaftlichen Engagements in unserem Land beitragen, es wird mehr denn je gebraucht. Das Einwerben der Fördermittel für den Hilfsfonds begann im Juli 2020, die Bewerbungsphase für Non-Profit-Organisationen ist gestartet.

Wer kann sich um Mittel aus dem Hilfsfonds bewerben?
Ob Sportvereine, Kultureinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Nachbarschafts-, Bildungs- oder Jugendprojekte: Wer coronabedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, mehrheitlich privat finanziert ist und eine grundsätzlich wirkungsorientierte Arbeit belegen kann, ist hier richtig. Wichtig ist uns vor allem, dass gemeinnütziges Engagement für besonders stark von Corona betroffene Zielgruppen erhalten bleibt.

Welche konkreten Vergabekriterien gibt es?
Gefördert werden gemeinnützige …

  • Projekte, die sich besonders corona-vulnerablen Zielgruppen widmen (z.B. obdachlosen Jugendlichen, depressiven Menschen),
  • Angebote und Aktivitäten, die coronabedingt nicht möglich waren (z.B. Besuche bei Familien schwerkranker Kinder),
  • Organisationen, die coronabedingt in eine finanzielle Schieflage gekommen sind (z.B. durch wegfallende Einnahmen, kurzfristig ausfallende Finanzierungen oder Unternehmensspenden),
  • Organisationen oder Projekte, deren Erhalt mit der Förderung nachhaltig möglich ist.
  • Organisationen, die eigene Maßnahmen ergriffen haben, um die Krise überstehen zu können, wie bspw. Teil der freien Rücklagen wurden verwendet, andere Förderprogramme falls möglich wurden ausgeschöpft, Kurzarbeit wurde angeordnet und weitere.

Wie hoch sind die Fördersummen?
Jede Organisation wird individuell gefördert, daher sind die Fördervolumen unterschiedlich hoch. Die endgültigen Fördersummen ergeben sich aus den individuellen Förderbedarfen. Geachtet wird dabei insbesondere darauf, dass beantragte Ressourcen und erwartete Wirkungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Weitere Informationen zum Corona Hilfsfonds und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.10.2020 | Mittel: 3,5 Mio Euro | Unter dem Titel "Post-Corona-Stadt" suchen die Partner der Nationalen Stadtentwicklungspolitik nach innovativen Ideen und Konzepten für eine res...

Bewerbungsschluss: 01.10.2020 | Mittel: 3,5 Mio Euro |

Unter dem Titel "Post-Corona-Stadt" suchen die Partner der Nationalen Stadtentwicklungspolitik nach innovativen Ideen und Konzepten für eine resiliente Stadtentwicklung.

Der 8. Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik steht unter dem Motto "Post-Corona-Stadt". Es werden innovative Ideen und beispielgebende Konzepten für eine resiliente Stadtentwicklung im gesamten Bundesgebiet gesucht. In Pilotprojekten sollen neue Lösungsansätze zur Resilienzsteigerung und Stärkung der Stadt- und Quartiersstrukturen in verschiedenen krisenrelevanten Themenbereichen der Stadtentwicklung erprobt werden:

  • Themenfeld 1 – solidarische Nachbarschaft und Wirtschaften im Quartier
  • Themenfeld 2 – öffentlicher Raum, Mobilität und Stadtstruktur
  • Themenfeld 3 – integrierte Stadtentwicklungsstrategien unter Berücksichtigung von Resilienzaspekten

Der Projektaufruf richtet sich an verschiedene Akteure, die sich sowohl auf der Quartiersebene als auch auf kommunaler oder interkommunaler Ebene für die Stärkung der Krisenfestigkeit und -bewältigung einsetzen. Dies können Kommunen oder kommunale Partner in Kooperation mit Dritten sein, weitere zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen, nicht gewinnorientierte Unternehmen, Genossenschaften, lokale Akteursgruppen, aber auch Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände, die Wissenschaft und weitere Initiatoren/Koordinatoren mit neuartigen strategischen Ansätzen, Projekten und Maßnahmen zum Umgang mit den Pandemiefolgen.

Für den Projektaufruf stehen rund 3,5 Mio. EUR Bundesmittel zur Verfügung. Es ist vorgesehen in einer ersten Phase 10 – 15 Projekte auszuwählen. Die ausgewählten Pilotprojekte werden bis zu drei Jahre in Form einer Zuwendung unterstützt. Sie werden in dieser Zeit durch BMI und BBSR in ihren Prozessen begleitet und unterstützt.

Ein Fachgremium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik wird die zu fördernden Projekte voraussichtlich im Dezember 2020 auswählen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite der nationalen Stadtentwicklungspolitik

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Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Preis: Bis zu 10.000 € | Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis, der uneigennütziges Engagement fürs Land ins Rampenlicht holt und mit insgesamt 10.000 Eu...

Bewerbungsschluss: 31.10.2020 | Preis: Bis zu 10.000 € |

Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis ist ein Geldpreis, der uneigennütziges Engagement fürs Land ins Rampenlicht holt und mit insgesamt 10.000 Euro belohnt. Damit wollen R+V Versicherung und der Bund der Deutschen Landjugend Initiativen und Projekte unterstützen, die Zusammenleben und Strukturen im ländlichen Raum verbessern. Bewerben können sich Gemeinschaften junger Menschen, egal ob zu zweit, zu dritt oder Organisationen, die sich für junge Menschen auf dem Land einsetzen. Und zwar bis zum 31. Oktober 2020 über unser Bewerbungsformular.

Eine Jury aus VertreterInnen der R+V-Versicherung, des BDL und verschiedenen Bundesministerien sichtet und bewertet dann die eingesandten Bewerbungen. Die GewinnerInnen werden auf der BDL-Jugendveranstaltung auf der Internationalen Grünen Woche 2021 gekürt. Der Ernst-Engelbrecht-Greve-Preis 2021 wird im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Ihr wollt mehr zu dieser Auszeichnung wissen? Oft gestellte Fragen beantworten wir unter FAQ.

Weitere Informationen zum Ernst-Engel brecht-Greve-Preis 2021 findet Ihr hier

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Einsendeschluss: 27. September 2020 | Preis: Bis zu 5.000 € | Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ geht in die 20. Runde: Einsendeschluss ist der 27. September 2020 Zum 20. Mal schreib...

Einsendeschluss: 27. September 2020 | Preis: Bis zu 5.000 € |

Der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ geht in die 20. Runde: Einsendeschluss ist der 27. September 2020

Zum 20. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" aus. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 €, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, welches die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.

Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?

  • übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden.
  • Projekte, die sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus, Antisemitismus
  • nicht die "einzigartige Aktion", sondern Projekte, die beispielhaft für die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements stehen.

Wir suchen in diesem Jahr vor allem Projekte, die:

  • sich gegen Hate Speech und / oder für Love Speech engagieren;
  • gemeinsam aktiv und kreativ gegen Antiziganismus und Antisemitismus sind;
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vielfalt fördern;
  • sich couragiert gegen politischen Extremismus und Gewalt stellen;
  • sich gegen eine Pandemie der Desinformation richten und der Diskriminierung von Minderheiten entgegentreten.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 12.10.2020 | Preis: Insgesamt 25.000 € Unter dem Titel »Landgut 2050 - vernetzt · mobil · digital« lobt die Stiftung Baukultur Thüringen vom 10. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020 ...

Bewerbungsschluss: 12.10.2020 | Preis: Insgesamt 25.000 €

Unter dem Titel »Landgut 2050 - vernetzt · mobil · digital« lobt die Stiftung Baukultur Thüringen vom 10. Juli 2020 bis zum 12. Oktober 2020 einen internationalen Ideenwettbewerb zum ländlichen Leben und Wohnen aus.

Thüringen als Flächenland hat keine wirklichen Metropolen und weist eine kleinteilige, dezentrale Siedlungsstruktur auf. 90 Prozent aller Thüringer Gemeinden haben unter 5.000 Einwohner. Jede*r dritte Einwohner*in lebt in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern. Daher ist nicht die Großstadt Thema des Ideenwettbewerbs, sondern die Zukunft des weiten Landes, und damit die Zukunft der Klein- und Mittelstädte sowie der ländlichen Gemeinden in Thüringen - exemplarisch für viele andere ländlich geprägten Regionen Europas.

Der Titel »Landgut 2050« weist einerseits auf eine positive Erwartung hin, die man vom ländlichen Wohnen und Leben hat. Im Zusatz »2050 vernetzt · mobil · digital« wird hingegen auf die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft verwiesen, die meist wenig zu tun haben mit einem rustikalen Klischee oder den Motiven einer landläufigen Stadtflucht.

Thematisiert werden Schlüsselfragen der baulichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Kommunen unter den Maßgaben der heutigen Bevölkerungsentwicklung Thüringens, wie Schrumpfung und Alterung. Das sind ebenso ökologische wie soziale Herausforderungen oder auch die Potentiale der Digitalisierung.

Im Fokus des Wettbewerbs stehen die drei Orte Lauscha, Stützerbach und Urleben mit ungefähr gleich großen Standorten im Baubestand, die alle für einen notwendigen Wandel im Ortszusammenhang stehen. Der Wettbewerb soll einen Ort neu besetzen und zusätzlich einen innovativen Schritt mit breiter Wirkung auslösen. Als Zukunftsbaustein sollen sowohl ein Wohnort als auch ein Lebensumfeld entstehen. Gefragt sind Lösungen, die die heutigen Ansprüche der Vernetzung, Klimaanpassung oder Ressourcenschonung erfüllen und dabei nachbarschaftlich, solidarisch, bezahlbar, wirtschaftlich tragfähig und bedürfnisgerecht für Generationen sein können.

Der Wettbewerb richtet sich an folgende Fachgebiete:

  • Architektur, Gestaltung, Kunst, Bauingenieurswesen, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadt- und Raumplanung, Sozialplanung, Soziologie, Philosophie, Verkehrsplanung.

Eine Kombination von mindestes zwei Disziplinen wird empfohlen. Die Jury deckt ein interdiszipinläres, fachliches Spektrum ab, welches auch in den Beiträgen erwartet wird.

Die Ergebnisse betten sich ein in die Arbeit der »Plattform Wohndebatte« und sollen Anlass sein, die Diskussion weiter zu führen.

Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: Verschiedene Programme mit unterschiedlichen Antragsfristen | Das Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART ...

Bewerbungsschluss: Verschiedene Programme mit unterschiedlichen Antragsfristen |

Das Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.

Programm für digitale Interaktionen „dive in“
Das Programm „dive in“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten, an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive sowie Festivals. Ziel ist es, diese Einrichtungen darin zu unterstützen und zu motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren. Die Kulturstaatsministerin fördert das Programm im Rahmen von NEUSTART KULTUR mit fünf Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kultur.Gemeinschaften: Programm für digitale Content Produktion
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN von Bund und Ländern gibt Schub für neue digitale Angebote: Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wollen Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Kulturstiftung der Länder die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter voranbringen. Insgesamt elf Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung. Bewerbungen sind ab dem 15. September möglich. Weitere Informationen finden Sie hier

Unterstützung pandemiebedingter Investitionen
Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos.
Unterstützt werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen oder auch der Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundeskunstsammlung: Mehr Geld für Ankäufe
Der Ankaufetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR um 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro erhöht. Damit sollen noch in diesem Jahr rund 150 Kunstwerke angekauft werden, und zwar nicht nur auf Kunstmessen, sondern ganz gezielt gezielt auch bei Künstlerinnen und Künstlern sowie bei Galerien im gesamten Bundesgebiet. Der Wert des einzelnen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Bundeskunstsammlung finden Sie hier.

Verleih von Kinofilmen stärker gefördert
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Kulturstaatsministerin die Bedingungen für die Verleihförderung angepasst und die Mittel erhöht. Bis Ende 2021 soll die Kinoverleih- und Vertriebsförderung um bis zu 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Vier Millionen Euro mehr sind für die kulturelle Verleihförderung vorgesehen. Informationen zur kulturellen Verleihförderung finden Sie hier.
Darüber hinaus ist eine neue wirtschaftliche Fördersäule der BKM zur Stärkung des Filmverleihs mit bis zu 10 Millionen Euro und zur Unterstützung des Vertriebs von Filmen ins Ausland mit bis zu 1 Million Euro geplant. Diese Förderung soll durch die Filmförderungsanstalt (FFA) abgewickelt werden. Die betreffenden Förderregularien werden derzeit abgestimmt.

20 Millionen Euro für die freie Tanzszene
Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR für ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene zur Verfügung. Sie kommen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals zugute, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind. Einzelheiten zu den Förderprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Partnerorganisationen www.dachverband-tanz.de, www.diehl-ritter.de und www.jointadventures.net.

Zusätzliche Mittel für die Initiative Musik
Die Kulturstaatsministerin stellt 10 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Künstlerinnen und Künstler durch die Initiative Musik bereit. Antragsberechtigt sind nicht nur Musikerinnen und Musiker, sondern auch Autorinnen und Autoren.
Neu ist außerdem, dass nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeit, sondern auch die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde für die Maßnahmen im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten, folgen.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen und aktuelle Neuigkeiten finden Sie hier.

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Bewerbungsschluss: Meldung der Landessieger bis 31.10.2022 | Preis: Bis zu 15.000 € | Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ruft gemeinsam mit den Ländern und Verbänden zum Wettbewerb...

Bewerbungsschluss: Meldung der Landessieger bis 31.10.2022 | Preis: Bis zu 15.000 € |

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ruft gemeinsam mit den Ländern und Verbänden zum Wettbewerb um die Zukunft der Dörfer auf

Dieser Aufruf richtet sich an Dorfgemeinschaften, die sich mit Engagement für ein attraktives Leben im Ort einsetzen. Am bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ dürfen alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange des Dorfes engagieren teilnehmen.

Gemeinsames Handeln ist die Grundlage für ein attraktives Dorfleben. Aufgerufen sind Dorfgemeinschaften und Gemeindevertretungen, die darauf stolz sind, dass

  • ihr Dorf ein guter Ort zum Leben ist: Wir gestalten Heimat!
  • ihr Dorf sich durch Zusammenhalt auszeichnet: Gemeinsam sind wir stark!
  • und ihr Dorf eine Zukunft hat – in der Region, mit der Region, für die Region!

Prämiert werden Ideen und innovative Vorhaben zur Gestaltung eines attraktiven Lebens in Dörfern mit bis zu 3.000 Einwohnern. Im Wettbewerb zeigen die Dorfbewohner, was sie bewegt und wodurch sich Entwicklung und Zusammenleben in ihrem Dorf auszeichnen. Der Wettbewerb soll Nachahmer anregen, sich zu engagieren und kreative Ideen umzusetzen.

Bewertet wird die ganzheitliche Entwicklung des Dorfes. Wichtig sind Arbeitsplätze und soziale Einrichtungen in und in der Nähe des Ortes, aber auch ein interessantes kulturelles und Vereinsleben sowie eine attraktive Bau- und Grüngestaltung. Für eine erfolgreiche Teilnahme spricht, wenn

  • Bürgerschaft und Verwaltung sich an der Ideenfindung beteiligen,
  • gemeinsam die Dorfentwicklung gestaltet wird und
  • mit konkreten Aktivitäten die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ruft die Dörfer gemeinsam mit den Ländern und Verbänden auf, sich am 27. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu beteiligen

Was erwartet die Gewinner? – Medaillen und Preisgelder
Die Teilnahme am Wettbewerb ist eine besondere Motivation für die Dorfgemeinschaft und setzt nachhaltige Entwicklungen in Gang – unabhängig vom Endergebnis.

Als Anerkennung werden den am Bundesentscheid teilnehmenden Dörfern Preisgelder verliehen: Für Gold 15.000 Euro, für Silber 10.000 Euro und für Bronze 5.000 Euro. Außerdem können von der Jury Sonderpreise von je 3.000 Euro vergeben und dadurch Initiativen besonders hervorgehoben werden.

Die Auszeichnung der Dörfer wird mit einem Festakt im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2024 in Berlin gefeiert.

3. Wer kann mitmachen? – Teilnahmebedingungen und Meldefrist

Teilnahmeberechtigt sind Dorfgemeinschaften in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben
(allgemein als Dörfer bezeichnet) bis zu 3.000 Einwohnern sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnern. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen oder Gemeindevertretungen ausgehen.

Für Dörfer, die beim Bundesentscheid 2019 mit Gold bewertet wurden, ist die Teilnahme am 27. Bundeswettbewerb nicht möglich.

Im bundesweiten Wettbewerb werden die zukunftsfähigsten Dörfer Deutschlands gesucht. Teilnehmer melden sich zunächst auf regionaler Ebene gemäß Ausschreibung des jeweiligen Bundeslandes an. Auf Landesebene kann der Wettbewerb in mehreren Stufen erfolgen, bevor im Landesentscheid die Teilnehmer des Bundesentscheides ermittelt werden.

Die für die Landeswettbewerbe zuständigen Stellen melden die Landessieger einschließlich deren Kontaktdaten bis zum 31. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

 

Die bundesweiten Sieger werden im Bundesentscheid im Jahr 2023 von einer Bundesbewertungskommission ermittelt. 

Weitere Informationen zum Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" finden Sie auf der Webseite des BMEL

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Bewerbungsschluss: 15. September 2020 | Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bi...

Bewerbungsschluss: 15. September 2020 |

Gute Bildungsangebote zu unterbreiten und allen Kindern und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen – das ist ein wichtiges Ziel. Ländliche Räume bieten dafür viele Potenziale und Möglichkeiten.

Deshalb suchen wir mit dieser Sonderausschreibung Bündnisse, die sich mit ihren Projektideen den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren.

Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen. So können sie an Angeboten der Kulturellen Bildung teilhaben, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.

Projektbeispiel - Das können Sie machen!
Entwickeln Sie eine Idee für ein Projekt, das in ländlichen Räumen jungen Menschen Kunst und Kultur zugänglich macht, persönliche und lokale Identität miteinander verbindet, den Dialog von Bewohner*innen im Dorf und Landkreis anregt, Ideen und Positionen von Kindern und Jugendlichen sichtbar macht, ehrenamtliche Ressourcen und die persönliche Nähe von Partnern nutzt.

  • Landart-Projekte realisieren
  • Musikensembles gründen
  • Generationentheater spielen
  • Fotosafaris gestalten
  • Denkmäler entdecken
  • Tanztraditionen pflegen und neu interpretieren
  • Geschichte(n) kreativ schreiben
  • Kunstobjekte im öffentlichen Raum gestalten
  • Videoclips drehen …
  • Natur künstlerisch er- und beleben

Weitere Informationen zur Sonderausschreibung Künste öffnen Welten finden Sie hier

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Bewrbungsschluss: 30.11.2020 | Förderung: Bis zu 300.000 € | Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen d...

Bewrbungsschluss: 30.11.2020 | Förderung: Bis zu 300.000 € |

Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den drei folgenden Förderschwerpunkten:

  • Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen (Max 100.000 €)
  • Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung (Max. 200.000 €)
  • Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen (Max. 300.000 €)

Die geförderten Aktivitäten dürfen nicht gegen den Klimaschutz stehen. Zum Beispiel hilft eine Klimaanlage zwar dem Menschen dabei, sich durch die Kühlung von Innenräumen an sommerliche Hitzewellen anzupassen, benötigt dafür aber viel Strom, bei dessen Produktion klimaschädliche Treibhausgase entstehen. Hier sind Alternativen gefragt, sich gegenüber den Klimaveränderungen anzupassen.

Das Förderprogramm soll eine möglichst breite Wirkung entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei lokal und regional wirkende Vorhaben. Eine große Breitenwirkung wird darüber hinaus durch eine ausgewogene regionale Verteilung der Fördermittel angestrebt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 30.09.2020 | Förderung: 12.000 € + kostenfreie Wohnung Du hast das Großstadtleben durchgespielt und bist bereit fürs nächste Level? Höchste Zeit für einen Neustart! „Dein Jahr in L...

Bewerbungsschluss: 30.09.2020 | Förderung: 12.000 € + kostenfreie Wohnung

Du hast das Großstadtleben durchgespielt und bist bereit fürs nächste Level? Höchste Zeit für einen Neustart! „Dein Jahr in Loitz“ ist das Sabbatical für ruhelose Geister, der Tapetenwechsel für die Seele, das Makro-Abenteuer mit Life-Lesson-Garantie. Zeit für Zukunftsstadt Peenetal/Loitz.

Für ein Jahr kann jede*r Großstädter*in ein fast bedingungsloses Grundeinkommen und eine Wohnung erhalten und das ganze Haus am Ende auch noch für wenig Geld kaufen. 

So funktionierts:

  1. Du erzählst der Projektleitung von Dir bis zum 30.09.2020
  2. Bist Du nach einer virtuellen Q+A weiter interessiert, wirst Du zum Rundgang eingeladen
  3. Ein Online-Voting entscheidet, wer tatsächlich einzieht

Was hat Dein Jahr in Loitz mir zu bieten?

  • Ein leerstehendes typisches Feldstadthaus in Loitz, was durch Dich wiederbelebt und in dem Jahr kostenfrei bewohnt wird: Greifswalderstr. 253a, 17121 Loitz, 1.OG Wohnraum, EG & Hinterhof: Gemeinschaftsfläche
  • Provisorischer WG-/Familiengeeigneter Wohnraum, der mit Küche, Bad, 2 Schlafzimmern und 1 Wohnzimmer 12 Monate kostenfrei zur Verfügung stehen
  • Fast bedingungsloses Grundeinkommen für diese 12 Monate (1000€ / Monat pro Person)
  • Möglichkeiten zur partizipativen Gestaltung eines leerstehenden öffentlichen Raumes im EG und Hinterhof des Hauses, gemeinsam mit den
  • Einwohner*innen (Zu Beginn der 12 Monate wird gemeinsam mit den LoitzerInnen ein Nutzungskonzept entwickelt)
  • Willkommenskultur in Loitz, handwerkliche Unterstützung durch Coaching und ggf.Wanderarbeiter und einen Tauschring für Baumaterial
  • Mediale Aufbereitung Deiner Lernreise u.a. im Rahmen einer 90-minütigen begleitenden Dokumentation mit dem Tandem als Protagonisten

Weitere Informationen zu Dein Jahr in Loitz finder Ihr hier

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Bwerbungsschluss: 01. Februar 2021 & 2022 | Förderung Konzeptphase: Max 200.000 € | Das Förderprogramm „RUBIN“ verbessert die strategische Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander sowie mit H...

Bwerbungsschluss: 01. Februar 2021 & 2022 | Förderung Konzeptphase: Max 200.000 € |

Das Förderprogramm „RUBIN“ verbessert die strategische Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Regionale unternehmerische Bündnisse sollen Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln.

„RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“ soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stärken. Gleichzeitig unterstützt das Förderprogramm Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, sich noch stärker für die Verwertung ihrer Forschungsergebnisse und daraus entstehende Innovationen zu engagieren. Mit RUBIN will das Bundesministerium für Bildung und Forschung in strukturschwachen Regionen Prozesse anstoßen, die langfristig zu einer wettbewerbsfähigen Profilbildung der Region führen. Diese Entwicklungen sollen regionale Wertschöpfungsketten, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie den Zugang zu neuen Märkten ermöglichen.

Eine gemeinsame Innovationsbasis
RUBIN unterstützt regionale Bündnisse in der Größenordnung von sieben bis 15 Partnern. Diese sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, darunter insbesondere KMU. Weitere wichtige Partner sind Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, deren Vertreter ebenfalls über unternehmerische Kompetenzen verfügen sollten. Über Bottom-up-Prozesse sollen die Akteure vor Ort Kompetenzen in einem thematisch fokussierten Feld zusammenführen. Dafür sind eine enge, verbindliche Kooperation der Bündnispartner und eine übergreifende, unternehmerisch getriebene Innovationsstrategie erforderlich. Zudem können Anwender in das Bündnis eingebunden werden.

Das Förderprogramm ist grundsätzlich technologie- und themenoffen angelegt: Die sich formierenden RUBIN-Bündnisse sollen zukunftsfähige Themenfelder in ihren Regionen definieren. Bevorzugt werden Bündnisse, die Innovationsfelder der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial adressieren.

Förderung in zwei Phasen
Die Förderung gliedert sich in eine bis zu siebenmonatige Konzeptphase und eine in der Regel dreijährige Umsetzungsphase:

  1. In der Konzeptphase erarbeiten die Bündnisse ein strategisches, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichtetes „RUBIN-Konzept“. Aus den gemeinsamen Innovationszielen sollen die Initiativen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie strategische Maßnahmen ableiten. Zudem sollen die Partner Strukturen und Prozesse für ein für das Innovationsmanagement sowie die Kooperation anlegen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner – darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung – mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden.
  2. Bündnisse mit besonders aussichtsreichen RUBIN-Konzepten werden für die dreijährige Umsetzungsphase ausgewählt. In dieser sollen die Initiativen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erarbeiten, die die Grundlage für attraktive Produkte und Dienstleistungen sind. Parallel entwickeln die Bündnisse ihre Verwertungs- und Marktstrategie kontinuierlich weiter und sprechen potenzielle Kunden an. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Mio. Euro.

Zum 1. Februar der Jahre 2021 und 2022 können sich regionale Bündnisse um eine RUBIN-Förderung bewerben, indem sie beim zuständigen Projektträger eine Skizze einreichen.

Weitere Informationen zur Förderprogramm RUBIN finden Sie hier 

 

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Bewerbungsschluss: 15.09.2020 | Förderung: Bis zu 5.000 € Brandenburg steckt voller Ideen, wie wir dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher kommen können. Vom lokalen Zukunftsforum, über ressour...

Bewerbungsschluss: 15.09.2020 | Förderung: Bis zu 5.000 €

Brandenburg steckt voller Ideen, wie wir dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher kommen können. Vom lokalen Zukunftsforum, über ressourcen-schonenden Bootsbau, Kurs und Exkursion zum Thema Wölfe bis hin zur Anlage einer Demonstrations-Komposttoilette werden an vielen Orten tolle Projekte mithilfe von zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern umgesetzt. Oft sind die Projekte nur möglich, wenn sie finanziell unterstützt werden. Deshalb vergibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) jedes Jahr Gelder aus den Lotto-Konzessionsabgaben an kleine Projekte im Rahmen der Aktion Gesunde Umwelt und der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21.

Dabei werden mit der Aktion Gesunde Umwelt ehrenamtliche Projekte mit einem Umweltbildungsfokus bzw. einem Schwerpunkt auf der Bildung für Nachhaltige Entwicklung gefördert. Im Gegensatz dazu drehen sich die Förderprojekte der Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 stärker um die konkrete partizipative Umsetzung von Ansätzen zur nachhaltigen Entwicklung bzw. Etablierung und Verstetigung der örtlichen Agenda 21 Initiativen.

Weitere Informationen zum den Förderprogrammen AKTION GESUNDE UMWELT UND AKTION NACHHALTIGE ENTWICKLUNG erhalten Sie hier

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Bewerbnungsschluss: 30. September 2020 |  Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zusa...

Bewerbnungsschluss: 30. September 2020 | 

Das Förderprogramm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zusammenzuarbeiten. Mehrere Förderrunden nehmen unterschiedliche Querschnittsthemen in den Fokus.

Zweite Förderrunde – Kreislaufwirtschaft
Mit der zweiten REGION.innovativ-Förderrunde unterstützt das Bundesforschungsministerium regionale Verbünde dabei, eine nachhaltige regionale Kreislaufwirtschaft zu etablieren und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Verschiedene Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung sollen über ihre fachlichen und administrativen Grenzen hinweg zusammenarbeiten und neue Kooperationsformen vorantreiben. Dazu zählen etwa besseres Wissensmanagement zwischen den Kommunen, der Abbau institutioneller Hürden oder neu entwickelte Instrumente in den Kommunen.

Die Bündnisse werden von mindestens zwei Kommunen, einem kommunalen Unternehmen und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung getragen, die sich schwerpunktmäßig mit Kreislaufwirtschaft, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Organisationswissenschaften oder verwandten Disziplinen beschäftigt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Verbünden, die ausgewählte Themen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kreislaufwirtschaft bearbeiten. Es können Personal- und Sachausgaben/-kosten, Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Unteraufträge an Dritte sowie Materialeinzelkosten, Geräte, Anlagen und Reisen gefördert werden.

Wie lange und in welchem Umfang wird gefördert?
Die Laufzeit der Vorhaben kann bis zu drei Jahre betragen. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Zielstellung und den geplanten Aktivitäten des Verbundes. Für jeden Partner wird eine individuelle Förderquote festgelegt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm REGION.innovativ - Kreislaufwirtschaft finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 € Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen. Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst,...

Bewerbungsschluss: 16.10.2020 | Preis: 20.000 €

Der Preis "KULTURLICHTER" zeichnet digitale Formate aus, die Zugang zu Kunst und Kultur schaffen.

Kulturelle Bildung ermöglicht die Teilhabe an Kunst, Kultur und Gesellschaft, stärkt Kreativität und Ausdrucksfähigkeit. Bund und Länder haben daher einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben gerufen. Ziel ist es, mit der Auszeichnung „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:

  • KULTURLICHTER - PREIS DES BUNDES
    Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DER LÄNDER
    Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
  • KULTURLICHTER - PREIS DES PUBLIKUMS
    Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.

Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Kulturlichter Webseite

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| Anmeldefrist: 31. August 2020 | Förderungshöhe: Max. 100.000 Euro | Das Förderprogramm Zielt darauf ab: Sozial benachteiligte Familien mit Kindern im Alter von 0 – 10 Jahren wirkungsvoll zu unters...

| Anmeldefrist: 31. August 2020 | Förderungshöhe: Max. 100.000 Euro |

Das Förderprogramm Zielt darauf ab:

Sozial benachteiligte Familien mit Kindern im Alter von 0 – 10 Jahren wirkungsvoll zu unterstützen und Lücken im Hilfesystem zu schließen bzw. Angebote mit einem Alleinstellungsmerkmal zu fördern.

Dazu muss sich das Angebot bereits an mindestens einem Standort etabliert haben, zukünftig einen größeren Teil der Zielgruppe erreichen, die jeweiligen Verbreitungserfolge über die Förderung hinaus nachhaltig umsetzen können und die Organisation in Deutschland ansässig sowie operativ tätig sein.

Weitere Informationen zu der Förderung finden sie hier.

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Anmeldeschluss: 31.08 | Max. 12.000 € | Ein Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Viele Einzelhändlerinnen und Einzel...

Anmeldeschluss: 31.08 | Max. 12.000 € |

Ein Projektaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexpertinnen und -experten als ökonomische Resilienz bezeichnen - die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen: „Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händlerinnen und Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Der Projektaufruf kommt daher gerade zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händlerinnen und Händler nötiger denn je. Unsere Digitalcoaches verfügen über viel Erfahrung in der Vorbereitung von Digitalprojekten in kleinen Geschäften und haben ein breites Angebot an Hilfestellung erarbeitet. Sie geben Impulse, Orientierung und konkrete Tipps.“

Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK NRW: „Die Corona-Krise treibt den stationären Einzelhandel an seine Grenzen - kurz gesagt: Der Handel geht am Stock. Das Programm des Landes ist daher ein gutes Signal. Schnelle finanzielle und vor allem unbürokratische Unterstützung in Sachen Digitalisierung kann viele Händlerinnen und Händler den entscheidenden Schritt voranbringen. Ich hoffe, der Handel nutzt es.“

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Weitere Infromationen finden Sie hier

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| Bewerbungsfrist 31.10.2020 | Förderungshöhe: Max. 5000€ | Bewerben können sich bundesweit Bürgerstiftungen, welche die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen er...

| Bewerbungsfrist 31.10.2020 | Förderungshöhe: Max. 5000€ |

Bewerben können sich bundesweit Bürgerstiftungen, welche die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen erfüllen, Schulen der Sek. I und II, Genossenschaftsbanken, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind, und Journalisten, die dies über einen gültigen Presseausweis oder anderer geeigneter Weise belegen. Jeder Bewerber kann maximal drei Bewerbungen einreichen. Bewerbungen sind bis zum 31.10.2020 um 24.00 Uhr möglich und müssen online eingereicht werden.

Der Förderpreis wird in vier Kategorien verliehen. In jeder Kategorie gibt es einen Hauptpreisträger und je vier Anerkennungspreise. In der Kategorie „Medien“ gibt es für Journalisten ein zusätzliches Recherchestipendium zu gewinnen.

Die Gewinner wählt eine unabhängige Jury aus. Die Jury behält sich Nachfragen während der Jurysitzung per Telefon oder Videokonferenz vor.

Die Gewinner werden der Öffentlichkeit vorgestellt und erhalten die Auszeichnungen und Urkunden im Rahmen der Verleihung des Förderpreises am 07. Mai 2021 von 11-13 Uhr in der DZ BANK in Berlin.

Was gibt es zu gewinnen?
Das Preisgeld beträgt insgesamt 40.000 Euro. Die vier Hauptpreisträger erhalten je 5.000 Euro, die sechzehn Anerkennungspreisträger je 1.000 Euro. Das Recherchestipendium ist mit 4.000 Euro dotiert.

Die Anerkennungspreise sollen den Gewinnern und ihren Engagierten die Teilnahme an der Verleihung des Förderpreises und den Austausch und die Vernetzung ermöglichen. Die Hauptpreise würdigen die herausragenden Leistungen in den jeweiligen Kategorien.

 

Weitere Informationen zur Förderung finden sie hier.

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Bewerbungsschluss: 21.08 | Bis zu 300.000€ |  Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultu...

Bewerbungsschluss: 21.08 | Bis zu 300.000€ | 

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, fördert mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gezielt Kultureinrichtungen, die kulturelle Teilhabe und Vermittlung stärken. Das Programm richtet sich zum Beispiel an Museen, Theater, Bibliotheken und Gedenkstätten, aber auch an Verbände und Bildungseinrichtungen. Es sollen Menschen erreicht werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die neue Ausschreibung für das Förderprogramm läuft seit dem 1. Mai 2020.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wir alle spüren in diesen Tagen, wie wichtig die Kultur für Teilhabe und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Gerade in Krisenzeiten brauchen wir die identitätsstiftende und integrative Kraft der Kultur. Kultur fragt nicht nach Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit „Kultur für alle“ kein Schlagwort bleibt, fördern wir kreative, strukturbildende und nachhaltige Projekte der Bildung und Vermittlung. Zusammenhalt in Vielfalt gelingt, wenn Kultureinrichtungen sich öffnen und Menschen in ihrer jeweils eigenen Lebenswelt abholen - in urbanen wie in ländlichen Gebieten und unabhängig von Bildung, Einkommen oder Herkunft.“

Zukunftsfähige Projekte mit Startdatum 2021 erhalten die Förderung von insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Maßnahme über einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Ausschreibung endet am 21. August 2020. Das Programm fördert insbesondere innovative Impulse. Daneben ist kulturelle Vermittlung auch Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen. Mit mehr Vielfalt im Personal, Programm und Publikum sowie durch eine aktive Bildungsarbeit stärkt die BKM die Strahlkraft der Kultureinrichtungen nachhaltig.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung

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Bewerbungsschluss: 07. August LAB4LAND möchte mutige Menschen aus Stadt und Land zusammenbringen, um die kreative Kraft der Startup-Szene zu entfesseln und die Zukunft des ländlichen Raums aktiv zu g...

Bewerbungsschluss: 07. August

LAB4LAND möchte mutige Menschen aus Stadt und Land zusammenbringen, um die kreative Kraft der Startup-Szene zu entfesseln und die Zukunft des ländlichen Raums aktiv zu gestalten.

Worum es geht
Wie kann das Leben und Arbeiten auf dem Land attraktiver werden?

Wann
Das Accelerator Programm findet vom 07.09. bis zum 02.10.2020 statt.

Wo
DSTATION KreativCampus Schöppenstedt, Südost-Niedersachsen

Bewerbt euch mit eurem Team und bringt in vier Wochen eure Geschäftsidee auf ein neues Level.

Mehr Informationen zum Accelerator findet Ihr auf der LAB4LAND Webseite

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| Antragsfrist: 11. September 2020 | Förderhöhe: Max. 100.000€ |   Die europaweite Ausschreibung zur Einreichung von sozialen Innovationen ist im Januar 2020 gestartet. Die Robert Bosch Stiftung hat...

| Antragsfrist: 11. September 2020 | Förderhöhe: Max. 100.000€ |

 

Die europaweite Ausschreibung zur Einreichung von sozialen Innovationen ist im Januar 2020 gestartet. Die Robert Bosch Stiftung hat zusammen mit Genio (Irland) und der King Baudouin Stiftung (Belgien) den ESCF ins Leben gerufen, unterstützt vom Horizon 2020 Research and Innovation Programme der Europäischen Union. Mindestens sechs Anträge werden mit bis zu 100.000 € darin unterstützt werden, Skalierungs- und Implementierungspläne für ihre Ansätze zu entwickeln. 

Den Antrag können stellen:

  • Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Stellen (Der Hauptantragsteller muss eine gemeinnützige Organisation sein);
  • Öffentliche Stellen
  • Private gemeinnützige Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten


Themengebiete u.a.:

  • Alterung
  • Armut und Marginalisierung
  • Obdachlosigkeit
  • Behinderung
  • psychische Gesundheit
  • Migration
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Demenz
  • ...

Weiter Informationen zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden sie hier.

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