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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € |  Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des KlimawandelsDas Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommu...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 500.000 € | 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. 

Die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die novellierte Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.

Mit dem neu ausgerichteten Förderprogramm werden gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte gesetzt, die von kommunalen Anpassungsmanager*innen erarbeitet werden und die im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen behandeln. Hierdurch wird ermöglicht, zugleich Synergien zu nutzen und positive Nebeneffekte zu den UN-Nachhaltigkeitszielen zu entfalten (zum Beispiel: Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, nachhaltige Mobilität etc.). Weiterhin werden innovative und nachhaltige Ideen mit Strahlkraft für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland gesucht.

Für erste Fragen zum Thema Klimaanpassung, zur neuen Förderrichtlinie und zu weiteren Fördermöglichkeiten steht das Zentrum KlimaAnpassung zur Verfügung:
Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de
www.zentrum-klimaanpassung.de/beratung

Für weitere Fragen - insbesondere zur konkreten Antragstellung

Über das Förderprogramm
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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| Anmeldefrist 31.7.2020 | Förderungshöhe: Max. 75.000 Euro | Ziel der Projekte soll es sein, das Bewusstsein und das Engagement in der Bevölkerung für Umwelt- und Naturschutz zu stärken.Förderwürdig...

| Anmeldefrist 31.7.2020 | Förderungshöhe: Max. 75.000 Euro |

Ziel der Projekte soll es sein, das Bewusstsein und das Engagement in der Bevölkerung für Umwelt- und Naturschutz zu stärken.
Förderwürdig sind etwa:

  • Kinder- und Jugendprojekte mit Breitenwirkung
  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
  • Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation

Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Das BMU verfolgt mit der Förderung das Ziel, die Bemühungen der Verbände, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, zu stärken.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Anmeldung find sie hier.

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Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € | Die Naturstiftung David fördert in den Bereichen Natur- und Klimaschutz. Rund 60.000 Euro werden jährlich an Umweltinitiativen in den neue...

Bewerbungsschluss: 15.02.2022 | Förderung: bis zu 15.000 € |

Die Naturstiftung David fördert in den Bereichen Natur- und Klimaschutz. Rund 60.000 Euro werden jährlich an Umweltinitiativen in den neuen Bundesländern ausgereicht. Die Fördersummen reichen von kleinen Projekten mit bis zu 500 Euro bis hin zu größeren Projekten mit einer Antragssumme von bis zu 15.000 Euro.

Was sind die aktuellen Förderschwerpunkte?
Die Naturstiftung David fördert Umweltinitiativen in den neuen Bundesländern. Die geförderten Projekte sollen einen aktiven Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten. Derzeit liegen die inhaltlichen Förderschwerpunkte dabei auf Projekten:

welche die Aspekte von Naturschutz und Klimaschutz optimal verbinden,
die zur Stärkung und langfristigen Absicherung der Arbeit lokaler und regionaler Umweltinitiativen beitragen,
die sich kritisch mit Naturzerstörungen auseinandersetzen.

Welche Projekte werden gefördert, welche nicht?
Bevorzugt werden Projekte gefördert:

  • bei denen konkrete (sichtbare) Maßnahmen umgesetzt werden,
  • die sich perspektivisch selber tragen, multiplizieren oder anderweitige multiplikatorische Effekte haben,
  • die bereits über Dritte gefördert werden, bei denen jedoch noch eine Finanzierungslücke besteht. Die Kosten des Gesamtprojektes sollten dabei nicht über 100.000 Euro liegen.
  • die der Beantragung eines größeren Projektes bei anderen Geldgebern dienen. Dabei sollte das Antragsvolumen des mit Hilfe der Förderung der Naturstiftung David erstellten Projektantrages bei mindestens 100.000 Euro liegen.

Nicht gefördert werden

  • Projekte, die sich ausschließlich dem Thema Umweltbildung / Naturerleben widmen
  • Wissenschaftliche Grundlagenuntersuchungen

Welche Termine sind zu beachten?

  • Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 500 Euro können jederzeit eingereicht werden. Über diese wird innerhalb von sechs Wochen entschieden.
  • Über Anträge bis zu 5.000 Euro entscheidet das Stiftungspräsidium viermal im Jahr.
  • Die Entscheidung für Projektanträge von bis zu 15.000 Euro fällt einmal im Jahr (15.02.2022)

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € | Das Soforthilfeproramm fördert: LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwer...

Ende Antragsfrist: Sobald alle Mittel verbraucht sind | Zuschuss: bis zu 50.000 € |

Das Soforthilfeproramm fördert:

LANDWIRTSCHAFTLICHE MUSEEN

Ein Förderprogramm für regionale Museen mit den Schwerpunkten Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau und Fischerei
Der Programmteil „Landwirtschaftliche Museen“ im „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen in ländlichen Räumen mit bis zu 30.000 Einwohnern, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen. Diese Einrichtungen können jeweils bis zu 50.000 Euro beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

HEIMATMUSEEN

Der Programmteil „Heimatmuseen“ des „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen.
Das Förderprogramm unterstützt regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern beim Betrieb Ihrer Einrichtung und bei der Weiterentwicklung Ihres kulturellen Angebots. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Einrichtungen können bis zu 25.000 Euro Fördermittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 25% der Gesamtkosten.

Wietere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung au...

Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb innovative Ideen zum Gartenbau im urbanen Raum. Bis zum 26. März 2021 können Projektideen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

In der aktuellen Bekanntmachung "Innovationen im urbanen Gartenbau" stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die auf innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Konzepte für den Gartenbausektor im urbanen Raum abzielen.

Bevölkerung in den Städten wächst – Urbaner Gartenbau erhöht Lebensqualität
Prognosen sagen voraus, dass sich der Anteil der im urbanen Raum lebenden Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 78 Prozent erhöhen wird. Dieser anhaltende Trend führt zusammen mit dem baulichen Entwicklungsdruck und dem zunehmenden Verkehr zu einer intensiveren Nutzung des Lebensraums Stadt. Dass sich eine grüne Infrastruktur, urbaner Gartenbau und die Produkte daraus positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken und gleichzeitig Extremwetterereignisse abmildern können, haben kommunale Verwaltungen und die Bevölkerung vielerorts bereits erkannt. Über die neue Förderbekanntmachung können nun innovative Ideen, die noch nicht umgesetzt wurden, beim Projektträger BLE eingereicht werden.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden.

Mehr zur Bekanntmachung und weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesmi...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb innovative Forschungsprojekte, die Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette reduzieren.

Bis zum 18. März 2021 können Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen in Kooperation mit Unternehmenspartnern ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Aufruf an die gesamte Lebensmittelkette: Verpackung neu denken
Verpackungen haben in der Lebensmittelindustrie eine große Bedeutung: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bei, bieten Fläche für wichtige Informationen über das Produkt und ermöglichen durch verschiedene Verpackungseinheiten einen bedarfsgerechten Einkauf. Besonders Kunststoffverpackungen erfüllen die hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport der Konsumgüter.

Allerdings rücken die nachteiligen Wirkungen der Kunststoffverwendung, insbesondere, wenn Kunststoffpartikel in die Umwelt gelangen, zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft. Nachhaltigere Verpackungslösungen gibt es bereits, doch stoßen sie hinsichtlich ihrer Funktionalität und Recyclingfähigkeit oft an ihre Grenzen.

Aus diesem Grunde spricht das BMEL jetzt unterschiedliche Forschungsbereiche an, Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz zu entwickeln und zu optimieren sowie die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen weiterzuentwickeln. Dabei gilt es, die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
die auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die
weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung entsprechender
Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.
Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

  • (A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz
    • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
    • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
    • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
    • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
    • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf
  • (B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen
    • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
    • Optimierung des Verpackungsdesigns
    • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
    • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft
  • (C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
    • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

 

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Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € | E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für ...

Bewerbungsschluss: 28.02.2021 | Preis: bis zu 10.000 € |

E.ON unterstützt Ihre Initiative mit bis zu 10.000 €
Gemeinsam wollen wir ein besseres Morgen schaffen. Deshalb setzen wir uns schon heute für gemeinnützige Projekte ein, in denen Jugendliche gefördert werden. Weil es den Ehrenamtlichen oft an finanziellen Mitteln fehlt, unterstützen wir sie mit bis zu 10.000 €.

Egal ob Jugendwerkstatt, Sportverein oder eine andere Initiative – reichen Sie einfach bis zum 28.02.2021 Ihr Herzensprojekt aus der Jugendarbeit ein und sagen Sie uns, wie Sie hier positive Energie verbreiten. Teilnehmen können alle gemeinnützigen Jugendprojekte aus den folgenden Regionen:

  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

Es ist auch möglich, ein Projekt einzureichen, bei dem Sie selbst nicht der Verantwortliche sind. Wenn Ihr Projekt in die Vorauswahl kommt, kontaktieren wir Sie.

Ab dem 17.03.2021 werden hier dann drei ausgewählte Projekte je Region präsentiert. Dann entscheiden Sie in einem Voting darüber, wer gewinnt.

Das Projekt mit den meisten Stimmen je Region unterstützen wir mit 10.000 €.
Die übrigen beiden Projekte mit jeweils 1.000 €.

Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmern einen Weber Go-Anywhere-Gasgrill je Region.

Mitmachen kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in einer der ausgewählten Regionen hat. 

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss 2022: 31.05.2022 | Mindestzuwendung: 20.000 € |  Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobi...

Bewerbungsschluss 2022: 31.05.2022 | Mindestzuwendung: 20.000 € | 

Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität.

Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Gefördert werden Investitionen zur Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in großer Nähe zum Endkunden, um die letzte Meile der Lieferung durch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Lastenräder, zu ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform, die den Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren beabsichtigen oder die selbst keine Waren aus dem Mikro-Depot ausliefern, aber Dritten geeignete Flächen oder Räumlichkeiten für die Nutzung als Mikro-Depot als Betreiber kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung stellen.

Antragsteller müssen als Eigentümer, Mieter / Pächter oder im Wege eines Gestattungsvertrags über die zur Errichtung erforderlichen Flächen der Mikro-Depots rechtlich und tatsächlich verfügen können und dies nachweisen.

Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagplatz zum Bestimmungsort (Endkunde) verstanden.

Ein Mikro-Depot ist im Sinne dieser Richtlinie ein Raum, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von lokal emissionsfreien Fahrzeugen vorgenommen werden. Dies bedeutet konkret, dass nach dem Umschlag im Mikro-Depot ausschließlich lokal emissionsfreie Fahrzeuge (wie Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) zur Abwicklung der Lieferungen genutzt werden dürfen. Die Belieferung der Mikro-Depots vom Zentrallager aus ("Feeder-Verkehre") darf hingegen auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen. Eine emissionsfreie Belieferung im Feeder-Verkehr wird jedoch begrüßt.

Kategorien der zuwendungsfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben.

Mit einem Antrag kann die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragt werden.

Wie wird gefördert?
Bei der Förderung nach Maßgabe dieser Richtlinie handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung ist grundsätzlich auf einen Wert von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 20.000 Euro ergibt. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt.

Programmlaufzeit
01. Mär. 2021 bis 30. Jun. 2024

Einreichungsfristen
01. Mär. 2021 bis 31. Mai. 2021
01. Mär. 2022 bis 31. Mai. 2022
01. Mär. 2023 bis 31. Mai. 2023

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € | Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt ...

Bewerbungsschluss: 01.09.2021 | Förderung: Max. 8.000 € |

Bis zum 01. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen.

Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Was wird gefördert?
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.

Hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen: Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.

Zweistufiges Verfahren
Eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, finden unter www.ble.de/rehkitzrettung alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Anträge auf die Förderung können bis zum 01. September 2021 gestellt werden; Anträge auf Auszahlung der Fördersumme bis zum 30. September 2021.

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2797, per Fax 030 1810 6845 -294 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.

Hintergrund
Mit insgesamt drei Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € |  Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Eh...

Bewerbungsschluss: 31.01.2022 | Förderung: bis zu 150.000 € | 

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet einen Forschungsaufruf zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts. Interessensbekundungen sind vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 möglich.

Eine wichtige Rolle in der Engagementförderung nehmen die Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen ein. Dazu zählen Einrichtungen, die Engagement vor Ort vermitteln und dazu beraten (u.a. Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen oder Verantwortliche für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Kommunen).

Fragestellungen in diesem Schwerpunkt könnten sein: Welche Bedeutung haben Engagement-fördernde Infrastrukturen in verschiedenen Kontexten, wie beispielsweise bei der Förderung, Vermittlung oder Ermöglichung von Engagement? Wie agieren die Engagement-fördernden Infrastrukturen untereinander? Wie kann die Wirkung von Engagement-fördernden Infrastruktureinrichtungen erfasst und evaluiert werden?

Wir unterstützen bspw. Vorhaben, die vergleichende Analysen (z.B. Vergleiche unterschiedlicher Regionen) vornehmen. Ebenso schätzen wir Vorhaben, die unterschiedliche Datenquellen für ihre qualitativen und / oder quantitativen Analysen heranziehen.

Das Programm hat drei Schwerpunkte:

  • (A) Digitales Engagement
  • (B) Soziale Ungleichheit im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt
  • (C) Engagement-fördernde Infrastruktureinrichtungen

Die drei Schwerpunkte adressieren aktuelle Forschungsbedarfe und spiegeln die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts wider.

Wer ist antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen, die über keine ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Forschung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes verfügen. Organisationen ohne Sitz in Deutschland sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufpri...

Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufprinzip und daraus resultierende mögliche Vorteile für eine nachhaltige Landwirtschaft. Besondere Schwerpunkte werden außerdem im Bereich der Digitalisierung und bei der Minderung von Treibhausgasen liegen.

Der Projektträger BLE beteiligt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aktiv an diesen EU-Initiativen, innerhalb derer transnationale Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden:

  • ERA-NET SusAn (Nachhaltige Tierhaltungssysteme, www.era-susan.eu),
  • ERA-NET ICT-AGRI FOOD (Informations- und Kommunikationstechnologie & Robotik, www.ictagrifood.eu),
  • ERA-NET FACCE ERA-GAS (Monitoring und Minderung von Treibhausgasen aus Land- und Forstwirtschaft, www.eragas.eu) sowie
  • ERA-NET SusCrop (Nachhaltiger Pflanzenbau, www.suscrop.eu).

Das Referat für Europäische Forschungsangelegenheiten der BLE hat die Koordination für die ERA-NETs SusAn und ICT-AGRI FOOD inne.

Kreislaufwirtschaft umfasst in dieser Bekanntmachung in erster Linie Pflanzenbau, Tierhaltung und den Boden als Eckpunkte einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Sie hat zum Ziel, die Kreisläufe von Stoffen und Ressourcen zu schließen und Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.

Das (Wieder-) Zusammenführen von Pflanzenbau und Tierhaltung bietet die Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz insgesamt zu steigern, externen Input (wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger oder Futtermittelimporte) zu reduzieren, Resilienz zu stärken und Biodiversität zu erhöhen. Dabei können Pflanzenbau und Tierhaltung auch überbetrieblich integriert werden.

Das Verwenden von lokal produziertem Futter anstelle von Importen und von Wirtschaftsdünger anstelle von z. B. mineralischem Stickstoffdünger soll zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Fähigkeit von landwirtschaftichen Nutztieren, pflanzliche Biomasse verschiedenster Art zu verwerten, kann zu einer Diversifizierung im Pflanzenbau führen. Diese Vielfalt kann ein effektives Mittel sein, um z. B. Pflanzenkrankheiten vorzubeugen und um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu verbessern.

Forschungsthemen
Die Forschungsthemen sind breit angelegt und können enthalten (die Liste ist nicht erschöpfend, spiegelt keine Priorisierung wider und nicht aufgeführte Themen sind nicht ausgeschlossen):

  1. Effekt auf Treibhausgasemissionen und Resilienz gegenüber dem Klimawandel
  2. Ökologischer und ökonomischer Effekt der Diversifizierung auf verschiedenen Ebenen (Pflanze, Tier und Produktionssystem), interne und externe Kosten
  3. Kurzfristige und langfristige Wirtschaftlichkeit
  4. Zielkonflikte und Trade-offs
  5. Geeignete Pflanzen und Tiere für die Kreislaufwirtschaft
  6. Methodik: Systemanalyse, Langzeiteffekte, Lebenszyklusanalyse
  7. Organisationsformen lokaler Zusammenarbeit, Geschäftsmodelle, neue Wertschöpfungsketten, verbraucherorientierte Ansätze.
  8. Einsatz von Sensoren, Robotik, Big Data, Datenmanagement
  9. Bedingungen für eine erfolgreiche Integration von Pflanzenbau und Tierhaltung (natürliche wie sozioökonomische)
  10. Geeignete Fördermaßnahmen und deren Umsetzung

Mehr als 25 Förderorganisationen aus Europa und Übersee werden diese Bekanntmachung finanzieren. Insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Projektbeschreibungen einzureichen.

Alle Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren werden im Februar 20210 u. a. über die englischsprachige Bekanntmachung auf den Internetseiten der vier beteiligten ERA-NETs veröffentlicht (siehe oben aufgeführte Links)

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Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge |  Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und p...

Bewerbungsfrist: 14.03.21 | Arbeitsbeginn: 01.09.21 | Gehalt: Bis zu 3.479 € je Monat + Zuschläge | 

Sind Sie daran interessiert, die Auswirkungen von kollaborativen Arbeitsräumen in ländlichen und peripheren Gebieten zu erforschen?

  • Welche Auswirkungen haben gemeinschaftliche Büroprojekte auf ländliche Räume?
  • Wie können sie als Instrument für die regionale Entwicklung besser genutzt werden? 

Das länderübergreifende Forschungsprojekt CORAL sucht Antworten auf diese Fragen. Aktuell sind 15 Stellen für Nachwuchswissenschaftler ausgeschrieben, für eine Dauer von 3 Jahren.

Beschreibung in Englisch
CORAL aims to unpack the latent dynamics and impacts of collaborative workspaces (hereafter CWS) in rural and peripheral areas and integrate them as development tools in local and regional policies to open up new potentials for socio-economic development. Whereas we have observed the rapid rise of CWS in urban agglomerations in the past 15 years, there is now a gradual rise of CWS in rural and peripheral areas too. However, there is as yet no clear evidence about their functions, impacts and the ways that policymaking could promote rural CWS and assist in linking the development of CWS with processes of local and regional socio-economic development. In fact, that policy link is much needed for those disadvantaged or peripheral places, as only a few EU policies have assisted, in a fragmented way, the development of CWS in peripheral and rural areas. At the same time, there is an urgent need for qualified professionals in academia, administrations and policy, to effectively promote tools such as CWS in the lagging parts of the EU and by that, open up new development options.

The CORAL project will offer specialised and tailor-made training to 15 Early Stage Researchers (ESR: PhD candidates), helping them to better understand and support the development processes of CWS in rural and peripheral areas and their wider impacts at the local and regional level as well as at the level of the individual worker and the enterprise. Moreover, through different means of dissemination and exploitation (knowledge exchange days, CORAL schools, digital platform), the impacts of CORAL aim to reach a wider audience ranging from public policymakers to private stakeholders and CWS communities across the EU.

The 15 ESR projects include intersectoral secondments, local and network-wide transferable, theoretical as well as methodological skills training. The project will actively assist PhD candidates in achieving a doctoral degree within the scheduled time of three years. All fellows will have the unique opportunity to work in interdisciplinary and multinational teams with excellent links to national and international research networks.

The CORAL consortium consists of nine beneficiaries (five academic and four non-academic) and six partner organisations (four academic and two non-academic) from six EU Member States. More information about CORAL can be found on the project website: https://coral-itn.eu

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Das Forum Z wird seit 2017 von der Gemeinschaft Blumenthal und der BN Kreisgruppe Aichach-Friedberg organisiert und lädt alle interessierten Bürger, Vereine, Initiativen und kommunale Verterter*innen ...

Das Forum Z wird seit 2017 von der Gemeinschaft Blumenthal und der BN Kreisgruppe Aichach-Friedberg organisiert und lädt alle interessierten Bürger, Vereine, Initiativen und kommunale Verterter*innen ein, gemeinsam über die Nachhaltige Entwicklung im Landreis Aichach-Friedberg zu diskutieren und konkrete Ziele zu erarbeiten. Dadurch kann Kommunalpolitik aktiv von Bürger*innen mitgestaltet werden und gemeinsame Ansätze für einen zukunftsfähigen Landkreis entwickelt werden.
Kernthema ist dabei die Vernetzung von allen Menschen in der Region, die sich für Themen rund um eine nachhaltige Zkunft einsetzen. Einmal jährlich findet dafür ein ein bzw. zweitägiges Bürgerforum statt. Zu Beginn des Treffens stehen in der Regel 2-3 Impulsvorträge, z.B. von Christian Felber zur Gemeinwohlökonomie oder Margret Rasfeld zum Thema Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Im Anschluss daran gehen alle Teilnehmenden in Arbeitskreise und arbeiten in verschiedenen Workshops zu den Themen:
Biodiversität, Landwirtschaft, Bildung, Mobilität, Engergie, Wirtschaft sowie Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Beim ersten ForumZ 2017 wurden diverse Ziele, sowohl kurzfristige als auch langfristige formuliert, welche seitdem jährlich auf dern Prüfstand gestellt und ggf. weiterentwicklt werden.
Beim ForumZ konnten in den letzten Jahre diverse Impulse für Folgeveranstaltungen und Projekte gegeben werden. So entstand im Arbeitskreis Landwirtschaft die Idee zur Bewerbung als Ökomodellregion (welche 2019 erfolgreich umgesetzt wurde), der Arbeitskreis Biodiversität organisiert 2x jährlich den regionalen "Biodiversitätstag" und der Arbeitskreis Bildung hat eine Lehrerfortbildung zum Thema "Schule neu denken" organisiert. Auch die GWÖ-Gruppe Paartal, wurde beim ForumZ gegründet und 2020 schlossen 5 Unternehmen erfolgreich ihr Gemeinwohlbilanz in einem Peergroup-Verfahren ab.

Begleitend zum "Arbeitsteil" fand die letzten Jahre auch ein Markt der Möglichkeiten statt, bei dem sich viele verschiedene Initiativen vorstellen konnten und konkrete Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil- z.B. plastikfrei Leben - erfahrbar gemacht wurden.

Das ForumZ will also Motivieren und Mut zum Handeln machen und zwar sowohl den Bürger*innen aus der Region in Bezug auf ihr persönliches Verhalten und Leben, als auch den Vertreter*innen aus der Politik, sich für eine nachhaltige Entwicklung in ihrem Landkreis einzusetzen.

 

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Junge Frauen schätzen ihre individuellen Zukunftschancen im ländlichen Raum überwiegend geringer ein, als im städtischen Raum. Es kommt zur Abwanderung von gut ausgebildeten Frauen. Wir haben uns dah...

Junge Frauen schätzen ihre individuellen Zukunftschancen im ländlichen Raum überwiegend geringer ein, als im städtischen Raum. Es kommt zur Abwanderung von gut ausgebildeten Frauen.

Wir haben uns daher in der Region Wachau-Dunkelsteinerwald auf die Suche nach weiblichen „Role Models“ gemacht. Vorbildern, die hier in der Region leben und / oder arbeiten, ein modernes Frauenbild vertreten und eine Inspiration für andere Frauen und Mädchen sind.

In einem mehrstufigen Prozess wurden Frauen identifiziert, die als Inspiration für weitere Frauen dienen können.

Insgesamt werden aus der gesamten Region Wachau-Dunkelsteinerwald ca. 20 außergewöhnliche Frauen aufgespürt, deren Tun in Form einer Publikation porträtiert werden. Dazu werden sowohl Interviews mit den Frauen geführt, als auch ihr Umfeld näher beleuchtet.

Durch authentische Porträts der Frauen soll das Potenzial des ländlichen Raumes aufgezeigt werden. Die Publikation soll in einer Auflage von 600 Stk. erscheinen und regional vertrieben werden.

Das Projekt soll Frauen dazu bewegen, wieder vermehrt im ländlichen Raum berufliche Chancen wahrzunehmen oder selbst zu schaffen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und auch für andere Frauen ein Umfeld bereiten, das für andere Frauen förderlich ist.

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Das Freizeit- und Tourismusportal stellt, unter Nutzung der Datenbanken der übergeordneten Tourismusregion "Sauerland", die Freizeit- und Naherholungsregion Oben an der Volme dar. Regionsspezifische F...

Das Freizeit- und Tourismusportal stellt, unter Nutzung der Datenbanken der übergeordneten Tourismusregion "Sauerland", die Freizeit- und Naherholungsregion Oben an der Volme dar. Regionsspezifische Funtkionen wie Übersichtskarten oder ein Veranstaltungskalender ergänzen das Angebot und geben so Besuchern und Bürgern einen Überblick über die erlebenisreiche und lebenswerte Region vor Ort.

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Zusammenfassung: Die derzeitige Situation des öffentlichen Verkehrs, speziell die Anbindung der Mikrokorridore der ein-zelnen Gemeinden an die Hauptverkehrslinien 140 (Salzburg - Mondsee) und 150 (Sa...

Zusammenfassung:

Die derzeitige Situation des öffentlichen Verkehrs, speziell die Anbindung der Mikrokorridore der ein-zelnen Gemeinden an die Hauptverkehrslinien 140 (Salzburg - Mondsee) und 150 (Salzburg - Bad Ischl) ist unzureichend. Die Erreichbarkeit von Beruf und Freizeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist teilweise wegen zu langer Wartezeiten und zu großen Intervallen der Busfahrten unzumutbar.
Mit der Entwicklung eines Masterplans soll den Bewohnern und Besuchern der Region Fuschlseere-gion - Mondseeland (FUMO) zukünftig eine attraktive und umweltschonende Mobilität dargestellt wer-den, um mit weniger motorisiertem Individualverkehr die täglichen Berufs- und Ausbildungsorte sowie die Freizeitziele attraktiv und kostengünstig erreichen zu können. Beispiele für solche Systeme sind Rufbusse, die Schaffung einer Solarroute (Carsharing, E-Mobility, E-Bikes…), autonomes Fahren und die optimale Vernetzung/Verbesserung bereits bestehender Systeme.

Ausgangslage: 

Das Mobilitätssystem in der Region ist nicht bedarfsgerecht. Es bestehen Mängel in der Erreichbar-keit durch öffentliche Verkehrsmittel, welche Ursache für den hohen Anstieg des Individualverkehrs sind. Dies führt zu Staubildungen zu den Stoßzeiten und somit auch zu hoher Umweltbelastung. Die Innovation lag bei der Erstellung des Masterplanes darin, dass den Bewohnern künftig eine attraktive und umweltschonende Mobilität mit weniger motorisierten Individual-Verkehr auf Verbrennungsmo-torbasis (mIV) dargestellt und geboten wird.
Speziell die Anbindung der Mikrokorridore der einzelnen Gemeinden an die Hauptverkehrslinien 140 (Salzburg – Mondsee) und 150 (Salzburg – Bad Ischl) ist ausbaufähig.
Die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Freizeitaktivitäten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist teil-weise wegen zu langer Wartezeiten und zu großen Intervallen zwischen den Busfahrten nicht optimal.
Dies hat zur Folge, dass vermehrt motorisierter Individualverkehr (mIV) genutzt wird. Dies wiederum kann zu den Stoßzeiten Staubildungen wie auch Umwelt- und Lärmbelastung verursachen.
Kindergartenkinder und Schüler werden zum Teil aufgrund der Entfernung zu Bushaltestellen tagtäg-lich von ihren Eltern mit dem PKW zur jeweiligen Bildungseinrichtung gebracht und wieder abgeholt. In dem Fall, dass beide Elternteile berufstätig sind, kann dies zu zeitlichen Problemen führen, wes-halb häufig „externe“ Personen, wie Großeltern, als zusätzliche Hilfe hinzugezogen werden. Neben Zeiteinsparungen kann auch die verstärkte Belastung der Umwelt als Argumentation für alternativen Lösungsansätzen herangezogen werden.
Für potentielle Nutzer von späteren Busfahrzeiten (Jugendliche, Pendler etc.) kommt die Problematik hinzu, dass abgeschiedenere Ortschaften abseits des Einzugsgebietes der Hauptlinien nach 20:15 Uhr (ab dem Hauptbahnhof) mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr erreichbar sind. Der Nacht-shuttle am Wochenende fährt um 01:00 Uhr und 03:00 Uhr ab Salzburg, lässt aber sämtliche Fahr-gäste in Thalgau aussteigen. Bewohner der Mondseeregion müssen daher wieder auf PKWs zurück-greifen, um nach Hause zu kommen.
Für eingeschränkte Personen (z.B. Menschen mit Gehbehinderung) ist die Strecke zu Bushaltestellen aufgrund der Distanz oder des Geländes häufig nicht zu bewältigen. Auch Senioren, die nur mehr eingeschränkt mobil sind oder beispielsweise auch Mütter ohne eigenes KFZ sind stets auf fremde Hilfe angewiesen, um gewisse Einrichtungen des alltäglichen Bedarfs zu erreichen oder Veranstal-tungen bzw. Bekannte zu besuchen.

Ziele:

Zielerreichung:
• Ein hoher Grad an Kommunikation, Bürgerbeteiligung (Arbeitssitzungen, Präsentationen, Veranstaltungen, Gemeindebesuche, Gruppen- und Einzelgespräche)
• Zahlreiche Folgeprojekte in Planung oder bereits erfolgt (einheitliche E-Ladeinfrastruktur, autonomes Fahren, Rufbusse, Carsharing, Optimierung der öffentlichen Verkehrssysteme
etc.)
• Darstellung des regionalen Potentials im Bereich umweltschonender, flächendeckende und innovative Mobilitätssysteme (Masterplan für die gesamte Region)
• Aufzeigen von Investitions- und Betriebskosten dieser Systeme sowie deren Erträge in einem Masterplan
• Hohe Medien- und Öffentlichkeitswirksamkeit (ORF-Beitrag, Ö1 Morgenjournal, zahlreiche Nachrichten- und Gemeindezeitungen, soziale Medien etc.)
• Gesicherte Weiterentwicklung durch Forschungsprojekte und Förderprogramme (z.B. INTER-REG, Salzburg Research, Electric Mobility Europe Call 2016)

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Die Europäische Innovationspartnerschaft strebt danach, Synergien zu schaffen, durch die der Austausch zwischen Partnerinnen und Partnern aus unterschiedlichen Bereichen, Sektoren, Initiativen und Pro...

Die Europäische Innovationspartnerschaft strebt danach, Synergien zu schaffen, durch die der Austausch zwischen Partnerinnen und Partnern aus unterschiedlichen Bereichen, Sektoren, Initiativen und Projekten gefördert wird. Im Mittelpunkt der EIP-AGRI steht die Zusammenarbeit zwischen Personen mit hohem praktischem Erfahrungsschatz (zum Beispiel Landwirtinnen und -wirte, Forstwirtinnen und -wirte, Beraterinnen und Berater) und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Durch diesen Brückenschlag zwischen Praxis und Forschung sollen Probleme aus dem land- und forstwirtschaftlichen Umfeld innovativ gelöst und rascher in neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien umgesetzt werden.

Im Konkreten werden dabei zwei Vorhabensarten gefördert:

  • 16.1.1: „Unterstützung beim Aufbau und Betrieb Operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“
  • 16.2.1: „Unterstützung bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren Technologien der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft.

Bis 29. Januar 2021 können für diese Vorhabensarten Projektvorschläge und allfällige Förderungsanträge eingereicht werden.

Die Benachrichtigung über die Auswahl der Projektideen wird voraussichtlich im Mai 2021 erfolgen. Einreichunterlagen für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens (Aktionspläne und Förderungsanträge) müssen voraussichtlich bis August 2021 vorgelegt werden; der genaue Zeitpunkt wird im Zuge der Auswahlentscheidung mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Projekte (Aktionspläne und Förderungsanträge) wird voraussichtlich im Januar 2022 bekannt gegeben.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der WEBSITE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR LANDWIRTSCHAFT, REGIONEN UND TOURISMUS (BMLRT)

 

 

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Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Geförderter Lehrgang mit Zertifikat |  Du engagierst dich ehrenamtlich und übernimmst Verantwortung in deinem Verein? Du würdest gern mehr erreichen und deine Organisa...

Bewerbungsschluss: 21.08.2022 | Geförderter Lehrgang mit Zertifikat | 

Du engagierst dich ehrenamtlich und übernimmst Verantwortung in deinem Verein? Du würdest gern mehr erreichen und deine Organisation voranbringen? Du suchst Menschen, mit denen du dich vernetzen kannst?

Dann ist „FuturE“ das richtige Programm für dich!

„FuturE“ ist ein Programm für junge engagierte Erwachsene (18-27 Jahre) und unterstützt dich bei deiner fachlichen und persönlichen Entwicklung – damit du im Ehrenamt den nächsten Schritt gehen kannst! Und das Beste daran: Es ist für dich komplett kostenfrei und du erhältst zum Abschluss ein Zertifikat – gut für jeden Lebenslauf!

Förderung von jungen Ehrenamtlichen in Leitungspositionen
Klimawandel, Digitalisierung oder demografischer Wandel – künftige Generationen stehen vor vielen Herausforderungen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen müssen mit diesen Veränderungen umgehen. Besonders gut klappt das bei divers aufgestellten Organisationen – sie können schnell und nachhaltig auf Veränderungen reagieren und zukunftsorientiert handeln. Wenn sich die Vielfalt der Gesellschaft in Führungspositionen widerspiegelt, ist zukunftsfähiges Handeln möglich.

Hier setzt „FuturE“ an. Mit dem Programm werden junge Erwachsene auf ihrem Weg in ehrenamtliche Leitungspositionen in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung unterstützt. Dabei stehen Management- und Führungsthemen ebenso im Fokus wie fachliche Aspekte. Kernthemen des umfangreichen Programms sind Persönlichkeitsentwicklung, Organisations- und Strategieentwicklung, Kommunikation, agiles Projektmanagement sowie Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.

Das Programm
Falls du Teil der ersten FuturE-Klasse 2022 wirst, startest du Ende Oktober direkt in der Hauptstadt und an der Havel. An zwei Tagen auf der Insel Schwanenwerder erwarten dich spannende Kurse, tolle Coaches und bis zu 30 junge Menschen in deiner Altersgruppe.

Damit dir keine zusätzlichen Kosten entstehen, stellen wir dir gerne notwendige technische Hilfsmittel für die Dauer des Programms zur Verfügung und zahlen anfallende Reise- und Unterbringungskosten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung findest du hier

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Mit dem Projekt „garantiert mobil!“ wird seit 08. September 2017 eine neue Form der öffentlichen Mobilität im Odenwaldkreis angeboten. Das Mobilitätsangebot nimmt sich der durch den demographischen W...

Mit dem Projekt „garantiert mobil!“ wird seit 08. September 2017 eine neue Form der öffentlichen Mobilität im Odenwaldkreis angeboten.

Das Mobilitätsangebot nimmt sich der durch den demographischen Wandel geprägten Problematik des Odenwaldkreises an und versucht, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und deren Verkehrsteilhabe sicherzustellen.

„garantiert mobil!“ verfolgt den Ansatz der Integration von On-Demand-Verkehren und Mitnahmefahrten in die klassischen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierbei werden die gängigen öffentlichen Verkehrsangebote wie Bus oder Bahn um sogenannte taxOMobil-Fahrten und private Mitnahmefahrten ergänzt, sodass vorhandene zeitliche, aber auch räumliche Bedienungslücken ausgeglichen werden können. Als zentrales Element des Projektes sorgt die sogenannte „Mobilitätsgarantie“ mittels lokal ansässiger Taxiunternehmen („taxOMobil“-Fahrten) auch dann für eine zuverlässige Personenbeförderung, wenn kein passendes Mobilitätsangebots im Rahmen des klassischen ÖPNVs angeboten wird.

Dreh- und Angelpunkt von "garantiert mobil!" ist das Informations- und Buchungsportal, das über die Homepage unter www.odenwaldmobil.de erreichbar ist und sowohl als Web-Anwendung als auch als Mobile-App für Smartphone mit den Betriebssystemen IOS und Android zur Verfügung steht. Es ermöglicht, sich über alle verfügbaren Mobilitätsangebote zu informieren, diese zu buchen und zu bezahlen.

Für das wurden hohe Anforderungen sowohl an die neuen Mobilitätsangebote selbst als auch an die technischen Voraussetzungen gestellt, die vollständig umgesetzt werden konnten:

  • Mobilitätsgarantie: Jederzeit verfügbares ÖPNV-Angebot zwischen Ortschaften und Zentren, sichergestellt durch die adressscharfe Buchungsmöglichkeit von taxOMobil-Fahrten.
  • Nachhaltige Mobilität: Kostendeckung des „On-Demand-Verkehrs“ durch entfernungsabhängige Zuschlagspreise bei taxOMobil-Fahrten, die aber über verschiedene Rabattsysteme reduziert werden kann (Frühbucher- und Zubucherrabatt sowie Sponsorenrabatte) sowie effiziente Beförderung durch „Poolingfunktion“ bei zeitlich und räumlich bündelbaren Fahrtaufträgen.
  • Informations- und Buchungsportal: Informieren, Buchen und Bezahlen über eigene Plattform.
  • Vollständige Tarif- und Verbundintegration: Einbindung der Tarif- und Fahrplanauskunftsschnittstellen des RMV zur vertrieblichen Integration im Rahmen des RMV-HandyTicketing sowie die Möglichkeit zur intermodalen Beauskunftung von Mobilitätsangeboten.

  • Ridesharing: Bundesweit einzigartige Integration privater Mitnahmefahrten. Privatpersonen können auf ohnehin durchgeführten Fahrten Freiplätze in Pkw zur Mitnahme weiterer Personen anbieten.
  • Barrierefreiheit: Auch ohne digitalen Zugriff auf das Buchungsportal, können sich Kunden telefonisch und persönlich über die Mobilitätszentrale registrieren, über Mobilitätsangebote informieren und Fahrten buchen.
  • Mobilitätsberatung „vor Ort“: Mobile Mobilitätsberater informieren auf Wunsch beim Kunden zuhause und übernehmen gegebenenfalls Registrierung und Fahrtbuchungen.

Zum Jahresende 2020 waren 1.371 Kunden auf dem Buchungsportal registriert, was einer Steigerung von rund 33% zum Vorjahr entspricht. Gerade die individuelle Mobilitätberatung hat hierzu sicherlich einen wesentlichen Teil beigetragen.

Im Zusammenhang mit den taxOMobil-Fahrten sind exponentielle Steigerungen erkennbar. So wurden 2019 im monatlichen Schnitt knapp 100 Fahrten gebucht. Trotz (oder vielleicht auch wegen) der Coronasituation konnte der Wert 2020 verdreifacht werden (316 Fahrten/Monat).

Profitiert hat dieses Modell sicherlich von der Subventionierung von taxOMobil durch die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreis, die den Zuschlagspreis bei Fahrten in das nächstgelegene Zentrum mit mindestens 50% bezuschussen.

Bei den Mitnahmefahrten ist noch deutliches Steigerungspotential vorhanden. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist das fehlende „Matching“ zwischen Fahrgast und Fahrtanbieter.

Insgesamt kann die Entwicklung von „garantiert mobil!“ durchgehend als Erfolg gewertet werden. Das Verlassen des Projektstatus durch die Aufnahme in die Ausschreibung der öffentlichen Verkehrsleistungen 2020 stellt „garantiert mobil!“  auf ein zukunftssicheres Fundament und begünstigt eine weiterhin positive Entwicklung.

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Auf dem landschaftsparkähnlich gestalteten Campus unserer ökumenischen Tagungs- und Bildungsstätte befindet sich auch, mitten im Dorf gelegen, der ca. 3000 m² große Garten der Sinne, ein Ort zum Lerne...

Auf dem landschaftsparkähnlich gestalteten Campus unserer ökumenischen Tagungs- und Bildungsstätte befindet sich auch, mitten im Dorf gelegen, der ca. 3000 m² große Garten der Sinne, ein Ort zum Lernen, Begegnen, Mitmachen, Entspannen. Hier können Menschen aller Altersklassen etwas über Natur- und Umweltschutz und nachhaltiges Gärtnern erfahren.

Der Artenschwund und der Klimawandel führen uns vor Augen, dass ein Umdenken dringend erforderlich ist, dass wir nachhaltiges Konsumverhalten, einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Lebensmitteln erlernen und anwenden müssen!

Um dazu beizutragen, werden im Garten der Sinne (im Sommerhalbjahr tägliche) Führungen und viele Veranstaltungen zu Themen der Verbraucher- und Umweltbildung durchgeführt.

Man kann auch „einfach mal so“ im Garten vorbeikommen - zum Genießen, Klönen oder sogar – zum Mithelfen. Von April bis Oktober treffen sich alle Interessierten an jedem 3. Mittwoch im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr, um zunächst gemeinsam zu arbeiten, danach aber bei Genüssen aus dem Garten Informationen zu bestimmten Themen zu erhalten.

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