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Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Preis: Insgsamt 24.000 € | Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem LandSie sind aktiv und setzen ihre Ideen vor Ort um? Dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demogra...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Preis: Insgsamt 24.000 € |

Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land
Sie sind aktiv und setzen ihre Ideen vor Ort um? Dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis und stellen Sie ihr Projekt vor!

Zum zwölften Mal zeichnet die Hessische Staatskanzlei Initiativen aus, die sich mit Phantasie und Mut den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Wie schon in den vergangenen Jahren steht der ländliche Raum im Fokus.

Leben Sie gerne auf dem Land? Packen Sie mit an, um Ihr Dorf oder Ihren Stadtteil lebendig und attraktiv zu halten, damit alle hier gerne und gut wohnen und arbeiten können?

Ihr Engagement ist gefragt! Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und zeigen neue, vielleicht auch digitale, Wege auf, stoßen weitere Initiativen an und holen neue Partner mit ins Boot? Sie setzen frische Ideen in die Tat um und schaffen damit moderne Perspektiven für Ihre Heimat?

Wir wissen, die Corona-Pandemie stellt uns seit gut einem Jahr vor ganz besondere Herausforderungen. Wenn daher aufgrund der notwendigen Einschränkungen Ihr Projekt im vergangenen Jahr nicht wie geplant fortgeführt oder weiterentwickelt werden konnte, stellt dies kein Ausschlusskriterium dar. Entscheidend ist, dass es vor der Pandemie bereits etabliert war und auch danach mit neuem Schwung vorangetrieben wird. Haben Sie kreative Wege gefunden, auch in diesen schwierigen Zeiten ihre Lösungen umzusetzen, umso besser!

Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann bewerben Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021! Stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Im Internet steht ein benutzerfreundliches Online-Formular als Bewerbungsbogen bereit. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, unterstützen wir Sie gerne.

Bewerbungen sind für folgende Themenfelder möglich:

Jugend
In unserem Ort ist was los! Wir fühlen uns hier zu Hause und lieben unsere Heimat. Wenn wir auch vorübergehend für Ausbildung oder Studium wegziehen, kehren wir doch dauerhaft zu unseren Freunden und unserer Familie zurück. Wir sind jung und mischen im Dorfleben mit. Wir nutzen digitale Instrumente, haben neue Ideen, mit denen wir unsere Heimat für junge Menschen attraktiv gestalten. Dafür engagieren wir uns in der Dorfgemeinschaft und übernehmen Verantwortung.

Genau dieses Engagement sucht der Hessische Demografie-Preis unter dem Motto „Wo Ideen Freiraum haben! Leben auf dem Land“. Ob Jugendhaus, Jugendparlament oder andere pfiffige Ideen im Vereinsleben – Ihre Projekte setzen Impulse und zeigen, wie kreative, junge und frische Ideen einem Ort ein neues Gesicht geben können.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt
„Wir sind das Dorf!“ Wenn Sie diesen Leitgedanken mit Leben erfüllen, indem Sie sich auf Neues einlassen, gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv leben, Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene zusammenbringen und damit eine lebendige Dorfgemeinschaft prägen, dann ist Ihr Projekt ein Kandidat für den Hessischen Demografie-Preis 2021.

Sind Sie zudem aufgeschlossen für neue Partner und Aufgaben, für moderne Informations- und Kommunikationstechnik, für die Zusammenarbeit mit Vereinen, Schulen, Kindergärten oder Ihrer Gemeindeverwaltung? Dann bewerben Sie sich mit Ihrem beispielgebenden Projekt!

Fachkräfte und Familienfreundlichkeit
Digital, modern und weltoffen – so bietet Ihr Unternehmen jungen Menschen eine berufliche Karriere im ländlichen Raum und bindet damit qualifizierte Fachkräfte nachhaltig. Auch Betriebsinhaberinnen und -inhaber sind aufgerufen, ihre neuen Ideen und Modelle einzureichen. Welche besonderen Standortvorteile hat Ihr Ort Familien zu bieten? Wie gestalten Sie Ihr Dorf besonders familienfreundlich?

Welche Projekte haben Unternehmen oder Kreative schon angestoßen, damit junge Familien Beruf und Kindererziehung gut vereinbaren können und gerne in der Gemeinde leben? Ob Kontakte zwischen Betrieben und Schulen, Rückkehrer-Angebote, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle oder neue Arbeitsformen wie coworking spaces – welches sind die Gründe, warum Fachkräfte gerne in Ihren Ort kommen, um auf Dauer zu bleiben?

Innenentwicklung und Infrastruktur
In vielen Orten stehen Häuser leer. Wie geht Ihr Dorf damit um? Bringen Sie neues Leben in leerstehende Gebäude? Nutzen Sie die Bausubstanz für gemeinschaftliche Wohnprojekte, um die Vorzüge des Lebens auf dem Land mit modernen Wohnformen zu verbinden? Beteiligen Sie Jugendliche oder Zugewanderte daran oder begegnen Sie dem Leerstandsproblem mit gezielter Innenentwicklung? Je weniger Einwohnerinnen und Einwohner, desto teurer die Infrastruktur. Sie muss an die neue Situation angepasst werden – aber wie? All diejenigen – Kommunen und Initiativen – die hier neue und kreative Lösungen entwickeln, sind aufgefordert, sich mit ihren Projekten um den Hessischen Demografie-Preis 2021 zu bewerben!

Grundversorgung und Mobilität
Einkaufen, Lebensmittelgeschäft, Apotheke, Arztpraxis und andere Fachgeschäfte – Initiativen in Ihrem Ort haben dafür gesorgt, dass Waren und Dienstleistungen vorhanden sind. Sie haben Angebote erhalten und neu geschaffen. Wie funktioniert das?

Zeigen Sie, wie Dorfläden, rollende Läden, lokale Online-Angebote, Dienstleistungsbörsen, medizinische Betreuung oder sogar ein kleines Zentrum mit vielen Funktionen den Alltag auf dem Land erleichtern können. Die Wege auf dem Land sind weit. Wie bleiben Jung und Alt in Ihrem Ort mobil und wie können sie unkompliziert in die nächste größere Stadt, zu Freunden, zur Ausbildung oder zu behördlichen Einrichtungen gelangen? Ob Car-Sharing, (Elektro-)Dorf-Auto, Mitnahme-App, Fahrdienste für Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner…. Bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem innovativen Projekt zur Grundversorgung und Mobilität auf dem Land!

Seniorinnen und Senioren
Ältere Menschen verfügen über Wissen und Erfahrung. Sie sind in vielen Bereichen engagiert und bringen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse aktiv in die Gemeinschaft ein und nutzen dafür die „Freiheiten“ ihres Lebensabschnittes. Generationsübergreifende Zusammenarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe – welche Projekte setzen Sie um, um die Lebensqualität älterer Menschen in Ihrem Ort zu erhöhen?

Teilhabe und Versorgung sind gerade für Ältere wichtige Bestandteile des Alltags. Wie werden Sie diesen Bedürfnissen in Ihrem Ort gerecht? Wie ermöglichen Sie es älteren Menschen, möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Umfeld zu leben? Modelle zu neuen Wohnformen, Barrierefreiheit, Ambient Assisted Living, Pflegewohngruppen oder neue Modelle für die Tagespflege: Haben Sie gute Ideen umgesetzt, damit alte Menschen sich in Ihrem Ort gut aufgehoben fühlen? Dann bewerben Sie sich!

Kultur und Tradition
Das historische Schloss, das alte Backhaus, das traditionelle Handwerk und die Streuobstwiesen sind Zeichen unserer Kultur und Tradition, ebenso wie etablierte Festivals mit Musik und Poetry, der Musikzug, der Museumsverein und vieles mehr.

Sie pflegen Kultur und Brauchtum, hängen aber nicht an „alten Zöpfen“ – Traditionen sind in Ihrem Ort lebendig. Dabei machen in Ihrem Dorf auch die jungen Leute mit. Gemeinsam zeigen Sie, was Ihre Heimat einzigartig macht.

Die Kulturszene in Ihrem Dorf lebt, sie verbindet Althergebrachtes mit Neuem. Sie schafft Heimatgefühl und ist ein guter Botschafter für Ihr Dorf und das Leben auf dem Land. Wenn Ihr Verein oder Ihre Initiative neue Ideen umgesetzt haben, können Sie sich um den Hessischen Demografie-Preis 2021 bewerben.

Wenn Sie sich in einem dieser Themenfelder mit Ihrem Projekt wiederfinden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Patentrezepte und Standardlösungen gibt es nicht, aber es gibt viele erfolgreiche Beispiele. Überraschen Sie uns mit Ihren neuen und unkonventionellen Ideen und Lösungen.

Bewertungskriterien
Für den Hessischen Demografie-Preis 2021 sind frische und innovative Ideen gefragt. Das können Projekte sein, die neue Zielgruppen ansprechen oder spezielle Angebote machen. Die Digitalisierung bietet zum Beispiel viele Chancen, das Leben auf dem Land modern und zukunftsfähig zu gestalten. Ein neuartiger, beispielgebender Weg – also „innovativ“ – kann Ihr Projekt aber auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben. Die Kombination mitwirkender Partnerinnen und Partner oder die Art und Weise, wie sie zusammenarbeiten, können beispielgebende Ansätze darstellen. Auch die Finanzierung Ihres Projekts kann innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es Ihnen gelungen ist, Mittel durch die Aufnahme von Kooperationspartnern zu akquirieren.

Mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 sollen Projekte ausgezeichnet werden, die Beispiel gebend sind und zur Nachahmung anregen. Daher ist es wichtig, dass die Projekte nicht nur unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen gelingen, sondern dass sie sich auch auf andere Orte übertragen lassen.

Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie ein Dorffest, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind für den Hessischen Demografie-Preis nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann. Wenn die Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung benannt werden. Alle Projekte, die mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet werden, müssen einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land leisten.

Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Innovationsgehalt
  • Übertragbarkeit
  • Nachhaltigkeit

Teilnahmevoraussetzungen

  • Das Projekt muss in Städten und Gemeinden im ländlich geprägten Raum in Hessen durchgeführt werden. Projekte aus kreisfreien Städten, den Sonderstatusstädten sowie aus dem städtisch geprägten Rhein-Main-Gebiet fallen daher nicht darunter.
  • Das Projekt muss bereits umgesetzt werden. Daher erfüllt ein Konzept, das noch nicht in die Praxis umgesetzt wurde, diese Teilnahmevoraussetzung nicht.
  • Das Preisgeld muss wiederum für ein örtliches Demografie-Projekt verwendet werden.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen Staatskanzlei verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative veröffentlicht werden darf.
  • Projekte, die sich schon einmal beworben hatten, aber nicht ausgezeichnet wurden, können sich mit einer aktualisierten Projektdarstellung gerne erneut bewerben.
  • Projekte, die bereits mit dem Hessischen Demografie-Preis ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen!
  • Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.

Teilnahmeberechtigte
Bewerbungen um den Hessischen Demografie-Preis 2021 können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.

Auswahlverfahren und Preise
Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen.

Zunächst nominiert eine unabhängige Jury Projekte für den Hessischen Demografie-Preis. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Online-Bewerbung. Bitte legen Sie daher im Online-Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige Beschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts dargestellt sind.

Im zweiten Schritt stellen die Nominierten ihre Projekte der Jury in einem Termin in Wiesbaden persönlich vor.

Anschließend entscheidet die Jury, in welcher Rangfolge die Projekte mit dem Hessischen Demografie-Preis 2021 ausgezeichnet werden.

Die Jury setzt sich aus einem breit aufgestellten Expertengremium zusammen. Sie prüft und bewertet die eingesandten Bewerbungen und beschließt, welche Projekte nominiert und ausgezeichnet werden. Ihre Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
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Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 € WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bun...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Bis zu 100.000 €

WAS IST DER DIGITALE IDEEN-HACKATHON ZUM JUGEND-BUDGET?
Mit dem Ideen-Hackathon wollen wir den Handlungsbedarfen der Jugendstrategie der Bundesregierung mit innovativen und kreativen Lösungen begegnen.

Du weißt, wie man die Politik stärker auf die Jugend aufmerksam machen kann? Die Unterschiede zwischen dem Aufwachsen auf dem Land und in der Stadt machen dir zu schaffen und du willst was ändern? Das Klima liegt dir am Herzen?

DAFÜR SIND EURE IDEEN GEFRAGT.
Alle jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren können gemeinsam zu den Handlungsfeldern der Jugendstrategie und zum Querschnittsthema „Jugendgerechte Kommunikation“ Projektideen entwickeln und einreichen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Programm findet du hier.

Am 19. und 20. Februar kommt ihr zunächst in sogenannten „Themenräumen“ zusammen. Diese gliedern sich in die 9 + 1 Handlungsfelder der Jugendstrategie. In diesen Themenräumen begleiten euch 2 Teamer*innen im Laufe der beiden Hackathon-Tage immer wieder. Sie sind auch zum Austausch der Teilnehmenden untereinander da. Zwischendurch arbeitet ihr eigenständig in Gruppen an euren Projekten. Die Materialien, die wir zur Berücksichtigung eurer Projektidee benötigen, stellen wir euch selbstverständlich zur Verfügung. Alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen könnt ihr den Teamer*innen eures Themenraumes jederzeit stellen.

Im Anschluss an den Hackathon werden eure Projektvorschläge von den Mitgliedern unserer Jugend-Jury gesichtet und anhand objektiver Kriterien vorausgewählt.

Die finale Auswahl der zehn Siegerprojekte findet dann über ein bundesweites Online-Voting im Mai 2021 statt.

Wenn euer Projekt zu den zehn Siegerprojekten gehört, kontaktieren wir euch, um gemeinsam mit euch in die Projektumsetzung zu starten.

Die zehn Siegerprojekte werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert.Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Träger.

MÖCHTEST DU DABEI SEIN?

  • SCHRITT 1: ANMELDUNG
    Registriere dich hier (bis zum 15. Februar 2021) für die Veranstaltung und wähle deine drei Lieblings-Handlungsfelder aus. Du kannst dich schon im Voraus einem Projekt zuordnen oder deine Projektideen einreichen, musst du aber nicht! Es kann auch noch alles spontan beim Ideen-Hackathon gemacht werden.
  • SCHRITT 2: WARTELISTE
    Der Ideen-Hackathon findet rein digital statt. Allerdings können maximal 500 Personen teilnehmen. Nach deiner Registrierung kommst du auf eine Warteliste.
  • SCHRITT 3: TEILNAHME
    Sobald wir deine Teilnahme bestätigt haben, bekommst du ein Ticket zur Veranstaltung und dann kann es am 19. und 20. Februar losgehen.

Weitere Informationen zum Jugend-Budget findest du hier

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Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand | Förderung zur Digitalisierung in der LandwirtschaftDie Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes...

Bewerbung: Ganzjährig bis 31.12.2023 | Förderung: Max. 100.000 € je Gegenstand |

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziel der Fördermaßnahme
Übergeordnetes Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einer oder mehreren Agrarsoftware-Produkten einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ zum Erwerb der Software ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen und der
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen UND die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500,00 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 30.000,00 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 10.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 100.000,00 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 50.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 25.000,00 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 25.000,00 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000,00 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 15.000,00 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600,00 Euro je Tagewerk. Die Förderobergrenze liegt bei 6.000,00 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von > 5.000,00 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Des Weiteren gilt, dass die Auslastung für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?
Ab 1. Februar 2021 ist eine Antragstellung möglich.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge können nur online über das Agrarportal Hessen gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.21 | Preis: Mediale Aufmerksamkeit & mehr | Demografie hat Dynamik. Die Struktur der Bevölkerung verändert sich ständig. Und damit die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Hera...

Bewerbungsschluss: 31.03.21 | Preis: Mediale Aufmerksamkeit & mehr |

Demografie hat Dynamik. Die Struktur der Bevölkerung verändert sich ständig. Und damit die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Herausforderungen. Wandel, Wachstum und Chancen prägen die Zukunft. Doch welche Strukturen schaffen wir – in Wirtschaft und Gesellschaft – um diesen Wandel aufzugreifen? Wie nutzen wir unsere Potenziale und neue Technologien, um diese Zukunft zu gestalten? Wer Antworten auf diese Fragen hat, verdient einen Preis. Deshalb verleihen wir am 10. Juni 2021 in acht Kategorien den Deutschen Demografie Preis.

Die Kategorien
In acht Themenfeldern sehen wir Handlungsbedarf und Entwicklungschancen in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind die Kategorien des Deutschen Demografie Preises. Zusammengenommen zeichnen sie das bunte, vielfältige Bild einer Zukunft, in der alle Platz haben und wirksam werden können. Zusätzlich zeichnen wir in einer achten Kategorie unabhängig von diesen Themenfeldern ein besonders überraschendes Projekt aus.

  • Vorbildlich bei Gesundheit
    Wir alle sind gerne gesund. Und wir wollen, dass möglichst viele gesund leben können. In der Arbeitswelt steht Gesundheit in direktem Zusammenhang mit nachhaltiger Wertschöpfung. Wer beispielhaft zeigen kann, wie man Gesundheit und Gesunderhaltung fördert, soll hier geehrt werden.
  • Lernen, ein Leben lang
    Wir schätzen Entwicklung. Lernen ist der Grundstein dafür, und Menschen können immer dazulernen. So können sie sich nicht nur auf Veränderungen einstellen, sondern diese mitgestalten. Wer als Organisation das Lernen in den Mittelpunkt stellt und die Menschen dabei unterstützt, verdient einen Preis.
  • Gemeinsam wirken
    Die Unternehmenswelt und unsere Gesellschaft verändern sich in einem atemberaubenden Tempo. Die wachsende Komplexität fordert eine sektorenübergreifende, systematische Zusammenarbeit. Es wird immer deutlicher: Nur in der Kollaboration ist heute noch zielführendes Handeln möglich. Wer sich traut, innovativ zu denken und sektorale Grenzen zu überwinden, soll mit einem Preis gewürdigt werden.
  • Chancen der Digitalisierung
    Wir konzentrieren uns auf die Chancen neuer Technologien. Die Digitalisierung eröffnet neue Dimensionen in allen Lebensbereichen. Sie ermöglicht bessere Analysen und Wissenszuwachs, neue Produkte und Dienstleistungen und nicht zuletzt Vernetzungsmöglichkeiten und Interaktion. Wer Demografie und Digitalisierung zukunftsweisend zusammenbringt, kann in dieser Kategorie gewinnen.
  • Nachhaltigkeit, ernst genommen
    Die Grenzen unseres Planeten sind endlich und bestimmen unsere unternehmerischen und gesellschaftlichen Spielräume. Die Notwendigkeit, zu handeln, ist hoch. Wirtschaft und Ökologie müssen in Einklang miteinander gedacht, der gesellschaftliche Wandel verstanden und mitgestaltet werden. Wir zeichnen Vorreiter aus, die sich in besonderer Weise für eine nachhaltige Zukunft einsetzen.
  • Diversity, kreativ gestaltet
    Wir stehen für Vielfalt. Die Wertschätzung der Einzigartigkeit jedes Menschen ist der Schlüssel zu erfolgreich gelebter Diversity. Unsere Gesellschaft kann von den vielfältigen Perspektiven, Hintergründen und Lebensentwürfen diverser Menschen in vielerlei Hinsicht profitieren. Wir stellen innovative Projekte ins Rampenlicht, durch die Vielfalt in ihren verschiedenen Facetten erfolgreich gelebt, gefördert und genutzt wird.
  • New Work, zum Leben erweckt
    Lasst uns Arbeit neu denken. „New Work“ steht für einen erheblichen Umbruch der Arbeitswelt – sie wird digitaler, agiler, dynamischer. Neue Methoden und Wege der Arbeitsorganisation schaffen Raum für Selbstverantwortung, Kollaboration und neues Denken. Gerade jetzt, in Zeiten, in denen New Work zum New Normal werden könnte. Und wer New Work vorlebt, soll dafür natürlich gefeiert werden.
  • Sonderpreis Next Practice
    Wir sind aufgeschlossen. Neue Wege brauchen jemanden, der sie geht. Dabei erfordert der erste Schritt den meisten Mut. Aber nur so gelingen Durchbrüche. Für diesen Preis kann man sich nicht bewerben. Wir wollen die überraschendste Idee auszeichnen.

Regularien:

Sie können so viele Projekte einreichen, wie Sie wollen. Sie benennen eine Kategorie und gegebenenfalls eine Zweitkategorie für Ihr Projekt. Falls uns die Zuordnung schwerfällt, fragen wir bei Ihnen nach.

Was uns als Voraussetzung allerdings wichtig ist:

  • Ihr Projekt findet in Deutschland statt.
  • Ihr Projekt wurde in den vergangenen zwei Jahren (bis zum 1. Februar 2019) abgeschlossen oder begonnen und dauert noch an.
  • Träger*innen, Initiatoren*innen und Partner*innen des Deutschen Demografie Preises dürfen nicht teilnehmen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Einreichungsfrist beginnt offiziell am 1. Februar 2021 und endet am 31. März 2021. Wenn Sie sich bereits vorher bewerben wollen, können Sie das tun. Bitte achten Sie aber darauf, dass Sie trotzdem die Voraussetzung erfüllen, dass die eingereichten Projekte innerhalb der vergangenen zwei Jahre abgeschlossen oder begonnen wurden und noch andauern.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen findet anhand eines feststehenden und einheitlichen Kriterienkatalogs eine Vorauswahl statt.

Dabei werden folgende Faktoren bewertet:

  • Zielsetzung
  • Strategische Einbindung
  • Wirksamkeit
  • Effizienz
  • Signalwirkung
  • Übertragbarkeit
  • Innovationsgrad

 Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

 

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Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € | Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassu...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | Preis: Insgesamt 60.000 € |

Die Mitglieder des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zeichnet ihr herausragendes Engagement für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aus. Mit dem Wettbewerb für herausragende Klimaprojekte lädt das Hessische Umweltministerium die Charta-Unterzeichner dazu ein, ihre besten Projekte einzureichen und der Öffentlichkeit vorzustellen – mit der Chance auf Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro.

Wettbewerbskategorien: Welche Projekte können eingereicht werden?
Teilnahmeberechtigt sind alle Projekte in den Kategorien Klimaschutz und Klimaanpassung, die aktuell laufen oder deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei muss die Umsetzung zum überwiegenden Teil bereits erfolgt sein.

Kategorien

  • Klimaschutz
    Für die Kategorie Klimaschutz kommen verschiedene Projekte wie zum Beispiel Kampagnen und Aktionen zur Aktivierung und Information der Bürgerinnen und Bürger, Aktivitäten im Bereich der Gebäudesanierung, Förderprogramme für Erneuerbare Energien, aber auch Konzepte im Bereich der nachhaltigen Mobilität in Frage.
  • Klimaanpassung
    In der Kategorie Klimaanpassung können Projekte wie beispielsweise planerische Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder auch organisatorische Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen eingereicht werden. Auch die Errichtung städtischer Blühflächen und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind denkbare Beispiele für diese Kategorie.
  • Sonderkategorie Klimagerechte Kommunalplanung
    Außerdem legen wir dieses Mal eine besonderen Fokus auf kommunale Maßnahmen zur Verankerung der Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in der Planung. Ihre Projekte dazu können Sie in der Sonderkategorie „Kommune plant für's Klima – Klimagerechte Kommunalplanung“ einreichen.

Mitmachen lohnt sich
Insgesamt stellt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 60.000 Euro an Preisgeld für maximal 6 Projekte zur Verfügung, die von der Jury als Preisträger ausgewählt werden. Darüber hinaus erhält Ihr Projekt durch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Preisverleihung im Rahmen der Konferenz "Klima Kommunal 2021" eine höhere Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 20.04.2021 | Preis: 25.000 € | Werden Sie Gewinner 2021! Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten am Wettbewerb "Klimaaktive Kommun...

Bewerbungsschluss: 20.04.2021 | Preis: 25.000 € |

Werden Sie Gewinner 2021! Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten am Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2021" teilzunehmen.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

  • Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Kategorie 2: Klimafreundliche Mobilität
  • Kategorie 3: Klimaaktivitäten zum Mitmachen
  • Sonderpreis: Klimaschutz durch Digitalisierung

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie am Ende dieser Seite als Download-Link. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. April 2021.

Der Wettbewerb
Seit 2009 loben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Deutsche Institut für Urbanistik jährlich den Wettbewerb "Klimaaktive Kommune" aus (bis 2015 Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz"). Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Aktivitäten, zum Beispiel klimagerechtes Bauen und Sanieren, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder überregionales Klimaengagement.

Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.

Die Jury
Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Die Auszeichnung
In den Kategorien eins bis drei wird die Jury je drei Kommunen für die Prämierung auswählen, der Sonderpreis wird an einen Bewerber vergeben. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im November 2021 im Rahmen der Kommunalen Klimakonferenz statt. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden bereits im Sommer darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten. Ein Ranking wird nicht vorgenommen.

Mit dem bundesweit durchgeführten Wettbewerb erhalten Kommunen die Möglichkeit, ihre erfolgreich realisierten Klimaprojekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und anderen als gutes Beispiel zu dienen. Dazu erhalten die Preisträger Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu ihren prämierten Projekten. Unter anderem werden die siegreichen Projekte als Filmbeitrag sowie in einer Wettbewerbsdokumentation präsentiert.

Das Preisgeld
Auf die Gewinnerkommunen wartet ein Preisgeld von je 25.000 Euro. Die Gewinner müssen das Preisgeld wieder in Klimaaktivitäten investieren und werden vor der Preisverleihung gebeten, die Maßnahmen zu benennen. Damit markiert die Auszeichnung nicht das Ende der Aktivitäten, sondern ist gleichzeitig Startschuss und Motivation für das Weitermachen, Optimieren und für neue Aktivitäten.

Die Kategorien

Bewerbungen sind in den folgenden Kategorien möglich:

  • Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz
    Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen. Gefragt sind z. B. Projekte in den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Sektorenkopplung. Die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz kann dabei beispielsweise mit technischen, organisatorischen oder sozialen Maßnahmen verbunden sein.
  • Kategorie 2: Klimafreundliche Mobilität
    Integrierte kommunale Projekte, die sowohl den Umweltverbund – ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr – fördern, als auch die private PKW-Nutzung verringern, um zur Verkehrswende beizutragen. Ebenso gefragt ist die Förderung von klimafreundlichen Antriebstechniken. Gesucht werden z.B. Maßnahmen zur Fahrrad- und Fußverkehrsförderung in der Kommune oder in einzelnen Quartieren, Projekte zur klimafreundlichen Mobilität im ländlichen Raum, zum Mobilitätsmanagement oder Carsharing.
  • Kategorie 3: Klimaaktivitäten zum Mitmachen
    Vorbildliche kommunale Aktionen, um auf kreative Weise auf das Thema Klimaschutz – auch in Kombination mit Klimafolgenanpassung – aufmerksam zu machen und Menschen zur Umsetzung eigener Maßnahmen zu motivieren. Gefragt sind sowohl komplexe Kampagnen als auch einzelne Angebote für interne und externe Zielgruppen.
  • Sonderpreis: Klimaschutz durch Digitalisierung
    Erfolgreiche kommunale Projekte zur Reduktion von Treibhausgasen bzw. Ressourcen durch digitale Lösungen wie beispielsweise umweltgerechte Digitalisierung, digitales Dokumentations- und Prozessmanagement in der Verwaltung, digitale interne und externe Kommunikationsformate, App-basierte Serviceleistungen, Datenmanagement im Klimaschutz und Umweltmanagement (z.B. im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien oder intelligenter Verkehrssteuerung).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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Bewerbungsschluss: 31.03.2021 |  Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichst...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | 

Der Papieratlas geht in eine neue Runde. Mit drei Wettbewerben suchen die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) und ihre Partner wieder die recyclingpapierfreundlichsten Städte, Landkreise und Hochschulen Deutschlands.

Zur Teilnahme am Städtewettbewerb, Landkreiswettbewerb und Hochschulwettbewerb

Bis zum 31. März 2021 können Städte ab 40.000 Einwohnern, alle Landkreise sowie Hochschulen ab 1.000 Studierenden ihre Daten zum Papierverbrauch und zur Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel einreichen.

Der Papieratlas würdigt das Engagement aller Teilnehmer für eine nachhaltige Papierbeschaffung und macht die Einspareffekte in Bezug auf Wasser, Energie und CO2-Emissionen transparent. Die Vorstellung der Ergebnisse und Auszeichnung der Gewinner findet im Herbst 2021 im Bundesumweltministerium in Berlin statt.

Kooperationspartner der Wettbewerbe sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Hochschulverband. Die Schirmherrschaft hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze inne.

Weitere Informationen stehen unter www.papieratlas.de zur Verfügung.

  1.   LEADER-Regionen
  2.    Öffentlich
Landschaftlich gehört die Schaalseeregion zum Westmecklenburgischen Seen- und Hügelland, das eiszeitlich geprägt ist. Kernstück der waldreichen Seenlandschaft ist der Schaalsee mit 72 Metern tiefster ...

Landschaftlich gehört die Schaalseeregion zum Westmecklenburgischen Seen- und Hügelland, das eiszeitlich geprägt ist. Kernstück der waldreichen Seenlandschaft ist der Schaalsee mit 72 Metern tiefster See der Norddeutschen Tiefebene. Kern der LEADER-Region ist das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee mit einer Fläche von 309 km². Die angrenzenden Gebiete werden als Biosphärenreservatsregion bezeichnet und gehen damit in der LEADER-Region auf.

Im unmittelbaren Einzugsbereich der Arbeits-, Wirtschafts- und Kulturzentren Hamburg, Lübeck und Schwerin gelegen, wirken die Städte als wichtige Impulsgeber für die weitere Entwicklung im ländlichen Raum. Der seit 2002 etablierte LEADER-Prozess stellt einen bedeutenden Baustein in der Regionalentwicklung dar. Entscheidend für die Zusammensetzung der hiesigen Lokalen Aktionsgruppe sind die erfolgreich etablierten Kooperations- und Vernetzungsstrukturen.

Im Kuratorium für das Biosphärenreservat Schaalsee arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwiglust-Parchim mit insgesamt fünf Ämtern und weiteren Interessengruppen zusammen. Das Netzwerk der Regionalmarke „Biosphärenreservat Schaalsee - Für Leib und Seele“ ist ebenfalls fest mit der Schaalseeregion und der LAG verbunden. Sie alle stehen für eine gemeinsame, kreisübergreifende Entwicklung zwischen Schweriner See und Schaalsee. Wie schafft man es, richtungweisende Aktionen in der Region wirksam zu stärken und LEADER-Gelder gerecht und effektiv zu vergeben? Mit diesen und anderen Überlegungen beschäftigen sich die 15 ehrenamtlich Tätigen der Lokalen Aktionsgruppe zusammen mit dem Regionalmanagement.

Wichtig bei allen LEADER-Vorhaben ist der Biosphärenreservatsgedanke, der den Einklang von Mensch und Natur bzw. dem in der Natur wirtschaftenden Menschen vorsieht. Von

Bedeutung ist dabei, Lebensqualität und Infrastruktur im ländlichen Raum zu verbessern, die ländliche Wirtschaft zu diversifizieren und die natürlichen Lebensgrundlagen mit dem vorhandenen Naturraumpotential zu bewahren. Dabei geht es darum, Wertschöpfung übergreifend zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und Kultur- und Naturressourcen zu schützen.

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld | Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen! Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen ...

Bewerbungsschluss: 15.02.2021 | Förderung: Unterkunft & Taschengeld |

Die „Perle Afrikas“ lockt mit süßen Früchten und herzlichen Menschen!

Seit 2019 führt die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Praktikantenprogramm mit Uganda durch.

Das Programm richtet sich an junge Menschen aus dem Agrar- bzw. Gartenbaubereich und ist als Austausch konzipiert. Sowohl aus Uganda als auch aus Deutschland bekommen jeweils 10 Teilnehmende die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums auf einem Gastbetrieb im Partnerland.

Persönliche Voraussetzungen

  • Alter zwischen 20 und 35 Jahre
  • Abgeschlossene Ausbildung in relevanter Fachrichtung oder bereits mind. 4 abgeschlossene Hochschulsemester in relevanter Fachrichtung inklusive mehrwöchige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich
  • Gefestigte Englischkenntnisse
  • Offenheit und Neugierde gegenüber der ugandischen Kultur und Lebensweise
  • Interesse an internationaler Zusammenarbeit

Programminformationen

  • Dauer: 3 Monate
  • Start: April 2021

Bewerbungsfrist: 15. Februar, Anmerkung: Wir planen mit einem analogen Austausch im April, solange es die aktuelle Lage zulässt. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Programmgebühr: einmalig 995,00 €
In den Programmgebühren enthalten sind die Flugkosten von einem internationalen Flughafen in Deutschland nach Uganda (Hin- und Rückflug), eine Auslandskranken- und Unfallversicherung sowie Vorbereitungs- und Begleitseminare. Jeder Teilnehmer erhält während des Praktikums freie Unterkunft und Verpflegung auf einem Gastbetrieb sowie ein monatliches Taschengeld von 250€.

Bewerbung und Kontakt

Für weitere Informationen und zum Erhalt der Bewerbungsunterlagen wende dich bitte an Johannes Leberer
030-31904312
j.leberer@bauernverband.net

Mehr Informationen zum Austauschprogramm findest du hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufpri...

Vier europäische Forschungsinitiativen (ERA-NETs) haben eine gemeinsame Bekanntmachung für Februar 2021 angekündigt. Thema ist die Zusammenführung von Pflanzenbau und Tierhaltung in einem Kreislaufprinzip und daraus resultierende mögliche Vorteile für eine nachhaltige Landwirtschaft. Besondere Schwerpunkte werden außerdem im Bereich der Digitalisierung und bei der Minderung von Treibhausgasen liegen.

Der Projektträger BLE beteiligt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aktiv an diesen EU-Initiativen, innerhalb derer transnationale Forschungsvorhaben ausgeschrieben werden:

  • ERA-NET SusAn (Nachhaltige Tierhaltungssysteme, www.era-susan.eu),
  • ERA-NET ICT-AGRI FOOD (Informations- und Kommunikationstechnologie & Robotik, www.ictagrifood.eu),
  • ERA-NET FACCE ERA-GAS (Monitoring und Minderung von Treibhausgasen aus Land- und Forstwirtschaft, www.eragas.eu) sowie
  • ERA-NET SusCrop (Nachhaltiger Pflanzenbau, www.suscrop.eu).

Das Referat für Europäische Forschungsangelegenheiten der BLE hat die Koordination für die ERA-NETs SusAn und ICT-AGRI FOOD inne.

Kreislaufwirtschaft umfasst in dieser Bekanntmachung in erster Linie Pflanzenbau, Tierhaltung und den Boden als Eckpunkte einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Sie hat zum Ziel, die Kreisläufe von Stoffen und Ressourcen zu schließen und Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.

Das (Wieder-) Zusammenführen von Pflanzenbau und Tierhaltung bietet die Möglichkeit, Emissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz insgesamt zu steigern, externen Input (wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger oder Futtermittelimporte) zu reduzieren, Resilienz zu stärken und Biodiversität zu erhöhen. Dabei können Pflanzenbau und Tierhaltung auch überbetrieblich integriert werden.

Das Verwenden von lokal produziertem Futter anstelle von Importen und von Wirtschaftsdünger anstelle von z. B. mineralischem Stickstoffdünger soll zur Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Fähigkeit von landwirtschaftichen Nutztieren, pflanzliche Biomasse verschiedenster Art zu verwerten, kann zu einer Diversifizierung im Pflanzenbau führen. Diese Vielfalt kann ein effektives Mittel sein, um z. B. Pflanzenkrankheiten vorzubeugen und um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu verbessern.

Forschungsthemen
Die Forschungsthemen sind breit angelegt und können enthalten (die Liste ist nicht erschöpfend, spiegelt keine Priorisierung wider und nicht aufgeführte Themen sind nicht ausgeschlossen):

  1. Effekt auf Treibhausgasemissionen und Resilienz gegenüber dem Klimawandel
  2. Ökologischer und ökonomischer Effekt der Diversifizierung auf verschiedenen Ebenen (Pflanze, Tier und Produktionssystem), interne und externe Kosten
  3. Kurzfristige und langfristige Wirtschaftlichkeit
  4. Zielkonflikte und Trade-offs
  5. Geeignete Pflanzen und Tiere für die Kreislaufwirtschaft
  6. Methodik: Systemanalyse, Langzeiteffekte, Lebenszyklusanalyse
  7. Organisationsformen lokaler Zusammenarbeit, Geschäftsmodelle, neue Wertschöpfungsketten, verbraucherorientierte Ansätze.
  8. Einsatz von Sensoren, Robotik, Big Data, Datenmanagement
  9. Bedingungen für eine erfolgreiche Integration von Pflanzenbau und Tierhaltung (natürliche wie sozioökonomische)
  10. Geeignete Fördermaßnahmen und deren Umsetzung

Mehr als 25 Förderorganisationen aus Europa und Übersee werden diese Bekanntmachung finanzieren. Insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Projektbeschreibungen einzureichen.

Alle Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren werden im Februar 20210 u. a. über die englischsprachige Bekanntmachung auf den Internetseiten der vier beteiligten ERA-NETs veröffentlicht (siehe oben aufgeführte Links)

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ | Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalteri...

Bewerbungsschluss: 12.04.2021 | Preis: 1.000€ |

Der Bundespreis Ecodesign ist erneut auf der Suche nach zukunftsfähigen Dienstleistungen, Konzepten und Produkten von hoher ökologischer und gestalterischer Qualität!

Der Bundespreis Ecodesign zeichnet herausragend gestaltete und umweltverträgliche Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus. Ziel ist es, umweltentlastende Veränderungen sowohl in Entwicklung und Produktion als auch im Konsumverhalten zu fördern. Seit 2012 wird der Preis jährlich durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V ausgelobt. Die Ausschreibung für die nächste Wettbewerbsrunde startet am 18. Januar 2021.

An wen richtet sich der Preis?
Der Bundespreis Ecodesign richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Start-ups oder Marktführer, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros und Forschungsinstitute. Internationale Unternehmen sind zum Wettbewerb zugelassen, wenn das eingereichte Produkt auf dem deutschen Markt erhältlich ist bzw. sich als Service oder Konzept an diesen richtet.

In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb Studierenden sowie Absolvent*innen offen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag ist der Ausschreibungsstart am 18. Januar 2021). Der Sitz der Hochschule muss nicht in Deutschland sein.

Was kann eingereicht werden?
Der Wettbewerb beschränkt sich nicht auf bestimmte Produktgruppen, Branchen oder Designsparten. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise Bau, Ernährung, Interieur, Kommunikation, Mobilität oder Mode. Eingereicht werden können

  • Produkte, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant ist (Kategorie Produkt).
  • Dienstleistungen und Systemlösungen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden und Prototypen mit Marktreife, deren Einführung auf dem deutschen Markt in absehbarer Zeit geplant sind (Kategorie Service).
  • zukunftsweisende Studien und Modellprojekte, die noch nicht auf dem Markt erhältlich sind (Kategorie Konzept).
  • Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind (Kategorie Nachwuchs).

Die seit 2012 ausgezeichneten Projekte zeigen, wie vielfältig Ecodesign sein kann und welch spannende Ideen bereits entwickelt wurden.

Wird eine Teilnahmegebühr erhoben?
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept eine einmalige Gebühr erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau zu sichern. In der Kategorie Nachwuchs wird keine Gebühr erhoben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung für den Bundespreis Ecodesign finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesmi...

Bewerbungsschluss: 18.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Die Lebensmittelindustrie steht in Bezug auf Verpackungen vor großen Herausforderungen. Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb innovative Forschungsprojekte, die Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette reduzieren.

Bis zum 18. März 2021 können Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen in Kooperation mit Unternehmenspartnern ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Aufruf an die gesamte Lebensmittelkette: Verpackung neu denken
Verpackungen haben in der Lebensmittelindustrie eine große Bedeutung: Sie tragen zur Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bei, bieten Fläche für wichtige Informationen über das Produkt und ermöglichen durch verschiedene Verpackungseinheiten einen bedarfsgerechten Einkauf. Besonders Kunststoffverpackungen erfüllen die hohen Anforderungen an die Lagerung und den Transport der Konsumgüter.

Allerdings rücken die nachteiligen Wirkungen der Kunststoffverwendung, insbesondere, wenn Kunststoffpartikel in die Umwelt gelangen, zunehmend ins Bewusstsein der Gesellschaft. Nachhaltigere Verpackungslösungen gibt es bereits, doch stoßen sie hinsichtlich ihrer Funktionalität und Recyclingfähigkeit oft an ihre Grenzen.

Aus diesem Grunde spricht das BMEL jetzt unterschiedliche Forschungsbereiche an, Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz zu entwickeln und zu optimieren sowie die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen weiterzuentwickeln. Dabei gilt es, die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erhöhen und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
die auf eine Reduzierung von Kunststoffverpackungen und -abfällen entlang der Lebensmittelkette abzielen. Die
weiter oben geschilderten Zielkonflikte sollen hierbei berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung entsprechender
Vorhaben wird empfohlen, möglichst mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette einzubeziehen, um eine Umsetzung zu gewährleisten.
Innovationspotenzial wird insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:

  • (A) Entwicklung und Optimierung von Verpackungslösungen mit reduziertem Kunststoffeinsatz
    • Entwicklung von Verpackungen aus alternativen, umweltfreundlichen und recyclingfähigen Materialien
    • Innovative Lösungen zur Kunststoffreduktion in Verpackungen
    • Verpackungsreduktion durch Anpassungen in der Produktion und der Logistik
    • Mehrweg-Verpackungen unter Berücksichtigung eines systemübergreifenden Ansatzes
    • Systemlösungen für den verpackungslosen Verkauf
  • (B) Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen
    • Entwicklung recyclingfähiger Materialien
    • Optimierung des Verpackungsdesigns
    • Praxistauglicher Einsatz von Rezyklaten
    • Verbesserungen in der Steuerung der Stoffströme
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für eine optimierte Kreislaufwirtschaft
  • (C) Akzeptanz/Verhaltensänderung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern
    • Entwicklung und Etablierung innovativer digitaler Tools für die Förderung des Einsatzes nachhaltiger Verpackungslösungen
    • Schaffung neuartiger Anreizsysteme für nachhaltige Verpackungslösungen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

 

 

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST)Die perfekte Alternative für die Mobiliät Gerade in den Ortsteilen der Kommunalen Allianz ist die Versorgung mit Linienbusen oftmals nur spärlich ausgeprägt. Auch so manche...

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST)

Die perfekte Alternative für die Mobiliät

Gerade in den Ortsteilen der Kommunalen Allianz ist die Versorgung mit Linienbusen oftmals nur spärlich ausgeprägt. Auch so mancher Schulbus ist lange unterwegs, um die Kinder nach Hause zu bringen. Hier kommt das Anrufsammeltaxi (AST) ins Spiel. Vergleichbar mit einem “normalen” Taxi bedient es das gesamte Allianzgebiet mit rund 25.000 Einwohnern.


Es stellt somit eine indeale Ergänzung zum bestehenden Angebot des ÖPNV dar und bietet überdies vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: Ob zu Arztbesuchen, der Heimfahrt nach der Schule, zum Musikunterricht oder auch für gewerbliche Unternehmen, wie zum Beispiel für Autohäuser, die ihren Kunden im Allianzgebiet einen kostengünstigen “Hol- und Bringdienst” anbieten möchten. Das “AST” bietet hohe Flexibilität zu günstigen Konditionen und ist insbesondere für kleinere Ortsteile mit geringer ÖPNV-Anbindung ein echter Gewinn.
Buchbar ist das AST von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr. Dabei wird der Fahrgast von einem gewünschten Ort (beispielsweise von zu Hause) abgeholt und zu einer offiziellen Bushaltestelle gebracht, oder umgekehrt von einer Haltestelle zu einem frei wählbaren Zielort im Allianzgebiet gefahren. Dabei gilt: Die bekannten Bushaltestellen sind zugleich auch AST-Haltestellen

  1.   Organisationen
  2.    Öffentlich
Wachsende Herausforderungen Auf die Kommunen im ländlichen Raum warten immer größere Herausforderungen. Hierzu zählen der demographische Wandel mit der einhergehenden Überalterung der Gesellschaf...

Wachsende Herausforderungen

Auf die Kommunen im ländlichen Raum warten immer größere Herausforderungen. Hierzu zählen der demographische Wandel mit der einhergehenden Überalterung der Gesellschaft und dem Bevölkerungsrückgang, der Strukturwandel in der Landwirtschaft, die Nutzung von leerstehender Bausubstanz und Funktionsverluste in den Ortskernen sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Die Aufgaben der Kommunen werden also immer vielfältiger und komplexer, die kommunalen Kassen hingegen immer knapper. Die beteiligten Kommunen der Allianz NeuStadt und Land sind sich bewusst, dass nur durch interkommunale Zusammenarbeit, gemeinsame Handlungsstrategien, Lösungsansätze und Projekte die Herausforderungen angegangen und bewältigt werden können.

 

Gemeinsam mehr erreichen

Aus diesem Grund hat sich schon vor Jahren die Kommunale Allianz NeuStadt und Land gegründet, um gemeinsam mehr für die Region zu erreichen. Inzwischen sind neben der Stadt Neustadt an der Aisch die Gemeinden Dietersheim, Diespeck und Gutenstetten sowie die Märkte Baudenbach und Ipsheim Mitglieder der Allianz.

Somit umfasst die Allianz NeuStadt und Land mit 6 Kommunen und 51 Ortsteilen ein Gebiet von rund 200 km² mit ca. 23.300 Einwohner.

Ziel: Interkommunal abgestimmte Regionalentwicklung und innere Vernetzung

Ende des Jahres 2015 wurde der gemeinsame Beschluss gefasst, ein durch das Amt für Ländliche Entwicklung gefördertes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) erstellen zu lassen.

Ein derartiges Konzept hat die Aufgabe, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunalpolitik und -verwaltung Ziele, Themenfelder sowie Projekte einer interkommunal abgestimmten Regionalentwicklung zu erarbeiten. Ein wesentliches Anliegen des ILEK ist die innere Vernetzung des Allianzgebietes, sowie dessen regionale Positionierung als attraktiver Lebens- und leistungsfähiger Wirtschaftsraum.

Das ILEK dient als Instrument zur langfristigen Weiterentwicklung, Verbesserung und Sicherung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Lebensgrundlagen des ländlichen Raumes. Es bildet die Grundlage der Arbeit der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land.

 
 

Themen der Zusammenarbeit

  • Ortskernrevitalisierung und Innenentwicklung
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Kulturlandschaft und Energie
  • Wirtschaft und Gewerbe
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Image und Marketing
  • Daseinsvorsorge, Gemeinschaftsleben, Bildung, Soziales und Gesundheit
  • Tourismus, Naherholung und Kultur
  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss | Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung au...

Bewerbungsschluss: 26.03.2021 | Förderung: Zuschuss |

Kommunen erkennen zunehmend, dass sich grüne Infrastruktur und urbaner Gartenbau positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auswirken. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb innovative Ideen zum Gartenbau im urbanen Raum. Bis zum 26. März 2021 können Projektideen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

In der aktuellen Bekanntmachung "Innovationen im urbanen Gartenbau" stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die auf innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Konzepte für den Gartenbausektor im urbanen Raum abzielen.

Bevölkerung in den Städten wächst – Urbaner Gartenbau erhöht Lebensqualität
Prognosen sagen voraus, dass sich der Anteil der im urbanen Raum lebenden Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 78 Prozent erhöhen wird. Dieser anhaltende Trend führt zusammen mit dem baulichen Entwicklungsdruck und dem zunehmenden Verkehr zu einer intensiveren Nutzung des Lebensraums Stadt. Dass sich eine grüne Infrastruktur, urbaner Gartenbau und die Produkte daraus positiv auf die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken und gleichzeitig Extremwetterereignisse abmildern können, haben kommunale Verwaltungen und die Bevölkerung vielerorts bereits erkannt. Über die neue Förderbekanntmachung können nun innovative Ideen, die noch nicht umgesetzt wurden, beim Projektträger BLE eingereicht werden.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden.

Mehr zur Bekanntmachung und weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier

 

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 14. 03.2021 | Förderung: Max. 15. Millionen Euro | Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte. Ziel der Bundesregierung si...

Bewerbungsschluss: 14. 03.2021 | Förderung: Max. 15. Millionen Euro |

Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte. Ziel der Bundesregierung sind lebenswerte und handlungsfähige Kommunen. Dazu sind neue Technologien in den Dienst der Menschen und übergeordneter Ziele des Gemeinwohls zu stellen. Digitale Technologien sind also so einzusetzen, dass sie nicht nur Einzelinteressen, sondern der Stadtgesellschaft als Gemeinschaft dauerhaft nutzen.Auf Grundlage der „Smart City Charta“ der „Nationalen Dialogplattform Smart Cities“, die ein normatives Bild einer intelligenten, zukunftsorientierten Kommune entwickelt hat, sollen Städte und Gemeinden unterstützt werden.Mit den Modellprojekten Smart Cities soll die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt gestärkt werden. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen. Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.

Die Modellprojekte Smart Cities:
verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.zielen auf die Umsetzung der Ziele integrierter (d. h. zumindest sektorenübergreifende) und raumbezogener Strategien der Stadtentwicklung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. Die Strategien sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.bestehen aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt.

Die Modellprojekte Smart Cities 2021 (dritte Staffel) stehen unter dem Leitthema:"Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“:
Damit werden die voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.

Das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird über die Website (www.smart-cities-made-in.de) durchgeführt.
Fragen zum Verfahren können bis zum 4. März 2021 gestellt werden und werden in "Fragen und Antworten" für alle öffentlich und transparent einsehbar beantwortet. Bewerbungsschluss ist der 14. März 2021 24:00 Uhr.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie hier

  1.   Projekte
  2.    Öffentlich
Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt des Holzbaur-Anwesens in der bayerisch schwäbischen Kleinstadt Mindelheim ein. Das kulturell wertvolle Gebäude ist zum Teil denkmalgeschützt, wird jedoc...

Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt des Holzbaur-Anwesens in der bayerisch schwäbischen Kleinstadt Mindelheim ein.

Das kulturell wertvolle Gebäude ist zum Teil denkmalgeschützt, wird jedoch durch die Erschließung des angrenzenden ehemaligen Maria-Ward-Klosters ínsofern gefährdet, dass eine Tiefgaragenzufahrt über das Gelände in Betracht gezogen wird.

Wir laden alle Bürger:innen dazu ein, sich über diese Plattform mit uns zu verbinden, um unser Ziel zum Erhalt und der Weiterentwicklung des Holzbaur-Anwesens, zu unterstützen. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung sowie der Beitritt zu unserer Gruppe erforderlich.

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie unserer Gruppe beitreten können. Wir freuen uns auf Sie!

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewertungsstichtag für Projektskizzen: 31.10.2021 | Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen Recyclingverfahren zu verbessern? Mit welchen digitalen Tools können Wasserversorgungs- und entsorgung...

Bewertungsstichtag für Projektskizzen: 31.10.2021 |

Wie kann Künstliche Intelligenz dabei helfen Recyclingverfahren zu verbessern? Mit welchen digitalen Tools können Wasserversorgungs- und entsorgungsnetze effizienter überwacht und gesteuert werden? Wie können komplexe Stoffströme in Echtzeit nachverfolgt werden? Diese und weitere Fragen sollen mit der neuen Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" im Rahmen des BMBF-Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ beantwortet werden.

Mit der Förderrichtlinie "Digital GreenTech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung" sollen durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft entwickelt werden.

Die neuen Ansätze und Verfahren sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen oder zur Minderung von Umweltbelastungen in Deutschland und weltweit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen. Damit wird das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützt.

Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:

  • Daten intelligent nutzen
  • Systeme vernetzen
  • Autonome Systeme schaffen
  • Digitale Interaktionen

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.

Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Langprojekte genannt - beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze (eine Vorlage erhalten Sie hier) und anschließendem förmlichem Förderantrag.

In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden.

Für die Kurzprojekte besteht die begutachtungsfähige Projektskizze aus einem max. dreiminütigen Video (mp4-Format, max. 100 MB).

 

Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. Juni 2020 und der 31. Oktober 2021.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.03.2021 |  Zur Anerkennung und Förderung beispielgebender Information und Berichterstattung mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung und politische Teilhabe vergibt die Allianz Vie...

Bewerbungsschluss: 31.03.2021 | 

Zur Anerkennung und Förderung beispielgebender Information und Berichterstattung mit dem Schwerpunkt Bürgerbeteiligung und politische Teilhabe vergibt die Allianz Vielfältige Demokratie den Medienpreis Vielfältige Demokratie. Der Preis ist dotiert und wird jährlich vergeben, sofern geeignete Bewerbungen vorliegen. Ausgezeichnet werden einzelne Reportagen, Beiträge, Bücher, Artikelserien, Film- oder Rundfunkbeiträge.

Mit diesem Preis werden Journalist*innen öffentlich ausgezeichnet und gewürdigt, die sachbezogen, umfassend, objektiv und verständlich aktuelle Themen der demokratischen Beteiligung aufgreifen, sorgfältig recherchieren und einer breiten Öffentlichkeit nahebringen. Bei der Auswahl der Preisträger*innen achtet die Allianz Vielfältige Demokratie darauf, dass die Beiträge unbeeinflusst von Auftraggeber*innen, Anzeigenkund*innen, Verlagen, politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppen, Behörden und Wirtschaft entstanden sind. Sachverhalte müssen unverfälscht dargestellt sein.

Bewerbungen 2021
Das Bewerbungsverfahren für die Auszeichnung 2021 ist eröffnet. Die Verleihung des Preises findet am 6. Mai 2021 in Marburg/Biedenkopf statt. Bewerbungen sind noch bis zum 31.03.2021 möglich.

Auswahlverfahren
Aus allen eingehenden Bewerbungen werden durch das Berlin Institut für Partizipation als Koordinator der Allianz Vielfältige Demokratie drei Beiträge nominiert. Der finale Preisträger bzw. die finale Preisträgerin wird aus dem Kreis der Nominierten gewählt. Jedes Mitglied der Allianz Vielfältige Demokratie hat dabei eine Stimme.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

  1.   Förderprogramme
  2.    Öffentlich
Bewerbungsschluss: 31.01.2021 | Preis: Unterstützung & Sachkostenbeitrag | Gesucht werden: Verbände, Vereine und Initiativen, die Umwelt und Gesellschaft gemeinsam gestalten wollen.Bürgerschaftli...

Bewerbungsschluss: 31.01.2021 | Preis: Unterstützung & Sachkostenbeitrag |

Gesucht werden: Verbände, Vereine und Initiativen, die Umwelt und Gesellschaft gemeinsam gestalten wollen.
Bürgerschaftliches Engagement beweist sich heute mehr denn je an seiner Zukunftsorientierung, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichermaßen beachtet und miteinander in Einklang bringt. Ein Team von Wissenschaftler*innen und Praxispartner*innen des Instituts für Sozialinnovation (ISInova), des BBE und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) – suchen Vereine, Verbände und Initiativen, die neuartige Kooperationen zwischen unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Modellprojekten erproben wollen. Im Mittelpunkt sollen hierbei die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) stehen, die große Potenziale für die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen und ihren Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Themenfeldern kommen, bieten.

Machen Sie in einem Modellprojekt mit!

  • Verstetigen Sie eine vorhandene Kooperation mit anderen Vereinen, Verbänden oder Initiativen, in der Sie bereits »Brücken bauen«. Stärken Sie durch Ihre Kooperation lokale Engagementstrukturen zur aktiven Mitgestaltung von Umwelt und Gesellschaft. Oder:
  • Initiieren Sie selbst eine ungewöhnliche, neuartige Partnerschaft mit einem Ver-band, Verein oder einer Initiative, mit der Sie schon immer einmal »Brücken bauen« wollten. Vernetzen Sie sich mit anderen und verbinden Sie Ihre Kernthemen mit Organisationen, die nicht in Ihrem Themenfeld aktiv sind.

Mit dieser Unterstützung können Sie in den Modellprojekten rechnen!

  • Moderierte Planungs- und Diskussionsworkshops zur Verstetigung oder Initiierung eines Modellprojekts zur sozial-ökologischen Transformation,
  • Fachliche Begleitung durch das Institut für Sozialinnovation und das Expert*innenNetzwerk des BBE und des BUND,
  • Moderierter Erfahrungsaustausch zwischen den Modellprojekten,
  • Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit in Ihrem Verein, Verband oder in Ihrer Initiative,
  • Unterstützung der Arbeit in den Modellprojekten durch einen Sachkostenbeitrag.

Wer kann mitmachen?

  • Verbände, Vereine und Initiativen, die sich bereits in einer Kooperation zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) befinden,
  • Verbände, Vereine und Initiativen, die Lust und Interesse haben, ihr Thema mit einer anderen Perspektive zu verbinden und ein Kooperationsprojekt zur sozial-ökologischen Transformation gemeinsam initiieren wollen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier

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